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   BVerwG, 03.12.1990 - 6 C 8.88   

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https://dejure.org/1990,2698
BVerwG, 03.12.1990 - 6 C 8.88 (https://dejure.org/1990,2698)
BVerwG, Entscheidung vom 03.12.1990 - 6 C 8.88 (https://dejure.org/1990,2698)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Dezember 1990 - 6 C 8.88 (https://dejure.org/1990,2698)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht: Voraussetzungen für die Annahme eines Umzugshinderungsgrundes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umzugshinderungsgrund - Umzugskostenvergütung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 416
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 16.06.1982 - 6 C 111.79

    Besuch des Abendgymnasiums der Ehefrau des Soldaten als zwingendes, persönliches

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1990 - 6 C 8.88
    Dabei haben die Kriterien der Fürsorgepflicht und der Billigkeit zugleich Begrenzungscharakter (BVerwGE 41, 84 [87]; 44, 72 [78]; Urteil vom 16. Juni 1982 - BVerwG 6 C 111.79 - [Buchholz 238.90 Nr. 94 = DÖV 1983, 158 mit weiteren Nachweisen]; zuletzt BVerwGE 77, 199 [202 f.]).

    Das ist dann der Fall, wenn ein sofortiger Umzug den Beamten in eine Zwangslage versetzen würde, die er und seine Familie nicht zu vertreten haben und in der ein Ortswechsel zu Belastungen für ihn oder einen Familienangehörigen führen würde, deren Hinnahme vom Dienstherrn billigerweise nicht erwartet werden darf (vgl. Urteil vom 16. Juni 1982 - BVerwG 6 C 111.79 - [a.a.O.]; zuletzt BVerwGE 77, 199 [203]).

    Denn wie dargelegt, hat nach den Feststellungen des Berufungsgerichts ein Wohnungsmangel von Anfang an nicht vorgelegen, weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Zusage der Umzugskostenvergütung, noch dem der Abordnungsverfügung noch im nachfolgenden Zeitraum bis zum 1. Oktober 1983 (vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt § 15 Abs. 1 Satz 3 und 4 BUKG und Urteil vom 16. Juni 1982 - BVerwG 6 C 111.79 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 23.04.1987 - 6 C 8.84

    Beamtenrecht - Dienstwohnung - Verkehrsverbindung - Umzugshindernis - Schulbesuch

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1990 - 6 C 8.88
    Dabei haben die Kriterien der Fürsorgepflicht und der Billigkeit zugleich Begrenzungscharakter (BVerwGE 41, 84 [87]; 44, 72 [78]; Urteil vom 16. Juni 1982 - BVerwG 6 C 111.79 - [Buchholz 238.90 Nr. 94 = DÖV 1983, 158 mit weiteren Nachweisen]; zuletzt BVerwGE 77, 199 [202 f.]).

    Das ist dann der Fall, wenn ein sofortiger Umzug den Beamten in eine Zwangslage versetzen würde, die er und seine Familie nicht zu vertreten haben und in der ein Ortswechsel zu Belastungen für ihn oder einen Familienangehörigen führen würde, deren Hinnahme vom Dienstherrn billigerweise nicht erwartet werden darf (vgl. Urteil vom 16. Juni 1982 - BVerwG 6 C 111.79 - [a.a.O.]; zuletzt BVerwGE 77, 199 [203]).

  • BVerwG, 24.10.1972 - VI C 8.72

    Gewährung von Trennungsgeld nach Ablehnung von verfügbarer familiengerechter

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1990 - 6 C 8.88
    Dabei haben die Kriterien der Fürsorgepflicht und der Billigkeit zugleich Begrenzungscharakter (BVerwGE 41, 84 [87]; 44, 72 [78]; Urteil vom 16. Juni 1982 - BVerwG 6 C 111.79 - [Buchholz 238.90 Nr. 94 = DÖV 1983, 158 mit weiteren Nachweisen]; zuletzt BVerwGE 77, 199 [202 f.]).

