Rechtsprechung
VG Köln, 16.06.1993 - 21 K 7374/92 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,12706) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 1994, 199
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 22.01.1998 - 8 B 4.98
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Zwar mag eine derartige Ungleichbehandlung im Hinblick auf die mit der groben Staffelung nach nur 6 Einkommensgruppen sowie der Maßgeblichkeit des im wesentlichen nur um Werbungskosten geminderten Bruttoeinkommens verfolgte Pauschalierung und Verwaltungsvereinfachung sich noch innerhalb des weiten gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums halten (vgl. § 17 Abs. 3 GTK a.F. und hierzu VG Köln, Urteil vom 16. Juni 1993 - 21 K 7374/92 - NVwZ 1994, 199 [VG Köln 16.06.1993 - 21 K 7374/92]; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. Juni 1994 - 16 A 2645/93 - NWVBl 1994, 376;… Beschluß vom 28. Oktober 1994 - BVerwG 8 B 159.94 -, a.a.O.). - OVG Niedersachsen, 04.04.2008 - 9 LA 221/07
Zeitweise Betreuung eines aufgenommenen Kindes als Leistung einer …
Da aus den dargelegten Gründen mit der gebührenpflichtigen Leistung einer Kindertagesstätte, nämlich der zeitweisen Betreuung der aufgenommenen Kinder, ursprüngliche Aufgaben beider sorgeberechtigter Elternteile (also nicht nur des anmeldenden Elternteils) wahrgenommen werden, ist es sachgerecht und daher zugleich mit höherrangigem Recht, insbesondere auch dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, vereinbar, beide sorgeberechtigten Elternteile in der Gebührenordnung zu Gebührenschuldnern zu erklären und insoweit eine Gesamtschuldnerschaft vorzusehen (ähnlich z.B. auch VG Köln, Urt. v. 16.6.1993 - 21 K 7374/92 - NVwZ 1994, 199, 201).