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   VGH Bayern, 24.01.1992 - 1 CS 91.3190   

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https://dejure.org/1992,4764
VGH Bayern, 24.01.1992 - 1 CS 91.3190 (https://dejure.org/1992,4764)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.01.1992 - 1 CS 91.3190 (https://dejure.org/1992,4764)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Januar 1992 - 1 CS 91.3190 (https://dejure.org/1992,4764)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtswidrigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung eines rechtsaufsichtlichen Bescheidszur Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 218 (Ls.)
  • NVwZ 1992, 1099
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 03.06.1977 - 4 C 37.75

    Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung im Außenbereich; Keine

    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.1992 - 1 CS 91.3190
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zwar nicht jede Verfestigung einer Splitterbebauung negativ zu bewerten (BVerwGE 54, 73 ).
  • BVerwG, 27.06.1985 - 8 C 30.84

    Erschließung eines zwischen zwei parallel geführten Anbaustraßen selbständig und

    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.1992 - 1 CS 91.3190
    Angesichts der deutlichen strukturellen Unterschiede zwischen der Vorschrift des § 35 BauGB , die hier der richtige Ausgangspunkt der planungsrechtlichen Beurteilung gewesen wäre, und der vom Antragsgegner zugrundegelegten Vorschrift des § 31 BauGB spricht viel dafür, daß das Wesen der streitgegenständlichen rechtsaufsichtlichen Beanstandung geändert würde (zu dem Begriff der Wesensänderung vgl: Stelkens/ Bonk/Leonhardt, Verwaltungsverfahrensgesetz , 3. Aufl. 1990, RdNr. 32 zu § 45 sowie BVerwGE 71, 363/368), wenn man sie als Aufforderung verstehen wollte, das Einvernehmen zu einem nichtprivilegierten Außenbereichsvorhaben zu erteilen.
  • BVerwG, 24.08.1979 - 4 C 3.77

    Teilung eines Grundstücks im Außenbereich; Privilegierte Zulässigkeit von der

    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.1992 - 1 CS 91.3190
    Berücksichtigt man einerseits das erhebliche öffentliche Interesse an dem Vorhaben und andererseits die ortsplanerisch und städtebaulich etwas diffuse Ortsrandlage, in der sich das Grundstück des Beigeladenen befindet und die das Gewicht der berührten öffentlichen Belange schmälert, so muß die vorübergehende Errichtung von Wohncontainern wohl nicht an diesen Belangen scheitern (vgl. hierzu auch BVerwG vom 24.8.1979 BauR 1979, 481/484).
  • BVerwG, 10.10.1991 - 4 B 167.91

    Erteilung eines Vorbescheids für die Errichtung eines Einfamilienhauses im

    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.1992 - 1 CS 91.3190
    Das Ermessen steht auch der Gemeinde zu, deren Einvernehmen für die Erteilung einer Befreiung gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB erforderlich ist (vgl. hierzu neben dem den Beteiligten übersandten Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.10.1991 Nr. 4 B 167.91 Gaentzsch, a.a.O., RdNr. 16 zu § 31; Dürr, a.a.O., RdNr. 51 zu § 31 und Battis/Krautzberger/ Löhr, a.a.O., RdNr. 6 zu § 36; a.A. 2. Senat des BayVGH vom 12.9.1991 Az. 2 CS 91.2161, der sich für seine Auffassung möglicherweise zu Unrecht auf Schlichter, a.a.O., RdNr. 41 zu § 31 beruft, denn ein sich aus § 31 ergebender Grund, aus dem die Gemeinde nach dieser Kommentarstelle das Einvernehmen versagen darf, ist wohl gerade auch die sachgerechte Ausübung des durch die Vorschrift eingeräumten Ermessens).
  • VGH Bayern, 26.11.1991 - 1 CS 91.2880
    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.1992 - 1 CS 91.3190
    Die - ausreichend begründete (§ 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO ) - Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit des Bescheides vom 9. Oktober 1991 kann sich zwar auf ein erhebliches öffentliches Interesse stützen, weil das rechtsaufsichtliche Einschreiten des Antragsgegners den Weg für ein Bauvorhaben freimachen soll, das der vorübergehenden Unterbringung dient und damit einem dringenden Wohnbedarf im Sinne des Wohnungsbau-Erleichterungsgesetzes (WoBauErlG) vom 17. Mai 1990 (BGBl I S. 926) abhilft (hierzu: BayVGH vom 26.11.1991 - Az. 1 CS 91.2880).
  • VGH Bayern, 12.09.1991 - 2 CS 91.2161
    Auszug aus VGH Bayern, 24.01.1992 - 1 CS 91.3190
    Das Ermessen steht auch der Gemeinde zu, deren Einvernehmen für die Erteilung einer Befreiung gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB erforderlich ist (vgl. hierzu neben dem den Beteiligten übersandten Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.10.1991 Nr. 4 B 167.91 Gaentzsch, a.a.O., RdNr. 16 zu § 31; Dürr, a.a.O., RdNr. 51 zu § 31 und Battis/Krautzberger/ Löhr, a.a.O., RdNr. 6 zu § 36; a.A. 2. Senat des BayVGH vom 12.9.1991 Az. 2 CS 91.2161, der sich für seine Auffassung möglicherweise zu Unrecht auf Schlichter, a.a.O., RdNr. 41 zu § 31 beruft, denn ein sich aus § 31 ergebender Grund, aus dem die Gemeinde nach dieser Kommentarstelle das Einvernehmen versagen darf, ist wohl gerade auch die sachgerechte Ausübung des durch die Vorschrift eingeräumten Ermessens).
  • OVG Bremen, 21.07.2009 - 1 B 89/09

    Sanierungsanordnung; Verantwortlicher Geschäftsführer; Komplementär;

    v. 24.01.1992 - 1 CS 91.3190 - NVwZ 1992, 1099; Beschl. v. 19.04.1995 - 25 CS 95.850 - NVwZ-RR 1995, 529 ; siehe auch BVerwG, Beschl. v. 25.03.1993 - 1 ER 301/92 - NJW 1993, 3213; Besch.
  • VG München, 19.06.2013 - M 1 K 13.1293

    Sondergebietspflichtiges Vorhaben

    Sie kann ihr Einvernehmen aus den gleichen Gründen verweigern, welche die Baugenehmigungsbehörde zur Ablehnung heranziehen kann (BayVGH, B.v. 24.1.1992 - 1 CS 91.3190 - BayVBl 1992, 434).
  • OVG Bremen, 29.01.1993 - 1 B 7/93

    Dispens; Wohngebiet; Wohncontainer

    Der beschließende Senat folgt dieser Rechtsprechung in der Grundlinie (ebenso ausdrücklich OVG Berlin, NVwZ-RR 1992, 228 (230) und OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ 1992, 592 (593); in der Sache ähnlich, wenngleich ohne nähere Begründung, BayVGH, NVwZ 1992, 1099 (1100); anders ohne jede Begründung OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ 1992, 182: "Standort unabdingbar").
  • VG München, 23.07.2013 - M 1 K 13.1712

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens; Maß der baulichen Nutzung;

    Das Landratsamt konnte das Ermessen ersetzen, weil die Klägerin zu Unrecht den Tatbestand der Atypik als nicht gegeben angesehen und folglich das ihr eingeräumte Ermessen (BayVGH, B.v. 24.1.1991 - 1 CS 91.3190 - Rn. 31) nicht ausgeübt hat.
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