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Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 11.01.1989 - 3 K 795/88   

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VG Stuttgart, 11.01.1989 - 3 K 795/88 (https://dejure.org/1989,2913)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 11.01.1989 - 3 K 795/88 (https://dejure.org/1989,2913)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 11. Januar 1989 - 3 K 795/88 (https://dejure.org/1989,2913)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Unzulässigkeit der Zustellung von Wurfsendungen bei Erklärung der Annahmeverweigerung am Hausbriefkasten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1050
  • NJW 1990, 2152 (Ls.)
  • NVwZ 1989, 595 (Ls.)
  • afp 1989, 495
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 48.82

    Einwirkung Privatrecht-öffentliches Recht

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.01.1989 - 3 K 795/88
    Dabei kann es die Kammer offen lassen, ob es sich hierbei nur um eine "sekundäre Rechtsbeziehung" handelt (so noch BVerwG, NJW 1985, 2436 = JZ 1985, 792 mit Hinweis auf BVerwGE 29, 318 = NJW 1968, 1394 f.) oder nicht eher ebenfalls um ein gleichgeordnetes Postbenutzungsverhältnis wie zwischen der Post und dem Absender (vgl. hierzu einmal bereits BVerfGE 18, 310, ferner neuerdings die weiterführenden Ausführungen hierzu in BVerwG, NJW 1986, 1702 m. w. Nachw.).

    Immerhin enthält die Postordnung, auf die sich die Bekl. zur Begründung ihres Standpunkts beruft, erlassen auf Grund § 14 PostVerwG vom 24.7.1953, im VI. Abschnitt ("Auslieferung", vgl. §§ 45 ff. PostO) auch zahlreiche Regelungen über die Postzustellung (Zustellung in Form der Auslieferung, Abholung, Nachsendung usw.) an Empfänger, aus denen im Zusammenhang mit anderen postrechtlichen Vorschriften - etwa der PostGebührenordnung - u. a. sogar Leistungspflichten der Empfänger hergeleitet worden sind (vgl. für die Paketzustellgebühr BVerwG, NJW 1986, 1702, für die Nachgebühr bei nicht ausreichend freigemachten Sendungen schon BVerwG, Buchholz 442.05 § 51 Postordnung Nr. 1, zum Erstattungsanspruch gegenüber dem rechtsgrundlosen Empfänger einer Postanweisung BVerwG, NJW 1985, 2436; zur Gültigkeit des § 14 PostVerwG als Ermächtigungsvorschrift neben der Rechtsprechung des BVerwG in einigen der angeführten Entscheidungen vor allem das BVerfG, BVerfGE 28, 66 = NJW 1970, 892 und NJW 1984, 1871).

  • BVerwG, 28.02.1986 - 7 C 22.85

    Rechtsgültigkeit - Zustellung einer Paketsendung - Empfänger - Zustellgebühr

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.01.1989 - 3 K 795/88
    Dabei kann es die Kammer offen lassen, ob es sich hierbei nur um eine "sekundäre Rechtsbeziehung" handelt (so noch BVerwG, NJW 1985, 2436 = JZ 1985, 792 mit Hinweis auf BVerwGE 29, 318 = NJW 1968, 1394 f.) oder nicht eher ebenfalls um ein gleichgeordnetes Postbenutzungsverhältnis wie zwischen der Post und dem Absender (vgl. hierzu einmal bereits BVerfGE 18, 310, ferner neuerdings die weiterführenden Ausführungen hierzu in BVerwG, NJW 1986, 1702 m. w. Nachw.).

