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   VGH Baden-Württemberg, 11.01.1995 - 13 S 2512/93   

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VGH Baden-Württemberg, 11.01.1995 - 13 S 2512/93 (https://dejure.org/1995,1864)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.01.1995 - 13 S 2512/93 (https://dejure.org/1995,1864)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Januar 1995 - 13 S 2512/93 (https://dejure.org/1995,1864)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Rücknahme einer rechtswidrig befristeten Aufenthaltserlaubnis-EG nach VwVfG BW § 48 Abs 1; Staatsangehörigkeitsnachweis; Hinweis nach AuslG 1990 § 50 Abs 2 S 2 in der Abschiebungsandrohung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 45, 316 (Ls.)
  • NVwZ 1995, 720
  • VBlBW 1995, 436
  • DVBl 1995, 581 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 05.03.1991 - C-376/89

    Giagounidis / Reutlingen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.01.1995 - 13 S 2512/93
    Nachzuweisen sind dabei vor allem die Identität und die Staatsangehörigkeit (EuGH Urt. v. 5.3.1991 - Rs. C-376/89 - InfAuslR 1991, 152 (153)).

    Zu den insoweit vorzulegenden geeigneten Unterlagen gehört der Ausweis, mit dem der Ausländer oder Familienangehörige in das Hoheitsgebiet des Mitgliedstaates eingereist ist (Art. 4 Abs. 3 lit. a) bzw. c) RL 68/360), oder - unabhängig davon, mit welchem Ausweis der Ausländer eingereist ist - ein gültiger Personalausweis oder ein gültiger Reisepaß (EuGH Urt. v. 5.3.1991 aaO.; vgl. Art. 3 Abs. 1 RL 68/360).

    Diesen Unterlagen kommt für die Gewährung des Aufenthaltsrechts die Funktion zu, die Identität und die Staatsangehörigkeit nachzuweisen (EuGH Urt. v. 5.3.1991 aaO. RdNr. 18).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.07.1988 - 11 S 3155/87

    Rücknahme einer Aufenthaltsberechtigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.01.1995 - 13 S 2512/93
    Diese mangels inhaltsgleicher oder entgegenstehender Bestimmungen in landesrechtlichen Vorschriften anwendbare (vgl. § 1 Abs. 1 LVwVfG) Rechtsgrundlage für die Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes wird nicht durch vorrangiges Europäisches Gemeinschaftsrecht und auch nicht durch spezialgesetzliche bundesrechtliche Bestimmungen verdrängt (vgl. Art. 31, 72 Abs. 1 und 74 Nr. 4 GG; siehe allgemein zur Anwendung des LVwVfG im Ausländerrecht VGH Bad.-Württ. Urt. v. 14.7.1988 - 11 S 3155/87 - NVwZ-RR 1989, 162 (163)).

    Die genannten speziellen Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes/EWG und des Ausländergesetzes schließen über ihren eigentlichen Regelungsbereich hinaus die Anwendung der allgemeinen verwaltungsverfahrensrechtlichen Bestimmung in § 48 LVwVfG auch nicht aus (ebenso zum Ausländergesetz: OVG Hamburg Beschl. v. 23.2.1994 - OVG Bs VI 1194-; VGH Bad.-Württ. Urt. v. 14.7.1988 aaO. (AuslG 1965); Kanein/Renner, AuslR, 6. Auflage, § 43 RdNr. 3 und § 44 Rd. Nr. 2; Heldmann, AuslG, 2. Auflage, § 12 Anm. 3 und § 15 Anm. 2; vgl. auch Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, 1991, S. 231; a.A. Hailbronner, AuslR, 5. Auflage, A 1 § 45 RdNr. 25 m.w.N.).

  • EuGH, 08.04.1976 - 48/75

    Royer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.01.1995 - 13 S 2512/93
    Nach Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 RL 68/360 gewähren die Mitgliedstaaten den in Art. 1 RL 68/360 genannten Personen, welche die in Art. 4 Abs. 3 RL 68/360 aufgeführten Unterlagen vorlegen, in ihrem Hoheitsgebiet Aufenthaltsrecht, zu dessen Nachweis eine Bescheinigung - die Aufenthaltserlaubnis-EG - erteilt wird, welche die persönliche Stellung des Begünstigten nach den Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts deklaratorisch feststellt (EuGH Urt. v. 14.7.1977 - Rs 8177 - NJW 1977, 1579 und EuGH Urt. v. 8.4.1976 NJW 1976, 2065 (2067)).

