Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 06.06.1991 | VGH Bayern, 13.02.1991

Rechtsprechung
   BVerwG, 09.07.1991 - 2 WD 41.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,524
BVerwG, 09.07.1991 - 2 WD 41.90 (https://dejure.org/1991,524)
BVerwG, Entscheidung vom 09.07.1991 - 2 WD 41.90 (https://dejure.org/1991,524)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juli 1991 - 2 WD 41.90 (https://dejure.org/1991,524)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,524) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Dienstvergehen eines Disziplinarvorgesetzten - Zugriff auf fremdes Eigentum - Beeinflussung der Zeugenaussagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 93, 126
  • NVwZ-RR 1992, 147 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (88)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 14.03.1989 - 2 WD 41.88

    Soldatendisziplinarrecht - Versicherungsbetrug - Stabsoffizier - Herabsetzung im

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1991 - 2 WD 41.90
    Je hoher Dienstgrad und Dienststellung eines Soldaten sind, desto mehr Ansehen und Vertrauen benötigt er; je hoher er in den Dienstgradgruppen steigt, desto größere Anforderungen sind an seine Zuverlässigkeit, sein Pflichtgefühl und sein Verantwortungsbewußtsein zu stellen und um so schwerer wiegt folglich eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen läßt (vgl. Urteile vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [135]> und vom 6. Juni 1989 - BVerwG 2 WD 1.89 - m.w.N.).

    Die darin liegende Härte ist schon deshalb nicht unbillig, weil sie im Risikobereich eines für sein Handeln verantwortlichen Soldaten liegt, der sich bewußt sein muß, daß er bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen seine Dienstpflichten unter Umständen seinen Dienstgrad und seine Dienststellung in der Bundeswehr sowie die Hohe der Alimentation aufs Spiel setzt, die ihm der Dienstherr schuldet (vgl. Urteile vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [136]> und vom 15. November 1990 - BVerwG 2 WD 34.90 -).

  • BVerwG, 23.10.1990 - 2 WD 40.90

    Zumessungskriterien bei Diebstahl von Bundeswehreigentum

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1991 - 2 WD 41.90
    Vergreift sich ein Soldat in Vorgesetztenstellung, der gemäß § 10 Abs. 1 SG in seiner Haltung und Pflichterfüllung ein Beispiel zu geben hat, am Eigentum oder Vermögen seines Dienstherrn, disqualifiziert er sich regelmäßig durch eine solche Tat als Vorgesetzter, so daß nach gefestigter Rechtsprechung des Senats Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich eine Dienstgradherabsetzung bis in den Mannschaftsdienstgrad ist (vgl. Urteile vom 26. April 1983 - BVerwG 2 WD 3.83 - <BVerwGE 76, 73 [f.]>, vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 11.86 - <BVerwGE 83, 273 [f.]> und vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 40.90 - m.w.N.).

    Verletzt ein Soldat diese für das Funktionieren der Bundeswehr unabdingbare Vertrauensgrundlage, so verstößt er in gröbster Weise gegen seine Pflicht zum treuen Dienen und zerstört sein dienstliches Ansehen tiefgreifend (Urteil vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 40.90 -).

  • BVerwG, 15.11.1990 - 2 WD 34.90

    Straßenverkehrsdelikte eines Soldaten in Vorgesetztenstellung

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1991 - 2 WD 41.90
    Die darin liegende Härte ist schon deshalb nicht unbillig, weil sie im Risikobereich eines für sein Handeln verantwortlichen Soldaten liegt, der sich bewußt sein muß, daß er bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen seine Dienstpflichten unter Umständen seinen Dienstgrad und seine Dienststellung in der Bundeswehr sowie die Hohe der Alimentation aufs Spiel setzt, die ihm der Dienstherr schuldet (vgl. Urteile vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [136]> und vom 15. November 1990 - BVerwG 2 WD 34.90 -).
  • BVerwG, 10.02.1988 - 2 WD 36.87

    Verhängung einer Disziplinarmaßnahme - Trunkenheitsfahrt eines Soldaten -

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1991 - 2 WD 41.90
    Denn der Zeitablauf zwischen der Begehung des Dienstvergehens und seiner Ahndung stellt keinen Milderungsgrund dar, da ihm allein keine erzieherische oder heilende Wirkung zukommt (vgl. Urteil vom 10. Februar 1988 - BVerwG 2 WD 36.87 -).
  • BVerwG, 27.01.1987 - 2 WD 41.86

    Wartungsgruppenführer - Soldat - Benzindiebstahl - Disziplinarmaß

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1991 - 2 WD 41.90
    Denn dienst- und disziplinarrechtlich ist nicht die Hohe des dem Dienstherrn zugefügten Schadens, sondern der durch die Verfehlung eingetretene Vertrauensverlust entscheidend, der bei einem Fehlverhalten eines Soldaten in Vorgesetztenstellung stets gravierend ist (Urteil vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 41.81 - <BVerwGE 83, 278 [281]>).
  • BVerwG, 27.01.1987 - 2 WD 11.86

    Soldat - Veruntreuung von Versorgungsgut - Entfernung aus Dienstverhältnis -

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1991 - 2 WD 41.90
    Vergreift sich ein Soldat in Vorgesetztenstellung, der gemäß § 10 Abs. 1 SG in seiner Haltung und Pflichterfüllung ein Beispiel zu geben hat, am Eigentum oder Vermögen seines Dienstherrn, disqualifiziert er sich regelmäßig durch eine solche Tat als Vorgesetzter, so daß nach gefestigter Rechtsprechung des Senats Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich eine Dienstgradherabsetzung bis in den Mannschaftsdienstgrad ist (vgl. Urteile vom 26. April 1983 - BVerwG 2 WD 3.83 - <BVerwGE 76, 73 [f.]>, vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 11.86 - <BVerwGE 83, 273 [f.]> und vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 40.90 - m.w.N.).
  • BVerwG, 26.04.1983 - 2 WD 3.83

