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   OLG Karlsruhe, 13.03.2007 - 1 Ws 183/06   

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OLG Karlsruhe, 13.03.2007 - 1 Ws 183/06 (https://dejure.org/2007,13918)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.03.2007 - 1 Ws 183/06 (https://dejure.org/2007,13918)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. März 2007 - 1 Ws 183/06 (https://dejure.org/2007,13918)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung über eine Ausführungsregelung wegen fehlender Einzelfallbetrachtung

  • Judicialis

    StVollzG § 11 Abs. 1; ; StVollzG § 11 Abs. 2; ; StVollzG § 115 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 11 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 § 115 Abs. 1
    Zulässigkeit der Verweisung auf Schriftstücke in den Akten; Begriff der Fluchtgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 325
  • NStZ-RR 2007, 325
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamburg, 12.05.2005 - 3 Vollz (Ws) 28/05

    Gerichtliche Entscheidung in Strafvollzugssachen nach neuen Recht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2007 - 1 Ws 183/06
    Darüber hinaus muss der Beschluss die Tatsachengrundlage so vollständig und zutreffend umschreiben, dass sie eine aus sich heraus verständliche und klare Grundlage für die anschließende rechtliche Würdigung der Strafvollstreckungskammer bietet (vgl. OLG Celle, NStZ-RR 2005, 356 [357]; HansOLG Hamburg, NStZ 2005, 592; Beschluss des OLG Nürnberg vom 21.12.2005 - 1 Ws 1055/05 -, Tenor veröffentlicht in juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Juni 2005 - 2 Ws 123/05; Beschluss vom 30. Mai 2006 - 2 Ws 89/06).
  • OLG Nürnberg, 21.12.2005 - 1 Ws 1055/05

    Anforderungen an die Begründung einer Entscheidung der Strafvollstreckungskammer;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2007 - 1 Ws 183/06
    Darüber hinaus muss der Beschluss die Tatsachengrundlage so vollständig und zutreffend umschreiben, dass sie eine aus sich heraus verständliche und klare Grundlage für die anschließende rechtliche Würdigung der Strafvollstreckungskammer bietet (vgl. OLG Celle, NStZ-RR 2005, 356 [357]; HansOLG Hamburg, NStZ 2005, 592; Beschluss des OLG Nürnberg vom 21.12.2005 - 1 Ws 1055/05 -, Tenor veröffentlicht in juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Juni 2005 - 2 Ws 123/05; Beschluss vom 30. Mai 2006 - 2 Ws 89/06).
  • OLG Celle, 08.06.2005 - 1 Ws 185/05

    Umfang der Wiedergabe der entscheidungserheblichen Tatsachen und rechtlichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2007 - 1 Ws 183/06
    Darüber hinaus muss der Beschluss die Tatsachengrundlage so vollständig und zutreffend umschreiben, dass sie eine aus sich heraus verständliche und klare Grundlage für die anschließende rechtliche Würdigung der Strafvollstreckungskammer bietet (vgl. OLG Celle, NStZ-RR 2005, 356 [357]; HansOLG Hamburg, NStZ 2005, 592; Beschluss des OLG Nürnberg vom 21.12.2005 - 1 Ws 1055/05 -, Tenor veröffentlicht in juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Juni 2005 - 2 Ws 123/05; Beschluss vom 30. Mai 2006 - 2 Ws 89/06).
  • OLG Frankfurt, 05.11.2003 - 3 Ws 981/03

    Strafvollzug: Anforderungen an die Versagung von Vollzugslockerungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2007 - 1 Ws 183/06
    Die diesbezüglichen Ausführungen der Justizvollzugsanstalt lassen aber die gebotene umfassende Darstellung und Abwägung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte des Einzelfalles vermissen (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2004, 94).
  • KG, 08.06.2009 - 2 Ws 20/09

    Vollzugslockerungen: Anforderungen an die Begründung einer Flucht- bzw.

