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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.02.1986 - 5 C 23.85   

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BVerwG, 06.02.1986 - 5 C 23.85 (https://dejure.org/1986,1549)
BVerwG, Entscheidung vom 06.02.1986 - 5 C 23.85 (https://dejure.org/1986,1549)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Februar 1986 - 5 C 23.85 (https://dejure.org/1986,1549)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sozialhilfe - Subsidiarität - Minderjähriger - Jugendhilfe - Verpflichtungsklage - Sachentscheidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1987, 320
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.1996 - 6 S 60/93

    Zurückweisung eines Sozialhilfebegehrens und Bescheidung eines dagegen

    Wird eine Verpflichtungsklage im jeweiligen Fall erhoben, so hat die damit beantragte Aufhebung eines Widerspruchsbescheids insofern nur unselbständige Bedeutung (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.02.1986 - 5 C 23.85 -, FEVS 35, 309/312, NVwZ 1987, 320 u. v. 19.05.1987 - 1 C 13.84 -, NVwZ 1987, 893/894), als der Bescheid - ungeachtet ihm anhaftender Rechtsfehler - nur dann aufzuheben ist, wenn sich der Verpflichtungsanspruch als begründet erweist (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.02.1986 a.a.O.).

    Ist dagegen der Verpflichtungsanspruch unbegründet, so ist die Klage in vollem Umfang ungeachtet der Rechtswidrigkeit des Widerspruchsbescheids abzuweisen, d.h. der Widerspruchsbescheid ist dann nicht isoliert aufzuheben (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.02.1986 a.a.O.).

    Der im Rahmen der erhobenen Verpflichtungsklage gestellte Antrag, die ergangenen Bescheide aufzuheben, ist, wie ausgeführt, unselbständiger Natur und dient nur dazu, den Weg freizumachen, soweit sich das Verpflichtungsbegehren als begründet erweisen sollte (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.02.1986 a.a.O.).

  • BVerwG, 22.08.1990 - 5 ER 640.90

    Keine PKH für das Bewilligungsverfahren

    Im angefochtenen Urteil ist dazu (auf S. 25) im Hinblick auf den festgestellten Sachverhalt unter anderem auf das Senatsurteil vom 6. Februar 1986 - BVerwG 5 C 23.85 - (Buchholz 436.0 § 39 BSHG Nr. 6 = FEVS 35, 309) verwiesen, in dessen Konsequenz es liegt, daß (auch) Freiwillige Erziehungshilfe, die dem Minderjährigen entsprechend dem bei ihm bestehenden erzieherischen Bedarf tatsächlich gewährt wird, Ansprüche auf Sozialhilfe aus demselben Anlaß ausschließt.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.2009 - 2 S 2036/07

    Gebühr für hygienische Untersuchung eines Badegewässers vor einem Campingplatz;

    Dass aus diesem Grund der Widerspruchsbescheid des Landratsamts Bodenseekreis vom 12.09.2006 für sich gesehen fehlerhaft ist, lässt die Prozessvoraussetzung des durchgeführten Vorverfahrens nicht entfallen; denn § 68 VwGO besagt nicht, dass der Widerspruchsbescheid als gebotene Prozessvoraussetzung frei von Rechtsfehlern sein muss (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 06.02.1986 - 5 C 23.85 - NVwZ 1987, 320).
  • VG Trier, 31.10.2018 - 8 K 3369/18

    Wehrleiter Bitburg: Kein Anspruch auf Bestätigung der Wiederwahl

    Der mit der Verpflichtungsklage verbundene Antrag auf Aufhebung des Widerspruchsbescheids ist unselbstständig und dient nur dazu, den Weg für den begehrten Verpflichtungsausspruch des Gerichts freizumachen (vgl. insgesamt BVerwG, Urteil vom 06.02.1986 - 5 C 23.85 -).
  • VG Köln, 08.07.2016 - 3 K 225/14
    BVerwG, Urteil vom 06.02.1986 - 5 C 23/85 -, juris, Rn. 11 m.w.N.

    BVerwG, Urteil vom 06.02.1986 - 5 C 23/85 -, juris, Rn. 12; vgl. auch VGH Mannheim, Urteil vom 14.02.1996 - 6 S 60/93 -, juris, Rn. 30.

  • BVerwG, 27.06.1991 - 5 C 4.87

    Seelisch behinderte Jugendliche - Eingliederungshilfe - Jugendhilfe

    Zwar ist - wie der Senat ebenfalls schon entschieden hat - die Sozialhilfe nachrangig, wenn in einer Notlage, die Hilfe zur Erziehung erfordert, diese Hilfe umfassend und endgültig vom Träger der Jugendhilfe gewährt wird (Urteil vom 6. Februar 1986 - BVerwG 5 C 23.85 - ).

    In diesem Fall ist der Hilfesuchende nicht (mehr) hilfebedürftig im Sinne des § 2 Abs. 1 BSHG (BVerwG, Urteil vom 6. Februar 1986, a.a.O. S. 18) und besteht deshalb aus demselben Anlaß kein Anspruch auf Sozialhilfe.

