Rechtsprechung
   VGH Hessen, 19.08.2002 - 12 UE 1473/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2531
VGH Hessen, 19.08.2002 - 12 UE 1473/02 (https://dejure.org/2002,2531)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19.08.2002 - 12 UE 1473/02 (https://dejure.org/2002,2531)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19. August 2002 - 12 UE 1473/02 (https://dejure.org/2002,2531)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,2531) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 85 AuslG, § 8 RuStAG
    Einbürgerung; schriftliche Sprachprüfung; Verwaltungsvorschrift

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    StAG § 8; AuslG § 85 ff
    D (A), Einbürgerung, Ermessenseinbürgerung, Anspruchseinbürgerung, Sprachkenntnisse, Verwaltungsvorschriften, Asylberechtigte, Konventionsflüchtlinge

  • Judicialis

    StAG § 8; ; AuslG §§ 85 ff.; ; GK Art. 34

  • RA Kotz

    Einbürgerung - Sprachkenntnis - Deutschtest

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StAG § 8; AuslG §§ 85 ff.; GK Art. 34
    Staatsangehörigkeitsrecht - Einbürgerung, Sprachkenntnis, Deutschtest, Verwaltungsvorschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 53, 62 (Ls.)
  • NVwZ 2003, 762
  • NVwZ 2004, 1392 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 01.07.1975 - I C 44.70

    Asylberechtigte - Einbürgerungsverfahren - Geheimgehaltene Vorgänge -

    Auszug aus VGH Hessen, 19.08.2002 - 12 UE 1473/02
    Diese konkrete vertragliche Verpflichtung ist Ausdruck der Erkenntnis, dass eine befriedigende Regelung des Schicksals der politisch Verfolgten, die in Deutschland Aufnahme gefunden haben, eine staatlichen Interessen dienende und von den Staatsorganen zu beachtende Aufgabe darstellt (BVerwG, 01.07.1975 - 1 C 44.70 -, BVerwGE 49, 44 = EZAR 271 Nr. 1).
  • BVerwG, 07.10.1975 - I C 46.69

    Grundrecht auf Asyl - Politisch Verfolgte - Zurückweisung des Zufluchtsuchenden -

    Auszug aus VGH Hessen, 19.08.2002 - 12 UE 1473/02
    Die Grundrechtsbestimmung des Art. 16a Abs. 1 GG enthält unmittelbar keine Anforderungen für die Rechtsstellung anerkannter politisch Verfolgter, diesen sind aber grundsätzlich die Voraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein in Deutschland zu schaffen (BVerwG, 07.10.1975 - 1 C 46.69 -, BVerwGE 49, 202 = EZAR 134 Nr. 1).
  • BVerwG, 20.10.2005 - 5 C 8.05

    Deutschkenntnisse, ausreichende; Einbürgerung, Zusicherung auf -; Schriftsprache,

    Bereits zu § 86 Nr. 1 AuslG war umstritten, ob bzw. in welchem Umfang "ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache" auch Kenntnisse der deutschen Schriftsprache umfassten (s. etwa VG Stuttgart, Urteil vom 9. Oktober 2002 - 7 K 2494/01 - InfAuslR 2003, 164; HessVGH, Urteil vom 19. August 2002 - 12 UE 1473/02 - NVwZ 2003, 762, aufgehoben durch BVerwG, Urteil vom 20. April 2004 - BVerwG 1 C 16.03 - BVerwGE 120, 305; s.a. GK-StAR, § 11 StAG Rn. 23 ff.; Hailbronner/ Renner, Staatsangehörigkeitsrecht, 4. Aufl., § 11 StAG Rn. 3, 5, § 8 StAG Rn. 54a ff.; Renner, ZAR 2002, 339; Meireis, StAZ 2003, 1; Göbel-Zimmermann, ZAR 2003, 65 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.2005 - 13 S 2549/03

    Ausreichende Deutschkenntnisse und schriftliche Sprachkenntnisse als

    Dementsprechend ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass in Einbürgerungsverfahren der - vom Gericht selbst zu ermittelnde - Kenntnisstand des Einbürgerungsbewerbers im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgebend ist (siehe insbesondere Hess. VGH, Urteil vom 19.8.2002 - 12 UE 1473/02 -, InfAuslR 2002, 484, 490; Berlit a.a.O., RdNr. 18 zu § 86; siehe auch Renner, Nachtrag zu "Staatsangehörigkeitsrecht" 2000, RdNr. 19 zu § 86).

    Die Tatsache, dass die Prüfung der Sprachkenntnisse in Verwaltungsvorschriften des Bundes und auch der Länder detailliert behandelt wird (siehe dazu insbesondere Hess. VGH, Urteil vom 9.8.2002 a.a.O. S. 485 und Ziff. 8.1.2.1.2. StAR-VwV) ändert hieran nichts; im Zusammenhang mit § 11 StAG geht es um Ausschlussgründe bei einer Anspruchseinbürgerung, nicht um behördliche Ermessensausübung, so dass Verwaltungsvorschriften hier allenfalls Hilfsmittel der Norminterpretation sein können (siehe dazu auch Gutmann, InfAuslR 2002, 491).

    In der Rechtsprechung hat sich der Hess. VGH (Urteil vom 19.8.2002, a.a.O.) entschieden für das Erfordernis ausgesprochen, der Einbürgerungsbewerber müsse "eigene oder fremde Gedanken schriftlich in deutscher Sprache wiedergeben"; hierfür sprechen (als Auslegungshilfe) auch die Verwaltungsvorschriften, die das Bundesinnenministerium nicht nur zur Ermessenseinbürgerung, sondern gleichlautend auch zur Anspruchseinbürgerung nach § 86 AuslG erlassen hat (zu deren Formulierung und zur Abgrenzung von den Verwaltungsvorschriften der Länder siehe insbesondere Hess. VGH a.a.O. S. 485 f.).

  • BVerwG, 20.04.2004 - 1 C 16.03

    Einbürgerung; Einbürgerungsantrag; erleichterte Einbürgerung;

    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat die Berufung des Klägers mit Urteil vom 19. August 2002 (NVwZ 2003, 762) zurückgewiesen.
  • BVerwG, 20.10.2005 - 5 C 17.05

    Deutschkenntnisse, ausreichende; Einbürgerung, Zusicherung auf -; Schriftsprache,

    Bereits zu § 86 Nr. 1 AuslG war umstritten, ob bzw. in welchem Umfang "ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache" auch Kenntnisse der deutschen Schriftsprache umfassten (s. etwa VG Stuttgart, Urteil vom 9. Oktober 2002 - 7 K 2494/01 - InfAuslR 2003, 164; HessVGH, Urteil vom 19. August 2002 - 12 UE 1473/02 - NVwZ 2003, 762, aufgehoben durch BVerwG, Urteil vom 20. April 2004 - BVerwG 1 C 16.03 - BVerwGE 120, 305; s.a. GK-StAR, § 11 StAG Rn. 23 ff.; Hailbronner/Renner, Staatsangehörigkeitsrecht, 4. Aufl., § 11 StAG Rn. 3, 5, § 8 StAG Rn. 54a ff.; Renner, ZAR 2002, 339; Meireis, StAZ 2003, 1; Göbel-Zimmermann, ZAR 2003, 65 ).
  • OVG Saarland, 05.10.2005 - 3 Q 11/05

    Zum Begriff der ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse im Einbürgerungsrecht.

    Vorab ist festzustellen, dass das Verpflichtungsbegehren der Kläger zum nunmehr maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt hierzu etwa Hess.VGH, Urteil vom 19.8.2002 - 12 UE 1473/02 -, NVwZ 2003, 762 ff = Inf.AuslR 2002, 484 mangels Übergangsvorschriften, die die Geltung früheren Rechts für bereits eingeleitete Einbürgerungsverfahren vorschreiben, von den durch das Zuwanderungsgesetz (siehe Art. 5 des Zuwanderungsgesetzes vom 30.7.2004, BGBl. I S. 1950) getroffenen Rechtsänderungen erfasst sind.

    Die erstinstanzlich auch unter Bezugnahme auf StAR-VwV Nr. 86.1.1 und 8.1.2.1.1 (GmBl 2001, 122 ff) gezogenen Schlussfolgerungen und getroffene Gesamteinschätzung unterliegen auch aus Sicht des Senats keinen ernstlichen Richtigkeitszweifeln und stehen in Einklang mit anderer obergerichtlicher Rechtsprechung und Kommentarliteratur hierzu Hess.VGH, Urteil vom 19.8.2002 - 12 UE 1473/02 -, a.a.O. und VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.1.2005 - 13 S 2549/03, EzAR-NF 073 Nr. 1, die beide weitergehend nicht nur Lese- und Verständniskompetenz, sondern - prinzipiell - auch schriftliche deutsche Sprachkenntnisse fordern; Hailbronner/Renner, Komm. zum StAG, 4. Aufl., § 11 Rdnrn. 2 ff., § 8 Rdnrn. 52 ff.; Renner, Komm. zum Ausländerrecht, 7. Aufl., Nachtrag zum Staatsangehörigkeitsrecht, § 86 Rdnrn. 15 ff.

    Mit dem gesetzgeberischen Zweck des § 8 StAG ist es grundsätzlich vereinbar, wenn die Einbürgerungsbehörde verpflichtet wird, (nur) zu berücksichtigen, ob die Anforderungen an die deutschen Sprachkenntnisse von dem Einbürgerungsbewerber wegen einer körperlichen oder geistigen Krankheit oder Behinderunng nicht erfüllt werden können vgl. Hess.VGH, Urteil vom 19.8.2002, a.a.O..