    Auch wenn der Gefangene im Einzelfall sicherlich auf den Besuch seiner Angehörigen in der Justizvollzugsanstalt verwiesen werden kann (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2007, 325), so stellt sich bei der allgemeinen Lockerungsplanung im Rahmen der Vollzugsplanfortschreibung (vorrangig) die Frage, wie ein Programm im Ermessen der Anstalt stehender Lockerungen mit den Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit in Einklang zu bringen ist.

    Dabei darf sie unter Abwägung des Interesses des Gefangenen an einer Ausführung allerdings auch eine eventuelle Wohnortnähe der Angehörigen zur Justizvollzugsanstalt, den mit einer Ausführung verbundenen Aufwand und - in eingeschränktem Umfang - die hierfür zur Verfügung stehenden Personal- und Sachmittel in ihre Erwägungen einstellen (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2007, 325 - juris Rdn. 16 -).

  • OLG Celle, 06.05.2021 - 3 Ws 89/21

    Keine generelle Ermächtigungsgrundlage der JVA zur Übergabe von Schreiben an

    2012, 378; OLG Hamburg NStZ 2005, 592; OLG Nürnberg ZfStrVo 2006, 122; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2007, 325; Arloth/Krä, StVollzG, § 115 Rn. 6 mwN).

    Der Tatbestand des Beschlusses muss das Antragsvorbringen des Gefangenen in seinem Kerngehalt wiedergeben, weil andernfalls nicht geprüft und entschieden werden kann, ob das Gericht in Beachtung von Art. 103 Abs. 1 GG dieses Vorbringen zur Kenntnis genommen und erwogen hat (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2007, 325).

  • KG, 07.03.2019 - 5 Ws 81/18

    Rechtsbehelfsverfahren gegen Maßnahmen im Strafvollzug:

    Für verfahrensgegenständliche Maßnahmen gilt, dass ihr Inhalt und insbesondere die die ablehnende Entscheidung tragenden Erwägungen wiederzugeben sind (§ 115 Abs. 1 Satz 2 StVollzG; vgl. HansOLG Hamburg, Beschluss vom 15. August 2008 - 3 Vollz [Ws] 44/08 - juris Rdn. 9; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. März 2007 - 1 Ws 183/06 - juris Rdn. 12, NStZ-RR 2007, 325; Senat a.a.O. - juris Rdn. 7 m.w.N.).
  • OLG Celle, 09.02.2011 - 1 Ws 29/11

    Maßgebliche Norm zur Beurteilung des Antrags eines Strafgefangenen auf

    Daran hat sich auch durch die Neufassung des § 115 Abs. 1 StVollzG durch das am 1. April 2005 in Kraft getretene Siebte Gesetz zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 930) im Grundsatz nichts geändert; nach wie vor will der Gesetzgeber die vollständige und unschwere Überprüfbarkeit der gerichtlichen Entscheidung in der Rechtsbeschwerdeinstanz sicherstellen (vgl. OLG Celle, Nds. Rpfl. 2005, 379; OLG Hamburg NStZ 2005, 592; OLG Nürnberg ZfStrVo 2006, 122; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2007, 325).
  • OLG Celle, 22.12.2022 - 3 Ws 512/22

    Eingangspost; Postkontrolle; neue psychogene Stoffe; npS; neue psychoaktive

    2012, 378; OLG Hamburg NStZ 2005, 592 [OLG Hamburg 12.05.2005 - 3 Vollz(Ws) 28/05] ; OLG Nürnberg ZfStrVo 2006, 122 [OLG Nürnberg 21.12.2005 - 1 Ws 1055/05] ; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2007, 325; Arloth/Krä, StVollzG, § 115 Rn. 6 mwN).

    Der Tatbestand des Beschlusses muss das Antragsvorbringen des Gefangenen in seinem Kerngehalt wiedergeben, weil andernfalls nicht geprüft und entschieden werden kann, ob das Gericht in Beachtung von Art. 103 Abs. 1 GG dieses Vorbringen zur Kenntnis genommen und erwogen hat (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2007, 325 [OLG Karlsruhe 13.03.2007 - 1 Ws 183/06] ).

  • OLG Karlsruhe, 03.06.2015 - 1 Ws 172/14

    Strafvollzug in Baden-Württemberg: Erledigung einer zur Überprüfung anhängigen

    Insoweit lässt die allgemeine Formulierung in der Vollzugsplanfortschreibung "Vollzugsöffnende Maßnahmen können auf Grund der Verweigerungshaltung zur Teilnahme an der Diagnostik bislang und der noch unzureichend aufgearbeiteten Gewaltproblematik derzeit noch nicht in Aussicht gestellt werden" offen, auf welche mögliche vollzugsöffnende Maßnahme sich diese Bewertung beziehen soll, insbesondere bleibt unklar, ob und aus welchem Grund hiervon auch Ausführungen betroffen sein sollen (vgl. hierzu Senat NStZ-RR 2007, 325).
  • OLG Hamm, 28.10.2014 - 1 Vollz (Ws) 497/14

    Unzulässige Bezugnahme auf nicht in der Akte befindliche Schriftstücke nach § 115

    Zudem kann eine Verweisung nur wegen der Einzelheiten erfolgen, d.h. der Inhalt des jeweiligen Schriftstücks muss jedenfalls in groben Zügen im Beschluss selbst benannt werden (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2007, 325) .
  • OLG Celle, 09.05.2011 - 1 Ws 186/11

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung über eine Maßnahme im

    Die Entscheidungsgründe müssen die Gründe wiedergeben, die für die richterliche Überzeugungsbildung zum Sachverhalt und für dessen rechtliche Beurteilung im Einzelnen maßgebend gewesen sind (vgl. OLG Celle, Nds. Rpfl. 2005, 379; OLG Hamburg NStZ 2005, 592; OLG Nürnberg ZfStrVo 2006, 122; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2007, 325).
  • OLG Karlsruhe, 10.03.2009 - 1 Ws 292/08

    Zulässigkeit einer Verweisung eines Strafgefangenen auf nicht in Betracht

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  • OLG Celle, 22.06.2012 - 1 Ws 205/12

    Beteiligte Vollzugsbehörde bei Anfechtung einer Verlegung im Falle einer bereits

    2005, 379; OLG Hamburg NStZ 2005, 592; OLG Nürnberg ZfStrVo 2006, 122; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2007, 325).
  • OLG Rostock, 06.02.2012 - I Vollz (Ws) 3/12

    Antragsverfahren auf gerichtliche Entscheidung in Strafvollzugssachen: Antrag des

  • KG, 22.08.2016 - 5 Ws 111/16

    Antragsverfahren auf gerichtliche Entscheidung über eine Maßnahme im

  • OLG Celle, 30.08.2021 - 3 Ws 217/21

    Formelle Anforderungen an Inhalt des Beschlusses der Strafvollstreckungskammer;

  • OLG Koblenz, 14.05.2020 - 4 Ws 192/20

    Abgelehnter Antrag des Besuchs der Tochter im Rahmen des Maßregelvollzugs Pflicht

  • OLG Naumburg, 21.08.2017 - 1 Ws (RB) 34/17

    Strafvollzug in Sachsen-Anhalt: Ablehnung von Vollzugslockerungen bei fehlender

  • OLG Naumburg, 09.02.2017 - 1 Ws (RB) 2/17

    Strafvollzug in Sachsen-Anhalt: Ablehnung von Vollzugslockerungen bei fehlender

  • KG, 18.08.2016 - 5 Ws 97/16

    Antragsverfahren gegen Maßnahmen im Strafvollzug: Zulässigkeit der

  • OLG Celle, 13.11.2017 - 3 Ws 536/17

    Maßregelvollzug: Wirksamkeit der Bevollmächtigung einer Privatperson zur

  • OLG Celle, 07.03.2017 - 3 Ws 121/17

    Maßregelvollzug: Widerruf der Unterbringung im offenen Vollzug

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