Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 27.06.1990

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 27.04.1990 - 14 S 80/90   

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https://dejure.org/1990,7933
VGH Baden-Württemberg, 27.04.1990 - 14 S 80/90 (https://dejure.org/1990,7933)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.04.1990 - 14 S 80/90 (https://dejure.org/1990,7933)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. April 1990 - 14 S 80/90 (https://dejure.org/1990,7933)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 64
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.2005 - 6 S 1908/05

    Gaststättenrechtliche Unzuverlässigkeit; Verkehr von Mitgliedern der "rechten

    (a) Zwar steht die Erteilung einer vorläufigen Gaststättenerlaubnis nach § 11 Abs. 1 GastG im behördlichen Ermessen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.04.1990, NVwZ-RR 1991, 64), jedoch kann die Behörde von ihrem Ermessen regelmäßig nur im Sinne einer stattgebenden Entscheidung fehlerfrei Gebrauch machen, wenn keine Bedenken ersichtlich sind, die die Versagung einer endgültigen Erlaubnis wahrscheinlicher als ihre Erteilung erscheinen lassen (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 26.10.1983, GewArch 1984, 68; OVG Lüneburg, Beschl. v. 30.09.1975, GewArch 1976, 341; wohl auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.04.1990, a. a. O.; Michel/Kienzle/Pauly, GastG, 14. A. 2003, § 11 Rn. 3).

    Ebenso wenig steht einem auf die Erteilung einer vorläufigen Erlaubnis gerichteten Anordnungsanspruch entgegen, dass die Antragsgegnerin die Erteilung einer (endgültigen) Gaststättenerlaubnis bereits abgelehnt hat und der dagegen erhobene Widerspruch der Antragstellerin erfolglos geblieben ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.04.1990, NVwZ-RR 1991, 64 ; anders OVG Lüneburg, Beschl. v. 21.12.1967, VRspr. 19 Nr. 195).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2011 - 4 B 1671/10

    Vorläufige Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte wegen fehlender

    - 4 B 211/73 -, GewArch 1974, 62 f.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27. April 1990 - 14 S 80/90 -, GewArch 1990, 418.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.06.1990 - 7 B 92.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2788
BVerwG, 27.06.1990 - 7 B 92.90 (https://dejure.org/1990,2788)
BVerwG, Entscheidung vom 27.06.1990 - 7 B 92.90 (https://dejure.org/1990,2788)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juni 1990 - 7 B 92.90 (https://dejure.org/1990,2788)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rückstand mit der Einkommenssteuer als Grund für den Widerruf einer Güternahverkehrserlaubnis - Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Freiheit der Berufsausübung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GüKG § 102b Abs. 2 Nr. 8
    Widerruf einer Güternahverkehrserlaubnis

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 64
  • NZV 1990, 446
  • DVBl 1991, 64
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1990 - 7 B 92.90
    Die in der Beschwerdeschrift als grundsätzlich bezeichnete Frage, "ob und inwieweit Steuerrückstände, zumal solche, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der der Erlaubnis zugrunde liegenden und ausgeübten Tätigkeit stehen, nämlich die Einkommenssteuer, als Grund für den Widerruf einer Erlaubnis für den Güternahverkehr herangezogen werden kann", war für die Entscheidung im Berufungsverfahren nicht entscheidungserheblich und wäre es in einem Revisionsverfahren ebenfalls nicht (zu den Anforderungen an die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache vgl. BVerwGE 13, 90, [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 27.06.1990 - 7 B 92.90
    Die in der Beschwerdeschrift als grundsätzlich bezeichnete Frage, "ob und inwieweit Steuerrückstände, zumal solche, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der der Erlaubnis zugrunde liegenden und ausgeübten Tätigkeit stehen, nämlich die Einkommenssteuer, als Grund für den Widerruf einer Erlaubnis für den Güternahverkehr herangezogen werden kann", war für die Entscheidung im Berufungsverfahren nicht entscheidungserheblich und wäre es in einem Revisionsverfahren ebenfalls nicht (zu den Anforderungen an die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache vgl. BVerwGE 13, 90, [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 18.04.1991 - 4 B 177.90

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der

    Ist eine Entscheidung aber - wie hier - auf zwei selbständig tragende Gründe gestützt, so kommt eine Zulassung der Revision nur in Betracht, wenn wegen jedes dieser Gründe ein durchgreifender Zulassungsgrund vorgetragen wird (st. Rspr. des BVerwG, vgl. u.a. Beschlüsse vom 10. Mai 1990 - BVerwG 5 B 31.90 - Buchholz 310 § 132 Nr. 284 und vom 15. Juni 1990 - BVerwG 7 B 92.90 - Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 20).
  • BVerwG, 18.04.1991 - 4 CB 32.90

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen der Divergenz

    Ist eine Entscheidung aber - wie hier - auf zwei selbständig tragende Gründe gestützt, so kommt eine Zulassung der Revision nur in Betracht, wenn wegen jedes dieser Gründe ein durchgreifender Zulassungsgrund vorgetragen wird (st.Rspr. des BVerwG, vgl. u.a. Beschlüsse vom 10. Mai 1990 - BVerwG 5 B 31.90 - Buchholz 310 § 132 Nr. 284 und vom 15. Juni 1990 - BVerwG 7 B 92.90 - Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 20).
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