  • BVerwG, 14.10.1994 - 5 B 114.93

    Ermessen bei der Fahrtkostenübernahme im Rahmen der Eingliederungshilfe für

    S. 795) - JWG - nur dann anzunehmen, wenn in einer Notlage, die Hilfe zur Erziehung erfordert, diese Hilfe umfassend und endgültig vom Träger der Jugendhilfe gewährt wird (Urteile vom 6. Februar 1986 - BVerwG 5 C 23.85 - und vom 27. Juni 1991 - BVerwG 5 C 4.87 - ).
  • VG Köln, 08.07.2016 - 3 K 354/15
    BVerwG, Urteil vom 06.02.1986 - 5 C 23/85 -, juris, Rn. 11 m.w.N.

    BVerwG, Urteil vom 06.02.1986 - 5 C 23/85 -, juris, Rn. 12; vgl. auch VGH Mannheim, Urteil vom 14.02.1996 - 6 S 60/93 -, juris, Rn. 30.

  • LSG Sachsen, 13.06.2019 - L 3 AS 352/18

    Anspruch eines privaten Arbeitsvermittlers auf Zahlung einer

    Denn § 68 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), der § 78 SGG entspricht, besage nicht, dass der Widerspruchsbescheid als gebotene Prozessvoraussetzung frei von Rechtsfehlern sein müsse (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Februar 1986 - 2 C 23/85 - NVwZ 1987, 320 f. = juris Rdnr. 11, m. w. N.; vgl. auch Kopp/Schenke, VwGO [24. Aufl., 2018], Vorb § 68 Rdnr. 8; vgl. hierzu auch Dolde/Porsch, in: Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung [35. Erg.-Lfg., Sept. 2018], § 68 Rdnr.34).
  • VG München, 18.01.2022 - M 5 K 19.5691

    Dienstunfall, Berufserkrankung, Lehrerin, Hauterkrankung, Schimmelkontamination

    Vielmehr hat die zugleich beantragte Aufhebung des Bescheids vom ... November 2018 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom ... Oktober 2019 nur unselbständige Bedeutung (vgl. BVerwG, U.v. 6.2.1986 - 5 C 23.85 - NVwZ 1987, 320, juris Rn. 12; U.v. 19.5.1987 - 1 C 13/84 - DVBl 1987, 1113, juris Rn. 21), als der Bescheid bzw. der Widerspruchsbescheid - ungeachtet ihm anhaftender Rechtsfehler - nur dann aufzuheben sind, wenn sich der Verpflichtungsanspruch als begründet erweist (vgl. BVerwG, U.v. 6.2.1986 a.a.O.).

    Ist dagegen der Verpflichtungsanspruch unbegründet, so ist die Klage in vollem Umfang - ungeachtet der Rechtswidrigkeit des Widerspruchsbescheids - abzuweisen, d.h. der Widerspruchsbescheid ist dann nicht isoliert aufzuheben (vgl. BVerwG, U.v. 6.2.1986 a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2003 - 12 A 5371/00

    Rechtsschutzbedürfnis für eine isolierte Anfechtung eines Widerspruchsbescheides

  • VG Meiningen, 07.05.1997 - 8 K 116/95

    Handwerksrecht; Handwerksrecht; Prüfungsrecht; Anforderungen an die

  • LSG Sachsen, 19.01.2023 - L 3 AS 1188/16
  • BVerwG, 07.04.1988 - 5 B 142.87

    Zuständigkeitsvorschrift für den Bereich der Sonderfürsorge als selbstständige

  • VG Düsseldorf, 06.12.2007 - 11 K 4732/06

    Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Bescheinigung für die Erlangung von

  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.1995 - 6 S 913/95

    Jugendhilfe für seelisch wesentlich behinderte junge Menschen - Nachrang der

  • BVerwG, 22.08.1990 - 5 ER 639.90

    Antrag auf Prozesskostenhilfe für das Bewilligungsverfahren

  • BVerwG, 07.04.1988 - BVerw 5 B 141.87

    Zuständigkeitsvorschrift für den Bereich der Sonderfürsorge als selbstständige

  • VG Gelsenkirchen, 09.08.2017 - 12 K 5031/16

    Hochschule; Besoldungslast; Dienstherr; Passivrubrum; Berichtigung; Zuständige

  • VG Saarlouis, 06.02.2018 - 1 K 342/17
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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.04.1986 - 3 B 50.85   

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https://dejure.org/1986,4018
BVerwG, 23.04.1986 - 3 B 50.85 (https://dejure.org/1986,4018)
BVerwG, Entscheidung vom 23.04.1986 - 3 B 50.85 (https://dejure.org/1986,4018)
BVerwG, Entscheidung vom 23. April 1986 - 3 B 50.85 (https://dejure.org/1986,4018)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Arztrecht - Aufenthaltsdauer - Ausbildung - Weiterbildung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 726
  • NVwZ 1987, 320 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 13.09.1979 - 3 C 114.79

    Erteilung der Approbation an einen Ausländer - Erteilung der Approbation an einen

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1986 - 3 B 50.85
    Diese Frage ist durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats in seinem Urteil vom 13. September 1979 - BVerwG 3 C 114.79 - (BVerwGE 58, 290 ff. = Buchholz 418.00 Nr. 39) bereits entschieden.

    Das Urteil des Berufungsgerichts beruht im Gegensatz zur Auffassung des Klägers auch nicht auf einer Abweichung von dem schon genannten Urteil des beschließenden Senats vom 13. September 1979 (a.a.O.).

    Es läßt sich nicht erkennen, daß das angefochtene Urteil von einem in der Entscheidung des Senats vom 13. September 1979 (a.a.O.) aufgestellten Rechtssatz abgewichen wäre.

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