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   OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.1984 - 14 A 1822/80   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.1984 - 14 A 1822/80 (https://dejure.org/1984,8119)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10.05.1984 - 14 A 1822/80 (https://dejure.org/1984,8119)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10. Mai 1984 - 14 A 1822/80 (https://dejure.org/1984,8119)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 2485 (Ls.)
  • NVwZ 1984, 655
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.08.2012 - 2 M 58/12

    Zulässigkeit eines Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO bei Zweifel über die Verfristung

    Eine andere Beurteilung ist möglicherweise dann geboten, wenn im Gebiet der handelnden Gebietskörperschaft weitere Dienststellen vorhanden sind, bei denen der Widerspruch erhoben werden kann (in diesem Sinne: OVG NW, Urt. v. 10.05.1984 - 14 A 1822/80 -, OVGE MüLü 37, 120 [122]).
  • VG Augsburg, 07.12.2017 - Au 2 K 17.897

    Versorgungsausgleichsbedingte Kürzung des Ruhegehalts bei vorzeitigem Ruhestand

    Bei Zugang noch innerhalb der Widerspruchsfrist ist ein Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 51 VwVfG in einen Widerspruch umzudeuten (OVG NW, U.v. 10.5.1984 - 14 A 1822/80 - NVwZ 1984, 655 - juris; VG Regensburg, U.v. 16.7.2003 - RN 3 K 02.2225 - juris Rn. 65; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 15. Aufl. 2014, § 51 Rn. 15).
  • OLG Frankfurt, 21.01.1999 - 1 U 185/97

    Auslegung eines Widerspruchsschreibens als auf Neubescheidung gerichteter

    Selbst wenn man die Umdeutung eines Zweitantrages in einen Widerspruch gegen die Ablehnung des Erstantrages entsprechend § 140 BGB grundsätzlich für zulässig hält (OVG Münster NVwZ 1984, 655; NVwZ 1990, 676 m.w.N.), scheidet eine solche Umdeutung hier aus.
  • VG Saarlouis, 23.10.2012 - 3 K 184/12

    Rechtsnatur von Richtlinien zur Vergabe gemeindlicher Subventionen; Anspruch auf

    Es reicht aus, dass erkennbar ist, dass der Betroffene sich durch den Verwaltungsakt beschwert fühlt und eine Nachprüfung begehrt(vgl. nur statt vieler OVG Münster, Urteil vom 10.05.1984 -14 A 1822/80-, NVwZ 1984, 655).
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