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   OLG Düsseldorf, 24.11.1998 - 4 U 197/97   

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https://dejure.org/1998,15691
OLG Düsseldorf, 24.11.1998 - 4 U 197/97 (https://dejure.org/1998,15691)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.11.1998 - 4 U 197/97 (https://dejure.org/1998,15691)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. November 1998 - 4 U 197/97 (https://dejure.org/1998,15691)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachweis einer nachvollziehbaren Nachprüfungsmitteilung als Voraussetzung für die Leistungsfreiheit eines Versicherers; Zurverfügungstellung eines ein Absinken des Grades der Berufsunfähigkeit eines Versicherungsnehmers darlegenden Gutachtens als Voraussetzung für eine ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AVB § 4 Nr. 4; AVB § 7 Nr. 2
    Nachweis einer nachvollziehbaren Nachprüfungsmitteilung als Voraussetzung für die Leistungsfreiheit eines Versicherers; Zurverfügungstellung eines ein Absinken des Grades der Berufsunfähigkeit eines Versicherungsnehmers darlegenden Gutachtens als Voraussetzung für eine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Voraussetzungen der Leistungsfreiheit wegen erheblicher Besserung des Gesundheitszustandes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVersZ 1999, 563
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.10.1997 - IV ZR 216/96

    Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.1998 - 4 U 197/97
    Aus Sinn und Zweck wie aus der Ausgestaltung des § 7 AVB ergibt sich, daß in der Mitteilung eine nachvollziehbare Begründung dafür gegeben werden muß, warum die Leistungspflicht des Versicherers entfallen soll (vgl. BGH VersR 1993, 470, 471; 1996, 958; RuS 1998, 37).

    (BGH RuS 1998, 37; VersR 1996, 958).

    Daraus wird deutlich, daß der Gutachter die Bewertung der Auswirkungen des späteren Gesundheitszustandes im Berufsbereich des Versicherten (vgl. BGH RuS 1998, 37) im Sinne einer Verschlechterung - vorbehaltlich erfolgreicher Rehabilitationsmaßnahmen - beurteilt.

    Denn es fehlt immer noch an einem Vergleich des dem Anerkenntnis zugrundegelegten Gesundheitszustandes des Versicherten" und der seinerzeitigen Bewertung der Auswirkungen dieses Zustandes im Berufsbereich des Versicherten mit seinem Zustand und dessen Auswirkungen zur Zeit der Nachprüfung (vgl. BGH RuS 1998, 37).

  • BGH, 12.06.1996 - IV ZR 106/95

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Anerkenntnis der Leistungspflicht - Mitteilung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.1998 - 4 U 197/97
    Dies ergibt sich schon daraus, daß die Beklagte mit Schreiben vom 30. September 1993 ein Leistungsanerkenntnis gemäß § 5 AVB erklärt hat (vgl. BGH VersR 1996, 958 = RuS 1997, 79).

    Aus Sinn und Zweck wie aus der Ausgestaltung des § 7 AVB ergibt sich, daß in der Mitteilung eine nachvollziehbare Begründung dafür gegeben werden muß, warum die Leistungspflicht des Versicherers entfallen soll (vgl. BGH VersR 1993, 470, 471; 1996, 958; RuS 1998, 37).

    (BGH RuS 1998, 37; VersR 1996, 958).

    Zwar bleibt es dem Versicherer unbenommen, auch während des Rechtsstreits - ggf. auch hilfsweise- eine neuerliche Änderungsmitteilung an den Versicherungsnehmer zu richten, die den Wirksamkeitserfordernissen des § 7 BB-BUZ genügt (vgl. BGH VersR 1996, 958, 959), der insoweit § 7 AVB entspricht.

  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 162/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.1998 - 4 U 197/97
    Begründet der Versicherer allerdings seine Ansicht, wegen Absinkens des Grades der Berufsunfähigkeit leistungsfrei zu sein, mit einem Gutachten, das er - wie in § 7 AVB vorgesehen - eingeholt hat, um seiner Beweislast zu genügen, so gehört zu den Mindestvoraussetzungen für die Nachvollziehbarkeit seiner Entscheidung und damit für die Wirksamkeit seiner Mitteilung, daß er dieses Gutachten dem Versicherten mit der Mitteilung zugänglich macht, sofern es sich nicht bereits in den Händen des Versicherten befindet (BGH VersR 1993, 471; 1993, 559, 561).

    Der Kläger hätte dann zumindest Anspruch auf Leistungen bis zum Zeitpunkt des Gutachteneingangs (vgl. BGH VersR 1993, 471; 1993, 559, 562).

