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   BVerfG, 22.10.1992 - 2 BvR 1188/87   

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https://dejure.org/1992,3298
BVerfG, 22.10.1992 - 2 BvR 1188/87 (https://dejure.org/1992,3298)
BVerfG, Entscheidung vom 22.10.1992 - 2 BvR 1188/87 (https://dejure.org/1992,3298)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Oktober 1992 - 2 BvR 1188/87 (https://dejure.org/1992,3298)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei erhebung von Bestzungsrügen - Anspruch auf den gesetzlichen Richter im Verfassungsbeschwerde-Verfahren vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsbeschwerde - Entscheidungen des BayVGH - Subsidiaritätsprinzip

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 378 (Ls.)
  • NVwZ 1993, 1080
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

    Auszug aus BVerfG, 22.10.1992 - 2 BvR 1188/87
    Das Subsidiaritätsprinzip soll sichern, daß dem Bundesverfassungsgericht die Fallanschauung und Rechtsauffassung der zuständigen Gerichtsbarkeit vermittelt wird (vgl. BVerfGE 79, 174 [189 f.]).
  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 22.10.1992 - 2 BvR 1188/87
    Der Subsidiaritätsgrundsatz gebietet es, daß ein Beschwerdeführer im Ausgangsverfahren alle prozessualen Möglichkeiten ausschöpft, um es gar nicht erst zu einem Verfassungsverstoß kommen zu lassen oder um die geschehene Grundrechtsverletzung zu beseitigen (vgl. BVerfGE 73, 322 [325]; 77, 381 [401]; 81, 22 [27]; 81, 97 [102 f.]).
  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

    Auszug aus BVerfG, 22.10.1992 - 2 BvR 1188/87
    Um die Selbständigkeit der Landesverfassungsordnung und Landesverfassungsgerichtsbarkeit weitestmöglich zu wahren, unterzieht das Bundesverfassungsgericht Entscheidungen eines Landesverfassungsgerichts, die derartige Rechtspositionen betreffen, nur einer Kontrolle, die auf die Übereinstimmung der landesrechtlichen Norm mit bundesrechtlichen Normen beschränkt ist (vgl. BVerfGE 60, 175 [208 f.]).
  • BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 1245/88

    Anforderungen an die Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer

    Auszug aus BVerfG, 22.10.1992 - 2 BvR 1188/87
    Der Subsidiaritätsgrundsatz gebietet es, daß ein Beschwerdeführer im Ausgangsverfahren alle prozessualen Möglichkeiten ausschöpft, um es gar nicht erst zu einem Verfassungsverstoß kommen zu lassen oder um die geschehene Grundrechtsverletzung zu beseitigen (vgl. BVerfGE 73, 322 [325]; 77, 381 [401]; 81, 22 [27]; 81, 97 [102 f.]).
  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

    Auszug aus BVerfG, 22.10.1992 - 2 BvR 1188/87
    Der Subsidiaritätsgrundsatz gebietet es, daß ein Beschwerdeführer im Ausgangsverfahren alle prozessualen Möglichkeiten ausschöpft, um es gar nicht erst zu einem Verfassungsverstoß kommen zu lassen oder um die geschehene Grundrechtsverletzung zu beseitigen (vgl. BVerfGE 73, 322 [325]; 77, 381 [401]; 81, 22 [27]; 81, 97 [102 f.]).
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

    Auszug aus BVerfG, 22.10.1992 - 2 BvR 1188/87
    Der Subsidiaritätsgrundsatz gebietet es, daß ein Beschwerdeführer im Ausgangsverfahren alle prozessualen Möglichkeiten ausschöpft, um es gar nicht erst zu einem Verfassungsverstoß kommen zu lassen oder um die geschehene Grundrechtsverletzung zu beseitigen (vgl. BVerfGE 73, 322 [325]; 77, 381 [401]; 81, 22 [27]; 81, 97 [102 f.]).
  • BVerfG, 15.05.1963 - 2 BvR 106/63

    Rechtswegerschöpfung bei Mängeln im finanzgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 22.10.1992 - 2 BvR 1188/87
    Insbesondere ist auch eine Besetzungsrüge bereits vor dem zuständigen Gericht zu erheben (vgl. BVerfGE 16, 124 [127]).
  • BVerfG, 23.07.1998 - 1 BvR 2470/94

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Besetzung des

    Deswegen sind auch Besetzungsrügen bereits vor dem zuständigen Gericht zu erheben (vgl. BVerfGE 16, 124 ; BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, NVwZ 1993, S. 1080 ).
  • VerfGH Sachsen, 25.06.1998 - 7-IV-97
    Der Beschwerdeführer hat bereits in diesem Verfahren die Rüge einer Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf) in konkreter Form hinreichend substantiiert erhoben (vgl. BVerfG NVwZ 1993, 1080).
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