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   VGH Bayern, 18.03.1993 - GrS 1/1992 - 1 B 90.3063   

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VGH Bayern, 18.03.1993 - GrS 1/1992 - 1 B 90.3063 (https://dejure.org/1993,2768)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.03.1993 - GrS 1/1992 - 1 B 90.3063 (https://dejure.org/1993,2768)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. März 1993 - GrS 1/1992 - 1 B 90.3063 (https://dejure.org/1993,2768)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LBauO (Landesbauordnung) Bayern Art. 74 Abs. 1
    Baurecht: Erteilung einer Baugenehmigung trotz noch offenstehender anderer öffentlich-rechtlicher Gestattungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Darf Baubehörde warten, bis andere Fachbehörden tätig werden? (IBR 1994, 25)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1674 (Ls.)
  • NVwZ 1994, 303
  • NVwZ 1994, 304
  • DVBl 1993, 665
  • DÖV 1993, 765
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 17.10.1989 - 1 C 18.87

    Verhältnis von Gaststättenerlaubnis und Baugenehmigung

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.1993 - GrS 1/92
    Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, in denen sich dieses mit der Reichweite der baurechtlichen Genehmigung auseinandergesetzt hat (vgl. z.B. BVerwGE 74, 315/324 ff.; 80, 259; 84, 11; BVerwG vom 28.11.1991 NVwZ 1992, 569), lassen die Richtigkeit dieser Auffassung nicht zweifelhaft erscheinen.

    Die hier vertretene Auffassung, die Baugenehmigungsbehörde habe - ebenso wie die anderen Gestattungsbehörden - nur eine Prüfungskompetenz für die öffentlich-rechtlichen Vorschriften, für die sie auch die Sachentscheidungskompetenz hat, hindert die Baugenehmigungsbehörde nicht, einen Bauantrag wegen fehlenden "Sachbescheidungsinteresses" abzulehnen, wenn feststeht, daß eine andere für das Vorhaben erforderliche Gestattung nicht erteilt werden kann und von vornherein ausgeschlossen ist, daß der Bauherr von der Baugenehmigung Gebrauch machen kann (zum Begriff des "Sachbescheidungsinteresses" vgl. BVerwG vom 10.10.1989 BayVBl 1990, 602 ; vgl. auch VGH n.F. 30, 115/117).

  • BVerwG, 04.07.1986 - 4 C 31.84

    Zur Abgrenzung der Anwendungsbereiche des Bergrechts, des Baurechts und des

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.1993 - GrS 1/92
    Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, in denen sich dieses mit der Reichweite der baurechtlichen Genehmigung auseinandergesetzt hat (vgl. z.B. BVerwGE 74, 315/324 ff.; 80, 259; 84, 11; BVerwG vom 28.11.1991 NVwZ 1992, 569), lassen die Richtigkeit dieser Auffassung nicht zweifelhaft erscheinen.
  • BVerwG, 04.10.1988 - 1 C 72.86

    Baurechtliche Genehmigung - Immissionen - Auflage - Gaststättenerlaubnis -

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.1993 - GrS 1/92
    Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, in denen sich dieses mit der Reichweite der baurechtlichen Genehmigung auseinandergesetzt hat (vgl. z.B. BVerwGE 74, 315/324 ff.; 80, 259; 84, 11; BVerwG vom 28.11.1991 NVwZ 1992, 569), lassen die Richtigkeit dieser Auffassung nicht zweifelhaft erscheinen.
  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvF 1/61

    Sammlungsgesetz

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.1993 - GrS 1/92
    Das nach § 144 Abs. 1 Nr. 1 BauGB sanierungsgenehmigungspflichtige Vorhaben darf ebenfalls erst in Angriff genommen werden, wenn das nach § 144 Abs. 1 BauGB begründete Verbot mit Erlaubnisvorbehalt durch die Erteilung der sanierungsrechtlichen Genehmigung aufgehoben worden ist (vgl. allgemein zum Erlaubnisvorbehalt BVerfGE 20, 150/155).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.1992 - 11 A 610/90

