Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 14.08.2008 - 10 ME 280/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4791
OVG Niedersachsen, 14.08.2008 - 10 ME 280/08 (https://dejure.org/2008,4791)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.08.2008 - 10 ME 280/08 (https://dejure.org/2008,4791)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. August 2008 - 10 ME 280/08 (https://dejure.org/2008,4791)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,4791) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung einer Gemeinde

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 108 Abs. 1 NGO; § 108 Abs. 3 Nr. 2 NGO
    Zulässigkeit der Errichtung einer Erlebnissauna durch eine kommunale Eigengesellschaft; Unterlassungsanspruch eines privaten Unternehmers gegen die Errichtung oder die wesentliche Erweiterung eines Unternehmens durch eine Gemeinde; Sauna als eine Einrichtung der Erholung ...

  • Judicialis

    NGO § 108 Abs. 1 S. 2 Nr. 3; ; NGO § 108 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit eines Unternehmens einer Gemeinde: Drittschutz; Drittschützende Rechte; Eigengesellschaft; Gemeindeunternehmen; Sauna; Subsidiaritätsklausel (Gemeindeunternehmen); Unterlassungsanspruch; Unternehmen der Gemeinde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Errichtung einer Erlebnissauna durch eine kommunale Eigengesellschaft; Unterlassungsanspruch eines privaten Unternehmers gegen die Errichtung oder die wesentliche Erweiterung eines Unternehmens durch eine Gemeinde; Sauna als eine Einrichtung der Erholung ...

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Keine Konkurrenz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2009, 258
  • DÖV 2008, 1008
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.03.1995 - 1 B 211.94

    Grundrechte schützen nicht vor Konkurrenz durch Kommunalunternehmen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2008 - 10 ME 280/08
    Die Wettbewerbsfreiheit darf durch die Konkurrenz eines durch eine Gemeinde gegründeten Betriebs nicht in unerträglichem Maße eingeschränkt werden; der Privatunternehmer darf in seinen Wettbewerbsmöglichkeiten nicht unzumutbar geschädigt werden, was übrigens weitgehend bereits aus den einfachgesetzlichen Regeln des Wettbewerbsrechts folgt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. März 1995 - BVerwG 1 B 211.94 -, Buchholz 11 Art. 2 GG Nr. 73 mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.01.1990 - 9 L 92/89

    Abgabenerhebung; Öffentliche Einrichtung; Zusammenfassung; Einheitliche Abgabe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2008 - 10 ME 280/08
    Es ist davon auszugehen, dass die vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrecht und zur Änderung gemeindewirtschaftsrechtlicher Vorschriften vom 15. November 2005 (Nds. GVBl. 2005, 342) am 1. Januar 2006 geltende Regelung in § 108 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 NGO allein im öffentlichen Interesse erlassen worden ist, um mit Blick auf eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltswirtschaft der Gemeinden öffentliche Fehlinvestitionen zu vermeiden (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 24. Januar 1990 - 9 L 92/89 -, NVwZ-RR 1990, 506 [507] mit weiteren Nachweisen; Thiele, NGO - 8. Auflage, 2008 -, § 108 Anm. 1 [S. 397] und Anm. 6; Beckhof, in: KVR-NGO § 108 Rdnr. 4).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.12.1993 - 4 M 129/93
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2008 - 10 ME 280/08
    Deshalb hilft die von den Antragstellern in Bezug genommene Rechtsprechung des OVG Schleswig-Holstein (Beschluss vom 30. Dezember 1993 - 4 M 129/93 -, NVwZ 1994, 590 [592]) nicht weiter, weil sie einen anderen Fall betrifft, nämlich die Verwirklichung eines Vorhabens vor Abschluss der Planfeststellung mit Eingriffen in die Natur.
  • OVG Niedersachsen, 19.01.2016 - 10 LC 87/14

    Badekonzession; Betretensrecht; Betretungsrecht; Eigengesellschaft; Entgelt;

    Unmittelbar können diese Normen nicht angewandt werden, weil die §§ 137, 138 nach § 136 Abs. 3 Nr. 2 NKomVG nicht für Erholungseinrichtungen (vgl. dazu Senatsbeschl. v. 14.8.2008 - 10 ME 280/08 -, juris, Rn. 7) gelten, zu denen der Betrieb eines Strandbades und Campingplatzes zählt; vielmehr kommt daher insoweit nur eine analoge Anwendung in Betracht.
  • OLG Celle, 09.04.2009 - 13 Verg 7/08