    Immerhin enthält die Postordnung, auf die sich die Bekl. zur Begründung ihres Standpunkts beruft, erlassen auf Grund § 14 PostVerwG vom 24.7.1953, im VI. Abschnitt ("Auslieferung", vgl. §§ 45 ff. PostO) auch zahlreiche Regelungen über die Postzustellung (Zustellung in Form der Auslieferung, Abholung, Nachsendung usw.) an Empfänger, aus denen im Zusammenhang mit anderen postrechtlichen Vorschriften - etwa der PostGebührenordnung - u. a. sogar Leistungspflichten der Empfänger hergeleitet worden sind (vgl. für die Paketzustellgebühr BVerwG, NJW 1986, 1702, für die Nachgebühr bei nicht ausreichend freigemachten Sendungen schon BVerwG, Buchholz 442.05 § 51 Postordnung Nr. 1, zum Erstattungsanspruch gegenüber dem rechtsgrundlosen Empfänger einer Postanweisung BVerwG, NJW 1985, 2436; zur Gültigkeit des § 14 PostVerwG als Ermächtigungsvorschrift neben der Rechtsprechung des BVerwG in einigen der angeführten Entscheidungen vor allem das BVerfG, BVerfGE 28, 66 = NJW 1970, 892 und NJW 1984, 1871).

  • BVerfG, 24.02.1970 - 2 BvL 12/69

    Postgebühren

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.01.1989 - 3 K 795/88
    Immerhin enthält die Postordnung, auf die sich die Bekl. zur Begründung ihres Standpunkts beruft, erlassen auf Grund § 14 PostVerwG vom 24.7.1953, im VI. Abschnitt ("Auslieferung", vgl. §§ 45 ff. PostO) auch zahlreiche Regelungen über die Postzustellung (Zustellung in Form der Auslieferung, Abholung, Nachsendung usw.) an Empfänger, aus denen im Zusammenhang mit anderen postrechtlichen Vorschriften - etwa der PostGebührenordnung - u. a. sogar Leistungspflichten der Empfänger hergeleitet worden sind (vgl. für die Paketzustellgebühr BVerwG, NJW 1986, 1702, für die Nachgebühr bei nicht ausreichend freigemachten Sendungen schon BVerwG, Buchholz 442.05 § 51 Postordnung Nr. 1, zum Erstattungsanspruch gegenüber dem rechtsgrundlosen Empfänger einer Postanweisung BVerwG, NJW 1985, 2436; zur Gültigkeit des § 14 PostVerwG als Ermächtigungsvorschrift neben der Rechtsprechung des BVerwG in einigen der angeführten Entscheidungen vor allem das BVerfG, BVerfGE 28, 66 = NJW 1970, 892 und NJW 1984, 1871).
  • BVerwG, 26.04.1968 - VII C 180.66

    Anspruch des Mieters auf Entfernung eines ohne seine Einwilligung im Hausflur

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.01.1989 - 3 K 795/88
    Dabei kann es die Kammer offen lassen, ob es sich hierbei nur um eine "sekundäre Rechtsbeziehung" handelt (so noch BVerwG, NJW 1985, 2436 = JZ 1985, 792 mit Hinweis auf BVerwGE 29, 318 = NJW 1968, 1394 f.) oder nicht eher ebenfalls um ein gleichgeordnetes Postbenutzungsverhältnis wie zwischen der Post und dem Absender (vgl. hierzu einmal bereits BVerfGE 18, 310, ferner neuerdings die weiterführenden Ausführungen hierzu in BVerwG, NJW 1986, 1702 m. w. Nachw.).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 15.03.1988 - 10 A 12/86

    Übersendung; Schicken; Zusendung; Brief; Briefsendung; Werbung; Postgirodienst;

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.01.1989 - 3 K 795/88
    Es handelt sich hier um eine Haupttätigkeit der Bekl., um die Postbeförderung i. S. des Gesetzes über das Postwesen (PostG), des Gesetzes über die Verwaltung der Deutschen Bundespost (PostVerwG) sowie der hiernach erlassenen Benutzungsordnungen des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen (Postordnung und Postgebührenordnung, beide geändert am 10.8. 1988, BGBl I, 1573 und 1575), und nicht um eine sog. "wirtschaftliche Nebentätigkeit" wie bei der Postgirowerbung (Beipack zu den Kontoauszügen, vgl. OVG Lüneburg, NJW 1988, 1867) oder bei den Werbebeilagen zu den Telephonrechnungen.
  • BVerfG, 26.01.1965 - 1 BvR 314/64

    Unmittelbare Betroffenheit bei der Rechtssatzverfassungsbeschwerde

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.01.1989 - 3 K 795/88
    Dabei kann es die Kammer offen lassen, ob es sich hierbei nur um eine "sekundäre Rechtsbeziehung" handelt (so noch BVerwG, NJW 1985, 2436 = JZ 1985, 792 mit Hinweis auf BVerwGE 29, 318 = NJW 1968, 1394 f.) oder nicht eher ebenfalls um ein gleichgeordnetes Postbenutzungsverhältnis wie zwischen der Post und dem Absender (vgl. hierzu einmal bereits BVerfGE 18, 310, ferner neuerdings die weiterführenden Ausführungen hierzu in BVerwG, NJW 1986, 1702 m. w. Nachw.).
  • BVerfG, 22.03.1984 - 2 BvR 849/82

    Verfassungsmäßigkeit - Prüfungsumfang - Postgebühren - Erhöhung

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.01.1989 - 3 K 795/88
    Immerhin enthält die Postordnung, auf die sich die Bekl. zur Begründung ihres Standpunkts beruft, erlassen auf Grund § 14 PostVerwG vom 24.7.1953, im VI. Abschnitt ("Auslieferung", vgl. §§ 45 ff. PostO) auch zahlreiche Regelungen über die Postzustellung (Zustellung in Form der Auslieferung, Abholung, Nachsendung usw.) an Empfänger, aus denen im Zusammenhang mit anderen postrechtlichen Vorschriften - etwa der PostGebührenordnung - u. a. sogar Leistungspflichten der Empfänger hergeleitet worden sind (vgl. für die Paketzustellgebühr BVerwG, NJW 1986, 1702, für die Nachgebühr bei nicht ausreichend freigemachten Sendungen schon BVerwG, Buchholz 442.05 § 51 Postordnung Nr. 1, zum Erstattungsanspruch gegenüber dem rechtsgrundlosen Empfänger einer Postanweisung BVerwG, NJW 1985, 2436; zur Gültigkeit des § 14 PostVerwG als Ermächtigungsvorschrift neben der Rechtsprechung des BVerwG in einigen der angeführten Entscheidungen vor allem das BVerfG, BVerfGE 28, 66 = NJW 1970, 892 und NJW 1984, 1871).
  • BGH, 05.12.1991 - I ZR 53/90

    Postwurfsendung - Briefkastenwerbung

    Die Deutsche Bundespost sei, wie sich aus der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart (NJW 1989, 1050) ergebe, verpflichtet, bei der Verteilung von Werbematerial in anschriftslosen Postwurfsendungen den durch einen entsprechenden Briefkastenaufkleber bekundeten Willen, Werbematerial nicht zugestellt zu bekommen, zu berücksichtigen.

    Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat in seiner in NJW 1989, 1050 veröffentlichten Entscheidung, auf welche sich das Berufungsgericht gestützt hat, den genannten Ausführungsbestimmungen im Hinblick auf Postwurfsendungen die rechtliche Verbindlichkeit abgesprochen.

  • OLG Bremen, 18.06.1990 - 6 U 1/90

    Unterlassung des Einwurfs von Werbematerial in den Briefkasten eines

    Der VGH Mannheim (NJW 1990, 2145 (in diesem Heft)) hat das abweichende Urteil des VG Stuttgart (NJW 1989, 1050 ff.) abgeändert und entschieden, die Post sei berechtigt, bis zu durchschnittlich zwei Wurfsendungen im Monat auch bei eindeutig durch Aufschrift oder Aufkleber an Hausbriefkästen erklärten Annahmeverweigerungen zuzustellen.
  • OLG Stuttgart, 06.02.1991 - 9 U 244/90