    Wirkung einer Baugenehmigung

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.1993 - GrS 1/92
    Nach § 63 Abs. 1 Satz 2 der Nordrhein-Westfälischen Bauordnung muß die Bauaufsichtsbehörde dem Bauantragsteller einen entsprechenden Hinweis geben, wenn die Erteilung der Baugenehmigung von der Zustimmung oder von der Erteilung einer weiteren Genehmigung oder Erlaubnis einer anderen Behörde abhängig ist (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen vom 20.5.1985 DÖV 1986, 575 ; vom 28.6.1986 DÖV 1987, 601 ; vom 26.6.1986 DÖV 1987, 601 ; vom 20.3.1992 BauR 1992, 610).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.1990 - 5 S 1384/89

    Zur Baugenehmigung im Bereich einer Sanierungssatzung

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.1993 - GrS 1/92
    In bezug auf § 59 Abs. 1 Satz 1 der Baden-Württembergischen Bauordnung vertritt der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 19. Juli 1990 (NVwZ-RR 1991, 284) für die hier inmitten stehende Frage des Verhältnisses der Baugenehmigung zur sanierungsrechtlichen Genehmigung die vom 1. Senat für richtig erachtete und vom Großen Senat bestätigte Auffassung (vgl. allerdings auch VGH Baden-Württemberg vom 2.4.1992 NVwZ 1993, 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.1985 - 11 A 2364/83

    Werbefläche; Werbetafel; Straßenraum; Luftraum; Straße; Sondernutzung; Nutzung;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.1993 - GrS 1/92
    Nach § 63 Abs. 1 Satz 2 der Nordrhein-Westfälischen Bauordnung muß die Bauaufsichtsbehörde dem Bauantragsteller einen entsprechenden Hinweis geben, wenn die Erteilung der Baugenehmigung von der Zustimmung oder von der Erteilung einer weiteren Genehmigung oder Erlaubnis einer anderen Behörde abhängig ist (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen vom 20.5.1985 DÖV 1986, 575 ; vom 28.6.1986 DÖV 1987, 601 ; vom 26.6.1986 DÖV 1987, 601 ; vom 20.3.1992 BauR 1992, 610).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.1986 - 11 A 1814/84

    Ordnungsverfügung; Genehmigung; Antrag; Genehmigungsantrag

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.1993 - GrS 1/92
    Nach § 63 Abs. 1 Satz 2 der Nordrhein-Westfälischen Bauordnung muß die Bauaufsichtsbehörde dem Bauantragsteller einen entsprechenden Hinweis geben, wenn die Erteilung der Baugenehmigung von der Zustimmung oder von der Erteilung einer weiteren Genehmigung oder Erlaubnis einer anderen Behörde abhängig ist (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen vom 20.5.1985 DÖV 1986, 575 ; vom 28.6.1986 DÖV 1987, 601 ; vom 26.6.1986 DÖV 1987, 601 ; vom 20.3.1992 BauR 1992, 610).
  • VGH Bayern, 22.11.2006 - 8 BV 05.1918

    Sondernutzungsgebühren (Luftsteuer) für Balkone rechtswidrig

    Nach dem Beschluss des Großen Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18. März 1993 (BayVBl 1993, 370 ff.) sei der Baugenehmigung Konzentrationswirkung zugekommen.

    c) Inwiefern die Entscheidung des Großen Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur Schlusspunkttheorie vom 18. März 1993 (BayVBl 1993, 370 ff.) für den vorliegenden Fall Bedeutung haben könnte, ist nicht ersichtlich.

  • VGH Bayern, 06.02.2019 - 15 CS 18.2459

    Gebot der Rücksichtnahme

    Dies gilt insbesondere im Freistaat Bayern, wo das Baugenehmigungsverfahren und das wasserrechtliche Genehmigungsverfahren gem. § 78 WHG mangels gesetzlich angeordneter Konzentrationswirkung voneinander zu trennen sind (vgl. insofern auch BayVGH, B.v. 18.3.1993 - GrS 1/1992 - 1 B 90.3063 - NVwZ 1994, 304 = juris Rn. 20): Eine Sonderregelung, wonach die Entscheidung über die Erteilung einer Genehmigung nach § 78 Abs. 5 WHG wegen der Baugenehmigung entfällt bzw. ersetzt oder eingeschlossen wird, existiert im bayerischen Landesrecht nicht, sodass die Voraussetzung des § 78 Abs. 5 Satz 1 WHG und der diesbezügliche Nachbarschutz über § 78 Abs. 5 Satz 2 WHG nicht zum Prüfprogramm des Baugenehmigungsverfahrens nach Art. 59 Satz 1 Nr. 3, Art. 60 Satz 1 Nr. 3 BayBO gehören.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2003 - 10 A 4694/01

    Baugenehmigung als Schlusspunkt des öffentlich-rechtlichen Zulassungsverfahrens

    Im Anschluss an inhaltlich abweichende Regelungen in einigen Landesbauordnungen, vgl. § 72 Abs. 1 Satz 1 BayBO "Die Baugenehmigung darf nur versagt werden, wenn das Vorhaben öffentlich-rechtlichen Vorschriften widerspricht, die im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren zu prüfen sind; von einer Beschränkung der Prüfung öffentlich-rechtlicher Vorschriften im Genehmigungsverfahren bleiben die bauaufsichtlichen Eingriffsbefugnisse unberührt", und § 58 Abs. 1 Satz 1 LBO Baden-Württemberg "Die Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem genehmigungspflichtigen Vorhaben keine von der Bauaufsichtsbehörde zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen", und dementsprechende Entscheidungen der jeweils zuständigen Oberverwaltungsgerichte, vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 18. März 1993, GrS 1/1992 - 1 B 90.3063 -, BRS 55 Nr. 146; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 4. März 1996 - 8 S 48/96 -, BRS 58 Nr. 136; Sächs. OVG, Urteil vom 8. Juni 1995 - 1 S 154/95 -, BRS 57 Nr. 187; OVG Meck.-Vorpomm., Beschlüsse vom 30. Oktober 1997 - 5 M 52/96 -, BRS 59 Nr. 143, und vom 29. Januar 2003 - 2 M 179/02 -, DÖV 2003, 593.
  • BVerwG, 25.10.1995 - 4 B 216.95

    Verhältnis von Baugenehmigung und sanierungsrechtlicher Genehmigung

    Es will mit seiner Auffassung indes weder der ablehnenden Ansicht des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH [Gr. Senat] BayVBl 1993, 370 = DVBl 1993, 665 = NVwZ 1994, 304) noch den befürwortenden Auffassungen anderer Berufungsgerichte folgen (vgl. etwa OVG NW DÖV 1986, 575; BauR 1992, 610; HessVGH NuR 1982, 228; NuR 1986, 185; OVG Lüneburg BRS 44 Nr. 233; vgl. auch 0rtloff, in: Finkelnburg/Ortloff, Öffentliches Baurecht, Bd. II, 3. Aufl. 1994 S. 78).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.2008 - 3 S 2555/07

    Zu den Merkmalen eines Satteldachs, Zeltdachs und Walmdachs

    c) Nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs zeichnet sich ein Satteldach kraft allgemeinen Sprachgebrauchs dadurch aus, dass sich zwei schräge Dachflächen in einer Firstlinie schneiden und an den Schmalseiten des Gebäudes dreieckige Giebel entstehen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.3.1994 - 5 S 2591/93 -, ESVGH 44, 315 sowie IBR 1994, 25).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1996 - 8 S 48/96

    Sanierungsrechtlicher Genehmigungsvorbehalt und Baugenehmigungserteilung

    Auch besitzt die Baugenehmigung keinen Vorrang vor den anderen für das Vorhaben notwendigen Genehmigungen oder Erlaubnissen, sondern liegt auf derselben Ebene wie diese (vgl. Sauter, a.a.O., sowie für das bayerische Landesrecht den Beschluß des Großen Senats des BayVGH vom 18.3.1993 - 1 B 90.3063 - NVwZ 1994, 304).

    Weitere Voraussetzung hierfür ist vielmehr, daß für das Vorhaben keine weiteren öffentlich-rechtlichen Gestattungen erforderlich sind oder diese vorliegen (vgl. für das bayerische Landesrecht den Beschl. des BayVGH vom 18.3.1993 - a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 30.04.2014 - 1 LB 200/12

    Möglichkeit der Erteilung einer Baugenehmigung vor Vorliegen einer

    Bereits vor dem zitierten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Oktober 1995 und vor entsprechender Änderung der Bayrischen Bauordnung, wonach die Bauaufsichtsbehörde nur bestimmte Fragen im Baugenehmigungsverfahren zu beantworten hat, hatte der Große Senat des Bay. VGH (Beschl. v. 18.3.1993 - GrS 1/1992 - 1 B 90.3063 -, NVwZ 1994, 304 = BRS 55 Nr. 146 = DVBl. 1993, 665) entschieden, schon aus Kompetenzgründen habe sich die Bauaufsichtsbehörde auf die rein baurechtlichen Fragen zu beschränken und dürfe die allein von der Gemeinde verbindlich zu beantwortenden sanierungsrechtlichen Fragen nicht in den Blick nehmen.
  • VGH Bayern, 09.08.2006 - 1 CS 06.2014

    Kein Baustop für Großsägewerk in Landsberg am Lech

    Die von den Antragstellern in diesem Zusammenhang angesprochene "Schlusspunkttheorie", die in Bayern im Übrigen nach der Entscheidung des Großen Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18. März 1993 (VGH n.F. 46, 47 = BayVBl 1993, 370) nicht anzuwenden ist, behandelt nicht diese Fallgestaltung, sondern die Konstellation, dass für ein und dasselbe Vorhaben mehrere Erlaubnisse erforderlich sind, ohne dass die eine Erlaubnis die andere aufgrund einer so genannten formellen Konzentrationsvorschrift einschließt bzw. ersetzt.
  • VGH Bayern, 23.03.2006 - 26 B 05.555

    Fehlen des grundsätzlich anzunehmenden Sachbescheidungsinteresses bei Hinderung

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  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.2002 - 3 S 1689/01

    Baugenehmigung für standortnahes Zwischenlager

    Die Bindungswirkung der Baugenehmigung beschränkt sich in Fällen dieser Art darauf, dass die erforderliche weitere Genehmigung nicht mehr aus baurechtlichen Gründen versagt werden darf und dass auch gegenüber Drittbetroffenen über die baurechtliche Zulässigkeit des Vorhabens - aber auch nur über diese - entschieden ist (BVerwG, Urteil vom 11.5.1989, a.a.O. m.w.N.; vgl. zu diesen Ausführungen auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 30.10.1997 - 5 M 52/96 -, BRS 59 Nr. 143; BayVGH, Beschluss vom 18.3.1993 - GrS 1/1992 - 1 B 90.3063 -, NVwZ 1994, 304).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.04.2020 - 1 MB 2/20

    Baugenehmigung als Schlusspunkt der für genehmigungsbedürftige Bauvorhaben

  • VGH Bayern, 14.09.2018 - 9 B 15.1278

    Baugenehmigung für Werbetafel in Mischgebiet - Berufung durch beigeladene

  • VGH Bayern, 14.04.2022 - 15 ZB 21.2827

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in Nachbarklageverfahren gegen

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2020 - 1 MB 32/19

    Baugenehmigung; denkmalrechtliches Einschreiten; Schlusspunkt

  • VGH Bayern, 10.05.2005 - 22 AS 04.40068

    Nachbarrechtsbehelf gegen baurechtliche Genehmigung für ein

  • VGH Bayern, 28.06.2018 - 9 B 13.2616

    Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Werbetafel

  • OVG Niedersachsen, 14.04.2004 - 1 LB 340/02

    Anspruch auf Erteilung eines auf die planungsrechtliche Zulässigkeit beschränkten

  • VGH Bayern, 14.04.2022 - 15 ZB 21.2828

    Erfolgloses Rechtsmittel hinsichtlich einer abgewiesenen Nachbarklage gegen eine

  • VGH Bayern, 12.04.2021 - 9 ZB 19.1612

    Zulässigkeit eines Vergnügungsstättenbebauungsplans

  • VG München, 13.07.2021 - M 2 E 21.2255

    Kein Anspruch auf Beibehaltung einer bestehenden Anliefermöglichkeit für

  • VGH Bayern, 11.01.2013 - 15 ZB 11.128

    Werbeanlage; faktische Baugrenze

  • VGH Bayern, 22.06.2021 - 9 ZB 20.1826

    Bauaufsichtsrechtliche Nutzungsuntersagung für Wettbüro

  • VGH Bayern, 04.09.2012 - 8 ZB 12.534

    Klagebefugnis, Fischereiausübung, eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb,

  • VGH Bayern, 20.10.2020 - 12 CS 20.2141

    Baugenehmigung, Bescheid, Beschwerde, Antragstellung, Genehmigung, Vorhaben,

  • VGH Bayern, 14.07.2005 - 20 CS 05.1732
  • VG Gera, 18.05.1998 - 4 E 785/98

    Erteilung einer Baugenehmigung ohne sanierungsrechtliche Genehmigung; Abwehrrecht

  • VG Berlin, 05.01.2022 - 12 K 21.21
  • VGH Bayern, 23.07.2012 - 1 ZB 11.219

    Baugenehmigung für Photovoltaikanlage auf Lärmschutzwall einer Bundesautobahn

  • VG Gelsenkirchen, 31.05.2022 - 6 K 1125/20

    Baugenehmigung; Schlusspunkt; Schlusspunkttheorie; Flurbereinigung; Zustimmung;

  • VG Ansbach, 05.08.2021 - AN 3 K 20.01224

    Inzidente Normenkontrolle im Eilverfahren, Zweckentfremdung von Wohnraum,

  • VG Ansbach, 16.09.2020 - AN 3 S 20.01646

    Inzidente Normenkontrolle im Eilverfahren, Zweckentfremdung von Wohnraum,

  • VG Augsburg, 10.09.2008 - Au 4 K 08.919

    Werbeanlage; (faktisches) Dorfgebiet; Prüfprogramm im vereinfachten

  • VG München, 21.10.2009 - M 9 K 08.5796

    Vergnügungsstätte

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 26.05.1993 - 8 S 1023/93   

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https://dejure.org/1993,5001
VGH Baden-Württemberg, 26.05.1993 - 8 S 1023/93 (https://dejure.org/1993,5001)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.05.1993 - 8 S 1023/93 (https://dejure.org/1993,5001)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Mai 1993 - 8 S 1023/93 (https://dejure.org/1993,5001)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Bedeutung privatrechtlicher Vereinbarungen zwischen Bürgerverein, Anliegern und Bauherr eines geplanten Bauvorhabens im späteren Baugenehmigungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wird die Genehmigungsbehörde durch einen privatrechtlichen Vertrag gehindert, eine Baugenehmigung zu erteilen? (IBR 1993, 478)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 211
  • NVwZ 1994, 304 (Ls.)
  • NVwZ 1994, 304 L
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.1990 - 8 S 1714/90

    Baurecht: Einwendungsverzicht gegen Nachbarbauvorhaben

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.05.1993 - 8 S 1023/93
    Der Senat ist bereits in seinem Beschluß vom 9.11.1990 - 8 S 1714/90 -, VBlBW 1991, 218 = NVwZ-RR 1991, 458 - auf den sich die Antragsteller selbst berufen, von der privatrechtlichen Natur derartiger Absprachen ausgegangen.

    Auch aus dem genannten Senatsurteil vom 9.11.1990 a.a.O. können die Antragsteller nichts für sich herleiten.

  • BVerwG, 26.03.1976 - IV C 7.74

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen eine rechtswidrige ein Notwegerecht nach

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.05.1993 - 8 S 1023/93
    Mit dem Fall der Entstehung eines Notwegerechts durch eine bestandskräftige Baugenehmigung (BVerwGE 50, 282) ist die vorliegende Situation nicht vergleichbar, so daß der Senat auf die Ausführungen der Antragsteller hierzu nicht näher einzugehen braucht.
  • BVerwG, 01.02.1980 - 4 C 40.77

    Rechtsweg bei Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung; Rechtsnatur von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.05.1993 - 8 S 1023/93
    Dabei mag auf sich beruhen, ob diese Vereinbarung überhaupt wirksam ist (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., BWVPr. 1978, 223 = ESVGH 28, 152 und BVerwG, NJW 1980, 2538 = DVBl. 1980, 686).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.1990 - 8 S 2244/90

    Bauantrag - zivilrechtliche Berechtigung zur Ausführung des Vorhabens

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.05.1993 - 8 S 1023/93
    Den speziellen Fall, daß der Bauherr nicht Grundstückseigentümer ist, regelt insoweit § 53 Abs. 4 Satz 2 LBO ausdrücklich (vgl. hierzu das Senatsurteil vom 23.11.1990 - 8 S 2244/90).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.1978 - VIII 660/77

    Voraussetzungen für den wirksamen Verzicht einer Gemeinde auf Aufstellung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.05.1993 - 8 S 1023/93
    Dabei mag auf sich beruhen, ob diese Vereinbarung überhaupt wirksam ist (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., BWVPr. 1978, 223 = ESVGH 28, 152 und BVerwG, NJW 1980, 2538 = DVBl. 1980, 686).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.1994 - 8 S 1470/94