    Vorliegen des Dienstvergehens eines Soldaten wegen einer Unterschlagung von

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1991 - 2 WD 41.90
    Vergreift sich ein Soldat in Vorgesetztenstellung, der gemäß § 10 Abs. 1 SG in seiner Haltung und Pflichterfüllung ein Beispiel zu geben hat, am Eigentum oder Vermögen seines Dienstherrn, disqualifiziert er sich regelmäßig durch eine solche Tat als Vorgesetzter, so daß nach gefestigter Rechtsprechung des Senats Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich eine Dienstgradherabsetzung bis in den Mannschaftsdienstgrad ist (vgl. Urteile vom 26. April 1983 - BVerwG 2 WD 3.83 - <BVerwGE 76, 73 [f.]>, vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 11.86 - <BVerwGE 83, 273 [f.]> und vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 40.90 - m.w.N.).
  • BVerwG, 06.06.1989 - 2 WD 1.89

    Ausnutzung der Vorgesetzteneigenschaft - Verletzung von Dienstpflichten - Soldat

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1991 - 2 WD 41.90
    Je hoher Dienstgrad und Dienststellung eines Soldaten sind, desto mehr Ansehen und Vertrauen benötigt er; je hoher er in den Dienstgradgruppen steigt, desto größere Anforderungen sind an seine Zuverlässigkeit, sein Pflichtgefühl und sein Verantwortungsbewußtsein zu stellen und um so schwerer wiegt folglich eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen läßt (vgl. Urteile vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [135]> und vom 6. Juni 1989 - BVerwG 2 WD 1.89 - m.w.N.).
  • BVerwG, 01.06.1983 - 2 WD 15.83

    Mittäterschaft an einem Raub eines Soldaten als Verstoß gegen dessen Pflicht zur

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1991 - 2 WD 41.90
    Insoweit konnte auch entgegen der Annahme der Verteidigung kein Vertrauenstatbestand entstehen, der dem früheren Soldaten Anlaß zu der Hoffnung hätte geben können, er könne in seinem Dienstgrad verbleiben (vgl. Urteil vom 1. Juni 1983 - BVerwG 2 WD 15.83 -).
  • BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07

    Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen;

    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung in Fällen, in denen sich ein Soldat in Vorgesetztenstellung vorsätzlich am Vermögen oder am Eigentum seines Dienstherrn vergriffen hat, als Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich eine Dienstgradherabsetzung "bis" in einen Mannschaftsdienstgrad angenommen (vgl. u.a. Urteile vom 26. April 1983 - BVerwG 2 WD 3.83 - BVerwGE 76, 73 = NZWehrr 1983, 191, vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 11.86 - BVerwGE 83, 273 = NZWehrr 1987, 256, vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 40.90 - BVerwGE 86, 341 = NZWehrr 1991, 79, vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - BVerwGE 93, 126 = NZWehrr 1994, 254 und vom 27. August 2003 - BVerwG 2 WD 5.03 - BVerwGE 119, 1 = Buchholz 235.01 § 38 WDO 2002 Nr. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.06.1992 - 2 WD 62.91

    Wehrrecht - Dienstvergehen - Wahrheitswidrige Aussage

    Ein Soldat, der unter Ausnutzung seiner Stellung als Vorgesetzter - auch ohne massiven Druck - Untergebene zur Falschaussage zu beeinflussen versucht, verletzt seine Fürsorgepflicht nach § 10 Abs. 3 SG (Urteile vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - und vom 16. Januar 1992 - BVerwG 2 WD 34.91 -).

    Anhaltspunkte für situationsbedingte außergewöhnliche Besonderheiten, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 41.86 - <BVerwGE 83, 278 [281]>, vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - und vom 16. Januar 1992 - BVerwG 2 WD 34.91 - m.w.N.) als maßnahmemildernd angesehen werden können, wenn ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte, sind zu Anschuldigungspunkt 3 nicht erkennbar geworden.

    Je höher jedoch Dienstgrad und Dienststellung eines Soldaten sind, desto mehr Ansehen und Vertrauen benötigt er; je höher er in den Dienstgradgruppen steigt, desto größere Anforderungen sind an seine Zuverlässigkeit, sein Pflichtgefühl und sein Verantwortungsbewußtsein zu stellen, und um so schwerer wiegt folglich eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen läßt (vgl. Urteile vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [135]>, vom 6. Juni 1989 - BVerwG 2 WD 1.89 - und vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - m.w.N.).

  • BVerwG, 04.09.2009 - 2 WD 17.08

    Unrichtige Besetzung der Richterbank; Zentraler Sanitätsdienst;

    Je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt und je mehr Verantwortung ihm übertragen wird, umso größer sind die Anforderungen, die an seine Zuverlässigkeit, sein Pflichtgefühl und sein Verantwortungsbewusstsein gestellt werden müssen, und umso schwerer wiegt folglich ein Dienstvergehen, das er sich zuschulden kommen lässt (stRspr, vgl. u.a. Urteile vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - BVerwGE 93, 126 [BVerwG 09.07.1991 - 2 WD 41.90] = NZWehrr 1994, 254 und vom 24. Juni 1992 - BVerwG 2 WD 62.91 - BVerwGE 93, 265 [BVerwG 24.06.1992 - 2 WD 62.91] = NZWehrr 1993, 76).
  • BVerwG, 04.05.1995 - 2 WD 35.94

    Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens -

    Je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, um so mehr Achtung und Vertrauen genießt er; um so größer sind dann auch die Anforderungen, die an seine Zuverlässigkeit, sein Pflichtgefühl und sein Verantwortungsbewußtsein gestellt werden müssen, und um so schwerer wiegt eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen läßt (vgl. Urteile vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 [132] = NZWehrr 1994, 254> und vom 24. Juni 1992 - BVerwG 2 WD 62.91 - <NZWehrr 1993, 76> jeweils m.w.N.; sowie Urteil vom 27. April 1994 - BVerwG 2 WD 38.93 - <NZWehrr 1994, 213 [215] = ZBR 1994, 317 [318]>).

    Ferner ist zu Lasten des früheren Soldaten die erhebliche kritische Resonanz in der lokalen sowie überregionalen Presse zu berücksichtigen (Urteil vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <NZWehrr 1994, 254>).

