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   VGH Baden-Württemberg, 12.05.1992 - 9 S 1210/90   

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https://dejure.org/1992,4141
VGH Baden-Württemberg, 12.05.1992 - 9 S 1210/90 (https://dejure.org/1992,4141)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.05.1992 - 9 S 1210/90 (https://dejure.org/1992,4141)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Mai 1992 - 9 S 1210/90 (https://dejure.org/1992,4141)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zeitüberschreitung bei der ärztlichen Vorprüfung - Sanktionsnote; Prüfungsrücktritt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prüfling (Anrechenbares Fehlverhalten) - Rechtzeitige Abgabe der Prüfungsarbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 630
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VG Karlsruhe, 03.05.2006 - 7 K 1243/05

    Voraussetzungen für die Bewertung einer Aufsichtsklausur mit 0 Punkten wegen

    Mit der Sanktionsregelung verfolgt der Verordnungsgeber insbesondere den Zweck, gleiche Prüfungsbedingungen für alle Kandidaten zu gewährleisten (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.05.1992, Az.: 9 S 1210/90, NVwZ-RR 1992, 639).

    Bei diesem Ansatz wäre die Rechtzeitigkeit der Abgabe auf das konkrete Übergabeverlangen des die Aufsichtsarbeit einsammelnden Personals zu beziehen und ein Weiterarbeiten bis zu diesem Zeitpunkt zwar weisungswidrig und ein Verstoß gegen die Arbeitszeitvorgabe des § 23 Abs. 1 Satz 2 AOÄ, jedoch noch nicht sanktionsbewehrt" (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.05.1992, a.a.O.).

    Schon dies legt eine über den Wortlaut hinausgehende Auslegung, durch die der Anknüpfungszeitpunkt für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit der Abgabe zum Ende der Bearbeitungszeit vorverlegt wird, nicht nahe (vgl. zur Regelung in § 19 ÄAppO 1983: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.05.1992, a.a.O.).

    Insoweit besteht hier ein grundsätzlicher Unterschied zu einer Prüfung im Multiple-Choice-Verfahren, bei dem jede einzelne vom Aufgabenheft zutreffend auf den Antwortbogen übertragene Lösung das Bestehen oder eine bessere Bewertung wahrscheinlicher macht (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urt. v.12.05.1992, a.a.O., und BVerwG, Urt. v. 28.11.1980, a.a.O.).

    Die Kammer verkennt dabei nicht, dass der Zweck der Vorschrift in der Gewährleistung gleicher Prüfungsbedingungen liegt, was für eine möglichst weitgehende Vorverlagerung des Anknüpfungspunkts, zum Ende der festgelegten Prüfungszeit hin, spricht (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.05.1992, a.a.O.).

    Zwar hat die seitens des Kandidaten erforderliche Übergabe der Arbeit regelmäßig schon beim erstmaligen Erscheinen der Aufsichtsperson am Arbeitsplatz zu erfolgen (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.05.1992, a.a.O.), ohne dass es dazu einer ausdrücklichen Aufforderung bedarf.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2008 - 19 B 870/08

    Bestehen einer Pflicht zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer vorgesehenen

    VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.5.1992 - 9 S 1210/90 -, juris, Rdn. 15.
  • VG Köln, 14.02.2008 - 6 K 486/07

    Sanktionsbeschluss zur Zweiten Juristischen Staatsprüfung durch ein

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28.10.2005 - 14 A 642/05 -, zur Vorgängerregelung des § 10 Abs. 1 JAO NRW; ebenso VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 12.5.1992 - 9 S 1210/90 -, NVwZ-RR 1992, S. 630, sowie Beschluss vom 22.5.2007 - 9 S 3013/06 -, VBlBW 2007, S. 388.

    So aber VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.5.1992 - 9 S 1210/90 -, NVwZ-RR 1992, S. 630; VG Karlsruhe, Urteil vom 3.5.2006 - 7 K 1243/05 -, zitiert nach juris.

  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2007 - 9 S 3013/06

    Rechtzeitige Abgabe einer Aufsichtsarbeit in der Zweiten Juristischen

    Der Senat hat aber zur ähnlichen Vorschrift des § 19 Abs. 1 Satz 1 AOÄ in seinem Urteil vom 12.05.1992 - 9 S 1210/92 -, NVwZ-RR 1992, 630, ausgeführt, dass gegen die Anknüpfung an den bloßen Ablauf der Prüfungszeit bzw. dessen Bekanntgabe der Wortlaut der - wegen ihres belastenden Charakters im Zweifel restriktiv zu interpretierenden - Sanktionsvorschrift spreche.
  • VG Düsseldorf, 26.01.2024 - 15 K 7729/22

    Sanktion, Aufsichtsarbeit, Abliefern, Verhältnismäßigkeit

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28. Oktober 2005 - 14 A 642/05 -, juris, Rdnr. 7 (für den Fall der Abgabe einer Hausarbeit); VGH BW, Urteil vom 12. Mai 1992 - 9 S 1210/90 -, juris, Rdnr. 15 (so zur "Abgabe einer Aufsichtsarbeit").
  • VGH Bayern, 05.10.2009 - 7 CE 09.1893

    Beamtenanwärter; Zwischenprüfung; nicht rechtzeitige Abgabe der Arbeit; zwingende

    Mit der Bestimmung des § 20 Abs. 2 Satz 2 APO verfolgt der Verordnungsgeber den Zweck, dem Grundsatz der Chancengleichheit, der im Prüfungsrecht besondere Bedeutung besitzt, tatsächliche Geltung zu verschaffen (vgl. BayVGH vom 19.2.1981 BayVBl 1981, 687/688; VGH BW vom 12.5.1992 NVwZ-RR 1992, 630).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.1998 - 9 S 385/98

    Rücktritt von einem Prüfungsteil - Auswirkung für die gesamte Prüfung

    Das gilt jedenfalls im Grundsatz; ob es auch erlaubt, eine "Sanktionsnote" (etwa ein "ungenügend" wegen verspäteten Abgebens einer Aufsichtsarbeit, § 19 Abs. 1 Satz 1 ÄAppO, oder wegen Störens oder Täuschens, § 14 Abs. 5 ÄAppO) zu annullieren, stehe dahin (vgl. hierzu Senat, Urt. vom 12.05.1992 - 9 S 1210/90 -, NVwZ-RR 1992, 630).
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