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   OVG Schleswig-Holstein, 20.08.1991 - 2 L 54/91   

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https://dejure.org/1991,9634
OVG Schleswig-Holstein, 20.08.1991 - 2 L 54/91 (https://dejure.org/1991,9634)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20.08.1991 - 2 L 54/91 (https://dejure.org/1991,9634)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20. August 1991 - 2 L 54/91 (https://dejure.org/1991,9634)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1992, 690
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.09.2017 - 4 LB 26/16

    Genehmigung nach § 15 LWG (juris: WasG SH)

    Ein privates Interesse kann danach eine Ausnahmegenehmigung nicht rechtfertigen (OVG Schleswig, Urteil vom 20. August 1991 - 2 L 54/91 -, juris Rn. 4).

    Es ist infolgedessen nicht zu beanstanden, wenn die untere Wasserbehörde die Genehmigung nur unter der Voraussetzung erteilt, dass ein über ein Einzelinteresse hinausgehendes Sonderinteresse nachgewiesen wird (OVG Lüneburg, Urteil vom 19. Juli 1984 - 3 OVG A 75/82 - OVG Schleswig, Urteil vom 20. August 1991, a.a.O. Rn. 9).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2007 - 2 S 42.06

    Wasserrecht: Umfang der Nutzungsrechte des Eigentümers an einem nicht schiffbaren

    Auf das im Beschwerdeverfahren zitierte Urteil des Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig Holstein vom 20. August 1991, NVwZ 1992, 690 können sich die Antragsteller nicht berufen, weil die dortige Rechtslage nicht vergleichbar ist, da der Genehmigungsvorbehalt für das Befahren nicht schiffbarer Gewässer mit motorgetriebenen Fahrzeugen nach dem Landeswassergesetz ausdrücklich nicht für den Eigenbedarf des Gewässereigentümers gilt (jetzt: § 15 Abs. 1 Satz 2 LWG).
  • VG Frankfurt/Main, 11.11.2002 - 1 G 4459/02

    Rücknahme der Zulassung zu einem Zollkontingent.

    Unerheblich ist, ob andere Gründe das Sofortvollzugsinteresse begründen könnten (OVG H2... B. v. 13.05.1986 - OVG Bs IV 251/86 -, InfAuslR 1986, 203; OVG S6... Urt. v. 20.08.1991 - 2 L 54/91 -, NVwZ 1992, 690; OVG S6..., B. v. 09.02.1993 - 4 M 146/92 -, NVwZ-RR 1993, 439).
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