    Die in der Degradierung des früheren Soldaten gegebenenfalls liegende Härte für den Betroffenen ist im Ergebnis auch nicht unbillig, weil sie im Risikobereich eines für sein Handeln verantwortlichen hohen Offiziers liegt, der sich bewußt sein muß, daß er bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen seine Dienstpflichten unter Umständen seinen Dienstgrad und seine Dienststellung in der Bundeswehr sowie die Höhe der Alimentation aufs Spiel setzt, die ihm der Dienstherr schuldet (vgl. Urteile vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [BVerwG 14.03.1989 - 2 WD 41/88] [136]>, vom 15. November 1990 - BVerwG 2 WD 34.90 -, vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 = NZWehrr 1994, 254>, vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 8.93 - und vom 27. April 1994 - BVerwG 2 WD 38.93 - <NZWehrr 1994, 213 = ZBR 1994, 317>).

  • BVerwG, 27.04.1994 - 2 WD 38.93

    Wehrrecht - Dienstgradherabsetzung - Eigennützige Schädigung des Dienstherrn -

    Je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, um so mehr Achtung und Vertrauen genießt er; um so größer sind dann auch die Anforderungen, die an seine Zuverlässigkeit, sein Pflichtgefühl und sein Verantwortungsbewußtsein gestellt werden müssen, und um so schwerer wiegt eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen läßt (vgl. Urteile vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 [132]> und vom 24. Juni 1992 - BVerwG 2 WD 62.91 - <NZWehrr 1993, 76>; jeweils m.w.N.).

    Die darin gegebenenfalls liegende Härte für den Betroffenen ist im Ergebnis auch nicht unbillig, weil sie im Risikobereich eines für sein Handeln verantwortlichen Soldaten liegt, der sich bewußt sein muß, daß er bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen seine Dienstpflichten unter Umständen seinen Dienstgrad und seine Dienststellung in der Bundeswehr sowie die Höhe der Alimentation aufs Spiel setzt, die ihm der Dienstherr schuldet (vgl. Urteile vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [136]>, vom 15. November 1990 - BVerwG 2 WD 34.90 -, vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - und vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 8.93 -).

  • BVerwG, 13.09.2005 - 2 WD 31.04

    Befehl; Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit; Zentrale Dienstvorschrift;

    f) Bei der hinsichtlich der festzusetzenden Disziplinarmaßnahme vorzunehmenden Gesamtbetrachtung ist davon auszugehen, dass der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung in Fällen, in denen sich ein Soldat in Vorgesetztenstellung vorsätzlich am Vermögen oder am Eigentum seines Dienstherrn vergriffen hat, als Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich eine Dienstgradherabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad annimmt (vgl. u.a. Urteile vom 26. April 1983 - BVerwG 2 WD 3.83 - <BVerwGE 76, 73 [f.]>, vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 11.86 - <BVerwGE 83, 273 [f.]>, vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 40.90 - <BVerwGE 86, 341 [f.]>, vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 [f.] = NZWehrr 1994, 254>, vom 29. Februar 1996 - BVerwG 2 WD 35.95 - und vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 2 WD 14.98 - ); erfolgte der Zugriff im Bereich der dienstlichen Kernpflichten des Soldaten und wurde dadurch bei der gebotenen objektiven Betrachtung eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses für den Dienstherrn unzumutbar, ist eine Entfernung aus dem Dienstverhältnis geboten (stRspr.: u.a. Urteil vom 6. Mai 2003 - BVerwG 2 WD 29.02 - m.w.N.).
  • BVerwG, 25.01.2000 - 2 WD 43.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Verwendung von Kennzeichen

    Je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, um so mehr Achtung und Vertrauen genießt er; um so größer sind dann auch die Anforderungen, die an seine Zuverlässigkeit, sein Pflichtgefühl und sein Verantwortungsbewußtsein gestellt werden müssen, und um so schwerer wiegt eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen läßt (vgl. Urteile vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126, [132]> und vom 24. Juni 1992 - BVerwG 2 WD 62.91 - <BVerwGE 93, 265 = NZWehrr 1993, 76>).

    Wenngleich dem Zeitfaktor allein keine maßnahmemildernde Wirkung zukommt, hat er für die Maßnahmebemessung insofern Bedeutung, als er eine bessere Beurteilung der Persönlichkeit des Soldaten ermöglicht und ihm die Chance eröffnet, durch eine hervorragende Dienstleistung eine Nachbewährung zu erbringen (vgl. Urteile vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 [132]>, vom 19. Juni 1996 - BVerwG 2 WD 3.96 - < BVerwGE 103, 349 [353] > und vom 24. August 1999 - BVerwG 2 WD 8.99 -).

  • BVerwG, 13.02.2008 - 2 WD 5.07

    Reisekostenbetrug; Gehaltskürzung; Einstellung des Verfahrens; Vermögen des

    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung in Fällen, in denen sich ein Soldat in Vorgesetztenstellung vorsätzlich am Vermögen oder am Eigentum seines Dienstherrn vergriffen hat, als Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich eine Dienstgradherabsetzung "bis" in einen Mannschaftsdienstgrad angenommen (vgl. u.a. Urteile vom 26. April 1983 - BVerwG 2 WD 3.83 - BVerwGE 76, 73 , vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 11.86 - BVerwGE 83, 273 , vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 40.90 - BVerwGE 86, 341 , vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - BVerwGE 93, 126 = NZWehrr 1994, 254 und vom 27. August 2003 - BVerwG 2 WD 5.03 - BVerwGE 119, 1 = Buchholz 235.01 § 38 WDO 2002 Nr. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.08.2007 - 2 WD 27.06

    Befehl; Gehorsam; treues Dienen; Treue; Disziplin; Ansehen der Bundeswehr;

    Je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, umso größer sind die Anforderungen, die an seine Zuverlässigkeit, sein Pflichtgefühl und sein Verantwortungsbewusstsein gestellt werden müssen, und umso schwerer wiegt eine Pflichtverletzung, die er sich zu schulden kommen lässt (vgl. Urteile vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - BVerwGE 93, 126 = NZWehrr 1994, 254 und vom 21. Juni 2000 - BVerwG 2 WD 19.00 - Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 37 = NZWehrr 2001, 33).
  • BVerwG, 08.07.1998 - 2 WD 42.97

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Betrug zu Lasten des Dienstherrn

    Je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, um so mehr Achtung und Vertrauen genießt er; um so größer sind dann auch die Anforderungen, die an seine Zuverlässigkeit, sein Pflichtgefühl und sein Verantwortungsbewußtsein gestellt werden müssen, und um so schwerer wiegt eine Pflichtverletzung, die er sich zu Schulden kommen läßt (vgl. Urteile vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 [132] = NZWehrr 1994, 254 [256]>, vom 27. April 1994 - BVerwG 2 WD 38.93 - und vom 4. Mai 1995 - BVerwG 2 WD 35.94 - <BVerwGE 103, 226 = NZWehrr 1995, 252>).

    Die darin liegende Härte für den Betroffenen ist schon deshalb nicht unbillig, weil sie im Risikobereich eines für sein Handein verantwortlichen Soldaten liegt, der sich bewußt sein muß, daß er bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen seine Dienstpflichten unter Umständen seinen Dienstgrad und seine Dienststellung in der Bundeswehr sowie die Höhe der Alimentation des Dienstherrn aufs Spiel setzt (Urteile vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [BVerwG 14.03.1989 - 2 WD 41/88] [136]>, vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - und vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 8.93 -).

  • BVerwG, 18.09.2003 - 2 WD 3.03

    Bedingter Vorsatz; Abgrenzung Vorsatz und Fahrlässigkeit; Reisekostenbetrug;

  • BVerwG, 18.11.2003 - 2 WDB 2.03

    Vorläufige Dienstenthebung; Uniformtrageverbot; Einbehaltung von Dienstbezügen;

  • BVerwG, 03.09.1997 - 2 WD 54.96

    Recht der Soldaten - Verstoß gegen die Treuepflicht bei wahrheitswidriger

  • BVerwG, 01.09.1997 - 2 WD 13.97

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei unberechtigter Führung von

  • BVerwG, 28.04.2005 - 2 WD 25.04

    Kinderpornografie; Besitz kinderpornografischer Schriften; Weiterleitung

  • BVerwG, 11.02.2003 - 2 WD 35.02

    Beschaffen und Besitz kinderpornografischer Bilder; Eingriff in Menschenwürde;

  • BVerwG, 13.02.2008 - 2 WD 9.07

    Diebstahl; Vermögen des Dienstherrn; Bagatellgrenze; Disziplinarmaßnahme;

  • BVerwG, 04.03.2009 - 2 WD 10.08

    Außerdienstliches Fehlverhalten; Betrug; uneidliche Falschaussage;

  • BVerwG, 19.02.1997 - 2 WD 27.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei entwürdigender Behandlung

  • BVerwG, 28.01.2004 - 2 WD 13.03

    Stabsarzt; Personalratsvorsitzender; Befehl; Zeitpunkt der Ausführung des

  • BVerwG, 28.04.2004 - 2 WD 20.03

    Ungenehmigte Nebentätigkeit; Vermittlung von Finanzdienstleistungsprodukten;

  • BVerwG, 17.02.2004 - 2 WD 15.03

    Besitzverschaffung und Besitz kinderpornografischer Bilder im dienstlichen

  • BVerwG, 03.02.1998 - 2 WD 16.97

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Vergreifen am Eigentum oder

  • BVerwG, 24.01.1996 - 2 WD 26.95

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme bei Entwendung von Bundeswehrmaterial,

  • BVerwG, 05.04.1995 - 2 WD 36.94

    Betrug eines Soldaten zum Nachteil des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr -

  • BVerwG, 24.08.1999 - 2 WD 8.99

    Tätigkeit eines Soldaten für den ehemaligen Staatssicherheitsdienst der DDR -

  • BVerwG, 28.10.2003 - 2 WD 10.03

    Versorgungsfeldwebel; Veruntreuung von Bundeswehr-Material; Manipulation an

  • BVerwG, 19.06.1996 - 2 WD 3.96

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahmen bei sexuellem Mißbrauch eines

  • BVerwG, 07.12.1995 - 2 WD 20.95

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme gegen einen Stabsoffizier und

  • BVerwG, 27.08.2003 - 2 WD 5.03

    Zugriff auf Vermögen des Dienstherrn; Reisekosten; Abweichen von bisheriger

  • BVerwG, 29.02.1996 - 2 WD 35.95

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme gegen Oberst nach Betrug bei

  • BVerwG, 17.09.2003 - 2 WD 49.02

    S 3-Feldwebel; Zugriff auf Vermögen oder Eigentum des Dienstherrn; Alkoholfahrt;

  • BVerwG, 07.11.2000 - 2 WD 18.00

    Disziplinarverfahren wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger

  • BVerwG, 20.08.1991 - 2 WD 14.91

    Wehrrecht Disziplinarmaßnahme - Beleidigung gegenüber Untergebenen -

  • BVerwG, 29.10.2003 - 2 WD 9.03

    Unerlaubtes, eigenmächtiges Fernbleiben von der Truppe; Urlaub; Erholungsurlaub;

  • BVerwG, 07.10.1993 - 2 WD 8.93

    Vollendeter oder versuchter Betrug eines Soldaten zulasten des Dienstherrn durch

  • BVerwG, 27.08.2003 - 2 WD 39.02

    Besitzverschaffung von Bildern kinderpornografischen Inhalts; Versenden

  • BVerwG, 25.10.1995 - 2 WD 12.95

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme bei zweckwidriger Verwendung von

  • BVerwG, 18.06.2003 - 2 WD 50.02

    Ungenehmigte Nebentätigkeit gegen Entgelt; nicht genehmigte betriebsärztliche

  • BVerwG, 21.06.2000 - 2 WD 19.00

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Begehung eines Reisekostenbetruges -

  • BVerwG, 16.03.1999 - 2 WD 31.98

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Falschbeantwortung der Fragen zu einer

  • BVerwG, 28.05.1997 - 2 WD 52.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Betrug durch unrichtige

  • BVerwG, 01.07.2003 - 2 WD 51.02
  • BVerwG, 11.06.1997 - 2 WD 45.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Unterschlagung eines anvertrauten

  • BVerwG, 24.10.1995 - 2 WD 19.95

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme bei Zugriff auf Eigentum oder Vermögen

  • BVerwG, 28.02.2002 - 2 WD 35.01

    Auslandseinsatz der Bundeswehr; Ausführen des so genannten Hitlergrußes;