    Daraus folgt, daß die Behörden der Mitgliedstaaten das Aufenthaltsrecht jedem zu gewähren haben, der zu den in Art. 1 RL 68/360 genannten Gruppen (Staatsangehörige der Mitgliedstaaten und ihre Familienangehörigen) gehört und in der Lage ist, dies durch Vorlage der in Art. 4 Abs. 3 RL 68/360 im einzelnen genannten Unterlagen nachzuweisen (EuGH Urt. v. 8.4.1976 aaO. 2067).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.04.1994 - A 13 S 441/94

    Abschiebungsandrohung: Benennung von Zielstaat und Ersatzländern - Prüfung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.01.1995 - 13 S 2512/93
    Die Aufnahme des Hinweises in die Abschiebungsandrohung ist daher keine Regelung im Sinne von § 35 Satz 1 LVwVfG (vgl. VGH Bad.-Württ. Beschl. v. 18.4.1994 - A 13 S 441/94 - VBlBW 1994, 382), weshalb das Fehlen dieses Hinweises die Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung nicht berühren, kann.
  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.1985 - 9 S 1812/84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.01.1995 - 13 S 2512/93
    Aber selbst dann, wenn ein Vertrauensinteresse an dem Bestand des Verwaltungsaktes für die Rücknahmeentscheidung zumindest im Rahmen der Ermessensausübung zu berücksichtigen und gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Rücknahme abzuwägen wäre (vgl. VGH Bad.-Württ. Beschl. v. 1.2.1985 - 9 S 1812/84 - VBlBW 1985, 425; Kopp, VwVfG" aaO. § 48 RdNr. 85 m.w.N.), würde im Ergebnis nichts anderes gelten.
  • BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 12.89

    Vertriebenenausweis - Vertrauensschutz - Ausweiseinziehungsverfahren -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.01.1995 - 13 S 2512/93
    Die lediglich ein Aufenthaltsrecht deklaratorisch bescheinigende Aufenthaltserlaubnis-EG ist jedoch ein sonstiger (statusfeststellender) Verwaltungsakt, bei dem etwaige Vertrauenstatbestände eine Rücknahme in aller Regel nicht hindern, sondern allenfalls im Rahmen eines gesonderten, auf den Ausgleich von Vermögensnachteilen gerichteten Verwaltungsverfahrens nach § 48 Abs. 3 LVwVfG zu berücksichtigen wären (vgl. BVerwG Urt. v. 20.3.1990 - 9 C 12.89 - BVerwGE 85, 79 (84)).
  • VGH Hessen, 29.08.1994 - 12 UE 181/94

    Anforderungen an die Abschiebungsandrohung hinsichtlich des Hinweises nach AuslG

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.01.1995 - 13 S 2512/93
    Er dient lediglich dazu, dem Ausländer vorsorglich mitzuteilen und zu verdeutlichen, was sich schon unmittelbar aus § 50 Abs. 2 Halbsatz 2 AuslG ergibt, ohne daß in der Abschiebungsandrohung insoweit noch eine weitere Konkretisierung im Einzelfall erfolgt (vgl. HessVGH Urt. v. 29.8.1994 - 12 UE 181/94 - EZAR 044 Nr. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.1992 - A 13 S 1940/91

    Somalia: mangels effektiver Gebietsgewalt der Staatsmacht keine politische

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.01.1995 - 13 S 2512/93
    Anhaltspunkte dafür, daß in den Orten in Bosnien-Herzegowina, in denen die Kläger zuletzt gewohnt haben (nach den Eintragungen in den jugoslawischen Reisepässen der Kläger waren dies"... bzw. "..."), solche besonderen Verhältnisse herrschen, die nach der Rechtsprechung des Senats auch bei kriegerischen Auseinandersetzungen ein Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 4 AuslG i.V.m. Art. 2 und 3 EMRK begründen können (vgl. Beschl. v. 29.1.1992 - A 13 S 1898/91 - VBlBW 1992, 264 und Urt. v. 8.12.1992 - A 13 S 1940/91 - VBlBW 1993, 192 (Somalia)), sind nicht ersichtlich.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.1992 - A 13 S 1898/91

