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   BVerwG, 13.07.1989 - 7 B 188.88   

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BVerwG, 13.07.1989 - 7 B 188.88 (https://dejure.org/1989,686)
BVerwG, Entscheidung vom 13.07.1989 - 7 B 188.88 (https://dejure.org/1989,686)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juli 1989 - 7 B 188.88 (https://dejure.org/1989,686)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Atomgesetz - Genehmigungsbehörde - Risikoermittlung - Teilgenehmigung - Drittschutz - Beurteilungsmethoden - Stand der Wissenschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1989, 1169
  • DVBl 1990, 58
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82

    Wyhl

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1989 - 7 B 188.88
    Zur Verantwortung der Genehmigungsbehörde für eine ausreichende Risikoermittlung und -bewertung (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung, insbesondere von BVerwGE 72, 300 [BVerwG 19.12.1985 - 7 C 65/82]).

    Zur Verfestigung des einer Teilgenehmigung zugrundeliegenden vorläufigen positiven Gesamturteils durch nachfolgende Teilgenehmigungen (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung, insbesondere von BVerwGE 72, 300 [BVerwG 19.12.1985 - 7 C 65/82]; 80, 207 ).

    Zum Drittschutz gegenüber unanfechtbar gewordenen Teilgenehmigungen (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung, insbesondere von BVerwGE 72, 300 [BVerwG 19.12.1985 - 7 C 65/82]).

    In den Beschwerdeschriften werden mehrere Rechtsfragen benannt, in bezug auf die geltend gemacht wird, das Berufungsgericht weiche in ihrer Beurteilung von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab, nämlich von den Urteilen vom 19. Dezember 1985 - BVerwG 7 C 65.82 - (BVerwGE 72, 300, Wyhl), vom 22. Oktober 1987 - BVerwG 7 C 4.85 - (BVerwGE 78, 177, Brokdorf), vom 4. Juli 1988 - BVerwG 7 C 88.87 (BVerwGE 80, 21, Wackersdorf) und vom 9. September 1988 - BVerwG 7 C 3.86 - (BVerwGE 80, 207, Mülheim-Kärlich); darüber hinaus hätten sie auch grundsätzliche Bedeutung.

    Die Beschwerdeschriften zitieren in diesem Zusammenhang die Aussage des beschließenden Senats (BVerwGE 72, 300, 315) [BVerwG 19.12.1985 - 7 C 65/82], bei der Beurteilung von Schadenswahrscheinlichkeiten dürfe nicht allein auf das vorhandene ingenieurmäßige Erfahrungswissen zurückgegriffen werden, sondern es müßten Schutzmaßnahmen auch anhand bloß theoretischer Überlegungen und Berechnungen in Betracht gezogen werden, um Risiken aufgrund noch bestehender Unsicherheiten und Wissenslücken hinreichend zuverlässig auszuschließen.

    Nach der in den Beschwerdeschiften in Bezug genommenen Rechtsprechung des beschließenden Senats (insbesondere BVerwGE 72, 300 [BVerwG 19.12.1985 - 7 C 65/82]) trägt die Verantwortung für die Risikoermittlung und -bewertung nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG die Exekutive; sie hat dabei die Wissenschaft zu Rate zu ziehen.

    Der beschließende Senat (vgl. insbesondere BVerwGE 72, 300 [BVerwG 19.12.1985 - 7 C 65/82]) hat den Sinn und die Aufgabe des vorläufigen positiven Gesamturteils darin gesehen, bei einer Aufgliederung der für die (ganze) Anlage gebotenen (Voll-)Genehmigung in Teilgenehmigungen den Bezug der Teilanlagen und Teileinrichtungen zur Anlage insgesamt und deren Genehmigungsfähigkeit und damit die notwendige Klammer zwischen den einzelnen Teilgenehmigungen herzustellen.

    Der in der Beschwerdeschrift vom 4. November 1988 zitierte Satz aus dem Wyhl-Urteil (BVerwGE 72, 300 <312 [BVerwG 19.12.1985 - 7 C 65/82] unten>) bezieht sich auf die Frage und verneint sie, ob nach unanfechtbar gewordenen Teilgenehmigungen ohne deren - vorherigen - Widerruf weitere Teilgenehmigungen ergehen dürfen, wenn sich das - vorher bejahte - vorläufige positive Gesamturteil nicht aufrechterhalten läßt.

  • BVerwG, 09.09.1988 - 7 C 3.86

    Atomgesetz - Genehmigungsverfahren - Teilerrichtungsgenehmigung -

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1989 - 7 B 188.88
    Zur Verfestigung des einer Teilgenehmigung zugrundeliegenden vorläufigen positiven Gesamturteils durch nachfolgende Teilgenehmigungen (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung, insbesondere von BVerwGE 72, 300 [BVerwG 19.12.1985 - 7 C 65/82]; 80, 207 ).

    In den Beschwerdeschriften werden mehrere Rechtsfragen benannt, in bezug auf die geltend gemacht wird, das Berufungsgericht weiche in ihrer Beurteilung von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab, nämlich von den Urteilen vom 19. Dezember 1985 - BVerwG 7 C 65.82 - (BVerwGE 72, 300, Wyhl), vom 22. Oktober 1987 - BVerwG 7 C 4.85 - (BVerwGE 78, 177, Brokdorf), vom 4. Juli 1988 - BVerwG 7 C 88.87 (BVerwGE 80, 21, Wackersdorf) und vom 9. September 1988 - BVerwG 7 C 3.86 - (BVerwGE 80, 207, Mülheim-Kärlich); darüber hinaus hätten sie auch grundsätzliche Bedeutung.