  • BVerwG, 03.12.1997 - 2 WD 2.97

    Recht der Soldaten - Mißbrauch des Diensttelefons für Privatgespräche als

  • BVerwG, 17.07.2001 - 2 WD 56.00

    Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz bzw. Waffengesetz - Mitnahme von

  • BVerwG, 26.04.2001 - 2 WD 47.00

    Falschangabe der Wohnanschrift in einem Antrag auf Erstbewilligung von

  • BVerwG, 24.03.1998 - 2 WD 28.97

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Zugriff auf Munition und

  • BVerwG, 27.10.1998 - 2 WD 14.98

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Schädigung des Dienstherrn durch

  • BVerwG, 24.06.1998 - 2 WD 40.97

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Verstoß gegen das Gebot zur Achtung

  • BVerwG, 04.12.1997 - 2 WD 21.97

    Betrug eines Soldaten zu Lasten der Bundeswehr - Pflicht zum treuen Dienen -

  • BVerwG, 20.07.1994 - 2 WD 1.94

    Disziplinarrecht - Reisekostenbetrügerei - Offizier - Dienstgradherabsetzung -

  • BVerwG, 17.06.2003 - 2 WD 2.02

    Kompaniefeldwebel; Versagen im Kernbereich; Milderungsgründe in der Tat; lange

  • BVerwG, 25.08.1999 - 2 WD 13.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen unrichtiger Angaben zu Fragen über eine

  • BVerwG, 23.07.1997 - 2 WD 7.97

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei sexueller Nötigung eines

  • BVerwG, 28.11.1996 - 2 WD 32.96

    Dienstvergehen eines Soldaten durch vorsätzliche Bereicherung zum Nachteil des

  • BVerwG, 18.01.1995 - 2 WD 28.94

    Soldat - Homosexuelles Verhalten - Maßnahmebemessung

  • BVerwG, 16.12.2004 - 2 WD 15.04
  • BVerwG, 18.02.2004 - 2 WD 11.03

    Zugriff auf Vermögen; Vermögen des Dienstherrn; Tatmilderungsgrund;

  • BVerwG, 10.05.1994 - 2 WD 44.93

    Fortgesetzter Diebstahl durch einen Soldaten als vorsätzlicher Verstoß gegen die

  • BVerwG, 16.01.1992 - 2 WD 34.91

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Missachtung eines dienstlichen Befehls

  • BVerwG, 17.02.2000 - 2 WD 45.99

    Wiederholter Diebstahl eines Soldaten im Warenhaus - Betrügerisches Vorgehen zu

  • BVerwG, 24.02.1999 - 2 WD 27.98

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Erschleichung medizinischer Leistungen

  • BVerwG, 23.04.1997 - 2 WD 42.96

    Beförderungsverbot wegen eines Dienstvergehens der entwürdigenden Behandlung

  • BVerwG, 11.07.2002 - 2 WD 3.02

    Außerdienstliche Verfehlungen eines Soldaten in Vorgesetztenstellung gegen

  • BVerwG, 26.07.2006 - 2 WD 14.05
  • BVerwG, 29.08.2002 - 2 WDB 6.02

    Anordnung der vorläufigen Dienstenthebung einhergehend mit einem Uniformverbot

  • BVerwG, 26.01.2000 - 2 WD 33.99

    Disziplinarverfahren gegen früheren Soldaten wegen Unterschlagung von Waffen und

  • BVerwG, 29.06.1995 - 2 WD 11.95

    Disziplinarmaßnahmen bei Dienstvergehen eines Soldaten durch Zugriff auf

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.07.2013 - L 3 KA 41/12

    Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen - Vorstand - Zuständigkeit für

  • BVerwG, 22.11.2000 - 2 WD 26.00

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Entfernung vom Dienst trotz Widerrufs

  • BVerwG, 05.04.2001 - 2 WD 49.00

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Herstellung und Gebrauch einer unechten

  • BVerwG, 01.03.2000 - 2 WD 54.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Fälschung und Einreichung gefälschter

  • BVerwG, 24.07.1997 - 2 WD 15.97

    Disziplinarmaßnahmen bei Dienstvergehen eines Soldaten durch Inverkehrbringen

  • BVerwG, 20.06.1996 - 2 WD 21.95

    Dienstvergehen eines Soldaten durch Gefährdung oder Schädigung des Vermögens des

  • BVerwG, 28.02.1996 - 2 WD 4.96

    Berücksichtigung von Eigenart und Schwere des Dienstvergehens, dessen

  • BVerwG, 26.04.1994 - 2 WD 32.93

    Verstoß gegen die Verpflichtung zu achtungswürdigem und vertrauenswürdigem

  • BVerwG, 09.11.1993 - 2 WD 31.93

    Beurteilung eines wiederholten Betruges als schweres Dienstvergehen -

  • BVerwG, 22.05.2007 - 2 WD 13.06
  • BVerwG, 05.07.1994 - 2 WD 19.94

    Dienstvergehen eines Soldaten durch vorsätzliche Verletzung der

  • BVerwG, 10.10.2001 - 2 WD 31.01

    Entscheidung des Berufungsgerichts bei Beschränkung des Rechtsmittels eines

  • BVerwG, 28.08.2001 - 2 WD 8.01

    Entscheidung des Gerichts unter Beachtung des Verschlechterungsverbotes bei

  • BVerwG, 21.02.2001 - 2 WD 45.00

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen des Verdachts des Betruges zum Nachteil

  • BVerwG, 24.05.2000 - 2 WD 40.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen falscher Angaben in der

  • BVerwG, 23.01.2002 - 2 WD 28.01

    Rechtsmittelverfahren über die Rechtmäßigkeit einer Dienstgradherabsetzung eines

  • BVerwG, 20.07.1994 - 2 WD 4.94

    Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens gegen einen Soldaten wegen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 06.06.1991 - 6 P 8.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,526
BVerwG, 06.06.1991 - 6 P 8.89 (https://dejure.org/1991,526)
BVerwG, Entscheidung vom 06.06.1991 - 6 P 8.89 (https://dejure.org/1991,526)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Juni 1991 - 6 P 8.89 (https://dejure.org/1991,526)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,526) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Probebeamten Wahlberechtigung - Wahlanfechtung - Antragsauslegung Personalratswahl

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 147 (Ls.)
  • DVBl 1991, 1204
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (44)

  • GemSOGB, 12.03.1987 - GmS-OGB 6/86

    Differierende Auslegung des Begriffs "der zu ihrer Berufsausbildung

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1991 - 6 P 8.89
    Dem hat sich der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes angeschlossen (BVerwGE 77, 370).