    Aufforderung eines Ausländers zur Ausreise, für den in seinem Heimatland wegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.01.1995 - 13 S 2512/93
    Anhaltspunkte dafür, daß in den Orten in Bosnien-Herzegowina, in denen die Kläger zuletzt gewohnt haben (nach den Eintragungen in den jugoslawischen Reisepässen der Kläger waren dies"... bzw. "..."), solche besonderen Verhältnisse herrschen, die nach der Rechtsprechung des Senats auch bei kriegerischen Auseinandersetzungen ein Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 4 AuslG i.V.m. Art. 2 und 3 EMRK begründen können (vgl. Beschl. v. 29.1.1992 - A 13 S 1898/91 - VBlBW 1992, 264 und Urt. v. 8.12.1992 - A 13 S 1940/91 - VBlBW 1993, 192 (Somalia)), sind nicht ersichtlich.
  • VGH Hessen, 20.10.1993 - 12 TH 1303/93

    Bezeichnung des Zielstaates in einer Abschiebungsandrohung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.01.1995 - 13 S 2512/93
    Folglich bedarf keiner Entscheidung, ob ein Verstoß gegen die Bezeichnungspflicht nach § 50 Abs. 2 Halbsatz 1 AuslG überhaupt zur Rechtswidrigkeit der Abschiebungsandrohung führt (bejahend: BayVGH Urt. v. 1.10.1993 InfAuslR 1994, 30, HessVGH Beschl. v. 20.10.1993 - 12 TH 1303/93-; verneinend: OVG Hamburg Beschl. v. 5.5.1993 EZAR 044 Nr. 7 und Beschl. v. 5.8.1993 EZAR 022 Nr. 4).
  • BVerwG, 17.08.1982 - 1 C 22.81

    Ausweisung wegen Straftaten - § 28 VwVfG, unterlassene Anhörung, Heilung im

  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.1989 - 13 S 3572/88

    Aufenthaltsrecht und Abschiebung von EG-Ausländern

  • BVerwG, 26.11.1969 - VI C 121.65

    Ausschluss der Angehörigen der Waffen-SS von den Rechten aus dem Gesetz zu Art.

  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.1994 - 13 S 101/94

    Aufenthaltsgenehmigung: rückwirkende Befristung - rückwirkende Rücknahme;

  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.1990 - 13 S 2666/89

    1. Rücknahme einer Einbürgerung - Anwendbarkeit des VwVfG § 48

  • EuGH, 14.07.1977 - 8/77

    Sagulo u.a.

  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 20.81

    Ausländer - Ehe - Deutscher - Aufenthaltserlaubnis - Zeitliche Beschränkung

  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.2007 - 11 S 1684/07

    Zuständigkeit des Bundesamtes für Konkretisierung und Wechsel des Zielstaates der

    Er soll dem Ausländer lediglich klarmachen, dass er ohne erneute Abschiebungsandrohung in einen später noch zu bezeichnenden (anderen) Staat abgeschoben werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.07.2000 - 9 C 42.99 - BVerwGE 111, 343; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.01.1995 - 13 S 2512/93 - NVwZ 1995, 720).
  • VGH Hessen, 16.01.2007 - 7 TG 2879/06

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Rücknahme eines Aufenthaltstitels wegen

    Im Abwehrfall, in dem sich der Ausländer - wie hier - gegen die behördliche Aufhebung eines ihm im Hinblick auf das Bestehen einer ehelichen Lebensgemeinschaft erteilten Aufenthaltstitels wendet, trifft - allgemeinen Grundsätzen der Beweislastverteilung entsprechend - die Feststellungslast für das Nichtbestehen einer ehelichen Lebensgemeinschaft als tatsächliche Voraussetzung der Rechtswidrigkeit des erteilten Aufenthaltstitels hingegen die Behörde bzw. den Behördenträger (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Januar 1995 - 13 S 2512/93 - NVwZ 1995, 720; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. März 2004 - 18 B 1662/03 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2003 - 11 S 910/03

