Weitere Entscheidung unten: OVG Niedersachsen, 20.06.1996

Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.1996 - 5 F 49/95   

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https://dejure.org/1996,16783
OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.1996 - 5 F 49/95 (https://dejure.org/1996,16783)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.02.1996 - 5 F 49/95 (https://dejure.org/1996,16783)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. Februar 1996 - 5 F 49/95 (https://dejure.org/1996,16783)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verhinderung; Befangenheit; Ablehung von Richtern; Zuständiges Gericht

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 143
  • DÖV 1996, 615
 
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Wird zitiert von ...

  • BSG, 06.11.2012 - B 12 SF 12/12 S

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bestimmung des zuständigen Gerichts -

    Eine solche Verhinderung könnte erst angenommen werden, wenn der Antragsteller alle Richter des SG Köln und in einem nachfolgenden Berufungsverfahren so viele Richter des LSG Nordrhein-Westfalen erfolgreich wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt hätte, dass über die Sache nicht mehr entschieden werden könnte (vgl OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5.2.1996 - 5 F 49/95 - NVwZ-RR 1997, 143) .
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 20.06.1996 - 7 K 3827/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,10273
OVG Niedersachsen, 20.06.1996 - 7 K 3827/91 (https://dejure.org/1996,10273)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.06.1996 - 7 K 3827/91 (https://dejure.org/1996,10273)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Juni 1996 - 7 K 3827/91 (https://dejure.org/1996,10273)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 143
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 12.12.1988 - 1 A 23.85

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss - Vertretungszwang vor dem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.1996 - 7 K 3827/91
    Denn die allgemeinen Kosten für seine Bediensteten sind keine ihm durch den Rechtsstreit zusätzlich entstandenen Kosten, wie dies § 2 Abs. 3 ZSEG voraussetzt (BVerwG JurBüro 1989, 533, 534).
  • OLG Stuttgart, 03.04.1990 - 8 W 60/90
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.1996 - 7 K 3827/91
    Der gegenteiligen Auffassung einzelner Zivilgerichte, Entschädigung für Zeitversäumnis stehe grundsätzlich auch Behörden zu (OLG Stuttgart MDR 1990, 635; OLG Karlsruhe Rpfleger 1993, 484) folgt der Senat nicht.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.1981 - 7 B 88/81

    Anforderungen an die Kostenerstattung für Zeitversäumnisse durch die Wahrnehmung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.1996 - 7 K 3827/91
    Ein solcher scheidet bei einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft schon begrifflich aus (VGH Kassel MDR 1986, 986; OVG Koblenz NJW 1982, 1115).
  • OLG Karlsruhe, 26.07.1993 - 11 W 44/93
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.1996 - 7 K 3827/91
    Der gegenteiligen Auffassung einzelner Zivilgerichte, Entschädigung für Zeitversäumnis stehe grundsätzlich auch Behörden zu (OLG Stuttgart MDR 1990, 635; OLG Karlsruhe Rpfleger 1993, 484) folgt der Senat nicht.
  • BVerwG, 29.12.2004 - 9 KSt 6.04

    Kosten; Kostenfestsetzungsbeschluss; Erinnerung; Zuständigkeit;

    Die allgemeinen Kosten für diesen Bediensteten haben keinen eindeutig kalkulierbaren Bezug zum konkreten Rechtsstreit, wie ihn § 2 Abs. 2 ZSEG voraussetzte (h.M.; vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 1988, a.a.O.; BGH, Urteil vom 9. März 1976 - VI ZR 98/75 - NJW 1976, 1256 ; OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. Juni 1996 - 7 K 3827/91 - NVwZ-RR 1997, 143; OVG Koblenz, Beschluss vom 16. Dezember 1981 - 7 B 88/81 - NJW 1982, 1115; VGH Mannheim, Beschlüsse vom 15. Februar 1990 - 2 S 2566/89 - JurBüro 1990, 1005 und vom 12. November 1966 - I 705/66 - ESVGH 17, 52).
  • VGH Hessen, 09.02.2004 - 2 TJ 3393/03
    Abgesehen davon, dass sich bei Anwendung des § 2 Abs. 3 Satz 1 ZSEG und selbst im Falle des § 2 Abs. 2 ZSEG hier bei weitem nicht der von dem Beklagten geltend gemachte Betrag ergeben würde, steht einer Behörde wegen der Teilnahme eines Vertreters an einem Gerichtstermin nach nahezu einhelliger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung keine Entschädigung zu (vgl. z. B. BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 1988, RPfl 89, 255; OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. Juni 1996, NVwZ-RR 97, 143; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. März 1994 - 4 S 317/94; OVG Münster, Beschluss vom 18. August 2000 - 3 E 586/97 -).
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