Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 22.05.1986

Rechtsprechung
   BVerwG, 08.08.1986 - 4 C 16.84   

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BVerwG, 08.08.1986 - 4 C 16.84 (https://dejure.org/1986,996)
BVerwG, Entscheidung vom 08.08.1986 - 4 C 16.84 (https://dejure.org/1986,996)
BVerwG, Entscheidung vom 08. August 1986 - 4 C 16.84 (https://dejure.org/1986,996)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Subsidiaritätsgrundsatz - Voraussetzungen - Verwaltungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwVfG § 1 Abs. 1, Abs. 3 S. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1987, 488
  • VBlBW 1987, 133
  • DVBl 1987, 694
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 08.12.1965 - V C 21.64

    Möglichkeit der Verwaltungsbehörde zur Abänderung von bis zum Ablauf von drei

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1986 - 4 C 16.84
    Diese Rechtsgrundsätze des ungeschriebenen Verwaltungsrechts gingen in aller Regel - wie das Berufungsgericht auch für den Regelungsbereich des § 1 Abs. 3 StrVVO bestätigt - seinerzeit für die Träger öffentlicher Verwaltung von der freien Rücknehmbarkeit rechtswidriger Verwaltungsakte aus (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 1965 - BVerwG 5 C 21.64 - BVerwGE 23, 25 [BVerwG 08.12.1965 - V C 21/64]; Urteil vom 20. Juni 1967 - BVerwG 5 C 175.66 - BVerwGE 27, 215 [BVerwG 20.06.1967 - V C 175/66]).
  • BVerwG, 20.06.1967 - V C 175.66

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1986 - 4 C 16.84
    Diese Rechtsgrundsätze des ungeschriebenen Verwaltungsrechts gingen in aller Regel - wie das Berufungsgericht auch für den Regelungsbereich des § 1 Abs. 3 StrVVO bestätigt - seinerzeit für die Träger öffentlicher Verwaltung von der freien Rücknehmbarkeit rechtswidriger Verwaltungsakte aus (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 1965 - BVerwG 5 C 21.64 - BVerwGE 23, 25 [BVerwG 08.12.1965 - V C 21/64]; Urteil vom 20. Juni 1967 - BVerwG 5 C 175.66 - BVerwGE 27, 215 [BVerwG 20.06.1967 - V C 175/66]).
  • BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R

    Gemeinschaftspraxis - Gesamtschuldner - Bekanntgabe - Bestimmtheit - Ermessen -

    Die Bestimmungen über die Befugnis der KÄVen, vertragsärztliche Honoraranforderungen und -bescheide wegen sachlich-rechnerischer Fehler nachträglich zu korrigieren, verdrängen die Regelung des § 45 SGB X. Sie stellen von den Vorschriften des SGB X abweichende Regelungen iS des § 37 Satz 1 SGB I dar, die auf gesetzlicher Grundlage, nämlich aufgrund von Normen der Reichsversicherungsordnung und später des SGB V, erlassen worden sind (vergleichbar insoweit BVerwG DVBl 1987, 694, 695, betr Regelung, die lediglich in einer Rechtsverordnung enthalten und pauschal gefaßt ist).

    Diese Ermächtigung umfaßt auch die Schaffung von Verfahren zur rechnerischen und gebührenordnungsgemäßen Prüfung sowie zur Richtigstellung (Aufhebung) bescheidmäßig festgestellter vertragsärztlicher Honoraranforderungen (vgl insbesondere BSGE 74, 44, 48 f = SozR 3-1300 § 45 Nr. 21 S 65; BSG SozR 3-2500 § 75 Nr. 10 S 42; s auch BSG SozR 3-5555 § 10 Nr. 1 S 2; vgl ferner das oben zitierte Urteil BVerwG DVBl 1987, 694, 695).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2015 - 19 A 254/13