    Ordnungsgemäße Beschäftigung - endgültig gesichertes nationales Aufenthaltsrecht

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des erkennenden Gerichtshofs ist deshalb anerkannt, dass ein Bedürfnis dafür besteht, rechtswidrig erteilte Aufenthaltsgenehmigungen - also Aufenthaltsgenehmigungen, die von Anfang an rechtswidrig sind - rückwirkend zurücknehmen zu können (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.5.1995 - 1 C 3/94 -, BVerwGE 98, 298 = InfAuslR 1995, 349; VGH Bad.-Württ., Urt. vom 11.1.1995 - 13 S 2512/93 -, VBlBW 1995, 436 = NVwZ 1995, 720).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.2007 - 1 S 1684/07

    Abschiebungsandrohung; Zielstaat; Zuständigkeit; Hinweis; Konkretisierung

    Er soll dem Ausländer lediglich klarmachen, dass er ohne erneute Abschiebungsandrohung in einen später noch zu bezeichnenden (anderen) Staat abgeschoben werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.07.2000 - 9 C 42.99 - BVerwGE 111, 343; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.01.1995 - 13 S 2512/93 - NVwZ 1995, 720).
  • VGH Hessen, 04.03.2002 - 12 UE 201/02

    Rücknahme der Aufenthaltserlaubnis für deutschverheirateten Ausländer

    EZAR 019 Nr. 13; VGH Baden-Württemberg, 11.01.1995 - A 13 S 2512/93 -, EZAR 019 Nr. 8 = NVwZ 1995, 720; OVG Hamburg, 17.04.1996 - Bs VI 56/95 -, EZAR 019 Nr. 11; Hess. VGH, 14.06.1996 - 12 TG 1590/96 -, EZAR 033 Nr. 9 = NVwZ-RR 1997, 192; Nachweise über das einschlägige Schrifttum bei Meyer, ZAR 2002, 13 in Fn. 31; so auch Nr. 44.1.0.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Ausländergesetz vom 7. Juni 2000, GMBl.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.1996 - 13 S 1281/95

    Rechtswidrigkeit einer Abschiebungsandrohung wegen Nichtangabe des Zielstaates

    Durch lediglich einen solchen Hinweis wird - anders als im Falle der Konkretisierung des Zielstaates durch ausdrückliche Bezeichnung in der Abschiebungsandrohung - gegenüber dem Ausländer keine verbindliche Regelung getroffen, so daß das Fehlen eines solchen Hinweises nicht zur Rechtswidrigkeit der Abschiebungsandrohung führt (vgl. Hess. VGH, Urt. v. 29.8.1994, EZAR 044 Nr. 8 = DVBl. 1994, 1419; Urt. des Senats v. 11.1.1995 - 13 S 2512/93 -, InfAuslR 1995, 144 = NVwZ 1995, 720 = VBlBW 1995, 436 = EZAR 019 Nr. 8 u. v. 18.4.1994 - A 13 S 441/94 -, VBlBW 1994, 382; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 17.6.1993 - 11 S 1149/93 -, FamRZ 1994, 40 (nur Ls.)).
  • VG Karlsruhe, 22.11.2017 - 7 K 3183/16

    Rücknahme eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit

    Sie durfte insbesondere davon ausgehen, dass ein Vertrauen der Klägerin auf den Bestand ihres befristeten Aufenthaltstitels in Anwendung des in § 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 LVwVfG enthaltenen Rechtsgedankens nicht schutzwürdig ist, weil sie diesen Aufenthaltstitel durch arglistige Täuschung der Ausländerbehörde bzw. durch unrichtige Angaben über das Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebots erwirkt hat (vgl. dazu, dass ein etwaiges Vertrauen des von der Rücknahme Betroffenen in den Bestand der Aufenthaltserlaubnis einer Rücknahme nach § 48 Abs. 1 und 3 LVwVfG nicht als tatbestandlicher Ausschlussgrund entgegensteht, sondern allenfalls als ein Gesichtspunkt bei der nach § 48 Abs. 1 Satz 1 LVwVfG zu treffenden Ermessensentscheidung zu berücksichtigen ist: BVerwG, Urteil vom 20.03.1990 - 9 C 12.89 -, NVwZ 1990, 1066 und Beschluss vom 07.11.2000 - 8 B 137.00 -, NVwZ-RR 2001, 198 VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.01.1995 - 13 S 2512/93 -, OVG Lüneburg, Beschluss vom 01.08.2012 - 8 LA 137/11 -, jeweils juris).
  • VG Sigmaringen, 12.01.2008 - 6 K 2712/07

