Rechtsprechung
   OLG Dresden, 15.01.1998 - 2 Ws 75/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,7703
OLG Dresden, 15.01.1998 - 2 Ws 75/97 (https://dejure.org/1998,7703)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15.01.1998 - 2 Ws 75/97 (https://dejure.org/1998,7703)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15. Januar 1998 - 2 Ws 75/97 (https://dejure.org/1998,7703)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,7703) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 31 Abs. 1 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 320
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Stuttgart, 14.12.1973 - 1 Ws 388/73

    Sind Sex-Zeitschriften für Häftlinge bedenklich? Richter entscheiden: Was ist

    Auszug aus OLG Dresden, 15.01.1998 - 2 Ws 75/97
    Das Anhalten eines solchen Schreibens kann nur gerechtfertigt sein, wenn in der Person des Beschwerdeführers bestimmte - nicht nur mutmaßliche - Anhaltspunkte entweder für eine mißbräuchliche Verwendung des Briefinhalts und einer deshalb bestehenden Gefahr für die Sicherheit und Ordnung in der Vollzugsanstalt oder für eine Gefährdung des Vollzugsziels - hier: des Hinwirkens auf eine künftig straffreie Lebensführung des Beschwerdeführers - vorliegen (vgl. OLG Hamm NStZ 1981, 320 ; OLG Stuttgart NJW 74, 759; OLG Koblenz MDR 1986, 426 ; Boujong in KK- StPO , 3. Auflage, § 119 Rdnr. 46.
  • OLG Hamburg, 05.02.1976 - 2 Ws 14/76

    Aushändigung einer pornographischen Schrift an einen Untersuchungsgefangenen

    Auszug aus OLG Dresden, 15.01.1998 - 2 Ws 75/97
    Derartige Post mag sittlich unterschiedlich bewertet werden, sie begründet jedoch aus sich heraus noch keine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung in der Vollzugsanstalt oder eine Gefährdung des Vollzugszieles, sofern nicht weitere Umstände hinzutreten (vgl. OLG Hamburg NJW 1976, 985; OLG Düsseldorf MDR 1987, 76; OLG Koblenz MDR 1972, 341).
  • OLG Hamm, 27.02.1981 - 4 Ws 58/81
    Auszug aus OLG Dresden, 15.01.1998 - 2 Ws 75/97
    Das Anhalten eines solchen Schreibens kann nur gerechtfertigt sein, wenn in der Person des Beschwerdeführers bestimmte - nicht nur mutmaßliche - Anhaltspunkte entweder für eine mißbräuchliche Verwendung des Briefinhalts und einer deshalb bestehenden Gefahr für die Sicherheit und Ordnung in der Vollzugsanstalt oder für eine Gefährdung des Vollzugsziels - hier: des Hinwirkens auf eine künftig straffreie Lebensführung des Beschwerdeführers - vorliegen (vgl. OLG Hamm NStZ 1981, 320 ; OLG Stuttgart NJW 74, 759; OLG Koblenz MDR 1986, 426 ; Boujong in KK- StPO , 3. Auflage, § 119 Rdnr. 46.
  • OLG Koblenz, 25.10.1985 - 1 Ws 687/85

    Pornographie; Untersuchungsgefangener; Aushändigung; Gefangener

    Auszug aus OLG Dresden, 15.01.1998 - 2 Ws 75/97
    Das Anhalten eines solchen Schreibens kann nur gerechtfertigt sein, wenn in der Person des Beschwerdeführers bestimmte - nicht nur mutmaßliche - Anhaltspunkte entweder für eine mißbräuchliche Verwendung des Briefinhalts und einer deshalb bestehenden Gefahr für die Sicherheit und Ordnung in der Vollzugsanstalt oder für eine Gefährdung des Vollzugsziels - hier: des Hinwirkens auf eine künftig straffreie Lebensführung des Beschwerdeführers - vorliegen (vgl. OLG Hamm NStZ 1981, 320 ; OLG Stuttgart NJW 74, 759; OLG Koblenz MDR 1986, 426 ; Boujong in KK- StPO , 3. Auflage, § 119 Rdnr. 46.
  • OLG Düsseldorf, 15.05.1986 - 1 Ws 405/86
    Auszug aus OLG Dresden, 15.01.1998 - 2 Ws 75/97
    Derartige Post mag sittlich unterschiedlich bewertet werden, sie begründet jedoch aus sich heraus noch keine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung in der Vollzugsanstalt oder eine Gefährdung des Vollzugszieles, sofern nicht weitere Umstände hinzutreten (vgl. OLG Hamburg NJW 1976, 985; OLG Düsseldorf MDR 1987, 76; OLG Koblenz MDR 1972, 341).
  • KG, 14.12.2006 - 5 Ws 480/06

    Briefkontrolle im Strafvollzug: Einbehaltung von Briefeinlagen in Form von

    Zum individuellen Schriftverkehr gehören die Broschüre "Positiv in Haft" der Deutschen Aids-Hilfe (vgl. BVerfG NJW 2005, 1341), Kopien von Zeitungsausschnitten (vgl. OLG Frankfurt am Main NStE Nr. 3 zu § 68 StVollzG = ZfStrVO 1993, 118 -Ls; einem von der Partnerin des Gefangenen verfaßten pornographischen Brief beigelegte pornographische Fotos von sich (vgl. OLG Dresden NStZ 1998, 320) und einem Brief beigelegte Druckschriften geringen Umfangs des "Vereins zur Förderung eines Gesetzmäßigen Strafvollzuges" (vgl. KG, Beschluß vom 16. Dezember 1981 - 2 Ws 212/91 Vollz).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht