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   VGH Bayern, 16.12.1996 - 14 B 93.2981   

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VGH Bayern, 16.12.1996 - 14 B 93.2981 (https://dejure.org/1996,12500)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.12.1996 - 14 B 93.2981 (https://dejure.org/1996,12500)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Dezember 1996 - 14 B 93.2981 (https://dejure.org/1996,12500)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 205
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • VGH Bayern, 09.08.2021 - 15 CS 21.1636

    Vorläufiger Rechsschutz einer Standortgemeinde gegen eine erteilte Baugenehmigung

    Bei der Entscheidung über die Erteilung oder die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens hinsichtlich der Zulassung einer Abweichung von einer örtlichen Bauvorschrift steht auch der Gemeinde ein Gestaltungsspielraum / Ermessen zu (BayVGH, U.v. 16.12.1996 - 14 B 93.2981 - NVwZ 1998, 205/207; Molodovsky/Famers/Waldmann, a.a.O. Art. 63 Rn. 69, Art. 67 Rn. 23; Dhom/Simon in Busse/Kraus a.a.O., Art. 63 Rn. 57; Dirnberger in ebenda Art. 67 Rn. 71; Schwarzer/König, BayBO, 4. Aufl. 2012, Art. 67 Rn. 5 f.).

    Mithin wird eine Gemeinde in ihrem Selbstverwaltungsrecht (Satzungshoheit) verletzt, wenn die Bauaufsichtsbehörde eine Baugenehmigung erteilt, obwohl das Vorhaben einer örtlichen Bauvorschrift widerspricht, die Gemeinde das Einvernehmen zu einer Abweichung von dieser versagt hat und die Voraussetzungen einer Einvernehmensersetzung nicht gegeben sind (zum Ganzen vgl. auch BayVGH, U.v. 16.12.1996 - 14 B 93.2981 - NVwZ 1998, 205 f.; U.v. 30.07.1997 - 14 B 95.3645 - BayVBl. 1998, 81 f.; VGH BW, B.v. 28.3.2017 - 5 S 2427/15 - BauR 2017, 1356 = juris Rn. 13 ff.; HessVGH, U.v. 10.4.2000 - 9 UE 2459/96 - NVwZ-RR 2001, 294 = juris Rn. 32, 45, 48 f; B.v. 15.3.2021 - 4 A 629/20.Z - juris Rn. 10 ff.; OVG MV, U.v. 14.6.2016 - 3 L 102/13 - juris Rn. 70; VG München, B.v. 9.2.2007 - M 11 S 06.2936 - juris Rn. 21; VG Würzburg, U.v. 2.5.2002 - W 5 K 01.955 - juris Rn. 2; Molodovsky/Famers/Waldmann, BayBO, Stand: März 2021, Art. 81 Rn. 11; a.A. für das teilweise abweichende bzw. frühere Bauordnungsrecht anderer Bundesländer, wonach vergleichbare Gestaltungssatzungen im übertragenen Wirkungskreis erlassen werden / wurden, vgl. NdsOVG, B.v 28.1.2014 - 1 ME 176/13 - NVwZ-RR 2014, 430 = juris Rn. 6 ff.; VG Schwerin, B.v. 19.8.2016 - 2 B 2149/16 SN - juris Rn. 5 ff.).

  • VG Augsburg, 09.03.2016 - Au 4 K 15.1371

    Wettbüro als nicht kerngebietstypische Vergnügungsstätte in einem Industriegebiet

    Dabei steht ihr auch eine gewisse Pauschalierung zu (BayVGH, U.v. 16.12.1996 - 14 B 93.2981 - NVwZ 1998, 205/206).

    Dementsprechend hat die Rechtsprechung, soweit sie sich mit den in gemeindlichen Stellplatzvorschriften genannten Zahlen befasst hat, jeweils die von der Gemeinde angegebenen spezifischen örtlichen Gegebenheiten bzw. die jeweilige besondere (Verkehrs-) Situation im Gemeindegebiet beurteilt bzw. entsprechende Angaben der Gemeinde herangezogen (BayVGH, B.v. 25.6.2003 - 14 ZB 03.274 - juris Rn. 2; BayVGH, U.v. 16.12.1996 - 14 B 93.2981 - NVwZ 1998, 205/206; OVG RP, U.v. 7.10.2015 - 8 C 10371/15 - juris Rn. 20).

  • VGH Hessen, 10.04.2000 - 9 UE 2459/96

    Satzungshoheit der Gemeinde - Stellplatzsatzung - Klage gegen eine durch die

    Trotz der gegenüber dem derzeit geltenden Recht weitergehenden gesetzlichen Vorgaben und der dem geltenden Recht fremden Ermächtigung der Bauaufsichtsbehörde bezüglich der Schaffung ausreichender Stellplätze oder Garagen und der hieraus folgenden Einschränkung des Entscheidungs- und Gestaltungsspielraums der Gemeinde und ungeachtet der Zugehörigkeit des Stellplatzrechts zum staatlichen Bauordnungsrecht wurde die Gemeinde auch nach dem hier zu Grunde zu legenden früheren Stellplatzrecht bei Ausnutzung der ihr übertragenen Satzungsermächtigungen nicht auf Weisung ( vgl. § 4 HGO) oder im Auftrag des Staates und damit nicht im sogenannten übertragenen Wirkungskreis tätig, dessen Beeinträchtigung, auch wenn in diesem Wirkungskreis kraft gesetzlicher Ermächtigung gemeindliche Satzungen erlassen werden (vgl. BayVGH, Urteil vom 16. Dezember 1996 - 14 B 93.2981 -, NVwZ 1998, 205, 206), keine aus Art. 28 Abs. 2 GG bzw. Art. 137 Abs. 3 der Hessischen Verfassung abgeleiteten Rechte der Gemeinde verletzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1983 - BVerwG 7 C 102.82 -, NVwZ 1983, 610, 611; BayVGH, Urteil vom 16. Dezember 1996, a.a.O.).

    Damit handelt es sich auch insoweit um von der Gemeinde im eigenen, verfassungsrechtlich geschützten Wirkungskreis gesetztes Ortsrecht, dessen Beeinträchtigung die Gemeinde in ihrer Rechtsstellung aus Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 137 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 der Hessischen Verfassung verletzt ( vgl. von Roetteken, HSGZ 1984, 297 ; BayVGH, Urteil vom 16. Dezember 1996 - 14 B 93.2981 -, NVwZ 1998, 205, 206).

  • VG München, 09.05.2023 - M 1 K 19.5608

    Baugenehmigung für einen Discounter, Klage einer Gemeinde gegen Ersetzung ihres

    Die Zahl kann höher oder niedriger sein (Decker in Busse/Kraus, BayBO, Stand: Febr. 2023, Art. 81 Rn. 168), und es steht dem Satzungsgeber auch die Möglichkeit einer gewissen Pauschalierung zu (BayVGH, U.v. 16.12.1996 - 14 B 93.2981 - NVwZ 1998, 205, beck-online).

    Die Rechtsprechung hat, soweit sie sich mit den Zahlen in gemeindlichen Stellplatzvorschriften befasst hat, dementsprechend die von der Gemeinde angegebenen spezifischen örtlichen Gegebenheiten, auch einer besonderen Verkehrssituation, beurteilt bzw. entsprechende Angaben der Gemeinde herangezogen (vgl. etwa BayVGH, B.v. 25.6.2003 - 14 ZB 03.274 - juris Rn. 2; U.v. 16.12.1996 - 14 B 93.2981 - a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, U.v. 7.10.2015 - 8 C 10371/15 - juris Rn. 15).

  • VGH Bayern, 26.05.2020 - 9 B 17.710

    Nutzungsuntersagung eines Wettbüros

    Danach erscheint die Festlegung der Richtzahlenwerte bei einer Überschreitung der Zahl der notwendigen Stellplätze nach § 20 GaStellV i.V.m. der Anlage um 100 v.H. - anders als beispielsweise bei einer Verschärfung um 166 v.H. (vgl. VG München, U.v. 3.3.2016 - M 11 K 14.5658 - juris Rn. 51 f.) bzw. dem Vierfachen (vgl. VG Augsburg, U.v. 9.3.2016 - Au 4 K 15.1371 - juris Rn. 67 ff.) - nicht willkürlich (vgl. BayVGH, U.v. 16.12.1996 - 14 B 93.2981 - VGHE n.F. 50, 153/154 f. = NVwZ 1998, 205/206; VG Würzburg, U.v. 25.3.2014 - W 4 K 13.985 - juris Rn. 22).
  • VG Ansbach, 30.10.2020 - AN 9 K 19.01803

    Baugenehmigung zur Nutzungsänderung eines Ladens in ein Pferde- und Sportwettbüro

    Danach erscheint die Festlegung der Richtzahlenwerte bei einer Überschreitung der Zahl der notwendigen Stellplätze nach § 20 GaStellV i.V.m. der Anlage um 100 v.H. - anders als beispielsweise bei einer Verschärfung um 166 v.H. (vgl. VG München, U.v. 3.3.2016 - M 11 K 14.5658 - juris Rn. 51 f.) bzw. dem Vierfachen (vgl. VG Augsburg, U.v. 9.3.2016 - Au 4 K 15.1371 - juris Rn. 67 ff.) - nicht willkürlich (vgl. BayVGH, U.v. 16.12.1996 - 14 B 93.2981 - VGHE n.F. 50, 153/154 f. = NVwZ 1998, 205/206; VG Würzburg, U.v. 25.3.2014 - W 4 K 13.985 - juris Rn. 22).
  • VGH Bayern, 30.07.1997 - 14 B 95.3645

    Verwaltungsprozeßrecht: Klagebefugnis bei Ablehnung einer Beseitigungsanordnung;

    Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Urteil vom 16. Dezember 1996 Az. 14 B 93.2981 entschieden, daß die Gemeinden örtliche Bauvorschriften nach Art. 98 Abs. 1 und 2 BayBO 1994 im eigenen Wirkungskreis erlassen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.10.2003 - 2 L 264/01

    Festsetzung von Stellplätzen berührt gemeindliche Selbstverwaltung nicht

    Die Tatsache, dass die Gemeinde verlangen kann, dass der zur Herstellung Verpflichtete statt dessen an sie einen Geldbetrag zahlt (§ 53 Abs. 7 Satz 1 BauO LSA) bzw. nach der alten Rechtslage die Bauaufsichtsbehörde hierzu das Einverständnis der Gemeinde benötigte (§ 52 Abs. 6 Satz 1 BauO LSA), hat nicht zur Folge, dass der Klägerin - über den Weg hier möglicherweise anzustellender planerischer Erwägungen - ein durchsetzungsfähiges Recht auf Errichtung von Stellplätzen aus Gründen gemeindlicher Planungshoheit zusteht (vgl. u. a. hierzu BayVGH, Urt. v. 16.12.1996 - 14 B 93.2981 -, BRS 59 Nr. 132, S. 415).
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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.1997 - 12 B 10557/97   

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https://dejure.org/1997,7293
OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.1997 - 12 B 10557/97 (https://dejure.org/1997,7293)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.04.1997 - 12 B 10557/97 (https://dejure.org/1997,7293)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. April 1997 - 12 B 10557/97 (https://dejure.org/1997,7293)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verbandsgemeinde; Prozeßvertretung; Kreisverwaltung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 205
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Saarland, 29.03.2007 - 1 Q 50/06

    Ausnahmen vom Vertretungszwang des § 67 Abs. 1 Sätze 1 und 2 VwGO

    Nach der gefestigten und überzeugenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 16.7.1998 - 7 C 36/97, BVerwGE 107, 156, 158, und vom 28.6.1995 - 11 C 25/94 -, Buchholz 436.36, § 15 BAföG Nr. 42) und verschiedener Obergerichte (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 14.7.2000 - 7 M 2005/99 - BayVGH, Beschluss vom 1.4.1998 - 3 CE 97.2597 - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22.9.1997 - 2 L 84/97 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.4.1997 - 12 B 10557/97 -, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.4.1997 - 12 B 595/97 -, alle veröffentlicht bei Juris) zu dem Behördenprivileg des § 67 Abs. 1 Satz 3 VwGO, der durch das Gesetz vom 20.12.2001 zur Bereinigung des Rechtsmittelrechts im Verwaltungsprozess - entgegen mancher Stimmen in der Kommentarliteratur (Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 14. Aufl. 2005, § 67 Rdnr. 11; Sodan/Ziekow, VwGO, Kommentar, 2. Aufl. 2006, § 67 Rdnr. 90) - nicht die Grundlage entzogen wurde, ist es der Beklagten zu 1. unbenommen, sich vor dem Oberverwaltungsgericht durch einen über die Befähigung zum Richteramt verfügenden Bediensteten ihrer Aufsichtsbehörde, des Beklagten zu 2., vertreten zu lassen.

    (BVerwG, Beschluss vom 10.8.1994 - 4 B 89.94 -, Buchholz 310, § 67 VwGO Nr. 83; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.4.1997, a.a.O.) Ausnahmen von der Notwendigkeit der Zugehörigkeit zu der am Verfahren beteiligten Behörde wurden von der - ausnahmslos vor Inkrafttreten des Gesetzes vom 20.12.2001 ergangenen - Rechtsprechung unter der Voraussetzung anerkannt, dass der nicht der beteiligten Behörde angehörende Prozessvertreter die gleiche Sachnähe zu den streitigen Rechtsfragen hat.

  • OVG Niedersachsen, 14.07.2000 - 7 M 2005/99

    Zuführung von bei der Stahlerzeugung anfallenden Filterstäuben zu einer

    Der Zweck der Regelung, Behörden vom Anwaltszwang unter der Voraussetzung zu befreien, dass ein Beamter mit derselben formalen Qualifikation wie Rechtsanwälte die prozessualen Interessen sachgerecht wahrnehmen kann, wird damit erfüllt (OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 15.4.1997 - 12 B 10557/97 -, NVwZ 1998, 205; BVerwG, Urt. v. 28.6.1995 -11 C 25/94 -, NVwZ-RR 1996, 121; Kopp/Schenke, VwGO11, Rn. 6a zu § 67).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.04.2001 - 1 M 55/01
    In diesen Fällen verfügt die vertretende Behörde jeweils über denselben Sachverstand wie die vertretene Behörde, weil beide mit denselben Aufgabengebieten und demzufolge mit den gleichen Rechtsfragen befasst sind (vgl. OVG Rh-Pf, NVwZ 1998, 205).
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