Rechtsprechung
AG Herne, 14.12.2001 - 9 C 200/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVersZ 2002, 219
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Celle, 15.01.2009 - 8 U 131/08
Eintrittspflicht des privaten Unfallversicherers für einen Sturz beim Skifahren
Erfasst werden dagegen typischerweise Fälle des Hantierens mit schweren Gegenständen oder eine sonst gesteigerte körperliche Tätigkeit insbesondere bei sportlicher Betätigung, z. B. kämpferischer Einsatz um den Ball in einer fußballtypischen Konkurrenzsituation (Urteil des Senats vom 9. Februar 1995 - 8 U 82/94 , in: NJW-RR 1996, 24), Absprung eines Hoch oder Weitspringers (vgl. OLG Frankfurt/M. ZfS 1995, 347), unübliche Bewegung beim Tennisspiel (OLG Frankfurt/M. VersR 1996, 363), Vorführen einer schwierigen gymnastischen Übung durch einen Sportlehrer (OLG Saabrücken NJW-RR 2002, 676), Riss der Bizepssehne auf Grund des Bewegungsablaufs beim Sportkegeln (OLG Nürnberg NJW-RR 2000, 1273), Kreuzbandriss infolge ruckartiger Bewegungsänderung beim Handballspiel (OLG Frankfurt OLGR 1998, 239), schwungvolles Tanzen zu moderner Popmusik (AG Oldenburg VersR 1998, 1103) oder 50 MeterLauf anlässlich einer Schiedsrichterprüfung mit Achillessehnenriss (AG Herne NVersZ 2002, 219). - LG Frankfurt/Main, 11.03.2010 - 23 S 3/09
Private Unfallversicherung: Vergleichsmaßstab für eine "erhöhte Kraftanstrengung" …
Das Amtsgericht Herne hat in einem Urteil vom 14.2.2001, Az.: 9 C 200/01, NVersZ 2002, 219, entschieden, dass ein durch erhöhte Kraftanstrengung verursachter Unfall vorliege, wenn es bei einem Versicherungsnehmer bei einem 50-Meter-Lauf anlässlich seiner Schiedsrichterprüfung zu einem Riss der Achillessehne komme. - LG Dortmund, 17.10.2008 - 2 O 449/07
Versicherung - Badminton: Riss der Achillessehne gilt als Unfall
Sie entspricht derjenigen in anderen Fällen sportlicher Betätigung, in denen die Rechtsprechung einen fingierten Unfall im Sinne von Ziff. 1.4 AUB 99 bzw. den gleichlautenden Vorläuferbedingungen angenommen hat wie beim Anspannen der Bizepsehnen beim Sportkegeln (OLG Nürnberg r + s 2001, 302), beim 50 m-Sprint anlässlich einer Schiedsrichterprüfung und dabei erlittenem Achillessehnenriss (AG Herne NVersZ 2002, 219, bei einer Muskelanspannungsübung im Sportunterricht und dabei erlittenem Muskelfaserriss (OLG Saarbrücken r + s 2002, 348) oder beim fußballspielbedingten kämpferischen Einsatz um den Ball und dabei erlittener Achillessehnenruptur (OLG Celle NJW-RR 1996, 24: vgl. auch Mangen in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, § 47 Rn. 34).
Rechtsprechung
AG München, 26.09.2001 - 251 C 18413/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- vergleich-reiseruecktritt.de (Kurzinformation)
Reiserücktritt: Unerwartete Verschlechterung, noch nicht ausgeheilt
Papierfundstellen
- NVersZ 2002, 219