    Prof. Dr. Margarita Mathiopoulos verliert Doktorgrad

    BVerwG, Beschluss vom 15. April 1994 - 3 B 23.94 -, juris, Rdn. 3; Urteil vom 8. September 1993 - 11 C 39.92 -, DVBl. 1994, 409, juris, Rdn. 13; Urteil vom 23. Februar 1989 - 2 C 25.87 -, BVerwGE 81, 282, juris, Rdn. 25; Urteil vom 8. August 1986 - 4 C 16.84 -, NVwZ 1987, 488, juris, Rdn. 8; Schmitz, in: Stelkens/ Bonk/Sachs, a. a. O., § 1, Rdn. 208, 220, 222.
  • OLG Düsseldorf, 16.12.2002 - Kart 25/02

    Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern in der mündlichen Verhandlung im

    Es ist gerade nicht erforderlich, daß die gesetzliche Spezialmaterie eine den Anwendungsvorrang zur Geltung bringende inhaltsgleiche oder entgegengesetzte Regelung ausdrücklich trifft; vielmehr genügt es, daß der Spezialregelung durch Auslegung nach ihrem Sinn und Zweck zu entnehmen ist, daß sie eine abschließende Problemlösung darstellt (vgl. BVerwG NVwZ 1987, 488; Kopp/Ramsauer, a.a.O., § 1, Rdnr. 35; Bonk/Schmitz, a.a.O., § 1, Rdnr. 208 u. 209).

    Ebenso wenig paßt es zum subsidiären Charakter des VwVfG, es nur "ausnahmsweise" als gerechtfertigt zu bezeichnen, daß die ergänzende Anwendung einer bestimmten VwVfG-Vorschrift bei Fehlen einer ausdrücklich gegenteiligen Spezialregelung abgelehnt wird (so aber Bonk/Schmitz, a.a.O.; das von ihnen hinzugefügte sehr einschränkende Wort "ausnahmsweise" fehlt gerade in der dort von ihnen zitierten Entscheidung BVerwG NVwZ 1987, 488).

    Die richtige Fragestellung ist vielmehr die, ob der durch Auslegung zu ermittelnde Sinn und Zweck der gesetzlichen Sondermaterie eine Ergänzung durch die im Einzelfall zu prüfende VwVfG-Vorschrift erlaubt (vgl. Kopp/Ramsauer, a.a.O., § 1, Rdnr. 34, die sich hierfür der Sache nach zu Recht auf BVerwG NVwZ 1987, 488 berufen; so letztlich im Ergebnis auch Bonk/Schmitz, a.a.O., § 1, Rdnr. 187, 209).

    Dem läßt sich auch nicht entgegenhalten, daß das GWB für diesen Fall keine abschließende Problemlösung bereit halte, mithin die Folgen nicht abschließend regele (vgl. auch zu diesem Aspekt BVerwG NVwZ 1987, 488).

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2002 - Kart 25/02

    Erhebung einer Beschwerde über die Freigabe eines Zusammenschlusses im Rahmen

    Es ist gerade nicht erforderlich, daß die gesetzliche Spezialmaterie eine den Anwendungsvorrang zur Geltung bringende inhaltsgleiche oder entgegengesetzte Regelung ausdrücklich trifft; vielmehr genügt es, daß der Spezialregelung durch Auslegung nach ihrem Sinn und Zweck zu entnehmen ist, daß sie eine abschließende Problemlösung darstellt (vgl. BVerwG NVwZ 1987, 488; Kopp/Ramsauer, a.a.O., § 1, Rdnr. 35; Bonk/Schmitz, a.a.O., § 1, Rdnr. 208 u. 209).

    Ebenso wenig paßt es zum subsidiären Charakter des VwVfG, es nur "ausnahmsweise" als gerechtfertigt zu bezeichnen, daß die ergänzende Anwendung einer bestimmten VwVfG-Vorschrift bei Fehlen einer ausdrücklich gegenteiligen Spezialregelung abgelehnt wird (so aber Bonk/Schmitz, a.a.O.; das von ihnen hinzugefügte sehr einschränkende Wort "ausnahmsweise" fehlt gerade in der dort von ihnen zitierten Entscheidung BVerwG NVwZ 1987, 488).