    Anforderungen an das Vorliegen einer Scheinehe

    Im Abwehrfall, in dem sich der Ausländer gegen die behördliche Aufhebung eines ihm im Hinblick auf das Bestehen einer ehelichen Lebensgemeinschaft erteilten Aufenthaltstitels wendet - wie hier betreffend Nr. 1 des angefochtenen Bescheids -, traf bislang hingegen die Feststellungslast für das Nichtbestehen einer ehelichen Lebensgemeinschaft als tatsächliche Voraussetzung der Rechtswidrigkeit des erteilten Aufenthaltstitels die Behörde bzw. den Behördenträger (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.01.1995 - 13 S 2512/93 -, NVwZ 1995, 720; Hess. VGH, a.a.O.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.1998 - 11 A 10716/97

    Abschiebungshindernisse; Abschiedungsandrohung; Abschiebungsstaat

    Wird aber erst zu diesem Zeitpunkt ein von dem in der Abschiebungsandrohung ausdrücklich genannten abweichender neuer Zielstaat der Abschiebung dem Ausländer gegenüber konkret mit regelnder und auf den Einzelfall bezogener Wirkung bezeichnet, so verbleibt es bezüglich der rechtlichen Qualifizierung des in § 50 Abs. 2 Halbsatz 2 AuslG vorgesehenen Hinweises dabei, daß mit der in die Abschiebungsandrohung aufzunehmenden Wiederholung des Wortlautes des § 50 Abs. 2 Halbsatz 2 AuslG eine die Rechte des abzuschiebenden Ausländers betreffende, konkrete Regelung im Einzelfall noch nicht vorliegt (vgl. auch HessVGH, Urteil vom 28. April 1994 - 12 UE 181/94 - DVBl. 1994, 1419 f.; VGH BW, Beschluß vom 18. April 1994 - A 13 S 441/94 - VBlBW 1994, 382 f. und Urteil vom 11. Januar 1995 - A 13 S 2512/93 - NVwZ 1995, 720 ; GK-AuslR, § 50 AuslG Rdnr. 34; GK-AsylVfG, § 34 Rdnr. 41.4; Hailbronner, AuslR, § 50 AuslG Rdnr. 14 b).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.1995 - 13 S 574/95

    Zur Bestimmung der Ausreisefrist - keine allgemeine Anwendung der in AuslG 1990 §

    Schließlich führt auch der Umstand, daß der Kläger in der Abschiebungsandrohung entgegen § 50 Abs. 2 AuslG nicht auch darauf hingewiesen wird, daß er auch in einen anderen Staat abgeschoben werden kann, in den er einreisen darf oder der zu seiner Rückübernahme verpflichtet ist, nicht zur Rechtswidrigkeit der Abschiebungsandrohung (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.1.1995 - 13 S 2512/93 -, NVwZ 1995, 720; HessVGH, Urt. v. 29.8.1994 - 12 UE 181/94 -, EZAR 044 Nr. 8).
  • VG Stuttgart, 12.01.2004 - 18 K 4747/03

    Nachträgliche Verwirklichung von Ausweisungstatbeständen; Relevanz im Hinblick

  • VG Freiburg, 26.08.2002 - 1 K 1572/02

    Vorliegen eines unbestrittenen Aufenthaltsrechts für die Begründung einer

  • VG Minden, 07.03.2008 - 7 L 159/08

    Abschiebungsandrohung, Zielstaatsbezeichnung, abgelehnte Asylbewerber, Bundesamt,

  • VG Sigmaringen, 03.12.1998 - A 7 K 12519/98

    Anwendung der Grundsätze der Anscheinsvollmacht bei einem allein im Namen eines

  • VG Sigmaringen, 18.12.1998 - 7 K 3067/98

    D (A), Verfahrensrecht, Ausländer, Ausreisepflicht, Aufenthaltsbeendende

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