Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.08.1997 - 2 Ws 465/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,8874
OLG Köln, 27.08.1997 - 2 Ws 465/97 (https://dejure.org/1997,8874)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.08.1997 - 2 Ws 465/97 (https://dejure.org/1997,8874)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. August 1997 - 2 Ws 465/97 (https://dejure.org/1997,8874)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,8874) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 123
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Nürnberg, 20.08.2009 - 2 Ws 351/09

    Eintritt der Führungsaufsicht nach vollständig vollzogener Strafe: Anschließender

    Indes dürfte sich schon aus dem Wortlaut "im Anschluss an die Strafverbüßung" (nicht "einer" Strafverbüßung) ergeben, dass die Strafe und die Maßregel in derselben Sache vollzogen worden sein müssen (vgl. auch OLG Köln NStZ-RR 1998, 123 unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte; Fischer a.a.O., Rdn. 8).
  • LG Kleve, 27.11.2014 - 160 StVK 618/14

    Eintritt der Führungsaufsicht nach Vollverbüßung

    Nach Auffassung der Kammer gilt § 68 f Abs. 1 S. 2 StGB nicht nur für den Fall, dass die freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung in derselben Sache vollzogen wird (anders OLG Köln, Beschluss vom 27.08.1997, 2 Ws 465/97, zit. nach beck-online).
  • LG Kleve, 27.11.2014 - 160 StVK 555/14

    Eintritt der Führungsaufsicht nach Vollverbüßung einer Freiheitsstrafe

    Nach Auffassung der Kammer gilt § 68 f Abs. 1 S. 2 StGB nicht nur für den Fall, dass die freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung in derselben Sache vollzogen wird (anders OLG Köln, Beschluss vom 27.08.1997, 2 Ws 465/97, zit. nach beck-online).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht