Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 12.07.1996

Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.02.1996 - 16 Wx 46/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,9532
OLG Köln, 23.02.1996 - 16 Wx 46/96 (https://dejure.org/1996,9532)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.02.1996 - 16 Wx 46/96 (https://dejure.org/1996,9532)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Februar 1996 - 16 Wx 46/96 (https://dejure.org/1996,9532)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 517 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 13.07.1994 - 2 BvL 12/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abschiebehaft

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.1996 - 16 Wx 46/96
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 13. Juli 1994 - 2 BvL 12/93 - 45/93 - ausgeführt, unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und im Hinblick auf Sinn und Zweck der Norm sei die Norm verfassungskonform auszulegen.
  • OLG Köln, 29.11.1995 - 16 Wx 208/95

    Voraussetzungen der Anordnung der Abschiebehaft

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.1996 - 16 Wx 46/96
    Konsequenz dieser Rechtsprechung ist - darauf hat der Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 29. November 1995 - 16 Wx 208/95 = 6 T 541/95 LG Köln - und vom 02.01.1996 - 16 Wx 228/95 = 6 T 548/95 LG Köln - hingewiesen, daß nach § 57 Abs. 2 AuslG in allen tatbestandlichen Alternativen der Nummern 1-5 die Abschiebungshaftanordnung lediglich als Mittel "zur Sicherung der Abschiebung" in Betracht kommt.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 12.07.1996 - 3 Wx 295/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,9744
OLG Düsseldorf, 12.07.1996 - 3 Wx 295/96 (https://dejure.org/1996,9744)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.07.1996 - 3 Wx 295/96 (https://dejure.org/1996,9744)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Juli 1996 - 3 Wx 295/96 (https://dejure.org/1996,9744)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 517 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Rostock, 02.08.2005 - 3 W 85/05

    Zur Unverhältnismäßigkeit der Anordnung von Abschiebehaft

    Abschiebungshaft kann in einem solchem Fall nur dann angeordnet werden, wenn sich die Ausländerbehörde zuvor vergeblich darum bemüht hat, gem. § 456 a StPO eine Abschiebung aus der Strafhaft heraus zu erreichen und so eine zusätzliche Inhaftierung zu vermeiden (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.05.1998, 11 Wx 42/98, InfAuslR 1998, 463 ff mit Hinweis auf OLG Düsseldorf NVwZ 1997, 517).
  • OLG Celle, 27.06.2005 - 22 W 24/05

    Abschiebehaftverfahren; Abschiebungshaft; Ausländer; Ehegattenanhörung;

    Eine ohne Anhörung des Ehegatten erfolgte richterliche Entscheidung über die Anordnung oder die Fortdauer der Auslieferungshaft wird jedenfalls dann, wenn Gründe für ein Absehen der Anhörung nach Maßgabe von § 5 Abs. 3 Satz 3 FreihEntzG nicht vorliegen, verfahrensfehlerhaft sein und zur Rechtswidrigkeit der Maßnahme führen (OLG Düsseldorf vom 12. Juli 1996, 3 Wx 295/96; OLG Celle vom 18.10.2000, 17 W 77/98).
  • OLG Celle, 12.08.2008 - 22 W 35/08

    Abschiebungshaft, Anhörung, Ehegatte, Sachaufklärungspflicht, Scheinehe, Heilung,

    Eine ohne Anhörung des Ehegatten erfolgte richterliche Entscheidung über die Anordnung oder die Fortdauer der Auslieferungshaft wird jedenfalls dann, wenn Gründe für ein Absehen der Anhörung nach Maßgabe von § 5 Abs. 3 Satz 3 FreihEntzG nicht vorliegen, verfahrensfehlerhaft sein und zur Rechtswidrigkeit der Maßnahme führen (OLG Düsseldorf vom 12. Juli 1996, 3 Wx 295/96; OLG Celle vom 18.10.2000, 17 W 77/98 und vom 27.06.2005, 22 W 24/05).
  • OLG Celle, 26.07.2007 - 22 W 32/07

    D (A), Abschiebungshaft, Entziehungsabsicht, illegale Einreise, Ausreisepflicht,

    Eine ohne Anhörung des Ehegatten erfolgte richterliche Entscheidung über die Anordnung oder die Fortdauer der Auslieferungshaft ist, wenn Gründe für ein Absehen von der Anhörung nach Maßgabe von § 5 Abs. 3 Satz 3 FreihEntzG nicht vorliegen, grundsätzlich verfahrensfehlerhaft und führt zur Rechtswidrigkeit der Maßnahme (OLG Düsseldorf vom 12. Juli 1996, 3 Wx 295/96; OLG Celle vom 27. Juni 2005, 22 W 24/05).
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