    Die richtige Fragestellung ist vielmehr die, ob der durch Auslegung zu ermittelnde Sinn und Zweck der gesetzlichen Sondermaterie eine Ergänzung durch die im Einzelfall zu prüfende VwVfG-Vorschrift erlaubt (vgl. Kopp/Ramsauer, a.a.O., § 1, Rdnr. 34, die sich hierfür der Sache nach zu Recht auf BVerwG NVwZ 1987, 488 berufen; so letztlich im Ergebnis auch Bonk/Schmitz, a.a.O., § 1, Rdnr. 187, 209).

    Dem läßt sich auch nicht entgegenhalten, daß das GWB für diesen Fall keine abschließende Problemlösung bereit halte, mithin die Folgen nicht abschließend regele (vgl. auch zu diesem Aspekt BVerwG NVwZ 1987, 488).

  • BVerwG, 16.09.1997 - 3 C 12.95

    Verwaltungsverfahren - (Ausschluß-) Frist zum Widerrunf eines begünstigenden

    Das sei in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 8. August 1986 - BVerwG 4 C 16.84 - Buchholz 316 § 1 VwVfG Nr. 3 = NVwZ 1987, 488 ) bereits anzunehmen, wenn der - gegebenenfalls durch Auslegung zu ermittelnde - Regelungsanspruch einer anderen Rechtsvorschrift abschließenden Charakter habe.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2015 - 19 A 2820/11

    Promotionsvermittler verliert Doktorgrad

    BVerwG, Beschluss vom 15. April 1994 - 3 B 23.94 -, juris, Rdn. 3; Urteil vom 8. September 1993 - 11 C 39.92 -, DVBl. 1994, 409, juris, Rdn. 13; Urteil vom 23. Februar 1989 - 2 C 25.87 -, BVerwGE 81, 282, juris, Rdn. 25; Urteil vom 8. August 1986 - 4 C 16.84 -, NVwZ 1987, 488, juris, Rdn. 8; Schmitz, in: Stelkens/ Bonk/Sachs, a. a. O., § 1, Rdn. 208, 220, 222.
  • BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 2/01 R

    Rücknahme einer sachlich-rechnerischen Richtigstellung durch die Kassenärztliche

    Die Bestimmungen über die Befugnis der KÄVen, vertragsärztliche Honoraranforderungen und -bescheide wegen sachlich-rechnerischer Fehler nachträglich zu korrigieren, verdrängen die Regelung des § 45 SGB X. Sie stellen von den Vorschriften des SGB X abweichende Regelungen iS des § 37 Satz 1 SGB I dar, die auf gesetzlicher Grundlage, nämlich aufgrund von Normen der Reichsversicherungsordnung und später des SGB V, erlassen worden sind (vergleichbar insoweit BVerwG DVBl 1987, 694, 695, betr Regelung, die lediglich in einer Rechtsverordnung enthalten und pauschal gefaßt ist).

    Diese Ermächtigung umfaßt auch die Schaffung von Verfahren zur rechnerischen und gebührenordnungsgemäßen Prüfung sowie zur Richtigstellung (Aufhebung) bescheidmäßig festgestellter vertragsärztlicher Honoraranforderungen (vgl insbesondere BSGE 74, 44, 48 f = SozR 3-1300 § 45 Nr. 21 S 65; BSG SozR 3-2500 § 75 Nr. 10 S 42; s auch BSG SozR 3-5555 § 10 Nr. 1 S 2; vgl ferner das oben zitierte Urteil BVerwG DVBl 1987, 694, 695).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2019 - 13 B 1349/18

    Genehmigung der Entgelte eines Schienenwegebetreibers; Genehmigung von

    vgl. BVerwG, Urteile vom 8. September 1993 - 11 C 39.92 -, Buchholz 451.55 Nr. 95 = juris, Rn. 13, und vom 8. August 1986 - 4 C 16.84 -, Buchholz 316 § 1 VwVfG Nr. 3 = juris, Rn. 8; Ramsauer, in: Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz, 19. Auflage 2018, § 1 Rn. 35 f. und § 48 Rn. 38 ff.; Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 9. Auflage 2018, § 1 Rn. 222 und § 48 Rn. 4.
  • BSG, 24.08.1994 - 6 RKa 20/93

