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   VG Schleswig, 08.12.1998 - 3 A 5/95   

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VG Schleswig, 08.12.1998 - 3 A 5/95 (https://dejure.org/1998,15282)
VG Schleswig, Entscheidung vom 08.12.1998 - 3 A 5/95 (https://dejure.org/1998,15282)
VG Schleswig, Entscheidung vom 08. Dezember 1998 - 3 A 5/95 (https://dejure.org/1998,15282)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 464
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2002 - 4 L 107/01

    Hafen; Bestandteil; kommunale Einrichtung; Zustandsverantwortlichkeit;

    Unabhängig von den verschiedenen hierzu vertretenen Rechtsauffassungen muss eine natürliche Einheit zwischen Handlung und Erfolg gefordert werden (VG Schleswig, NVwZ 2000, 464, 465 m.w.N.).
  • VG Hamburg, 06.10.2000 - 20 VG 3276/99

    Anspruch auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Versammlungsverbotes; Verbot

    Ob eine Versammlung überhaupt als Zweckveranlasser in Anspruch genommen werden kann, begegnet - unabhängig von der Frage, ob diese zur Begründung einer Haftung des mittelbaren Verursachers ersonnene Konstruktion im Versammlungsrecht überhaupt anzuerkennen ist (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 8. Dezember 1998, NVwZ 2000, 464 m.N. zum Streitstand) - erheblichen Bedenken (BVerfG, Beschluss vom 1. September 2000, 1 BvQ 24/00 , Absatz-Nr. 18).
  • VG Hamburg, 06.10.2000 - 20 VG 3276/00

    Verbot eines Aufzuges gegen die Wehrmachtsausstellung

    Ob eine Versammlung überhaupt als Zweckveranlasser in Anspruch genommen werden kann, begegnet - unabhängig von der Frage, ob diese zur Begründung einer Haftung des mittelbaren Verursachers ersonnene Konstruktion im Versammlungsrecht überhaupt anzuerkennen ist (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 8. Dezember 1998, NVwZ 2000, 464 m.N. zum Streitstand) - erheblichen Bedenken (BVerfG, Beschluss vom 1. September 2000, 1 BvQ 24/00, Absatz-Nr. 18) .
  • VG Schleswig, 02.04.2001 - 14 A 267/99

    Leistungsklage, Rechtsschutzbedürfnis, Vollziehung und Vollstreckung gegenüber

    Gemeinhin wird insofern eine natürlich Einheit zwischen Handlung und Erfolg gefordert (zum Stand in Rspr. und Lit.: Schl.-Holst. VG, NVwZ 2000, 464, 465).
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