    "Beschäftigter im öffentlichen Dienst" bzw. "Dienstkraft" ist hiernach nur derjenige, der persönlich auf der Grundlage eines Beamtenverhältnisses, eines Beschäftigungsverhältnisses, das nach dem in Betracht kommenden besonderen Tarif- oder Dienstordnungsrecht begründet worden ist, oder eines Berufsausbildungsverhältnisses in eine Dienststelle, eine Betrieb der öffentlichen Hand oder eine sonstige öffentliche Einrichtung eingegliedert ist und der durch seine Tätigkeit an der Erfüllung der dieser Einrichtung gestellten öffentlichen Aufgabe mitwirkt oder sich im Rahmen einer Berufsausbildung auf eine solche Mitwirkung vorbereitet (BVerwGE 77, 370 ).

  • BVerwG, 08.06.1962 - VII P 7.61

    Anforderungen an die Wählbarkeit eines von jeder dienstlichen Tätigkeit

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1991 - 6 P 8.89
    Das Oberverwaltungsgericht habe ferner nicht beachtet, daß der Begriff der Abordnung im Sinne des § 12 BlnPersVG nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sehr weit gefaßt sei und begrifflich über die Fälle der Abordnung im rein beamtenrechtlichen Sinne hinausgehe (BVerwGE 14, 241 ).

    So hat zu § 9 PersVG 1955 entschieden, nach dieser Vorschrift beziehe sich die Abordnung auf alle Bediensteten, d.h. nicht nur auf Beamte, sondern auch auf Angestellte und Abeiter, so daß sie mit dem rein beamtenrechtlichen Begriff der Abordnung des § 27 BBG nicht ohne weiteres identifizierbar sei, möge dieser auch für die Abordnung von Angestellten und Arbeitern entsprechend anwendbar sein; liege jedoch eine beamtenrechtliche Abordnung im Sinne von § 27 BBG vor, dann werde es sich stets auch um eine Abordnung im Sinne von § 9 Abs. 2 PersVG 1955 handeln, die bei mehr als dreimonatiger Dauer zur Wahlberechtigung führe (vgl. BVerwGE 14, 241 ; ferner BVerwGE 7, 331).

  • BVerwG, 11.03.1966 - VII P 8.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1991 - 6 P 8.89
    Wie nämlich das Bundesverwaltungsgericht weiterhin entschieden habe, stehe dem Dienstherrn bezüglich der Bestimmung einer Stammdienststelle ein Recht zu, diese auch mit personalvertretungsrechtlicher Wirkung festzulegen, soweit nicht bindende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstünden (BVerwG PersV 1966, 85 ).

    Zwar trifft es zu, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dem Dienstherrn das Recht zusteht, die Stammdienststelle auch mit personalvertretungsrechtlicher Wirkung durch verwaltungsorganisatorische Maßnahmen festzulegen, soweit nicht bindende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen (Beschluß vom 11. März 1966 - BVerwG 7 P 8.65 - PersV 1966, 85).

  • BVerwG, 05.10.1989 - 6 P 2.88

    Jugendvertretung - Beendigung der Amtszeit - Ungültigkeit der Wahl -

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1991 - 6 P 8.89
    Eine solche Modifizierung stellt einen Fall des § 246 Nr. 2 ZPO dar und bedeutet deshalb keine Antragsänderung; sie ist auch im zweiten Rechtszug noch ohne weiteres möglich (vgl. Beschluß vom 5. Oktober 1989 - BVerwG 6 P 2.88 - Buchholz 250 § 19 BPersVG Nr. 5; zum Übergang von der Leistungsklage zur Feststellungsklage: BGH, Urteil vom 4. Oktober 1984 - VII ZR 162/83 - NJW 1985, 1784).

    Unter diesen Voraussetzungen ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ein schutzwürdiges Interesse für einen entsprechenden Feststellungsantrag auch dann gegeben, wenn z.B. die Amtszeit der Personalvertretung, deren Wahl ursprünglich angefochten wurde, inzwischen abgelaufen ist (Beschluß vom 5. Oktober 1989, a.a.O.).

  • BVerwG, 10.05.1982 - 6 P 40.80

    Personalrat - Anfechtung der Wahl - Soldatenvertreter - Sondervertretung -

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1991 - 6 P 8.89
    Die zugelassene Rechtsbeschwerde führt folglich ohne Bindung an die erhobenen sachlichen Rügen im Rahmen der Anträge in vollem Umfang zur Nachprüfung der angegriffenen Entscheidung (Urteil vom 17. Mai 1973 - BVerwG 5 C 84.72 - ; Beschluß vom 10. Mai 1982 - BVerwG 6 P 40.80 - Buchholz 238.3 A § 17 BPersVG Nr. 2 = BVerwGE 65, 297 ).

    Ein Anfechtungsantrag hält sich daher nur im Rahmen des für Anfechtungsverfahren zulässigen Verfahrensgegenstandes, wenn und soweit er auf die Herstellung der gesetzmäßigen Zusammensetzung des Personalrats abzielt (vgl. auch BVerwGE 65, 33 ; 65, 297 ).

  • BVerwG, 11.05.1962 - VII P 6.61

    Zulässigkeit der Neuausschreibung einer Vorabstimmung über die Durchführung einer

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1991 - 6 P 8.89
    Namentlich besteht zu einer nachträglichen Umdeutung von Anträgen, die vor Fristablauf anders gestellt worden sind, dann, wenn dadurch deren Inhalte und Zielsetzungen verändert werden, keine verfahrensrechtliche Handhabe (vgl. zu allem BVerwGE 14, 153 ).

    Die ge nannte Maxime macht es den Gerichten zur besonderen Aufgabe, in eigener Initiative den streitigen Sachverhalt zu klären und bei den Beteiligten auf die Stellung sachdienlicher Anträge hinzuwirken; weiter reicht sie jedoch nicht (vgl. BVerwGE 14, 153 ).

  • BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 41.80

    Gerichtsvollzieher - Versetzung innerhalb Behörde - Abordnung innerhalb Behörde -

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1991 - 6 P 8.89
    Damit hat es den Begriff "Abordnung", soweit er für die personalvertretungsrechtlichen Rechtsbeziehungen der Beamten bedeutsam ist, im wesentlichen auf den Inhalt des entsprechenden dienstrechtlichen Begriffs der "Abordnung" festgelegt (vgl. dazu § 27 Abs. 1 BBG; ferner BVerwGE 40, 104 ; 65, 270 ; Beschluß vom 3. Juli 1990 - BVerwG 6 P 10.87 - PersR 1990, 295 = PersV 1990, 540 = DVBl. 1990, 1239).
  • BVerwG, 04.05.1972 - II C 13.71

    Anspruch auf Vergütung nach den Richtlinien über die Vergütung von

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1991 - 6 P 8.89
    Damit hat es den Begriff "Abordnung", soweit er für die personalvertretungsrechtlichen Rechtsbeziehungen der Beamten bedeutsam ist, im wesentlichen auf den Inhalt des entsprechenden dienstrechtlichen Begriffs der "Abordnung" festgelegt (vgl. dazu § 27 Abs. 1 BBG; ferner BVerwGE 40, 104 ; 65, 270 ; Beschluß vom 3. Juli 1990 - BVerwG 6 P 10.87 - PersR 1990, 295 = PersV 1990, 540 = DVBl. 1990, 1239).
  • BVerwG, 02.09.1983 - 6 P 29.82

    Der Begriff der Abordnung im Sinne des Personalvertretungsrechts - Aufspaltung

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1991 - 6 P 8.89
    Hieran anknüpfend hat der Senat auch in der Folgezeit für vergleichbare Vorschriften ein weites Verständnis des personalvertretungsrechtlichen Begriffs der "Abordnung" zugrunde gelegt (zu § 9 NdsPersVG: Beschluß vom 2. September 1983 - BVerwG 6 P 29.82 - Buchholz 238.36 § 9 NdsPersVG Nr. 1).
  • BVerwG, 03.07.1990 - 6 P 10.87

    Mitbestimmung des Personalrats i.R.e. vorübergehenden Zuweisung eines

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1991 - 6 P 8.89
    Damit hat es den Begriff "Abordnung", soweit er für die personalvertretungsrechtlichen Rechtsbeziehungen der Beamten bedeutsam ist, im wesentlichen auf den Inhalt des entsprechenden dienstrechtlichen Begriffs der "Abordnung" festgelegt (vgl. dazu § 27 Abs. 1 BBG; ferner BVerwGE 40, 104 ; 65, 270 ; Beschluß vom 3. Juli 1990 - BVerwG 6 P 10.87 - PersR 1990, 295 = PersV 1990, 540 = DVBl. 1990, 1239).
  • BVerwG, 02.05.1957 - II CO 2.56

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde und der Beschwerde gegen die Nichtzulassung

  • BVerwG, 21.11.1958 - VII P 3.58

    Rechtsmittel

  • BAG, 07.07.1954 - 1 ABR 2/54

    Betriebsverfassungsrecht: Gültigkeitsvoraussetzungen der Abstimmung nach § 13

  • BVerwG, 05.05.1978 - 6 P 8.78

    Angestellter - Tarifvertrag der Dienststelle - Günstigkeitsprinzip - Angehörige

  • BVerwG, 23.10.1984 - 6 P 15.84

    Merkmale des Beschäftigungsverhältnisses eines zur Berufsausbildung Beschäftigten

  • BVerwG, 08.12.1967 - VII P 17.66

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 17.05.1973 - V C 84.72

    Rechtsmittel

  • BAG, 27.06.1989 - 1 ABR 33/88

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach Abs. 1 Nr. 2 bei der Umsetzung von

  • BAG, 20.11.1984 - 1 ABR 64/82

    Wirtschaftsausschuß - Vorbereitung von Sitzungen

  • BGH, 04.10.1984 - VII ZR 162/83

    Zulässigkeit des Übergangs von der Feststellungs- zur Leistungsklage

  • BAG, 13.06.1989 - 1 ABR 4/88

    Betriebsrat - Bewachungsunternehmen - Wachpersonal

  • BAG, 18.02.1986 - 1 ABR 27/84

    Zustimmung des Betriebsrats bei Versetzungen

  • BVerwG, 20.06.1986 - 6 P 4.83

    Mitbestimmungsspielraum - Personelle Maßnahmen - Zustimmungsverweigerung -

  • BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 63/87

    Anschlußrechtsbeschwerde - Betriebsvereinbarung

  • BVerwG, 16.10.1975 - II C 43.73

    Zulassung der Revision - Beschränkung auf Rechtsfrage

  • BVerwG, 27.03.1990 - 6 P 34.87

    Prozeßhindernisses der Rechtshängigkeit im Falle der Anhängigkeit zweier

  • BVerwG, 12.03.1986 - 6 P 5.85

    Abbruchbefugnis - Dienststellenleiter - Einigungsverfahren - Durchführung der

  • BGH, 25.03.1980 - VI ZR 61/79

    Berücksichtigung des Mitverschuldens bei Erlaß eines Grundurteils

  • BAG, 24.11.1981 - 1 ABR 42/79

    Durchführung des Einigungsstellenverfahrens

  • BAG, 14.11.1984 - 7 AZR 133/83

    Kündigung - Revisionszulassung - Einzelvertretungsmacht - Vertretungsmacht -

  • BVerwG, 24.10.1975 - VII P 11.73

    Auflösung des Personalrates - Ausschluß eines Mitgliedes - Ablauf der Amtszeit -

  • BVerwG, 17.10.1972 - III C 82.71

    Vertreibungsschaden an einem ruhenden Betrieb - Vertreibungsschaden an einem

  • BVerwG, 25.02.1988 - 2 C 65.86

    Beamtenbesoldung - Hafenlotse - Technikerzulage

  • BAG, 08.11.1983 - 1 ABR 57/81

    Unterlassungsantrag

  • BVerwG, 08.07.1977 - 7 P 28.75

    Zulässigkeit des Hinzutretens durch Einlegung von Rechtsmitteln - Unmittelbare

  • BAG, 26.06.1973 - 1 ABR 24/72

    Zutrittsrecht der Gewerkschaften

  • BVerwG, 01.04.1976 - II C 39.73

    Vererblichkeit des Beihilfeanspruchs - Geltendmachung des Beihilfeanspruchs -

  • BVerwG, 05.11.1957 - VII P 4.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 08.02.1982 - 6 P 43.80