    Nach Maßgabe dieser Grundsätze ist das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 41, 84 ; zuletzt: Urteil vom 17. Oktober 1986 - BVerwG 6 A 2.84 - [Buchholz 238.90 Nr. 113 S. 109 f. mit umfangreichen Nachweisen]) davon ausgegangen, daß z.B. freiwillig eingegangene berufliche Verpflichtungen der Ehefrau des Beamten grundsätzlich nicht zu einer derartigen, von ihr nicht zu vertretenden und vom Dienstherrn im Rahmen seiner Fürsorgepflicht bei der Bewilligung des Trennungsgeldes zu berücksichtigenden Belastung führen.

  • BVerwG, 09.01.1989 - 6 C 47.86

    Umzugskostenvergütung - Begünstigender Verwaltungsakt - Trennungsgeld -

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1990 - 6 C 8.88
    Diese beiden Vorschriften sind hier maßgeblich, weil dem Kläger aus Anlaß seiner Abordnung nach H. Umzugskostenvergütung zugesagt und diese nur einheitlich mit der dienstlichen Maßnahme anfechtbare Zusage (vgl. Urteil des Senats vom 9. Januar 1989 - BVerwG 6 C 47.86 - [Buchholz 262 § 1 TGV Nr. 1]) bestandskräftig geworden ist.
  • BVerwG, 06.10.1972 - VI B 7.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Umfang der Fürsorgepflicht

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1990 - 6 C 8.88
    Ein Zurückgreifen auf die allgemeine Vorschrift kommt daher überhaupt nur in Fällen in Betracht, in denen sonst diese Pflicht in ihrem Wesenskern verletzt wäre (vgl. Beschluß vom 6. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 7.72 - [Buchholz 232 § 79 Nr. 40]).
  • BVerwG, 13.09.1973 - II C 13.73

    Bindung der Verwaltung durch Verwaltungsvorschriften - Gleichbehandlung bei der

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1990 - 6 C 8.88
    Dabei haben die Kriterien der Fürsorgepflicht und der Billigkeit zugleich Begrenzungscharakter (BVerwGE 41, 84 [87]; 44, 72 [78]; Urteil vom 16. Juni 1982 - BVerwG 6 C 111.79 - [Buchholz 238.90 Nr. 94 = DÖV 1983, 158 mit weiteren Nachweisen]; zuletzt BVerwGE 77, 199 [202 f.]).
  • BVerwG, 17.10.1986 - 6 A 2.84

    Trennungsgeld - Zwingendes persönliches Umzugshindernis - Ehefrau des versetzten

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1990 - 6 C 8.88
    Nach Maßgabe dieser Grundsätze ist das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 41, 84 ; zuletzt: Urteil vom 17. Oktober 1986 - BVerwG 6 A 2.84 - [Buchholz 238.90 Nr. 113 S. 109 f. mit umfangreichen Nachweisen]) davon ausgegangen, daß z.B. freiwillig eingegangene berufliche Verpflichtungen der Ehefrau des Beamten grundsätzlich nicht zu einer derartigen, von ihr nicht zu vertretenden und vom Dienstherrn im Rahmen seiner Fürsorgepflicht bei der Bewilligung des Trennungsgeldes zu berücksichtigenden Belastung führen.
  • BVerwG, 08.07.1965 - VIII C 30.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1990 - 6 C 8.88
    Dies kann etwa der Fall sein, wenn ein Wohnungsmangel, der sonst den Umzug verhindern würde, durch den Erwerb von Immobilien in angemessener Zeit beseitigt werden kann und soll (vgl. Urteil vom 8. Juli 1965 - BVerwG 8 C 30.63 - [Buchholz 238.90 Nr. 6]).
  • BVerwG, 07.03.1984 - 6 B 118.83
    Auszug aus BVerwG, 03.12.1990 - 6 C 8.88
    Anders als in dem Ausgangsverfahren, das dem Beschluß des Senats vom 7. März 1984 - BVerwG 6 B 118.83 - [Buchholz 238.90 Nr. 104] zugrunde lag, war der Kläger in der Zeit nach Aufnahme des Dienstes am neuen Dienstort nicht durch Maßnahmen, die dem Dienstherrn zuzurechnen wären, daran gehindert, im Falle eines Umzugs zum 1. Oktober 1983 die Beschäftigten eines Spediteurs beim Verpacken und Verladen des Umzugsguts persönlich zu überwachen und beim Wiederaufstellen der Wohnungseinrichtung in der neuen Wohnung selbst Anweisungen zu geben.
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.04.1994 - 3 L 327/93
    Dabei haben die Kriterien der Fürsorgepflicht und der Billigkeit zugleich Begrenzungscharakter (BVerwG, Urt. v. 03.12.1990 - 6 C 8.88 -, Buchholz 261 § 15 BUKG Nr. 3 m.w.N.).

