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   VerfGH Bayern, 02.07.1997 - 10-VII-94   

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VerfGH Bayern, 02.07.1997 - 10-VII-94 (https://dejure.org/1997,8879)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 02.07.1997 - 10-VII-94 (https://dejure.org/1997,8879)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 02. Juli 1997 - 10-VII-94 (https://dejure.org/1997,8879)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1021 (Ls.)
  • NVwZ 1998, 838
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2000 - 2 S 1860/99

    Studiengebühr für Langzeitstudierende

    Die Erschwerung des zweiten oder weiteren Wechsels hätte zwar auch durch andere hochschulrechtliche Mittel erfolgen können, die aber mit einer stärkeren Einschränkung des Grundrechts verbunden wären (vgl. dazu BayVerfGH, Entscheidung vom 2.7.1997, NVwZ 1998, 838).
  • VG Karlsruhe, 21.04.1999 - 7 K 3014/98
    Soweit der angegriffenen Regelung schließlich entgegengehalten wird, dass insbesondere Langzeitstudierende die Hochschulressourcen ohnehin nur in relativ geringem tatsächlichem Umfang und Maß (wohl bezogen auf die Intensität der Inanspruchnahme pro Semester, nicht bezüglich des Gesamtstudiums) in Anspruch nähmen und deshalb der Entlastungseffekt der Hochschulen infolge der Studiengebühr nur begrenzt weit reichen könne, ist dazu auszuführen, dass den Hochschulen auch insoweit die Erfüllung ihrer Aufgaben erschwert wird, weil sie ihre Ausbildungsleistungen in personeller und sächlicher Hinsicht auch für diese Studierenden vorhalten müssen (vgl. zur Verteilungsintention: BayVerfGH , Entscheidung v. 02.07.1997, NVwZ 1998, 838 ff.).

    Der zahlungsbereite Studierende kann jedoch der mit dem Landeshochschulgebührengesetz verfolgten Lenkungsabsicht ausweichen und seine Ausbildung zu Ende führen (anders bei einer Höchstverweildauer oder einer Beschränkung ab dem zweiten Wechsel von Studiengängen, vgl. hierzu BayVerfGH , Entscheidung v. 02.07.1997, NVwZ 1998, 838 ff.).

  • StGH Bremen, 09.06.2021 - St 1/21
    Sie sollen Studienzeiten verkürzen und die Ressourcen der Hochschulen schonen (vgl. zu der verhaltenslenkenden Wirkung von Langzeitstudiengebühren: BVerfG, Beschl. v. 31.3.2006 - 1 BvR 1750/01, juris Rn. 24 ff.; BVerwGE 115, 32, 37; OVG Bremen, Urt. v. 28.9.2011 - 2 A 56/09, juris Rn. 39 ff.; zur Abhängigmachung des Mehrfachwechsels vom Vorliegen eines wichtigen Grundes: BayVerfGH, Entscheidung v. 2.7.1997 - Vf. 10-VII-94, juris Rn. 63 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2008 - 13 C 259/08

    Ausschluss von Studienanfängern von zu einem Diplomgrad führenden Studiengängen

    auch Bay. VerfGH, Entscheidung vom 2.7.1997 - Vf. 10-VII-94 -, NVwZ 1998, 838, 839.
  • VG Bremen, 27.07.2021 - 7 K 2257/20

    Zulassung zum Studiengang Kunst-Medien-Ästhetische Bildung, Politikwissenschaft;

    Der Fall des Fachwechsels nach endgültigem Nichtbestehen einer Prüfung in einem Studienfach eines Mehr-Fächer-Studiengangs unterscheidet sich außerdem auch von Fällen, in denen "grundlos" das Fach bzw. der Studiengang gewechselt und das Studium dadurch ohne erkennbare Absicht, dieses eines Tages abzuschließen, in die Länge gezogen wird (vgl. hierzu Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entsch. v. 02.07.1997 - Vf. 10-VII-94, juris).
  • VG Düsseldorf, 14.09.2006 - 11 K 81/06

    Ägypten, Homosexuelle, Verfolgungsbegriff, Festnahme, Misshandlungen, Folter,

    Aufgrund seiner homosexuellen Veranlagung, die grundsätzlich eine asylrechtlich relevante unveränderliche Eigenschaft darstellt, - vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 1988 - 9 C 278/86 -, NVwZ 1998, 838 (839) - droht dem Kläger jedoch in Ägypten mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit weder unmittelbare noch mittelbare politische Verfolgung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2008 - 13 C 260/08

    Anspruch auf Zuweisung eines Studienplatzes zu einem Diplomstudiengang außerhalb

    vgl. auch Bay. VerfGH, Entscheidung vom 2. Juli 1997 - Vf. 10-VII-94 -, NVwZ 1998, 838, 839.
  • VG Meiningen, 25.06.2002 - 1 K 539/98

    Bestimmtheit der Regelungen zur Berechnung von Beiträgen eines Versorgungswerkes

    Dabei ist zu berücksichtigen, mit welcher Intensität das Gesetz auf die Grundrechtstellung des Adressaten einwirkt (vgl. hierzu: BayVGH, U. v. 02.07.1997 - Az.: Vf. 10-VII-94 - NVwZ 1998, 838 ff. m.w.N.).
  • VG Düsseldorf, 13.09.2010 - 15 L 1092/10

    Zulassung zur mündlichen Prüfung im Fach "allgemeine Betriebswirtschaftslehre"

    Siehe dazu OVG NRW, Beschluss vom 14. Juni 2008 - 13 C 259/08 -, Juris Rdnr. 6 ff; BayVerfGH, Entscheidung vom 2. Juli 1997 - Vf. 10-VII-94, NVwZ 1998, 838, 839.
  • VG Meiningen, 25.06.2002 - 1 K 231/99
    Dabei ist zu berücksichtigen, mit welcher Intensität das Gesetz auf die Grundrechtstellung des Adressaten einwirkt (vgl. hierzu: BayVGH, U. v. 02.07.1997 - Az.: Vf. 10-VII-94 - NVwZ 1998, 838 ff. m.w.N.).
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