Rechtsprechung
BGH, 22.10.1997 - IV ZR 221/96 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bestehen einer dynamischen Kapitallebensversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung inklusive einer Beamtenklausel
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BayBG Art. 42 Abs. 1 Nr. 2
Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bay BeamtenG § 42 Abs. 1Nr. 2
Auslegung einer Beamtenklausel in einer Kapitallebensversicherung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 1998, 435 (Ls.)
- VersR 1997, 1520
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.06.1989 - IVa ZR 74/88
Reichweite einer sog. Beamtenklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Auszug aus BGH, 22.10.1997 - IV ZR 221/96
Dementsprechend hat die Entlassungsbehörde auch keine abschließende Gesundheitsprüfung mit dem Ergebnis durchgeführt, daß der Kläger bereits dauernd zur Erfüllung seiner Dienstpflichten außerstande sei, das von der Beklagten ohne eigene Prüfung übernommen werden könnte - siehe dazu Senatsurteil vom 14. Juni 1989 - IVa ZR 74/88 - VersR 1989, 903 unter 3 d und 4. - BGH, 05.07.1995 - IV ZR 196/94
Berufsunfähigkeit eines Beamten; Nachprüfung der Dienstunfähigkeit durch den …
Auszug aus BGH, 22.10.1997 - IV ZR 221/96
Nicht einschlägig sei das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 5. Juli 1995 - IV ZR 196/94 - VersR 1995, 1174 [BGH 05.07.1995 - IV ZR 196/94], da in jenem Fall mit der Beamtenklausel darauf abgestellt gewesen sei, daß der versicherte Beamte "ausschließlich infolge seines Gesundheitszustandes wegen Dienstunfähigkeit entlassen" worden sei.
- OLG Nürnberg, 20.02.2003 - 8 U 1208/02
Beamte im statusrechtlichen Sinn ; Tätigkeit für privatrechtlich organisierte …
Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VersR 1989, 103; VersR 1995, 574; die Entscheidung vom 22.10.1997 - VersR 1997, 1520 - betrifft einen anderen Gesichtspunkt) sind derartige Klauseln als unwiderlegbare Vermutung der Berufsunfähigkeit im Fall der Versetzung in den Ruhestand oder Entlassung wegen Dienstunfähigkeit mit der Folge anzusehen, daß dem Versicherer eine Nachprüfung der Dienstunfähigkeit verwehrt ist.Daß dem Grundsatz nach bei diesem Verständnis der Versicherungsbedingungen ein Versicherungsanspruch nicht zwingend in jedem Fall einer allein (BGH VersR 1997, 1520) auf Dienstunfähigkeit gestützten vorzeitigen Pensionierung besteht, ist hinzunehmen; den Umfang seines Leistungsversprechens festzulegen ist Sache des Versicherers.
- OLG Düsseldorf, 29.04.2003 - 4 U 175/02
Zum Anspruch einer beamteten Postzustellerin auf Leistungen aus …
Davon abzugehen, besteht kein Grund, da die Entscheidung mit der Rechtsprechung des BGH in Einklang steht (VersR 1997, 1520; 1989, 903, 905; 1995, 1174, 1176). - OLG Koblenz, 06.04.2009 - 10 U 736/08
Berufsunfähigkeits-Versicherung: Voraussetzungen der Beamtenklausel
Aus der bereits in dem Hinweisbeschluss zitierten Entscheidung des BGH VersR 1997, 1520 ergibt sich, dass der Bundesgerichtshof diese Auffassung teilt.
