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   OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.1985 - 7 A 112/84   

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OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.1985 - 7 A 112/84 (https://dejure.org/1985,5959)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.06.1985 - 7 A 112/84 (https://dejure.org/1985,5959)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. Juni 1985 - 7 A 112/84 (https://dejure.org/1985,5959)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1985, 767
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Hamburg, 25.02.2014 - 3 Bf 338/09

    Entgeltfreie Benutzung eines Taxenstandes am Flughafen Hamburg - Einwirkungsklage

    Zur Begründung von Einwirkungsansprüchen von Gemeindebürgern gegenüber ihrer Gemeinde zur Durchsetzung eines Benutzungsanspruchs hinsichtlich einer von einem privatrechtlich organisierten Unternehmen betriebenen öffentlichen Einrichtung hat die Rechtsprechung die Bestimmungen über den Benutzungsanspruch öffentlicher Einrichtungen in den Gemeindeordnungen entsprechend angewendet oder sich "daran angelehnt" (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 9.3.1984, DVBl. 1985, 176, 177; Urt. v. 4.6.1985, NVwZ 1985, 767, 768, unter Bezugnahme auf § 14 Abs. 2 GemO RP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.09.2002 - 6 A 11767/01

    Zulassung zu einer öffentlichen Sportanlage; außerschulische Nutzung einer

    Nach dieser Vorschrift, die einen unmittelbaren gesetzlichen Anspruch gewährt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz (7. Senat), Urteil vom 4. Juni 1985, AS 19, 376 , NVwZ 1985, 767 ), sind mit öffentlichen Mitteln geförderte Sportstätten anderer Träger (als der öffentlichen) sonstigen Benutzergruppen, insbesondere den Schulen, für sportliche Zwecke gegen Erstattung der durch die Benutzung entstandenen Auslagen zur Verfügung zu stellen, soweit sie für den eigenen Sportbetrieb nicht benötigt werden.

    Auf diese Anlagen bezieht sich der hier geltend gemachte Anspruch nach § 15 Abs. 3 SportFG (vgl. OVG Rheinland-Pfalz (7. Senat) Urteil vom 4. Juni 1985, AS 19, 376 , NVwZ 1985, 767 f.).

  • BGH, 24.05.2000 - III ZR 252/99

    Erfolglose Flucht ins Privatrecht beim Betreiben eines Schwimmbads

    b) "Öffentlich" sind die Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen, deren Träger die öffentliche Hand ist und die durch ausdrückliche Widmung oder stillschweigend durch tatsächliche Bereitstellung der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen (OVG Rheinland-Pfalz NVwZ 1985, 767 f; 1987, 76, 77; Schmidt/Haberer, Sportförderungsgesetz 2. Aufl. 1998 § 15 Anm. 3.1).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.02.1988 - 2 A 57/87
    Zur Frage der Benutzung einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Vereinssportstätte durch eine sonstige Benutzergruppe (im Anschluß an OVG Koblenz, 1985-06-04, 7 A 112/84, NVwZ 1985, 767).
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