    Einwurf von Werbesendungen trotz Aufkleber auf dem Briefkasten; Abwehranspruch

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Rechtsprechung
   VG Bremen, 14.03.1988 - 4 A 314/86   

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https://dejure.org/1988,6121
VG Bremen, 14.03.1988 - 4 A 314/86 (https://dejure.org/1988,6121)
VG Bremen, Entscheidung vom 14.03.1988 - 4 A 314/86 (https://dejure.org/1988,6121)
VG Bremen, Entscheidung vom 14. März 1988 - 4 A 314/86 (https://dejure.org/1988,6121)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1377
  • NVwZ 1989, 595 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.12.1992 - 5 O 28/92

    Staatsangehörigkeitsrecht; Deutsche Volkszugehörigkeit; Wehrdienst; Deutsche

    Der Senat hat sich dieser Auffassung (zu einer ausführlicheren Begründung vgl. auch Alexy, NJW 1989, 2850 ff; VG Bremen, NJW 1989, 1377 ff; OVG Koblenz, Urteil vom 08.10.1991 aaO) inzwischen auch in seinem Urteil vom 11. November 1992 (5 L 76/92) angeschlossen.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.1991 - 6 S 355/91

    Zur Anerkennung eines spätgeborenen Aussiedlers aus Polen als Volksdeutscher

    Sie erhielten die deutsche Staatsangehörigkeit auf Widerruf und einen grünen Ausweis (vgl. zu alledem Geilke DÖV 1954, 545 und neuerdings VG Bremen, Urt. v. 14.03.1988, NJW 1989, 1377; Alexy, NJW 1989, 2850; Häußer/Kapinos/Christ, Die Statusfeststellung nach dem BVFG, § 6 RdNr. 35).
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.11.1992 - 5 L 76/92

    Sprachkenntnisse; Volksdeutsches Besußtsein; Spätgeborener

    Insoweit wie auch dafür, daß die Einberufung des Großvaters zur Deutschen Wehrmacht als Indiz für seine Eintragung in Abteilung 3 der sog. Deutschen Volksliste keinen bereits für sich genommenen hinreichenden Anhaltspunkt für ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum im maßgeblichen Zeitpunkt bietet, verweist der Senat gemäß § 130 b VwGO auf die zutreffenden Ausführungen im angefochtenen Urteil S. 6/7 (vgl. auch Alexy, NJW 1989, 2850 ff; VG Bremen, NJW 1989, 1377 ff; OVG Koblenz, Urteil vom 08.10.1991, NJW 1992, 1781).
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Rechtsprechung
   VG Kassel, 17.02.1987 - VI/2 E 1852/86   

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https://dejure.org/1987,12109
VG Kassel, 17.02.1987 - VI/2 E 1852/86 (https://dejure.org/1987,12109)
VG Kassel, Entscheidung vom 17.02.1987 - VI/2 E 1852/86 (https://dejure.org/1987,12109)
VG Kassel, Entscheidung vom 17. Februar 1987 - VI/2 E 1852/86 (https://dejure.org/1987,12109)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1989, 595
 
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Wird zitiert von ...

  • VG Augsburg, 15.05.2014 - Au 2 K 13.1281

    Anspruch auf Erstattung einer aufgrund notarvertraglicher Vereinbarung gezahlten

    Da die prozessualen Zulässigkeitsvoraussetzungen in jedem Fall erfüllt wären, kann dahin stehen, ob die Klage als Verpflichtungs- oder allgemeine Leistungsklage statthaft ist (für ersteres z.B. HessVGH, U.v. 14.9.1995 - 5 UE 260/93 - ZFK 1996, 65 = HGZ 1996, 127; OVG RhPf, U.v. 18.1.1994 - 6 A 10984/93 - ZMR 1994, 342 = NJW-RR 1994, 1237; für letzteres VG Kassel, U.v. 17.2.1987 - VI/2 E 1852/86 - NVwZ 1989, 595).
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