- OLG Düsseldorf, 13.02.2017 - 4 U 195/16
Begriff der Berufsunfähigkeit i.S. einer Beamten-Dienstunfähigkeitsklausel in der …
Andererseits folgt daraus spiegelbildlich aber auch, dass selbst bei Vorliegen einer (medizinischen) Dienstunfähigkeit keine Leistungspflicht besteht, wenn der Beamte nicht ausschließlich infolge des Gesundheitszustandes wegen Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt wurde - sei es, weil der Beamte auch aus anderen Gründen entlassen wurde (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 1997 - IV ZR 221/96 -, juris) oder sei es, weil der Beamte noch gar nicht entlassen wurde. - OLG Düsseldorf, 14.11.2000 - 4 U 216/99
Beamtenklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung - Prüfung der …
Der normale Versicherungsnehmer, auf dessen Verständnis es ankommt, muß die hier maßgeblichen "Beamtenklauseln" der BUZ dahin verstehen, daß die Beklagte auf eine eigene Überprüfung der Dienstfähigkeit verzichtet und an die seitens des Dienstherrn gewonnene Beurteilung, wie sie in der behördlichen Zurruhesetzungsverfügung zum Ausdruck kommt, anknüpft (vgl. BGH VersR 1997, 1520, VersR 1989, 903, 905 sowie VersR 1995, 1174, 1176). - OLG Düsseldorf, 03.06.2003 - 4 U 174/02
Berufsunfähigkeit eines Gerichtsvollziehers - Bedeutung einer sog. Beamtenklausel
Die Versetzung eines Beamten in den Ruhestand aufgrund beamtenrechtlicher Vorschriften begründet nur dann eine unwiderlegliche Vermutung für Berufsunfähigkeit i.S. des privaten Versicherungsrechts, wenn der Versicherungsvertrag eine sog. Beamtenklausel enthält, die genau diese Verknüpfung herstellt (vgl. dazu BGH VersR 1989, 903, 905; VersR 1995, 1174, 1176; VersR 1997, 1520; Senat VersR 2001, 754 …und Urt. v. 29.4.03 - 4 U 175/02). - OLG Koblenz, 05.02.2009 - 10 U 736/08
Berufsunfähigkeits-Versicherung: Voraussetzungen der Beamtenklausel
In der Rechtsprechung ist anerkannt (vgl. BGH VersR 1997, 1520), dass es maßgeblich darauf ankommt, auf was die Dienstunfähigkeit in der Entlassungsverfügung gestützt wurde. - OLG Karlsruhe, 04.03.2008 - 12 U 206/07
Anforderungen an den Nachweis der Berufsunfähigkeit eines Beamten in der …
Die Verfügung wurde ersichtlich nur auf den Gesundheitszustand des Klägers - und nicht (auch) auf andere Persönlichkeitsmerkmale wie etwa mangelnde Bewährung (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 22. Oktober 1997 - IV ZR 221/96 - VersR 1997, 1520 ) - gestützt. - LG Dortmund, 03.03.2016 - 2 O 210/14
Versicherungsvertraglicher Anspruch des Versicherungsnehmers auf Zahlung einer …
Diese Regelung enthält eine unwiderlegliche Vermutung vollständiger Berufsunfähigkeit, wenn der Versicherungsnehmer Beamter ist und allein wegen körperlicher Gebrechen oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte und nicht aus anderen Gründen in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden ist (BGH, IV a ZR 74/88, Urteil vom 14.06.1989 = NJW-RR 1989, 1050, BGH, IV ZR 221/96, Urteil vom 22.10.1997 = VersR 1997, 1520, BGH, IV ZR 196/94, Urteil vom 05.07.1995 = VersR 1995, 1174, OLG Düsseldorf, 4 U 216/99, Urteil vom 14.11.2000 = NVersZ 2001, 360, KG Berlin, 6 U 193/01, Urteil vom 11.06.2002 = VersR 2003, 718, a.A. OLG Nürnberg, 8 U 1208/02, Urteil vom 20.02.2003 = VersR 2003, 1028, OLG Frankfurt, 7 U 204/04, Urteil vom 01.02.2006 = RuS 2008, 122). - LG Limburg, 19.12.2001 - 1 O 11/01 § 2 Abs. 10 BUZ liegt nicht vor, wenn der Beamter pensioniert wird, weil die Behörde seine Planstelle gestrichen hat und ihn nicht auf einer andere Stelle einsetzen kann oder will (vgl. OLG Köln Vers 1998, 1272; OLG Koblenz VersR 1999, 1399, 1400; BGH VersR 1997, 1520).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 29.10.1997 - 15 U 226/96 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 29.10.1997 - 15 U 226/96
- OLG Düsseldorf, 20.10.1999 - 15 U 226/96
Papierfundstellen
- NJW 1998, 1567 (Ls.)
- NVwZ 1998, 435
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 07.12.2010 - 19 W 45/10 Sowohl in einem gerichtlichen Verfahren sowie auch bei Äußerungen gegenüber einer Behörde sind Behauptungen rechtmäßig und dem zivilrechtlichen Ehrenschutz von vorn herein entzogen, soweit sie entweder einem berechtigten Interesse des Äußernden dienen oder im Hinblick auf die Aufklärung von Missständen allgemein im öffentlichen Interesse liegen (BGH NJW 1965, 1803; OLG Düsseldorf NVwZ 1998, 435; OLG Celle NVwZ 1985, 69).
Rechtsprechung
VG Darmstadt, 15.09.1997 - 6 G 1623/97 (1) |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1998, 771
- NVwZ 1998, 435 (Ls.)