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   OLG Dresden, 04.06.1997 - 2 Ss (OWi) 131/97   

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https://dejure.org/1997,10468
OLG Dresden, 04.06.1997 - 2 Ss (OWi) 131/97 (https://dejure.org/1997,10468)
OLG Dresden, Entscheidung vom 04.06.1997 - 2 Ss (OWi) 131/97 (https://dejure.org/1997,10468)
OLG Dresden, Entscheidung vom 04. Juni 1997 - 2 Ss (OWi) 131/97 (https://dejure.org/1997,10468)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 314
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 19.09.2000 - 2 Ws (B) 388/00

    Ordnungswidriger Verstoß gegen Schulpflicht als Dauerdelikt

    Vielmehr wird das Dauerdelikt erst durch den Erlaß der Urteile der Tatsacheninstanz unterbrochen weiche durch die Beschlüsse des Senats vom heutigen Tage in den Sachen 2 Ws (B) 389/00 0WiG und 2 Ws (B) 390/00 rechtskräftig wurden (vgl. Bohnert, in-. Karlsruher Kommentar zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, 2. Aufl. 2000, § 19, Rdnr. 47; Göhler, OWiG, 12. Aufl. 1998, vor § 19, Rdnr. 22a; OLG Hamm, NJW 1973, 1851, 1852; OLG Saarbrücken, VRS 45, 453; OLG Düsseldorf, VRS 61, 301; siehe auch OLG Dresden, NStZ-RR 1997, 314f.).
  • KG, 12.03.2020 - 3 Ws (B) 55/20

    Sich selbst verteidigender Rechtsanwalt als Betroffener; Verfahrenshindernis der

    Die Zäsurwirkung tritt durch diejenige Entscheidung ein, die letztmalig die Schuldfeststellung getroffen hat (OLG Dresden, Beschluss vom 4. Juni 1997 - 2 Ss (OWi) 131/97 -, juris).
  • BayObLG, 28.04.2023 - 201 ObOWi 251/23

    Verfahrenseinstellung wegen Verstoßes gegen das Verbot der Doppelahndung bei

    Erst im Anschluss an das tatrichterliche Urteil oder mit Rechtskraft des Bußgeldbescheids beginnt, wenn sich am ordnungswidrigen Verhalten des Betroffenen nichts geändert hat, die neue Dauerordnungswidrigkeit (OLG Dresden NStZ-RR 1997, 314, 315; OLG Bamberg a.a.O.; OLG Frankfurt a.a.O.).
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