    Honorarberichtigung - Beantragung

    Verdrängende Wirkung i.S. des § 37 Satz 1 SGB I kommt einer Spezialvorschrift im Rahmen der besonderen Teile des Sozialgesetzbuchs aber auch ohne ausdrückliche Anordnung zu, wenn sich aus ihrem Sinn und Zweck bei Berücksichtigung der zugrundeliegenden Interessenbewertung ergibt, daß sie die Rücknahme- und Rückforderungsvoraussetzungen für die von ihr erfaßten Sachverhalte eigenständig und abweichend regeln will (ebenso zu der vergleichbaren Subsidiaritätsklausel in § 1 Abs. 1 VwVfG: BVerwG, DVBl. 1987, 694; 1994, 409).
  • BVerwG, 08.02.2021 - 3 B 36.19

    Akteneinsichtsrecht in Verwaltungsverfahren

    Sie betrifft revisibles Recht (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. August 1986 - 4 C 16.84 - Buchholz 316 § 1 VwVfG Nr. 3 S. 5).
  • BVerwG, 05.12.2008 - 6 B 76.08

    Revisbilität von Landerecht im Hinblick auf eine bundeseinheitliche Auslegung des

  • VG München, 02.08.2023 - M 5 K 18.5601

    Versorgungsrecht, Zusatzversorgung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger,

  • BVerwG, 25.08.1992 - 6 B 31.91

    Führung akademischer Grade

  • VG Berlin, 20.10.2014 - 26 K 51.14

    Zinsanspruch für überzahlte Zuschüsse

  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.1992 - 9 S 642/92

    Entlassung eines Bezirksbauschätzers durch die Badische

  • OVG Berlin, 20.02.2003 - 5 S 23.02

    Staatsangehörigkeitsrecht; Einbürgerung; erschlichene; Rücknahme;

  • VG Münster, 05.05.2011 - 8 K 61/10

    Ein Anspruch auf Erstattung von angefallenen Kosten für eine

  • BVerwG, 03.12.1993 - 7 B 104.93

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • VG Schwerin, 27.06.2019 - 4 A 700/18

    Aufhebung einer Prüfungsentscheidung bei nachträglich erst bekannt gewordener

  • VG Köln, 25.06.2013 - 2 K 4801/12

    Keine Anwendbarkeit der Jahresfrist des § 49 Abs. 2 S. 2 VwVfG NRW auf die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.1989 - 3 A 2007/86

    Bestehen einer Erschließungsbeitragspflicht für ein veranlagtes Grundstück;

  • BVerwG, 19.05.1987 - 4 B 44.87

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Begriff

  • VG Berlin, 18.03.2003 - 2 A 203.01

    Eine Einbürgerung kann nicht zurückgenommen werden

  • VG Berlin, 18.03.2003 - 2 A 46.02
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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.05.1986 - 3 C 22.84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,4139
BVerwG, 22.05.1986 - 3 C 22.84 (https://dejure.org/1986,4139)
BVerwG, Entscheidung vom 22.05.1986 - 3 C 22.84 (https://dejure.org/1986,4139)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Mai 1986 - 3 C 22.84 (https://dejure.org/1986,4139)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kaution auf Grund ungültigem Gemeinschaftsrecht - Freigabe nach nationales Recht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1156
  • NVwZ 1987, 488 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 13.05.1981 - 66/80

    International Chemical Corporation / Amministrazione delle fianze dello Stato

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1986 - 3 C 22.84
    Die Beklagte hat sich zur Begründung ihrer Berufung auf ein während des Berufungsverfahrens ergangenes Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 13. Mai 1981 - Rechtssache 66/80 - berufen.

    Die Klägerin hat Zurückweisung der Berufung beantragt und geltend gemacht, das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 13. Mai 1981 - Rechtssache 66/80 - sei rechtswidrig.

    Das Fehlen eines solchen Rechtssatzes läßt sich insbesondere aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 13. Mai 1981 - Rechtssache 66/80 - entnehmen.

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