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   LG Bochum, 27.07.2004 - Vollz M 960/03   

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LG Bochum, 27.07.2004 - Vollz M 960/03 (https://dejure.org/2004,17025)
LG Bochum, Entscheidung vom 27.07.2004 - Vollz M 960/03 (https://dejure.org/2004,17025)
LG Bochum, Entscheidung vom 27. Juli 2004 - Vollz M 960/03 (https://dejure.org/2004,17025)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 124
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 10.03.2003 - 1 Ws 230/02

    Strafvollzug: Recht zum Besitz der Playstation II bei Versiegelung und

    Auszug aus LG Bochum, 27.07.2004 - Vollz M 960/03
    Mit seinem Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 28.07.2003 wandte sich der Antragsteller gegen die Ablehnung seines Antrages auf Genehmigung der Spielekonsole und bezog sich dabei auf die Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 10.03.2003 - Aktz. 1 Ws 230/02 -.

    Soweit das OLG Karlsruhe in seinem Beschluss vom 10.03.2003 - 1 Ws 230/02 - eine Genehmigung der Play-Station 2 bestätigt hat, widerspricht die hier vorgenommene Wertung dieser Entscheidung nicht, da sich der Senat nicht mit den Speichermöglichkeiten und dem Datenaustausch durch Memory-Cards befasst hat.

  • OLG Frankfurt, 02.01.2004 - 3 Ws 1384/02

    Strafvollzug: Unzulässiger Besitz einer Spielkonsole der Marke "Sony Playstation

    Auszug aus LG Bochum, 27.07.2004 - Vollz M 960/03
    und 07.01.2004 (3 Ws 1384/02, 3 Ws 258/03), OLG Thüringen Beschluss vom 25.03.2003 (1 Ws 24/03), Saarländisches OLG Beschluss vom 02.06.2004 (Vollz (Ws) 2/04) ).
  • OLG Jena, 25.03.2003 - 1 Ws 24/03

    Zulässigkeit des Besitzes einer Playstation 2

    Auszug aus LG Bochum, 27.07.2004 - Vollz M 960/03
    und 07.01.2004 (3 Ws 1384/02, 3 Ws 258/03), OLG Thüringen Beschluss vom 25.03.2003 (1 Ws 24/03), Saarländisches OLG Beschluss vom 02.06.2004 (Vollz (Ws) 2/04) ).
  • OLG Frankfurt, 20.03.2012 - 3 Ws 1009/11

    Keine Playstation 2 für Sicherungsverwahrte

    Der Senat verweist insoweit zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die ausführlichen Ausführungen in der einschlägigen Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Frankfurt [Senat] ZfStrVo 2004, 248; NStZ-RR 2006, 125; Beschluss vom 28. April 2008 - 3 Ws 279/08 - juris; Brandenburgisches OLG ZfStrVo 2004, 114; Thüringer OLG ZfStrVo 2003, 304; KG NStZ-RR 2004, 157; OLG Rostock, Beschluss vom 19. Dezember 2005 - I Vollz [Ws] 9+10/04; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18. Januar 2007 - 1 Ws 203/05; jeweils zit. nach juris; weitere Nachweise bei Arloth, StVollzG 3. Aufl. § 70 Rn. 6 Stichwort: Telespielgeräte; siehe auch die auf der Grundlage zweier Sachverständigengutachten ergangene und ausführlich begründete Entscheidung des LG Bochum NStZ-RR 2005, 124).
  • OLG Frankfurt, 19.04.2013 - 3 Ws 87/13

    Keine Aushändigung eines TV-Gerätes mit Anschlüssen für externe Speichermedien

    Der Senat verweist insoweit zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die ausführlichen Ausführungen in der einschlägigen Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Frankfurt [Senat] ZfStrVo 2004, 248; NStZ-RR 2006, 125; Beschluss vom 28. April 2008 - 3 Ws 279/08 - juris; Brandenburgisches OLG ZfStrVo 2004, 114; Thüringer OLG ZfStrVo 2003, 304; KG NStZ-RR 2004, 157; OLG Rostock, Beschluss vom 19. Dezember 2005 - I Vollz [Ws] 9+10/04; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18. Januar 2007 - 1 Ws 203/05; jeweils zit. nach juris; weitere Nachweise bei Arloth, StVollzG 3. Aufl. § 70 Rn. 6 Stichwort: Telespielgeräte; siehe auch die auf der Grundlage zweier Sachverständigengutachten ergangene und ausführlich begründete Entscheidung des LG Bochum NStZ-RR 2005, 124).
  • OLG Karlsruhe, 18.01.2007 - 1 Ws 203/05

    Allgemeine Gefährlichkeit einer Computerspielkonsole ("Sony Playstation 2") für

    Die Hohlräume der Spielkonsole können als Versteck für verbotene Gegenstände dienen; bei Einsatz einer Speicherkarte - einer so genannten "Memory-Card" (zu Größe, Funktionsweise und möglichen Missbrauchsmöglichkeiten siehe LG Bochum NStZ-RR 2005, 124) - kann unter Hinzuziehung von Hilfsprogrammen die Möglichkeit zur Speicherung von Texten geschaffen werden; damit ist die Möglichkeit eröffnet, Daten mit möglicherweise sicherheits- oder vollzugszielgefährdendem Inhalt zu speichern, die kaum oder nur sehr schwer zu kontrollieren ist.
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