    Anforderungen an den Nachweis der Eignung eines Bieters; Ausschließung des

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob mit der Teilnahme eines unter Verstoß gegen § 108 NGO gegründeten öffentlichen Unternehmens am Vergabeverfahren überhaupt eine Verletzung des § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A vorliegt, auf die sich ein anderer Bieter berufen kann (bejahend: OLG Düsseldorf, Beschluss v. 13. August 2008 - VII - Verg 42/07. Vavra in: Kulartz/Marx/Portz/Prieß, a.a.O., § 2 Rz. 29. Roth in: MüllerWrede, a.a.O., § 2 Rz. 31. das niedersächsische OVG stellt eine drittschützende Wirkung von § 108 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 NGO in Frage, Beschluss v. 14. August 2008 - 10 ME 280/08. für den entsprechenden § 102 GemO BW: OLG Karlsruhe, Urt. v. 14. November 2001 - 6 U 43/01. offen gelassen: Senat, Beschluss v. 12. Februar 2001 - 13 Verg 2/02).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2008 - 4 L 146/05

    Schutz privater Konkurrenten gegen wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde

    Selbst wenn im Übrigen eine Individualisierung erfolgen würde (vgl. § 108 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 der Niedersächsischen Gemeindeordnung), ließe sich daraus ein Drittschutz nicht zwangsläufig herleiten (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 14.08.2008 - 10 ME 280/08 -, zit. nach juris).
  • VK Niedersachsen, 28.11.2013 - VgK-38/13

    Anforderungen an eine unverzügliche Rüge i.S.d. § 107 Abs. 3 GWB; Keine

    Auch diese dürfen nicht in den Beurteilungsspielraum eingreifen, der den Kommunen bei ihrer Prognoseentscheidung zugewiesen worden ist (Freese, NdsVBl 2011, S. 299, S. 302; OVG Lüneburg, Beschluss vom 14.08.2008, 10 ME 280/08 , DöV 2008, S. 1008 ff Erlebnissauna).

    Hierbei stünde der Kommune ein Beurteilungsspielraum zu, der gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar sei (so auch Freese, NdsVBl 2011, S. 299, S. 302; OVG Lüneburg, Beschluss vom 14.08.2008, 10 ME 280/08 , DöV 2008, S. 1008 ff Erlebnissauna).

  • VG Braunschweig, 07.03.2012 - 5 B 25/12

    Eigener Ausbau eines Breitbandkabelnetzes durch Gemeinde und

    Damit ist die in der Vergangenheit strittige Frage nach einem Drittschutz (vgl. noch: Nds. OVG, B. v. 14.08.2008 - 10 ME 280/08 -, juris) vom Gesetzgeber dahin entschieden worden, dass diese Vorschrift ein subjektiv-öffentliches Recht für die betroffenen privaten Dritten auf Beachtung der auch zu ihrem Schutz erlassenen Subsidiaritätsregelung begründet (Schriftlicher Bericht, LT-Drs. 16/3147, S. 22).

    Beide Grundrechte schützen private Unternehmer nicht vor Konkurrenz durch die öffentliche Hand, solange die privatwirtschaftliche Betätigung dadurch nicht unmöglich wird oder der in öffentlicher Trägerschaft stehende Konkurrent nicht eine unerlaubte Monopolstellung erlangt (vgl. Nds. OVG, B. v. 14.08.2008, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 18.06.2009 - 8 C 2265/08

    Normenkontrollantrag eines Friedhofsgärtners gegen Friedhofssatzung;

    Soweit sich die Antragsgegnerin zum Beleg dieser Ansicht auf neuere Entscheidungen verschiedener Oberverwaltungsgerichte stützt (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29. Oktober 2008 - 4 L 146/05 -, NVwZ-RR. 2009, 347 = juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14. August 2008 - 10 ME 280/08 -, NVwZ 2009, 258 = DÖV 2008, 1008 = juris; OVG Saarland, Beschluss vom 22. Oktober 2008 - 3 B 279/08 -, LKRZ 2008, 477 = juris), ist allerdings darauf hinzuweisen, dass diese Entscheidungen zwar ebenfalls die Anwendung "verschärfter" Subsidiaritätsklauseln betreffen, diese allerdings sämtlich nicht so eindeutig formuliert worden sind wie § 121 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 HGO, wo von "privaten Dritten" die Rede ist, denen bei der Abwägung grundsätzlich der Vorrang einzuräumen sei.
  • VG Oldenburg, 11.12.2013 - 11 A 101/13

    Ausschreibung; Beurteilungsspielraum; Ermessen; Krankentransport; Nachholung;

    Darunter fällt nach der Rechtsprechung etwa auch der Betrieb einer kommunalen Sauna (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. August 2008 - 10 ME 280/08 - NVwZ 2009, 258).
  • VG Würzburg, 05.09.2012 - W 2 K 10.1204

    Art. 87 GO besitzt keine drittschützende Wirkung.

    Auch aus dem Beschluss des OVG Lüneburg vom 14. August 2008 (10 ME 280/08 NVwZ 2009, 258) ergibt sich nichts anderes.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht