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   OLG Koblenz, 07.02.2002 - 1 Ws 159/02   

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https://dejure.org/2002,9832
OLG Koblenz, 07.02.2002 - 1 Ws 159/02 (https://dejure.org/2002,9832)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07.02.2002 - 1 Ws 159/02 (https://dejure.org/2002,9832)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07. Februar 2002 - 1 Ws 159/02 (https://dejure.org/2002,9832)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme von dringendem Tatverdacht bei "Aussage gegen Aussage"; Begründung von Fluchtgefahr (allein) mit der Straferwartung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO §§ 112 ff.
    Untersuchungshaft: Dringender Tatverdacht bei Aussage gegen Aussage - Fluchtgefahr bei zu erwartender Bewährungsstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zur Fluchtgefahr bei Sachverhalten mit Auslandsbezug (RA Dr. Markus Adick; HRRS 5/2010, S. 247 ff.)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 77
  • StV 2002, 313
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 27.11.1998 - 2 Ws 554/98

    Fluchtgefahr, bereits verhängte hohe Strafe, bestimmte Tatsachen, familiäre

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.02.2002 - 1 Ws 159/02
    Es bestand allerdings in jüngerer Zeit wiederholt Anlass, ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass auch eine erhebliche Straferwartung nur Ausgangspunkt für die Erwägung ist, ob der in ihr liegende Fluchtanreiz unter Berücksichtigung aller sonstigen Umstände so erheblich ist, dass die Annahme gerechtfertigt erscheint, der Beschuldigte werde ihm nachgeben und wahrscheinlich flüchten (z.B. OLG Köln, StV 1995, 419 ; 2000, 628 m.w.N.;, OLG Hamm, StV 1999, 215 ; Senatsbeschluss vom 24. Januar 2002 - [1] 4420 BL-III-99/01 -).
  • OLG Köln, 12.05.1995 - 2 Ws 174/95

    Freiheitsstrafe; Höhe der Straferwartung; Anreiz zur Flucht ; Bestimmte

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.02.2002 - 1 Ws 159/02
    Es bestand allerdings in jüngerer Zeit wiederholt Anlass, ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass auch eine erhebliche Straferwartung nur Ausgangspunkt für die Erwägung ist, ob der in ihr liegende Fluchtanreiz unter Berücksichtigung aller sonstigen Umstände so erheblich ist, dass die Annahme gerechtfertigt erscheint, der Beschuldigte werde ihm nachgeben und wahrscheinlich flüchten (z.B. OLG Köln, StV 1995, 419 ; 2000, 628 m.w.N.;, OLG Hamm, StV 1999, 215 ; Senatsbeschluss vom 24. Januar 2002 - [1] 4420 BL-III-99/01 -).
  • OLG Köln, 15.08.2000 - 2 Ws 419/00

    Haftgründe der Flucht- und Verdunkelungsgefahr

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.02.2002 - 1 Ws 159/02
    Es bestand allerdings in jüngerer Zeit wiederholt Anlass, ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass auch eine erhebliche Straferwartung nur Ausgangspunkt für die Erwägung ist, ob der in ihr liegende Fluchtanreiz unter Berücksichtigung aller sonstigen Umstände so erheblich ist, dass die Annahme gerechtfertigt erscheint, der Beschuldigte werde ihm nachgeben und wahrscheinlich flüchten (z.B. OLG Köln, StV 1995, 419 ; 2000, 628 m.w.N.;, OLG Hamm, StV 1999, 215 ; Senatsbeschluss vom 24. Januar 2002 - [1] 4420 BL-III-99/01 -).
  • BGH, 29.10.1996 - 1 StR 603/96
    Auszug aus OLG Koblenz, 07.02.2002 - 1 Ws 159/02
    Das genügt bei "Aussage gegen Aussage" jedenfalls dann nicht, wenn auch keine Erkenntnisse vorliegen, die gegen die Glaubhaftigkeit der Einlassung des Angeklagten sprechen (s.a. BGH, StV 1992, 97 ; 1997, 172).
  • KG, 13.04.2006 - 5 Ws 70/06

    Strafvollzug und Untersuchungshaft: Ausschluss vom offenen Vollzug nach Erlass

    Der Erlaß eines Haftbefehls wegen Fluchtgefahr setzt voraus, daß aufgrund bestimmter Tatsachen bei Würdigung der Umstände des Einzelfalles eine höhere Wahrscheinlichkeit für die Annahme spricht, der Beschuldigte werde sich dem gegen ihn geführten Strafverfahren und der anschließenden Vollstreckung (vgl. Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl., § 112 Rdn. 4) entziehen, als für die Erwartung, er werde am Verfahren teilnehmen (vgl. OLG Köln StV 1997, 642; OLG Karlsruhe StV 2001, 118, 119; OLG Koblenz StV 2002, 313, 314; Senat, Beschluß vom 21. Dezember 2005 - 5 Ws 595/05 -).
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