    Quorum bei Wahlanfechtungen - Rechtsmittel - Beschwerdeberechtigung -

  • BAG, 09.10.1970 - 1 ABR 18/69

    Mitwirkungsrecht - Betriebsrat - Lohngruppeneinteilung

  • BAG, 14.01.1983 - 6 ABR 39/82

    Anfechtung Betriebsratswahl

  • BAG, 20.05.1969 - 1 ABR 20/68

    Gruppenwahl - Anfechtung - Wahl in einer Gruppe - Gruppeneinteilung -

  • BVerwG, 23.01.1959 - VII P 2.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 26.10.1962 - VII P 15.61
  • BVerwG, 26.11.2008 - 6 P 7.08

    Personalrat der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes; Wahlanfechtungsrecht der

    Die Zulässigkeit eines derartigen Begehrens ist aus dem gewerkschaftlichen Wahlanfechtungsrecht abgeleitet (vgl.Beschluss vom 6. Juni 1991 - BVerwG 6 P 8.89 - Buchholz 251.2 § 12 BlnPersVG Nr. 1 S. 6).

    Diesen Zweck kann die auf eine Gruppe beschränkte Wahlanfechtung nicht erreichen, wenn sich der festgestellte Wahlrechtsverstoß auf das Wahlergebnis insgesamt oder jedenfalls auch in einer weiteren Gruppe auswirken kann (vgl. Beschluss vom 6. Juni 1991 a.a.O. S. 5 f.).

  • VG Ansbach, 31.07.2013 - AN 7 P 12.00752

    Wahlanfechtung betreffend Wahlen zu personalvertretungsrechtlichen Gremien bei

    Nach den in der mündlichen Verhandlung von Seiten der Antragsteller zu 1) bis 3) abgegebenen bestätigenden bzw. klarstellenden Äußerungen richten sich die Wahlanfechtungen sachdienlicherweise (vgl. BVerwG, B.v. 6.6.1991, Az. 6 P 8/89, juris - Rd.Nr. 25) auf die Wahlen der jeweiligen Personalvertretungen als Ganzes, d.h. sie sind nicht auf die Wahlen der Vertreter einer einzelnen Beschäftigtengruppe bzw. Wählergruppe (Beamte, Arbeitnehmer) beschränkt.

    Dies entspricht auch dem Wortlaut des am 14. Mai 2012 bei der Fachkammer eingegangenen undatierten Antrages der Antragsteller zu 1) bis 3) (im Folgenden auch: Wahlanfechtungsantrag), der insoweit keine Einschränkungen oder Unklarheiten enthält (zu den - beschränkten - Auslegungsmöglichkeiten hinsichtlich eines Wahlanfechtungsantrages vgl. etwa BVerwG, B.v. 6.6.1991, Az. 6 P 8/89, juris - Rd.Nrn. 21, 22).

    Für eine bei Wahlanfechtungsverfahren eintretende Verfahrenskonstellation dieser Art ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa B.v. 5.10.1989, Az. 6 P 2/88, juris, Rd.Nr. 13; B.v. 6.6.1991, Az. 6 P 8/89, juris - RdNrn. 27, 28 - B.v. 26.11.1997, Az. 6 P 12/95, juris, Rd.Nr. 14) grundsätzlich anerkannt, dass der ursprüngliche Antrag, ein Gestaltungsantrag ("die Wahl für ungültig zu erklären"), dahin modifiziert werden kann, ohne dass dies eine Antragsänderung im eigentlichen Sinne darstellen würde, dass nunmehr vom Gericht festgestellt werden möge, die betreffende Wahl sei unwirksam gewesen.

    Der diesbezügliche Gestaltungsantrag, die genannte Wahl für ungültig zu erklären, ist jedoch ebenfalls abzuweisen, und zwar als unbegründet, weil die hierfür erforderlichen, abschließend (vgl. etwa Lorenzen/Schlatmann, BPersVG, § 25, RdNr. 1; Ilbertz/Widmaier/Sommer § 25 RdNr. 2; BVerwG, B.v. 6.6.1991, Az. 6 P 8/89) in § 25 BPersVG geregelten Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

    Dieser legitime gesetzgeberische Grundgedanke rechtfertigt und erfordert eine gewisse Strenge bei der Handhabung der in § 25 BPersVG aufgestellten Kriterien und setzt einer allzu großzügigen Handhabung Grenzen (vgl. etwa auch BVerwG, Beschluss vom 6.6.1991, Az. 6 P 8/89, juris RdNr. 17).

  • BVerwG, 15.05.2002 - 6 P 8.01

    Erlöschen der Mitgliedschaft im Personalrat; Blockmodell der Altersteilzeit;

    Unter einem Beschäftigten im Sinne dieser Vorschrift wird derjenige verstanden, der auf der Grundlage eines Beamten- oder Arbeitsverhältnisses in eine Dienststelle eingegliedert ist und dort an der Erfüllung öffentlicher Aufgaben mitwirkt (vgl. Beschluss vom 12. März 1987 - GmS-OGB 6/86 - BVerwGE 77, 370, 376; ferner Beschluss vom 6. Juni 1991 - BVerwG 6 P 8.89 - Buchholz 251.2 § 12 BlnPersVG Nr. 1 S. 7 f.; Beschluss vom 25. September 1995 - BVerwG 6 P 44.93 - BVerwGE 99, 230, 231 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 13.02.1991 - 17 P 90.3750   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,9208
VGH Bayern, 13.02.1991 - 17 P 90.3750 (https://dejure.org/1991,9208)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.02.1991 - 17 P 90.3750 (https://dejure.org/1991,9208)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Februar 1991 - 17 P 90.3750 (https://dejure.org/1991,9208)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,9208) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit regional beschränkter Teilnachwahl zu überörtlichem Personalrat; Verstoß gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht bei fehlenden Stimmzetteln; Anforderungen an Rechtsschutzbedürfnis bei Wahlanfechtung; Allgemeine Wahlrechtsgrundsätze für die ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 147
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht