Weitere Entscheidung unten: OVG Rheinland-Pfalz, 01.12.1992

Rechtsprechung
   VGH Hessen, 11.11.1992 - 1 UE 2675/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,5766
VGH Hessen, 11.11.1992 - 1 UE 2675/86 (https://dejure.org/1992,5766)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11.11.1992 - 1 UE 2675/86 (https://dejure.org/1992,5766)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11. November 1992 - 1 UE 2675/86 (https://dejure.org/1992,5766)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 6 Abs 4 S 3 AUV, § 6 Abs 3 S 3 BUKG, § 7 BUKG
    Umzugskosten/Mietentschädigung nach AUV oder BUKG bei Umzug in ein eigenes Haus oder Eigentumswohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 43, 153 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1994, 35 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 19.79

    Beihilfe - Beihilfeberechtigter - Beihilfefähige Aufwendungen - Bemessungssatz -

    Auszug aus VGH Hessen, 11.11.1992 - 1 UE 2675/86
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 20.10.1976, BVerwGE 51, 193, 199; BVerwG, Urteil vom 18.6.1980, BVerwGE 60, 212 ff.) entschieden, daß Maßstab für die Gewährung von Beihilfen die am Alimentationsgrundsatz zu orientierende Fürsorgepflicht sei.

    In der Entscheidung vom 18.6.1980 (BVerwGE 60, 212, 219) hat das BVerwG zudem ausgeführt, daß wegen des ergänzenden Charakters der Beihilfe auch Härten und Nachteile hingenommen werden müssen, die sich aus der pauschalisierenden und typisierenden Konkretisierung der Fürsorgepflicht durch die Beihilfevorschriften ergeben und die keine unzumutbare Belastung bedeuten.

  • BVerwG, 20.10.1976 - VI C 187.73

    Erhebliche Einkünfte - Wirtschaftliche Selbständigkeit - Beihilfeberechtigter

    Auszug aus VGH Hessen, 11.11.1992 - 1 UE 2675/86
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 20.10.1976, BVerwGE 51, 193, 199; BVerwG, Urteil vom 18.6.1980, BVerwGE 60, 212 ff.) entschieden, daß Maßstab für die Gewährung von Beihilfen die am Alimentationsgrundsatz zu orientierende Fürsorgepflicht sei.
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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 01.12.1992 - 7 A 10396/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,7237
OVG Rheinland-Pfalz, 01.12.1992 - 7 A 10396/92 (https://dejure.org/1992,7237)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01.12.1992 - 7 A 10396/92 (https://dejure.org/1992,7237)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01. Dezember 1992 - 7 A 10396/92 (https://dejure.org/1992,7237)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Entschädigung von Ratsmitgliedern für versäumte Versorgungs- oder Erziehungsarbeit zulässig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kommune; Satzungsautonomie; Regelung innerer Verhältnisse; Rechte der Bürger; Ratsmandat; Ausgleich finanzieller Nachteile

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 35
  • DÖV 1993, 969
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Mainz, 17.06.2021 - 1 K 551/20

    Keine Wahrung der Klagefrist durch Erhebung einer Leistungsklage; Deckelung der

    Die Beschränkung dieser Befugnis muss daher einer Rechtsnorm hinreichend deutlich zu entnehmen sein (vgl. OVG RP, Urteil vom 1. Dezember 1992 - 7 A 10396/92 -, NVwZ-RR 1994, 35 [36]); dies ist indes weder bei § 43 noch bei § 13 LBKG der Fall.

    Der Ersatz des "Verdienstausfalls" kann letztlich auch als Kompensation dafür geleistet werden, dass der Selbständige die versäumte Arbeit später nachholen muss oder hierfür eine Ersatzkraft gegen Entgelt beschäftigt (vgl. zum Begriff des "Verdienstausfalls" in § 12 Abs. 5 Satz 1 der Landkreisordnung a.F.: OVG RP, Urteil vom 1. Dezember 1992 - 7 A 10396/92 -, NVwZ-RR 1994, 35 [37]).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.04.2007 - 4 L 116/06

    Zur Verdienstausfallentschädigung eines ehrenamtlichen Bürgermeisters

    Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 1. Dezember 1992 (- 7 A 10396/92 -, NVwZ-RR 1994, 35 ff.; vgl. auch Wiegand/Grimberg, a.a.O. § 33 Rdnr. 4), auf das sich der Kläger in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat berufen hat, führt zu keinem anderen Ergebnis.
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