Rechtsprechung
   BVerfG, 04.12.1991 - 2 BvR 657/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2567
BVerfG, 04.12.1991 - 2 BvR 657/91 (https://dejure.org/1991,2567)
BVerfG, Entscheidung vom 04.12.1991 - 2 BvR 657/91 (https://dejure.org/1991,2567)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Dezember 1991 - 2 BvR 657/91 (https://dejure.org/1991,2567)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,2567) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als offensichtlich unbegründet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Asylverfahren - Tatsächliche Feststellungen - Abschiebung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1992, 561
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerfG, 04.12.1991 - 2 BvR 657/91
    Politische Verfolgung im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG liegt vor, wenn dem Einzelnen in Anknüpfung an asylerhebliche Merkmale gezielt Rechtsverletzungen zugefügt werden, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen (vgl. BVerfGE 80, 315 [334 f.]).

    Asylerheblich sind für den Einzelnen neben den sein Anderssein prägenden unverfügbaren Merkmalen auch die politische Überzeugung oder die religiöse Grundentscheidung (vgl. BVerfGE 80, 315 [333]).

    Es bedarf einer besonderen Begründung, um sie gleichwohl aus dem Bereich politischer Verfolgung herausfallen zu lassen (vgl. BVerfGE 80, 315 [337 f.]).

    Auch ist nicht erkennbar, daß der vom Beschwerdeführer zu 1. behauptete Zugriff auf seine Person allein zum Schutz der Rechtsgüter der türkischen Bürger (vgl. dazu BVerfGE 80, 315 [338]) oder zur Abwehr terroristischer Angriffe der Beschwerdeführer (vgl. dazu BVerfGE 80, 315 [339] und Beschluß der Kammer vom 25. April 1991 - 2 BvR 1437/90 -, DVBl. 1991, S. 697 = InfAuslR 1991, S. 257 ) erfolgt sein könnte.

    Eine inländische Fluchtalternative besteht in anderen Landesteilen, wenn der Betroffene dort vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutsbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existentielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (BVerfGE 80, 315 [343 f.]).

  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 04.12.1991 - 2 BvR 657/91
    Da eine solche Abweisung gemäß § 32 Abs. 6 und 8 AsylVfG die Unanfechtbarkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils zur Folge hat, Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG aber geeignete Vorkehrungen gegen die Gefahr unanfechtbarer erstinstanzlicher Fehlurteile fordert (vgl. BVerfGE 65, 76 [95]), hat das Bundesverfassungsgericht den Begriff der offensichtlichen Erfolglosigkeit einer Asylklage in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dahin ausgelegt, daß im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise keine Zweifel bestehen können und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand der Rechtsprechung und Lehre) die Abweisung der Klage sich dem Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (BVerfGE 65, 76 [95 f.]; 71, 276 [293]).

    Diese Feststellung hat nicht den für die Abweisung einer Asylklage als offensichtlich unbegründet erforderlichen Grad an Eindeutigkeit und Verläßlichkeit (vgl. BVerfGE 65, 76 [96 f.]; 71, 276 [293 f.]).

  • BVerfG, 11.12.1985 - 2 BvR 361/83

    Asylrecht - Afghanistan - Klageabweisung - Einziehung zum Wehrdienst - Politische

    Auszug aus BVerfG, 04.12.1991 - 2 BvR 657/91
    Da eine solche Abweisung gemäß § 32 Abs. 6 und 8 AsylVfG die Unanfechtbarkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils zur Folge hat, Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG aber geeignete Vorkehrungen gegen die Gefahr unanfechtbarer erstinstanzlicher Fehlurteile fordert (vgl. BVerfGE 65, 76 [95]), hat das Bundesverfassungsgericht den Begriff der offensichtlichen Erfolglosigkeit einer Asylklage in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dahin ausgelegt, daß im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise keine Zweifel bestehen können und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand der Rechtsprechung und Lehre) die Abweisung der Klage sich dem Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (BVerfGE 65, 76 [95 f.]; 71, 276 [293]).

    Diese Feststellung hat nicht den für die Abweisung einer Asylklage als offensichtlich unbegründet erforderlichen Grad an Eindeutigkeit und Verläßlichkeit (vgl. BVerfGE 65, 76 [96 f.]; 71, 276 [293 f.]).

  • BVerfG, 25.04.1991 - 2 BvR 1437/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Ausschluß des Asylanspruchs infolge

    Auszug aus BVerfG, 04.12.1991 - 2 BvR 657/91
    Auch ist nicht erkennbar, daß der vom Beschwerdeführer zu 1. behauptete Zugriff auf seine Person allein zum Schutz der Rechtsgüter der türkischen Bürger (vgl. dazu BVerfGE 80, 315 [338]) oder zur Abwehr terroristischer Angriffe der Beschwerdeführer (vgl. dazu BVerfGE 80, 315 [339] und Beschluß der Kammer vom 25. April 1991 - 2 BvR 1437/90 -, DVBl. 1991, S. 697 = InfAuslR 1991, S. 257 ) erfolgt sein könnte.
  • BVerwG, 13.01.1987 - 9 C 53.86