  • OLG Hamm, 11.05.1988 - 20 U 257/87

    Selbstbindung; Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Anerkenntnis;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.1998 - 4 U 197/97
    Anordnungen im Sinne von § 4 Nr. 4 AVB sind nicht allgemeine, jedermann bekannte medizinische Ratschläge, sondern konkrete Empfehlungen für detailliert vorgegebene Verhaltensweisen und konkrete Behandlungsvorschläge (vgl. OLG Hamm VersR 1989, 177).
  • OLG Düsseldorf, 03.12.1996 - 4 U 222/95

    Unentschuldigtes Nichterscheinen zu einem Untersuchungstermin

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.1998 - 4 U 197/97
    Denn diese Sanktion stellt für den Versicherten einen schwerwiegenden Eingriff dar, so daß es zweifelhaft ist, ob ein solcher Eingriff ohne entsprechende vorherige Belehrung an die bloße Unterlassung des Versicherungsnehmers geknüpft werden darf, sofern nicht das Verhalten des Versicherten insgesamt auf eine Verweigerungshaltung schließen läßt (vgl. Senat RuS 1997, 434 zu § 9 IV AUB 88).
  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 206/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.1998 - 4 U 197/97
    Dies hätte nur eine "nachgeholte" ordnungsgemäße Mitteilung für die Zukunft bewirken können (vgl. BGH VersR 1993, 562 ).
  • BGH, 12.06.1996 - IV ZR 116/95

    Anspruch auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente gegen eine private

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.1998 - 4 U 197/97
    Auch insoweit kann, auch wenn sich die Beklagte auf das vom Landgericht eingeholte Gutachten des Sachverständigen Dr. Fxxx bezogen hat, von einer wirksamen Änderungsmitteilung für die Zukunft (vgl. BGH VersR 1996, 959) nicht ausgegangen werden.
  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 228/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.1998 - 4 U 197/97
    Aus Sinn und Zweck wie aus der Ausgestaltung des § 7 AVB ergibt sich, daß in der Mitteilung eine nachvollziehbare Begründung dafür gegeben werden muß, warum die Leistungspflicht des Versicherers entfallen soll (vgl. BGH VersR 1993, 470, 471; 1996, 958; RuS 1998, 37).
  • OLG Koblenz, 24.03.1994 - 14 W 179/94

    Befreiungsmöglichkeit des Sicherheitsleistenden von der Bürgschaft durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.1998 - 4 U 197/97
    Der Versicherungsnehmer muß sich nach Eintritt der Berufsunfähigkeit so verhalten, daß der Grad der Berufsunfähigkeit möglichst gering gehalten wird (vgl. BGH VersR 1995, 1375 ).- Diesem Zweck dienen Anordnungen des behandelnden Arztes.
  • OLG Koblenz, 11.07.2008 - 10 U 842/07

    Nachprüfungsverfahren in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung:

    Voraussetzung einer wirksamen Mitteilung im Nachprüfungsverfahren gemäß § 7 BB-BUZ ist allein deren Nachvollziehbarkeit für den Versicherungsnehmer (BGH VersR 1993, 562, 1996, 958; OLG Düsseldorf RuS 2000, 125), was grundsätzlich nur erfordert, dass der Versicherer dem Ansprucherhebenden die für die Abschätzung des Prozessrisikos nötigen Informationen gibt (BGH VersR 93, 562).
  • OLG Düsseldorf, 11.09.2001 - 4 U 206/00

    Anerkenntnis der Leistungspflicht bei Berufsunfähigkeitsversicherung

    Dieses Verfahren ist an bestimmten Formalien geknüpft, nämlich insbesondere an eine förmliche Mitteilung, dass dieses Verfahren eingeleitet worden ist, samt Gegenüberstellung des vom Versicherer angenommenen Ist-Zustands gegenüber dem zur Zeit des Anerkenntnisses zugrundegelegten Zustand (vgl. dazu Senat NVersZ 1999, 563 m.w.N.).
  • LG Dortmund, 29.05.2008 - 2 O 20/08

    Anforderungen an die Mitteilung der Leistungseinstellung einer Versicherung

    Hierzu gehört, dass der Versicherer darlegt, dass die Gegenüberstellung der Ergebnisse des Gutachtens zum Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers mit den Feststellungen und Bewertungen, die er seinem Anerkenntnis zugrunde gelegt hat, eine nach den Versicherungsbedingungen maßgebliche Besserung ergeben hat (BGH, VersR 2006, 102; VersR 1999, 958; OLG Düsseldorf, zfs 1999, 387).
  • LG Dortmund, 26.10.2006 - 2 O 116/06

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Nachprüfungsverfahren

    BGH, VersR 2006, 102 = NJW-RR 2006, 171; BGH, VersR 1999, 958 = NJW-RR 1999, 1111; OLG Hamm, NJOZ 2004, 490; OLG Düsseldorf, zfs 1999, 387).
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