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   BGH, 28.09.1995 - 4 StR 68/95   

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BGH, 28.09.1995 - 4 StR 68/95 (https://dejure.org/1995,1397)
BGH, Entscheidung vom 28.09.1995 - 4 StR 68/95 (https://dejure.org/1995,1397)
BGH, Entscheidung vom 28. September 1995 - 4 StR 68/95 (https://dejure.org/1995,1397)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Embargostaaten - Durchfuhr

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    UN-Wirtschaftsembargo: »Ursprungs«- und »Durchfuhr«-Begriff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AWG § 34; AWVO § 69h, § 69i

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    DerBundesgerichtshof bestätigt Schuldsprüche wegen Verstoßes gegen das UNO-Serbien-Embargo Nr. 757 (1992)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 602
  • MDR 1996, 299
  • NStZ 1996, 90
  • BB 1996, 240
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 22.07.1993 - 4 StR 322/93

    Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz - Beförderung der Kriegswaffen aus

    Auszug aus BGH, 28.09.1995 - 4 StR 68/95
    bb) "Durchfuhr" durch das Embargogebiet liegt daher nach Sinn und Zweck des UN-Embargos dann nicht vor, wenn Gebietsansässigen (vgl. hierzu § 4 Abs. 1 Nr. 5 AWG n.F.) des Embargostaats - wie hier - die Ware nach Verbringen in das Embargogebiet mit der Möglichkeit eigener Verfügung über sie übergeben wird oder sie diese nach einer solchen Übergabe in ihrer Verfügungsmacht hatten (zu der parallelen Problematik im Betäubungsmittelstrafrecht und Kriegswaffenrecht vgl. nur BGHSt 31, 374, 375 [BGH 04.05.1983 - 2 StR 661/82]; 34, 180, 183; BGH NJW 1974, 429, 430 [BGH 28.11.1973 - 3 StR 225/73]; 1994, 61) [BGH 22.07.1993 - 4 StR 322/93].

    dd) Sofern die Angeklagten der Meinung gewesen wären, es habe sich bei Waren-Transporten nicht um Ein- und Ausfuhr, sondern um Durchfuhr gehandelt, so wäre diese Wertung lediglich ein Subsumtionsirrtum, der den Vorsatz nicht berührte (vgl. BGH NStZ 1993, 594, 595 mit Anm. Puppe).

  • BVerfG, 06.05.1987 - 2 BvL 11/85

    Verwaltungsakzessorietät im Umweltstrafrecht

    Auszug aus BGH, 28.09.1995 - 4 StR 68/95
    Im Hinblick darauf, daß eine nach Kapitel VII der UN-Charta vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen beschlossene wirtschaftliche Sanktionsmaßnahme für die Bürger der Mitgliedsstaaten keine unmittelbaren Rechtswirkungen entfaltet, sondern nur die Mitgliedsstaaten bindet, eröffnet § 34 Abs. 4 AWG als Blankettstrafvorschrift - in verfassungsrechtlich zulässiger Weise (vgl. BVerfGE 14, 245, 251, 252 [BVerfG 25.07.1962 - 2 BvL 4/62]; 75, 329, 342; BVerfG NJW 1992, 2624 [BVerfG 25.10.1991 - 2 BvR 374/90] (zu § 33 Abs. 1 AWG)) - der Bundesrepublik Deutschland eine rechtliche Handhabe, vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen beschlossene, für sie als Mitgliedsstaat der Vereinten Nationen verbindliche wirtschaftliche Sanktionsmaßnahmen innerstaatlich mit Strafbewehrung umzusetzen.

    Die Verordnungsregelung in § 69 h Abs. 1 Nr. 1 AWV - die mit Art. 1 a) der Verordnung (EWG) Nr. 1432/92 vom 1. Juni 1992 (ABl. EG, 3. Juni 1992, Nr. L 151/4) übereinstimmt - hält sich somit innerhalb der Wortsinngrenze der UN-Resolution (vgl. hierzu BVerfGE 47, 109, 120 ff; 75, 329, 340 ff; BGHSt 10, 157, 160 [BGH 29.01.1957 - 1 StR 333/56]; 28, 224, 230).

  • BGH, 21.04.1995 - 1 StR 700/94

    Strafbarkeit der Beförderung von Privatpersonen im Busverkehr von Deutschland

    Auszug aus BGH, 28.09.1995 - 4 StR 68/95
    Nur insoweit konnten sie einer Verurteilung nach § 34 Abs. 4 AWG zugrunde gelegt werden (BGH, Urteile vom 21. April 1995 - 1 StR 699/94 und 1 StR 700/94, letzteres veröffentlicht in NJW 1995, 2174).

    Durch sie wurde ein umfassendes Wirtschaftsembargo verhängt (vgl. BGH NJW 1995, 2174 [BGH 21.04.1995 - 1 StR 700/94]; Runderlaß Außenwirtschaft Nr. 26/92 vom 11. Juni 1992, BAnz. Nr. 109, S. 4706); die Volkswirtschaften von Serbien und Montenegro sollten wirtschaftlich isoliert werden (vgl. Löwe-Krahl in: Die Bank 1992, 485; Wehlau DZWir 1994, 37 ff).

  • BGH, 25.01.1983 - 5 StR 782/82

    Frederike von Möhlmann

    Auszug aus BGH, 28.09.1995 - 4 StR 68/95
    Soweit in der Beweiswürdigung bei den Taten der Angeklagten Li. und K. ausgeführt wird, die Angeklagten hätten "keine Tatsachen unter Beweis gestellt, die geeignet waren, eine Durchfuhr im Rechtssinne darzulegen", sollte damit nicht, was rechtsfehlerhaft wäre (vgl. BGH StV 1983, 186), den Angeklagten die Beweislast für ihre Unschuld übertragen werden.
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 28.09.1995 - 4 StR 68/95
    Seine Schlüsse müssen denkgesetzlich möglich sein; zwingend brauchen sie nicht zu sein (BGHSt 29, 18, 20).
  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 28.09.1995 - 4 StR 68/95
    Soweit die Rechtsprechung beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln eine Bewertungseinheit annimmt (vgl. BGHSt 30, 28; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 1, 2), beruht dies auf dem weiten Begriff des Handeltreibens.
  • BGH, 04.05.1983 - 2 StR 661/82

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Objektive

    Auszug aus BGH, 28.09.1995 - 4 StR 68/95
    bb) "Durchfuhr" durch das Embargogebiet liegt daher nach Sinn und Zweck des UN-Embargos dann nicht vor, wenn Gebietsansässigen (vgl. hierzu § 4 Abs. 1 Nr. 5 AWG n.F.) des Embargostaats - wie hier - die Ware nach Verbringen in das Embargogebiet mit der Möglichkeit eigener Verfügung über sie übergeben wird oder sie diese nach einer solchen Übergabe in ihrer Verfügungsmacht hatten (zu der parallelen Problematik im Betäubungsmittelstrafrecht und Kriegswaffenrecht vgl. nur BGHSt 31, 374, 375 [BGH 04.05.1983 - 2 StR 661/82]; 34, 180, 183; BGH NJW 1974, 429, 430 [BGH 28.11.1973 - 3 StR 225/73]; 1994, 61) [BGH 22.07.1993 - 4 StR 322/93].
  • BGH, 01.10.1986 - 2 StR 335/86

    Begriff der Einfuhr

    Auszug aus BGH, 28.09.1995 - 4 StR 68/95
    bb) "Durchfuhr" durch das Embargogebiet liegt daher nach Sinn und Zweck des UN-Embargos dann nicht vor, wenn Gebietsansässigen (vgl. hierzu § 4 Abs. 1 Nr. 5 AWG n.F.) des Embargostaats - wie hier - die Ware nach Verbringen in das Embargogebiet mit der Möglichkeit eigener Verfügung über sie übergeben wird oder sie diese nach einer solchen Übergabe in ihrer Verfügungsmacht hatten (zu der parallelen Problematik im Betäubungsmittelstrafrecht und Kriegswaffenrecht vgl. nur BGHSt 31, 374, 375 [BGH 04.05.1983 - 2 StR 661/82]; 34, 180, 183; BGH NJW 1974, 429, 430 [BGH 28.11.1973 - 3 StR 225/73]; 1994, 61) [BGH 22.07.1993 - 4 StR 322/93].
  • BGH, 13.12.1994 - 1 StR 720/94

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

    Auszug aus BGH, 28.09.1995 - 4 StR 68/95
    Soweit die Rechtsprechung beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln eine Bewertungseinheit annimmt (vgl. BGHSt 30, 28; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 1, 2), beruht dies auf dem weiten Begriff des Handeltreibens.
  • BGH, 13.12.1994 - 4 StR 680/94

    Betäubungsmittel - Gesamtmenge - Veräußerung - Teilmengen - Mordmerkmal -

    Auszug aus BGH, 28.09.1995 - 4 StR 68/95
    Soweit die Rechtsprechung beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln eine Bewertungseinheit annimmt (vgl. BGHSt 30, 28; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 1, 2), beruht dies auf dem weiten Begriff des Handeltreibens.
  • BGH, 20.08.1992 - 1 StR 229/92

    Täterschaft und Teilnahme bei der ungenehmigten Ausfuhr nach dem

  • BGH, 02.08.1994 - 4 StR 376/94

    Niedrigerer Ausfall der Erhöhung der Einsatzstrafe bei der Bildung einer

  • BGH, 28.11.1973 - 3 StR 225/73

    Verbotene Durchfuhr durch ungenehmigtes Verbringen von Betäubungsmitteln durch

  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 776/84

    Schubart

  • BGH, 13.12.1978 - 3 StR 381/78

    Tankstellendiebstahl - §§ 316a, 252 StGB, Vollendung, Beendigung, 'betroffen',

  • BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76

    Bestimmtheitsgebot

  • BVerfG, 25.07.1962 - 2 BvL 4/62

    Blankettstrafgesetz

  • BGH, 29.01.1957 - 1 StR 333/56

    Ärztliches Gesundheitszeugnis, Unrichtigkeit

  • BGH, 17.10.1991 - 4 StR 465/91

    Strafzumessung bei Vollrausch

  • BVerfG, 25.10.1991 - 2 BvR 374/90

    Verfassungsmäßigkeit des § 33 Abs. 1 AWG vor dem Hintergrund des

  • BGH, 21.04.1995 - 1 StR 699/94

    Strafrechtliche Bewertung - UNO-Wirtschaftsembargo - Embargo

  • OLG Düsseldorf, 08.09.1993 - 3 Ws 504/93

    Sicherheitsrat der Vereinten Nationen; Wirtschaftsembargo; Umsetzung in deutsches

  • BGH, 12.04.1995 - 3 StR 43/95

    Embargo - Embargoverstöße - Strafbarkeit - Serbien

  • BGH, 19.12.2001 - 2 StR 358/01

    Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz durch Verbringen von irakischen Dinaren

    Auch die weitere Voraussetzung, daß das durch die EG-Verordnung statuierte Verbot im strikten Regelungsbezug zu den vom Sicherheitsrat beschlossenen Sanktionen stehen muß (vgl. BGHSt 41, 127, 130; BGH wistra 1995, 346, 347; 1996, 62, 63) ist vorliegend erfüllt.
  • BayObLG, 08.02.2001 - 4St RR 9/01

    Geltung deutschen Strafrechts an vorgeschobenen Grenzdienststellen im Ausland

    Ebenso wenig ist es im vorliegenden Fall von Bedeutung, inwieweit nicht im Irak erzeugte Waren unter das Einfuhrverbot des Art. 1 Nr. 1 VO (EG> Nr. 2465/96 fallen (vgl. dazu etwa BGH NStZ 1996, 90).

    Denn dann haben sie dort ihren Ursprung (vgl. dazu BGH NStZ 1996, 90 und auch OLG Thüringen ZfZ 1999, 134).

  • LG Berlin, 21.01.2016 - 67 O 60/15

    Anspruch einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gegen den ehemaligen

    Die fortdauernde unterlassene Veröffentlichung und Erwähnung der Vereinbarung - bei des es sich bereits prima facie, mangels gegenteiliger Anhaltspunkte aber auch unabhängig davon um eine bewusste Informationsunterdrückung handelte - gebieten nicht nur den Schluss auf eine Verschleierung der behaupteten Vereinbarung, sondern auch auf die positive Kenntnis des Beklagten von ihrer Rechtswidrigkeit zum Zeitpunkt ihres Abschlusses (vgl. BGH, Urt. v. 28. September 1995 - 4 StR 68/95, wistra 1996, 62 Tz. 39).
  • BGH, 17.12.1996 - 2 StR 358/01
    Auch die weitere Voraussetzung, daß das durch die EG-Verordnung statuierte Verbot im strikten Regelungsbezug zu den vom Sicherheitsrat beschlossenen Sanktionen stehen muß (vgl. BGHSt 41, 127, 130; BGH wistra 1995, 346, 347; 1996, 62, 63) ist vorliegend erfüllt.
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