    Des weiteren hat der Senat (vgl. BVerwGE 80, 207 [BVerwG 09.09.1988 - 7 C 3/86]) die Eigenständigkeit von Teilgenehmigungen betont, die als Verwaltungsakte Bindungswirkung in bezug auf das in ihnen Geregelte erzeugen und in Bestandskraft erwachsen, wenngleich sie durch die gemeinsame Klammer des stets unverzichtbaren positiven Gesamturteils miteinander verbunden sind, und deshalb - trotz Bestandskraft - von der Genehmigungsbehörde nicht aufrechterhalten werden dürfen, wenn sich ergibt, daß eine rechtmäßige Vollgenehmigung nicht erteilt werden kann.

  • BVerwG, 22.10.1987 - 7 C 4.85

    Umfang und Grenzen verwaltungsgerichtlicher Kontrollbefugnis bei der Überprüfung

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1989 - 7 B 188.88
    In den Beschwerdeschriften werden mehrere Rechtsfragen benannt, in bezug auf die geltend gemacht wird, das Berufungsgericht weiche in ihrer Beurteilung von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab, nämlich von den Urteilen vom 19. Dezember 1985 - BVerwG 7 C 65.82 - (BVerwGE 72, 300, Wyhl), vom 22. Oktober 1987 - BVerwG 7 C 4.85 - (BVerwGE 78, 177, Brokdorf), vom 4. Juli 1988 - BVerwG 7 C 88.87 (BVerwGE 80, 21, Wackersdorf) und vom 9. September 1988 - BVerwG 7 C 3.86 - (BVerwGE 80, 207, Mülheim-Kärlich); darüber hinaus hätten sie auch grundsätzliche Bedeutung.
  • BVerwG, 04.07.1988 - 7 C 88.87

    Genehmigungspflichtige Anlage - Nuklearspezifische Anlagenteile -

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1989 - 7 B 188.88
    In den Beschwerdeschriften werden mehrere Rechtsfragen benannt, in bezug auf die geltend gemacht wird, das Berufungsgericht weiche in ihrer Beurteilung von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab, nämlich von den Urteilen vom 19. Dezember 1985 - BVerwG 7 C 65.82 - (BVerwGE 72, 300, Wyhl), vom 22. Oktober 1987 - BVerwG 7 C 4.85 - (BVerwGE 78, 177, Brokdorf), vom 4. Juli 1988 - BVerwG 7 C 88.87 (BVerwGE 80, 21, Wackersdorf) und vom 9. September 1988 - BVerwG 7 C 3.86 - (BVerwGE 80, 207, Mülheim-Kärlich); darüber hinaus hätten sie auch grundsätzliche Bedeutung.
  • BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 11.96

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Aufhebung der neuen Ersten Teilgenehmigung

    bb) Welche Methoden und Überlegungen zur Beurteilung geeignet und notwendig sind, ob die erforderliche Vorsorge im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG getroffen ist, ist vor allem eine Frage tatrichterlicher Würdigung (vgl. BVerwG, Beschluß vom 13. Juli 1989 - BVerwG 7 B 188.88 - Buchholz 451.171 AtG Nr. 31 S. 89).
  • BVerwG, 05.10.1990 - 4 B 249.89

    Verwaltungsrechtliche Prüfung des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des

    Die "nur" unrichtige Anwendung eines vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten und vom vorinstanzlichen Gericht nicht in Frage gestellten Rechtsgrundsatzes auf den zu entscheidenden Einzelfall begründet indes keine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (vgl. BVerwG, Beschluß vom 31. März 1988 - BVerwG 7 B 46.88 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 260; Beschluß vom 21. Februar 1989 - BVerwG 3 B 62.88 - Buchholz 418.72 WeinG Nr. 16; Beschluß vom 13. Juli 1989 - 7 B 188.88 - Buchholz 451.171 AtG Nr. 31).

    Die Beschwerde macht damit keinen Widerspruch geltend, sondern sie führt allein aus, die vorinstanzliche Entscheidungsfindung genüge höchstrichterlichen Ansprüchen, wie sie sich aus einer bestimmten Rechtsprechung mehr oder minder folgerichtig ableiten ließen, nicht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 31. März 1988 - BVerwG 7 B 46.88 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 260; Beschluß vom 21. Februar 1989 - BVerwG 3 B 62.88 - Buchholz 418.72 WeinG Nr. 16; Beschluß vom 13. Juli 1989 - BVerwG 7 B 188.88 - Buchholz 451.171 AtG Nr. 31).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.12.2023 - 2 L 74/19

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass zur maßgeblichen Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses einer gerichtlich zu überprüfenden Genehmigung auch der in diesem Erlasszeitpunkt gegebene Stand von Wissenschaft und Technik gehört (vgl. BayVGH, Beschluss vom 7. Mai 2018 - 22 ZB 17.2032 u.a. - juris Rn. 34, unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 1989 - 7 B 188.88 - juris Rn. 11, zum Atomrecht; vgl. auch Urteil vom 22. März 2012 - 7 C 1.11 - juris Rn. 20).
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