    Das ist dann der Fall, wenn ein sofortiger Umzug den Beamten in eine Zwangslage versetzen würde, die er und seine Familie nicht zu vertreten haben und in der ein Ortswechsel zu Belastungen für ihn oder seine Familienangehörigen führen würde, deren Hinnahme vom Dienstherrn billigerweise nicht erwartet werden darf (BVerwG, Urt. v. 03.12.1990, a.a.O.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat dies für Fälle anerkannt, in denen ein Wohnungsmangel, der sonst den Umzug verhindern würde, durch den Erwerb von Immobilien in angemessener Zeit beseitigt werden kann und soll (BVerwG, Urt. v. 03.12.1990, a.a.O.).

    Er hat sich also zunächst weiterhin und fortgesetzt um eine Wohnung am Dienstort zu bemühen, und er hat dabei jede gebotene Gelegenheit zur Erlangung einer Wohnung - unter Einbeziehung des Mietwohnungssektors - auszunutzen (BVerwG, Urt. v. 03.12.1990, a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 10.10.2000 - 2 B 455/00
    Denn trennungsgeldrechtlich muss sich auch ein Beamter, der am alten Dienstort eine eigenes Haus bewohnt, um die Erlangung einer Mietwohnung am neuen Dienstort bemühen (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.12.1990 - 6 C 8.88 -, NVwZ-RR 1991, 416 und Beschl. des Senats v. 1.9.2000 - 2 B 772/99 -).

    Denn der Erwerb von Wohneigentum betrifft ausschließlich wirtschaftliche Eigeninteressen des Klägers und seiner Familie, die außerhalb der Zweckbestimmung der Umzugskostenvergütung stehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.12.1990, aaO, bezüglich der Gewährung von Trennungsgeld).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2007 - 4 B 15.05

    Trennungsgeld bei Bezug einer Wohnung des Ehegatten

    Denn die hiermit - zumindest auch - verbundenen eigenwirtschaftlichen Interessen des Ehegatten des Berechtigten liegen außerhalb der Zweckbestimmung des Trennungsgeldes (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1990 - 6 C 8.88 - NVwZ-RR 1991, 416, 417); der Zweck des Trennungsgeldes würde verfehlt (im Ergebnis ebenso Meyer/Fricke, a.a.O., § 3 TGV Rn. 168; a.A.: Kopicki/Irlenbusch, a.a.O., § 3 TVG Anm. 91, S. 290/21; Drescher/Schmidt, Reise- und Umzugskostenrecht des Bundes und der Länder, Stand: Feb. 2006, § 3 TGV Rn. 16; jeweils ohne nähere Begründung).
  • VGH Bayern, 14.10.2005 - 15 ZB 05.1985

    Versetzung eines Soldaten, Gewährung von Trennungsgeld, Wegfall des

    Die Fürsorgepflicht rechtfertigt die Gewährung von Trennungsgeld dann nicht, wenn das in der persönlichen Sphäre des Beamten liegende Umzugshindernis aus Umständen erwachsen ist, die der Soldat/Beamte und seine Familie zu vertreten haben (vgl. BVerwG vom 3.12.1990 NVwZ-RR 1991, 416/417).
  • BAG, 01.10.1998 - 6 AZR 65/97
    Er muß vielmehr selbst jede zumutbare Gelegenheit ausnutzen, um eine Wohnung zu erhalten ( BVerwG Urteil vom 3. Dezember 1990 - 6 C 8.88 - Buchholz 26.1 § 15 BUKG Nr. 3).
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