    Fehlendes Sachbescheidungsinteresse für einen Bauantrag wegen offensichtlich

    Auch wenn die konkrete Vereinbarung im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens des Beigeladenen zu 2 gegen die dem Kläger erteilte Baugenehmigung erfolgt war, so sind, wie der Senat in jüngster Zeit wiederholt entschieden hat (vgl. Beschl. v. 26.5.1993 - 8 S 1023/93 - NJW 1994, 211, Urt. v. 12.11.1993 - 8 S 2348/93 - u. Urt. v. 29.9.1990 - 8 S 1763/94 -), derartige Vereinbarungen, in denen ein Grundstückseigentümer mit seinem Nachbarn bestimmte Regelungen über eine künftige Bebauung seines Grundstücks trifft, grundsätzlich als privatrechtlich zu qualifizieren, auch wenn an der Vereinbarung die Baurechtsbehörde deshalb beteiligt ist, weil sie im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens getroffen wird und zudem auch öffentlich-rechtlich zu beurteilende Rechtsbeziehungen mit der Baurechtsbehörde zum Gegenstand hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.1994 - 8 S 1763/94

    Keine Verweisung an das zuständige Gericht bei anderweitiger Rechtshängigkeit;

    Im Anschluß an die bisherige Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 26.5.1993 - 8 S 1023/93 - UPR 1993, 356 u. Urt. v. 12.11.1993 - 8 S 2348/93 - zu einer Vereinbarung, mit der sich der Bauherr verpflichtet hatte, über das umstrittene Bauvorhaben hinaus keine Erweiterung anzustreben oder zuzulassen) sind die in Ziff. 2 und 4 des Vergleichs getroffenen Vereinbarungen daher nach ihrem Gegenstand als zivilrechtlich zu qualifizieren.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.2012 - 3 S 1617/11

    Beschwerde gegen Verweisungsbeschluss

    Dementsprechend ist auch der Verzicht auf Einwendungen gegen ein Vorhaben gegenüber dem privaten Vorhabenträger, wie in § 6 der Vereinbarung vom 12./14.12.1961 enthalten, rein privatrechtlicher Natur (vgl. auch VGH Baden-Württemberg., Beschluss v. 26.05.1993 - 8 S 1023/93 -, NJW 1994, 211; Urt. v. 09.11.1990 - 8 S 1714/90 -, VBlBW 1991, 218 zu [Einwendungen im Baugenehmigungsverfahren]).
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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 13.05.1993 - 1 B 11064/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,8524
OVG Rheinland-Pfalz, 13.05.1993 - 1 B 11064/93 (https://dejure.org/1993,8524)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.05.1993 - 1 B 11064/93 (https://dejure.org/1993,8524)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. Mai 1993 - 1 B 11064/93 (https://dejure.org/1993,8524)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines vor den Verwaltungsgerichten zu verfolgenden Abwehranspruchs eines Nachbarn gegenüber einer vermeintlichen Überbelegung einer (Asylbewerber-) Wohnung; Rechtmäßigkeit der Unterbringung von Asylbewerbern in Wohnungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 304
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.10.1991 - 1 M 53/91

    Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber; Asylbewerber; Gewerbegebiet

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.05.1993 - 1 B 11064/93
    Soweit in der Rechtsprechung bisher die Auffassung vertreten wurde, daß die Errichtung von Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber in einem reinen oder allgemeinen Wohngebiet unzulässig sei, ist zu beachten, daß es sich um die lagerartige Unterbringung einer großen Zahl (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluß vom 16. Oktober 1991, BRS 52 Nr. 213: 85 Asylbewerber) handelte, die nicht in Wohnungen, sondern in einem Asylheim untergebracht wurden.
  • VGH Hessen, 03.03.2016 - 4 B 403/16

    Nachbarantrag gegen Unterbringung von Flüchtlingen in Doppelhaushälfte

    Somit besteht aller Voraussicht nach auch kein Abwehranspruch der Antragstellerin im Hinblick auf die von ihr befürchtete Überbelegung (vgl. hierzu: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13. Mai 1993 - 1 B 11064/93 -, NVwZ 1994, 304).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.1994 - 3 S 671/94

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung - Belegung eines Einfamilienhauses mit

    Beengte räumliche Bedingungen ändern mithin grundsätzlich nichts am Charakter des Wohnens, sondern bedeuten lediglich eine Minderung der Wohnqualität (so zutreffend OVG Schleswig, Beschluß v. 14.10.1991 a.a.O.; OVG Koblenz, Beschluß v. 13.5.1993, NVwZ 1994, 304).
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