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   VGH Bayern, 09.06.1999 - 12 ZC 98.3518   

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https://dejure.org/1999,10872
VGH Bayern, 09.06.1999 - 12 ZC 98.3518 (https://dejure.org/1999,10872)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.06.1999 - 12 ZC 98.3518 (https://dejure.org/1999,10872)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Juni 1999 - 12 ZC 98.3518 (https://dejure.org/1999,10872)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 380
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2008 - 12 A 2587/07
    Die Frage, ob ein etwaiger Rechtsanspruch des Sicherungsverwahrten auf Beschaffung dieser Kleidung abschließend durch das Strafvollzugsgesetz geregelt ist, oder im Falle der Bedürftigkeit ein Anspruch auf Leistungen nach dem BSHG besteht, lässt sich auf der Grundlage der auch vom Verwaltungsgericht zitierten Grundsatzentscheidung zur Gewährung von Sozialhilfeleistungen an Strafgefangene, vgl. BVerwG, Urteil vom 4. November 1976 - V C 7.76 -, BVerwGE 51, 281; dieser Rechtsprechung folgend: OVG NRW, Urteil vom 16. November 1987 - 8 A 2708/86 -, FEVS 37, 388; BayVGH, Beschluss vom 9. Juni 1999 - 12 Zc 98.3518 -, FEVS 51, 316; Beschluss vom 6. Juli 1998 - 12 ZE 98.1500 -, Juris, ebenso eindeutig beantworten.

    vgl. für den Fall eines Strafgefangenen, dem das Tragen eigener Kleidung gestattet wurde: BayVGH, Beschluss vom 9. Juni 1999 - 12 Zc 98.3518 -, a.a.O.; Schwind/Böhm/Jehle, Strafvollzugsgesetz, 4. Auflage 2005, § 20 Rn. 4.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2009 - L 15 SO 41/09

    Prozesskostenhilfe; mangelnde Erfolgsaussicht; Sicherungsverwahrter; laufende

    In der Sache dürfte es auch dann wieder entscheidend darauf ankommen, ob ein als notwendig anzuerkennender Bedarf durch die Vollzugsanstalt gedeckt wird (vgl. bezüglich einer Bekleidungsbeihilfe für einen Sicherungsverwahrten ablehnend Urteil des VG Aachen vom 10. Juli 2007 - 2 K 3070/04 - und nachfolgend Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 06. November 2008 - 12 A 2587/07, ebenso ablehnend eine Beihilfe für Sportkleidung und Hausrat, Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 09. Juni 1999 - 12 Zc 98.3518, alle zitiert nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 02.11.2000 - 2 Ws 152/00

    Strafvollzug; Überlassung von Reinigungsgeräten ; Schrubber; Besen;

    Dabei steht es dem Vollzugsträger grundsätzlich frei, den Bedarf durch Naturalleistungen sicherzustellen (OVG Nordrhein-Westfalen NStZ 1988, 384; VGH München NStZ-RR 1999, 380 f).
  • KG, 06.06.2005 - 5 Ws 196/05

    Strafvollzug: Tragen von privater Kleidung, hier militärische Tarnkleidung, in

    Ein Recht des Gefangenen, eigene Kleidung zu tragen besteht hingegen nicht (vgl. BayVGH München NStZ-RR 1999, 380; OLG Karlsruhe NStZ 1996, 302, 303; OLG Hamm NStZ 1992, 559; OLG Koblenz NStE Nr. 1 zu § 20 StVollzG = NStZ 1989, 247; Arloth/ Lückemann, StVollzG, § 20 Rdn. 1).
  • VG Karlsruhe, 10.10.2003 - 5 K 2580/03

    Anspruch eines Gefangenen in einer Strafvollzugsanstalt auf bedarfsorientierte

    Diese laufenden und einmaligen Bedarfe werden im Straf- oder Maßregelvollzug, soweit sie dort - wie etwa in der Bedarfsgruppe "Hauswirtschaft einschließlich Haushaltsenergie"- nicht ohnehin ausgeschlossen sind oder nur eingeschränkt bestehen, in der Regel durch (Sach-)Leistungen zum Lebensunterhalt seitens der Justizvollzugsanstalt nach Maßgabe des Strafvollzugsgesetzes (vgl. insbesondere § 20, 21, 46, 56, 67, 69 StVollzG) gedeckt (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.10.1976, a. a. O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20.02.1998 - 8 A 5023/95 - FEVS 49, 20; BayVGH, Beschl. v. 09.06.1999 - 12 ZC 98.3518 - FEVS 51, 316).
  • VG Kassel, 18.06.2003 - 7 E 243/03
    Die Frage, ob einem Gefangenen eine der im BSHG geregelten Sozialhilfeleistungen zu gewähren ist, kann nur im Einzelfall entschieden werden (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 09.06.1999 - 12 ZC 98.3518 -, FEVS 51, 316 ff.).
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