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StGH Niedersachsen, 16.01.1986 - StGH 2/85 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 1986, 827
Wird zitiert von ... (3)
- VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 95/02
Ablehnung eines Beweisantrags der qualifizierten Minderheit eines …
c) Der Antragsgegner ist passiv prozeßführungsbefugt, nachdem eine Rechtsverletzung durch ihn - durch einen Beschluß im Untersuchungsausschuß - im Raum steht (vgl. im gleichen Sinne: BVerfGE 105, 197, 220; Niedersächsischer Staatsgerichtshof NVwZ 1986, 827 und 829;… Pestalozza, Verfassungsprozeßrecht, 3. Auflage 1991, Rn. 36 zu § 7). - StGH Baden-Württemberg, 21.10.2002 - GR 11/02
SPD-Fraktion und Abgeordnete im Landtag ./. Abgeordnete im Landtag
Der gleiche Prüfungsmaßstab gilt für die Nachprüfung von rechtlich relevanten Handlungen des Ausschussvorsitzenden, soweit dieser - wie bei § 6 a UAG - im Rahmen seiner verfahrensleitenden Position mit Entscheidungsbefugnissen ausgestattet ist, deren Ausübung Einfluss haben kann auf die effektive Wahrnehmung der Aufklärungs- und Kontrollfunktion des Ausschusses (zur Willkürkontrolle Nds. StGH, Urt. v. 16.1.1986, NVwZ 1986, S. 827, 828;… vgl. aber BayVerfGH, Urt. v. 27.11.1985, DVBl 1986, 233, 235, wonach eine "Obliegenheit" der Mehrheit bestehe, die Ablehnungsgründe so deutlich wie möglich zu erklären). - VerfGH Bayern, 10.10.2006 - 19-IVa-06
Organstreitverfahren Hohlmeier-Untersuchungsausschuss
Das Beweiserhebungsrecht der Minderheit beschränkt sich dabei nicht auf den Erlass der beantragten Beweisbeschlüsse, sondern erfasst auch den Vollzug dieser Beschlüsse und die hierzu erforderlichen Maßnahmen, wie zum Beispiel die Anwendung von Zwangsmitteln gegenüber einem nicht aussagebereiten Zeugen (vgl. StGH Niedersachsen vom 16.1.1986 = NVwZ 1986, 827).