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   VGH Hessen, 05.04.2000 - 12 TG 43/00   

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https://dejure.org/2000,3018
VGH Hessen, 05.04.2000 - 12 TG 43/00 (https://dejure.org/2000,3018)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05.04.2000 - 12 TG 43/00 (https://dejure.org/2000,3018)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05. April 2000 - 12 TG 43/00 (https://dejure.org/2000,3018)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 19 AuslG, § 24 Abs 1 AuslG, § 45 AuslG, §§ 45 ff AuslG
    Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten - Misshandlung durch den Ehegatten

  • Judicialis

    AuslG § 19; ; AuslG § 24 Abs. 1; ; AuslG §§ 45 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 19; AuslG § 24 Abs. 1; AuslG §§ 45 ff.
    Ausländer- und Auslieferungsrecht - Aufenthaltsrecht, Eigenständig, Außergewöhnlich, Härte, Besondere, Ausweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht für den in der Ehe der Gewalt ausgesetzten Ehegatten bei Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft ; Anforderungen an die Begründung der außergewöhnlichen Härte für ein eigenständiges Aufenthaltsrecht ; Betroffenheit durch ...

  • streit-fem.de PDF (Leitsatz und Auszüge)

    §§ 19, 24 Abs. 1, 45 AuslG 1990
    Eigenständiges Aufenthaltsrecht - Misshandlung durch den Ehegatten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 50, 214
  • NVwZ 2000, 1443
  • FamRZ 2001, 912 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

    Auszug aus VGH Hessen, 05.04.2000 - 12 TG 43/00
    Gegen die Versagung der Aufenthaltserlaubnis und die darauf beruhende Abschiebungsandrohung bestehen nämlich erhebliche Bedenken, und im Hinblick darauf überwiegt das persönliche Interesse der Antragstellerin an einem vorläufigen weiteren Verbleib in Deutschland unter Berücksichtigung ihres besonderen Schicksals das öffentliche Interesse am Sofortvollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen (vgl. BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • BVerwG, 27.01.1998 - 1 C 28.96

    Ausländerrecht - Versagung der Aufenthaltserlaubnis bei einem

    Auszug aus VGH Hessen, 05.04.2000 - 12 TG 43/00
    Mit der am 1. Dezember 1997 in Kraft getretenen Neuregelung in § 19 Abs. 1 AuslG (Gesetz vom 29.10.1997, BGBl. I S. 2584) soll außergewöhnlichen Härten begegnet werden, die sich daraus ergeben, dass Ausländern - besonders Frauen - aus bestimmten Herkunftsländern bei der Rückkehr gerade wegen der Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft besondere Nachteile entstehen (BVerwG, 27.01.1998 - 1 C 28.96 -, EZAR 023 Nr. 12 = NVwZ 1998, 745, InfAuslR 1998, 279; vgl. auch BVerwG, 30.09.1998 - 1 B 92.98 -, InfAuslR 1999, 72; vgl. ferner Nr. 19.1.2.1 und 19.1.2.2 AuslG-VwV-E in BR-Drs. 672/98).
  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

    Auszug aus VGH Hessen, 05.04.2000 - 12 TG 43/00
    Gegen die Versagung der Aufenthaltserlaubnis und die darauf beruhende Abschiebungsandrohung bestehen nämlich erhebliche Bedenken, und im Hinblick darauf überwiegt das persönliche Interesse der Antragstellerin an einem vorläufigen weiteren Verbleib in Deutschland unter Berücksichtigung ihres besonderen Schicksals das öffentliche Interesse am Sofortvollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen (vgl. BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • BVerwG, 30.09.1998 - 1 B 92.98

    Ausländerrecht - Begriff und Dauer der ehelichen Lebensgemeinschaft im Sinne des

    Auszug aus VGH Hessen, 05.04.2000 - 12 TG 43/00
    Mit der am 1. Dezember 1997 in Kraft getretenen Neuregelung in § 19 Abs. 1 AuslG (Gesetz vom 29.10.1997, BGBl. I S. 2584) soll außergewöhnlichen Härten begegnet werden, die sich daraus ergeben, dass Ausländern - besonders Frauen - aus bestimmten Herkunftsländern bei der Rückkehr gerade wegen der Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft besondere Nachteile entstehen (BVerwG, 27.01.1998 - 1 C 28.96 -, EZAR 023 Nr. 12 = NVwZ 1998, 745, InfAuslR 1998, 279; vgl. auch BVerwG, 30.09.1998 - 1 B 92.98 -, InfAuslR 1999, 72; vgl. ferner Nr. 19.1.2.1 und 19.1.2.2 AuslG-VwV-E in BR-Drs. 672/98).
  • VGH Hessen, 22.09.1988 - 12 TH 836/88

    Befristete Aufenthaltserlaubnis und vorläufiger Rechtsschutz; Umgehung der

    Auszug aus VGH Hessen, 05.04.2000 - 12 TG 43/00
    Gegen die Versagung der Aufenthaltserlaubnis und die darauf beruhende Abschiebungsandrohung bestehen nämlich erhebliche Bedenken, und im Hinblick darauf überwiegt das persönliche Interesse der Antragstellerin an einem vorläufigen weiteren Verbleib in Deutschland unter Berücksichtigung ihres besonderen Schicksals das öffentliche Interesse am Sofortvollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen (vgl. BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.02.1999 - 11 B 10100/99

    Ehegatten; Mißhandlung; Eheliche Lebensgemeinschaft

    Auszug aus VGH Hessen, 05.04.2000 - 12 TG 43/00
    Allein der Umstand, dass ein Ehegatte wegen physischer oder psychischer Misshandlung durch den anderen Ehegatten die eheliche Lebensgemeinschaft aufgehoben hat, soll keine außergewöhnliche Härte in diesem Sinne begründen (OVG Hamburg, 27.10.1999 - 3 Bs 344/99 - OVG Rheinland-Pfalz, 03.02.1999 - 11 B 10100/99 -, EZAR 023 Nr. 16).
  • VG München, 25.05.1998 - M 8 K 98.1457

    Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten im Fall der Aufhebung der ehelichen

    Auszug aus VGH Hessen, 05.04.2000 - 12 TG 43/00
    Dagegen ist nach Ansicht des VG München (25.05.1998 - 8 K 98.1457 -, EZAR 023 Nr. 14) eine außergewöhnliche Härte im Sinne von § 19 Abs. 1 Satz 2 AuslG nicht nur dann anzunehmen, wenn eine Rückkehr völlig unzumutbar wäre; vielmehr könnten im Einzelfall während der Ehe erlittene häufige Schläge, entwürdigende Sexualpraktiken und Demütigungen durch Beleidigungen sowie größte Schwierigkeiten bei der Gründung einer Existenz im Heimatstaat ausreichen.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2002 - 13 S 2194/01

    Ehebestandszeit - Altfall; Härtefallregelung

    Die ihr als geschiedene Frau mit einem Kind bevorstehende Diskriminierung trifft sie härter als andere Ausländer, insbesondere Männer, die nach einem kurzen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland in die Türkei zurückkehren müssen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 5.4.2000 - 12 TG 43/00 -, NVwZ 2000, 1443 unter Berufung auf die Begründung des Gesetzentwurfs in BT-Drs. 14/2368 S. 4).
  • VGH Hessen, 10.03.2003 - 12 UE 2568/02

    Ehegattenaufenthalt; Anwendbarkeit von AuslG 1990 § 19

    In dem Verfahren auf vorläufigen Rechtsschutz hat der Senat mit Beschluss vom 5. April 2000 unter Abänderung des vorangegangenen Beschlusses des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den ausländerbehördlichen Bescheid vom 1. Juni 1999 bis zur Entscheidung über den Widerspruch angeordnet (12 TG 43/00).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2005 - 18 B 1170/05

    Diskriminierung Diskriminierungsverbot türkische Frauen Türkei Scheidung

    Davon ausgehend wäre insbesondere aufzuzeigen gewesen, dass die befürchteten Diskriminierungen, die in ländlichen Gebieten der Türkei vorkommen mögen, - so wohl VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 13 S 2194/01 -, InfAuslR 2003, 190, und Hess. VGH, Beschluss vom 5. April 2000 - 12 TG 43/00 -, InfAuslR 2000, 404 - auch in einer großen Stadt wie U. - mit immerhin rund 256.000 Einwohnern (Quelle: www.wikipedia.de) -, in der die Antragstellerin geboren wurde und vor ihrer Ausreise auch gelebt hat, zu befürchten sind.
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