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   OLG Hamm, 16.07.1996 - 2 Ws 222/96   

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https://dejure.org/1996,5440
OLG Hamm, 16.07.1996 - 2 Ws 222/96 (https://dejure.org/1996,5440)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.07.1996 - 2 Ws 222/96 (https://dejure.org/1996,5440)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Juli 1996 - 2 Ws 222/96 (https://dejure.org/1996,5440)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 1172
  • NStZ-RR 1996, 357
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Stuttgart, 06.06.2007 - 2 Ws 144/07

    Bewährungswiderruf: Berücksichtigungsfähige Straftaten bei Widerruf der

    Ein solcher - zumindest teilweise - materiell-rechtlicher Gehalt wird überwiegend bejaht für Vorschriften, die die Strafaussetzung zur Bewährung und deren Widerruf betreffen (OLG Hamm, NStZ-RR 1996, 357, 358; SS-Eser aaO Anm. 4 mwN).
  • OLG Frankfurt, 28.05.2004 - 3 Ws 581/04

    Widerruf der Strafaussetzung: Anrechnung von weisungs- oder auflagegemäß

    Wegen des eindeutigen Wortlauts ist es nämlich ausgeschlossen, von Gerichts wegen den Gesetzgeber durch Auslegung oder Analogie zu korrigieren (vgl. KG, Beschl. v. 16.11.1999 - 5 Ws 675/99 zit. nach JURIS; Senat, Beschl. v. 18.1.1998 - 3 Ws 123/98 und OLG Hamm, NStZ-RR 1996, 357 - zur fehlenden Anrechenbarkeit von entrichteten Geldbußen zugunsten der Staatskasse vor der durch Gesetzesänderung erfolgten Erweiterung des Katalogs des § 56 f III 2 StGB).
  • LG Offenburg, 16.10.2007 - 7 StVK 172/07

    Widerruf der Strafaussetzung: Zulässigkeit im Fall einer vor dem Inkrafttreten

    Zudem gilt das Rückwirkungsverbot auch für etwaige Nebenfolgen der Tat, worunter nicht nur solche im technischen Sinne des § 45 StGB zu verstehen sind, sondern auch sonstige Nebenfolgen wie zum Beispiel der Widerruf von Strafverschonungen (vgl. Schönke/Schröder, StGB, 27. Auflage, § 2 Rn. 4; NStZ-RR 1996, 357; OLG Hamm MDR 88, 74).
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