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   AG Bremen, 01.04.2005 - 73 (75) Ds 120 Js 7826/01   

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https://dejure.org/2005,32053
AG Bremen, 01.04.2005 - 73 (75) Ds 120 Js 7826/01 (https://dejure.org/2005,32053)
AG Bremen, Entscheidung vom 01.04.2005 - 73 (75) Ds 120 Js 7826/01 (https://dejure.org/2005,32053)
AG Bremen, Entscheidung vom 01. April 2005 - 73 (75) Ds 120 Js 7826/01 (https://dejure.org/2005,32053)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tauglichkeit des Melderegisters als Tatobjekt eines öffentlichen Registers i.S.d. § 271 Strafgesetzbuch (StGB); Erstreckung des öffentlichen Glaubens i.S.d. § 271 StGB einer Meldebestätigung auch auf die darin enthaltenen Angaben zur Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 341
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.07.1968 - GSSt 1/68

    Öffentlicher Glaube des Kraftfahrzeugscheins

    Auszug aus AG Bremen, 01.04.2005 - 73 (75) Ds 120 Js 7826/01
    Eine Beweiswirkung für und gegen jedermann kann nur angenommen werden, wenn kein Zweifel besteht, dass dies unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung dem Sinn und Zweck des Gesetzes entspricht (BGHSt 22, 201, 203 [BGH 02.07.1968 - GSSt - 1/68]; BGH NJW 1996, 2170 [BGH 16.04.1996 - 1 StR 127/96] ) .

    Die unvollständige Übernahme der Personalien und die sich hieraus ergebenden Verwechslungsmöglichkeiten lassen Zweifel an dem Willen des Gesetzgebers aufkommen, den öffentlichen Glauben auf die Angaben zur Person zu erstrecken (BGHSt 22, 201, 203 [BGH 02.07.1968 - GSSt - 1/68] zum Kraftfahrzeugschein).

  • BGH, 16.04.1996 - 1 StR 127/96

    Mittelbare Falschbeurkundung (Aufenthaltsgestattungsbescheinigung für

    Auszug aus AG Bremen, 01.04.2005 - 73 (75) Ds 120 Js 7826/01
    Eine Beweiswirkung für und gegen jedermann kann nur angenommen werden, wenn kein Zweifel besteht, dass dies unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung dem Sinn und Zweck des Gesetzes entspricht (BGHSt 22, 201, 203 [BGH 02.07.1968 - GSSt - 1/68]; BGH NJW 1996, 2170 [BGH 16.04.1996 - 1 StR 127/96] ) .

    Gegen die Annahme der erhöhten Beweiskraft spricht zudem, dass die Meldebestätigung, anders als andere von der Rechtsprechung auch hinsichtlich der Personalien als öffentliche Urkunden qualifizierte Papiere (zur Bescheinigung der Aufenthaltsgestattung nach § 63 AsylVfG : BGH NJW 1996, 2170 [BGH 16.04.1996 - 1 StR 127/96] ), nicht als Ausweispapier dient.

  • BGH, 21.03.1985 - 1 StR 520/84

    Urkundenfälschung des faktischen Geschäftsführers

    Auszug aus AG Bremen, 01.04.2005 - 73 (75) Ds 120 Js 7826/01
    über die Person des wirklichen Ausstellers ein Irrtum erregt und auf einen Aussteller hingewiesen wird, der in Wirklichkeit nicht hinter der in der Urkunde verkörperten Erklärung steht (BGHSt 33, 159).
  • BGH, 12.10.1995 - 4 StR 259/95

    Bescheinigung - Personalangaben - Keine öffentliche Urkunde

    Auszug aus AG Bremen, 01.04.2005 - 73 (75) Ds 120 Js 7826/01
    Nach BGH NJW 96, 470 kann die Beweiskraft der Urkunde nicht weiter reichen als die Prüfungsmöglichkeiten des beurkundenden Amtsträgers.
  • BGH, 27.04.1983 - 3 StR 84/83

    Fälschen und anschließendes Gebrauchen eines gefälschten Passes - Tateinheit bei

    Auszug aus AG Bremen, 01.04.2005 - 73 (75) Ds 120 Js 7826/01
    Die anders lautende Entscheidung des BGH, Beschluss vom 27.04.1983 - 3 StR 84/83 (S), Bl. 4, wonach derjenige, der bewirkt, dass ihm unter falschem Namen eine Anmeldebestätigung ausgehändigt und eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird nach § 271 StGB strafbar sei, steht nicht entgegen.
  • BGH, 12.12.1978 - 1 StR 568/78

    Auswirkungen einer nachträglichen Minderung des Vermögensschadens auf den

    Auszug aus AG Bremen, 01.04.2005 - 73 (75) Ds 120 Js 7826/01
    Die entgegenstehende Entscheidung des BGH, Urteil vom 12.12.1978, 1 StR 568/78 , Bl. 5, wonach eine auf einen falschen Namen ausgestellte Anmeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes eine öffentliche Urkunde i.S.d. § 271 StGB sei, entbehrt einer Begründung zu der Frage ob sich die erhöhte Beweiskraft auch auf die Richtigkeit der Personalien erstreckt.
  • BGH, 29.08.1973 - 3 StR 337/72
    Auszug aus AG Bremen, 01.04.2005 - 73 (75) Ds 120 Js 7826/01
    Die erhöhte Beweiskraft bezieht sich nicht auf die Tatsache, dass der Angemeldete tatsächlich an dem angegeben Ort wohnt, sondern nur auf die Tatsache der Anmeldung (BGH Urteil vom 29.08.1973 - 3 StR 337/72, Bl. 5; Tröndle in Leipziger Kommentar, StGB, 10. Aufl., § 271 Rn. 41).
  • BGH, 28.02.2007 - 2 StR 467/06

    Mittelbare Falschbeurkundung (öffentliche Urkunde: Beweiskraft für und gegen

    Im Personalausweis und im Melderegister - dessen Eigenschaft als öffentliches Register fraglich ist (vgl.: AG Bremen NStZ-RR 2005, 341, 342; Freund in MünchKommStGB § 271 Rdn. 28; Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 271 Rdn. 9) - kam ohnehin nur die Namensänderung zum Tragen.
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