  • VG Aachen, 05.03.2008 - 8 K 2441/05

    Anerkennung eines türkischen Staatsangehörigen als Asylberechtigten wegen

    Dies wird auch durch die Entstehungsgeschichte und den Zweck der Erleichterung der Einbürgerung durch das Staatsangehörigkeitsreformgesetz von 1999 belegt, siehe zu Vorstehendem ausführlich Hess. VGH, Urteil vom 19. August 2002 - 12 UE 1473/02 -, InfAuslR 2002, 484, NVwZ 2003, 762; vgl. auch VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 12. Januar 2005 - 13 S 2549/03 -, und Hailbronner/Renner, Staatsangehörigkeitsrecht, Rdnrn. 52 bis 54 zu § 8 StAG, und Marx in Gemeinschaftskommentar Staatsangehörigkeitsrecht (GK-StAR), Rdnrn. 132 und 137 zu § 8.

    Berücksichtigt man den systematischen Zusammenhang, in dem ausreichende Sprachkenntnisse für die Einbürgerung verlangt werden, spricht dies dafür, dass nach dem gesetzgeberischen Willen auch die Fähigkeit des Schreibens eingeschlossen sein soll, Hess. VGH, Urteil vom 19. August 2002, a. a. O., VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Januar 2005, a. a. O.; mangels Entscheidungserheblichkeit offen gelassen von BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 2005 - 5 C 8.05 und 5 C 17.05 -.

    Die Verwaltungsvorschriften halten sich im Rahmen der von § 8 StAG vorgegebenen Bedeutung, seines Inhalt und seiner Grenzen, siehe im Einzelnen Hess. VGH, Urteil vom 19. August 2002, a. a. O..

  • VGH Hessen, 02.12.2002 - 12 UE 1019/02

    Kindernachzug - Deutschkenntnisse

    Dies unterscheidet sich im Übrigen nicht wesentlich von den Anforderungen, die im Fall einer beabsichtigten Einbürgerung an den Nachweis der hierfür erforderlichen Sprachkenntnisse gestellt werden (vgl. hierzu Hess. VGH, 19.08.2002 - 12 UE 1473/02 -, EZAR 271 Nr. 35), mit der Einschränkung, dass auf das durchschnittliche Sprachniveau gleichaltriger deutscher Kinder oder Jugendlicher abzustellen ist.

    Danach kann kein ideales oder optimales Niveau der Sprachkenntnisse verlangt werden, sondern es ist lediglich ein für die Kommunikation mit anderen Menschen und gegebenenfalls mit staatlichen und privaten Stellen erforderliches Maß handeln, das die mündliche und schriftliche Beherrschung der Sprache umfasst (ausführlich für den Fall der Einbürgerung Hess. VGH, 19.08.2002 - 12 UE 1473/02).

  • VG Aachen, 15.07.2010 - 6 K 1134/07

    Widerruf, Widerrufsverfahren, Flüchtlingsanerkennung, Familienflüchtlingsschutz,

    Darüber hinaus werden bei der Berechnung der erforderlichen Aufenthaltsdauer die Zeiten, in denen der erfolgreiche Asylantragsteller über eine Aufenthaltsgestattung verfügte - anders als bei erfolglosen Asylantragstellern - voll angerechnet (Nrn. 4.3.1.2 und 8.1.2.3 VAH-StAG) und es können Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Urkunden im Einbürgerungsverfahren berücksichtigt werden (Nr. 8.1.3.1 VAH-StAG), vgl. hierzu: Hessischer Verwaltungsgerichtshof (HessVGH), Urteil vom 19. August 2002 - 12 UE 1473/02 -, NVwZ 2003, 762.

    Weitere und darüber hinausgehende aus dem Wohlwollensgebot zu folgernde Erleichterungen für die Einbürgerung von anerkannten Asylberechtigten sind in der obergerichtlichen Rechtsprechung bislang nicht gefordert worden, vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2009 - 5 C 22.08 -, BVerwGE 133, 153, und Beschluss vom 10. Juli 1997 - 1 B 141.97 -, NVwZ 1998, 183 (beide zur Frage der Lebensunterhaltssicherung); BVerwG, Urteile vom 16. November 2006 - 5 C 26.05 -, InfAuslR 2007, 203, und - 5 C 27.05 -, NVwZ-RR 2007, 205; Oberverwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 31. Mai 2005 - 1 A 196/04 -, (alle zur Ermäßigung einer Einbürgerungsgebühr); sowie HessVGH, Urteil vom 19. August 2002 - 12 UE 1473/02 -, a.a.O. (zur Prüfung ausreichender Deutschkenntnisse).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht