Rechtsprechung
VG Meiningen, 13.06.1994 - 8 K 343/93.Me |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 1995, 411
Wird zitiert von ...
- OVG Rheinland-Pfalz, 10.10.2003 - 7 B 11392/03
Bürgerbegehren, Unterschriften, Stadthalle, öffentliche Einrichtung, …
Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 1. Dezember 1994 - 7 B 12954/94.OVG - NVwZ 1995, 411 = AS 25, 79) kann das Recht auf Durchführung eines Einwohnerantrags - entsprechendes muss hier auch für die Durchführung eines Bürgerbegehrens gelten - dadurch gesichert werden, dass im Wege der einstweiligen Anordnung dem Vollzugsorgan der Gemeinde aufgegeben wird, einstweilen die Durchführung von Gemeinderatsbeschlüssen zu unterlassen, um die Durchführung des eingeleiteten Verfahrens nicht durch Schaffung vollendeter Tatsachen obsolet werden zu lassen.