    Minderjähriger Asylbewerber - Ausländerrechtliches Aufenthaltsrecht - Eigener

    Auszug aus BVerfG, 04.12.1991 - 2 BvR 657/91
    Es kann nicht ausgeschlossen werden, daß das Verwaltungsgericht zugunsten dieser Beschwerdeführer entschieden hätte (oder entscheiden wird; vgl. auch § 7a Abs. 3 AsylVfG ), sofern es bei verfassungsgemäßer Behandlung der Asylklage des Beschwerdeführers zu 1. zu dessen Anerkennung gekommen wäre oder kommen wird (vgl. zur denkbaren Vermutungswirkung einer Asylanerkennung eines Familienmitglieds: BVerfG, NVwZ 1985, S. 260 ; BVerwGE 75, 304 [310 ff.] m.w.N.).
  • BVerfG, 19.12.1984 - 2 BvR 1517/84

    Asylanspruch von Familienangehörigen politisch Verfolgter

    Auszug aus BVerfG, 04.12.1991 - 2 BvR 657/91
    Es kann nicht ausgeschlossen werden, daß das Verwaltungsgericht zugunsten dieser Beschwerdeführer entschieden hätte (oder entscheiden wird; vgl. auch § 7a Abs. 3 AsylVfG ), sofern es bei verfassungsgemäßer Behandlung der Asylklage des Beschwerdeführers zu 1. zu dessen Anerkennung gekommen wäre oder kommen wird (vgl. zur denkbaren Vermutungswirkung einer Asylanerkennung eines Familienmitglieds: BVerfG, NVwZ 1985, S. 260 ; BVerwGE 75, 304 [310 ff.] m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 23.01.1998 - 1 L 525/97

    Politische Verfolgung; Asyl; Tunesien; Strafverfolgung; Ennahdha-Mitglied

    Liegt aber auch die betätigte politische Überzeugung im Schutzbereich des Asylrechts, so kann eine staatliche Verfolgung von Taten, die aus sich heraus allein eine Umsetzung politischer Überzeugung darstellensogar separatistische und politische revolutionäre Aktivitäten - grundsätzlich politische Verfolgung sein und zwar auch dann, wenn der Staat hierdurch das Rechtsgut des eigenen Bestandes oder seiner politischen Identität verteidigt(BVerfG, Beschl. v. 4.12.1991 - 2 BvR 657/91 - NVwZ 1992, 561 = InfAuslR 1992, 69).

    Auch Maßnahmen, mit denen ein Staat staats- oder regierungsfeindliche Aktivitäten mit strafrechtlichen Sanktionen bekämpft, um das Rechtsgut des eigenen Bestandes oder der politischen Identität zu verteidigen, kann grundsätzlich asylrechtsbegründende politische Verfolgung sein (BVerfG, Beschl. v. 4.12.1991, a.a.O.; Beschl. v. 28.2.1992 - 2 BvR 1608/90 - InfAuslR 1992, 215).

    Dies bedarf dann stets einer besonderen Begründung (BVerfG, Beschl. v. 4.12.1991, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.09.2004 - A 2 S 471/02

    Keine staatliche Verfolgung im Irak

    Zwar ist eine Tatsache nicht schon dann allgemeinkundig, wenn sie in allgemein zugänglichen Medien - namentlich der Presse - veröffentlicht wird (dazu BVerfG, Beschl. vom 4.12.1991 - 2 BvR 675/91 -, NVwZ 1992, 561, 562).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.09.2004 - A 2 S 51/01

    Irak, Kurden, Zentralirak, PUK, Mitglieder, Polizisten, Haft, Vorverfolgung,

    Zwar ist eine Tatsache nicht schon dann allgemeinkundig, wenn sie in allgemein zugänglichen Medien - namentlich der Presse -veröffentlicht wird (dazu BVerfG, Beschl. vom 4.12.1991 - 2 BvR 675/91 -NVwZ 1992, 561, 562).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.1993 - 3 S 666/92

    Teilnichtigkeit eines Bebauungsplans wegen Unbestimmtheit (keine wirksame

    Ein Nachteil ist deswegen gegeben, weil der Bebauungsplan für beide Grundstücke der Antragsteller (erstmals) normative Festsetzungen trifft, die Inhalt und Schranken ihres Grundeigentums bestimmen und teilweise einschränken (vgl. Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG, vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 17.12.1992 - 4 N 2.91 -, DÖV 1993, 391; Beschluß vom 6.1.1993 - 4 NB 38.92 -, NVwZ 1992, 561).
  • VG Arnsberg, 23.06.2005 - 6 K 2912/04
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Dezember 1991 - 2 BvR 657/91 -, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 1992, 561; Beschluss vom 19. Mai 1992 - 2 BvR 434/92 - Beschluss vom 9. August 1994 - 2 BvR 283/93 -, Deutsches Verwaltungsblatt (DVBl.) 1994, 1405.
  • VG Karlsruhe, 14.10.1997 - A 11 K 12905/97

    Vorläufiger Rechtsschutz im Asylstreitverfahren; Aussicht der Einberufung zum

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • VG Sigmaringen, 18.12.1992 - A 7 K 10352/92

    Anerkennung jugoslawischer Staatsangehöriger moslemischen Glaubens als

    Die "Offensichtlichkeit" ist auch für die gerichtliche Entscheidung zu bejahen, da nach vollständiger Erforschung des Sachverhaltes im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise kein Zweifel bestehen kann und bei dem festgestellten Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre) sich die Abweisung der Klage geradezu aufdrängt (vgl. BVerfG, Beschluß vom 08.11.1991, InfAuslR 1992, 72; BVerfG, Beschluß vom 04.12.1991 - 2 BvR 657/91 - BVerwG, Beschluß vom 01.03.1979, DÖV 1979, 902).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht