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   OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.1997 - 15 B 1138/97   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.1997 - 15 B 1138/97 (https://dejure.org/1997,2887)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.07.1997 - 15 B 1138/97 (https://dejure.org/1997,2887)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. Juli 1997 - 15 B 1138/97 (https://dejure.org/1997,2887)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rat; Entscheidungssperre; Verfahren zur Herbeiführung eines Bürgerbegehrens; Verfahren zur Herbeiführung eines Bürgerentscheids; Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens; Vorwegnahme der Hauptsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Keine einstweilige Anordnung gegen Gesamtschule in Bad Oeynhausen

  • nrw.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Bürgerbegehren und Bürgerentscheid - Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen

  • nrw.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Bürgerbegehren und Bürgerentscheid - Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 140
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 13.12.2010 - 4 CE 10.2839

    Vorwegnahme der Hauptsache im vorläufigen Rechtsschutzverfahren zugunsten eines

    Auch bei einer nur "vorläufigen" Zulassung des Bürgerbegehrens muss innerhalb von drei Monaten eine Abstimmung stattfinden, deren Ergebnis zwar nach einer späteren Abweisung der Hauptsacheklage nicht mehr bindend wäre (Art. 18 Abs. 13 Satz 2 Halbsatz 2 GO), die aber als solche - etwa hinsichtlich der getätigten Aufwendungen und der Beeinflussung der öffentlichen Meinung - nicht mehr rückgängig gemacht werden kann (BayVGH vom 19.3.2007 Az. 4 CE 07.416 ; vom 6.11.2000 BayVBl 2000, 500; OVG NW vom 15.7.1997 NVwZ-RR 1999, 140/141).
  • VG Stuttgart, 17.07.2009 - 7 K 3229/08

    Zur Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens im Zusammenhang mit dem Aus- und Neubau

    Der Sinn des repräsentativ-demokratischen Systems besteht gerade darin, eine organisatorisch und zeitlich handhabbare Form demokratischer Willensbildung für mitgliederstarke Körperschaften bereitzustellen und die Funktionsfähigkeit und Effizienz des gemeindlichen Verwaltungshandelns sicherzustellen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 17.11.2008 - 8 B 1806/08 -, juris; OVG NW, Beschluss vom 06.12.2007 - 15 B 1744/07 -, DVBl 2008, 120 ff.; zur mangelnden Sperrwirkung von Bürgerbegehren auf der Grundlage der jeweiligen landesrechtlichen Gemeindeordnungen siehe auch OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.10.2000 - A 2 S 298/99 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 12.09.1997 - 4 ZE 97.2758, NVwZ-RR 1998, 253; OVG NW, Beschluss vom 15.07.1997 - 15 B 1138/97 -, NVwZ-RR 1999, 140 f. und Urteil vom 04.04.2006 - 15 A 5081/05 -, NVwZ-RR 2007, 625 ff., jeweils zur Rechtslage vor dem 17.10.2007; OVG Meck.-Vorpom., Beschluss vom 24.07.1996 - 1 M 43/96 - , NVwZ 1997, 306 ff.; VG Gießen, Beschluss vom 08.08.1997 - 8 G 1178/97 -, juris).
  • VG Stuttgart, 26.01.2007 - 7 K 4161/06

    Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens mit dem Ziel der Aufhebung eines nur eine

    Das Gericht hält den Eilantrag gleichwohl für zulässig, da den Antragstellern nicht zugemutet werden kann, den geltend gemachten Anspruch nur im Wege eines Klageverfahrens durchzusetzen (im Ergebnis ebenso: OVG NRW, B.v. 19.03.2004 - 15 B 522/04 - ([...]); a.A. noch OVG NRW, B.v. 15.07.1997 - 15 B 1138/97 - ([...])).

    Demgegenüber würde die Verpflichtung der Antragsgegnerin im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festzustellen, für die Stadt nur die Fortsetzung einer unmittelbar-demokratischen Willensbildung bewirken, wodurch die Handlungsfreiheit der Stadt in Bezug auf den Gegenstand des Bürgerbegehrens jedoch nicht eingeschränkt würde (ebenso VGH Bad.-Württ., B.v. 06.09.1993 - 1 S 1749/93 -, VBlBW 1994, 100; OVG NRW, B.v. 19.03.2004 - 15 B 522/04 -, NVwZ-RR 2004, 519; B.v. 15.07.1997 - 15 B 1138/97 -, NVwZ-RR 1999, 140; a. A. VGH Hessen, B.v. 26.10.1993 - 6 TG 2221/93 -, NVwZ 1994, 396).

    Die beiden Entscheidungsformen sind gleichwertig, sodass ein Sicherungsanspruch zu Gunsten des Bürgerbegehrens selbst dann nicht besteht, wenn im Einzellfall eine Entscheidung des Gemeinderates dadurch einen faktischen Vollzug erhält, dass diese Entscheidung wegen der Schwerfälligkeit des Verfahrens zur Herbeiführung eines Bürgerentscheids schon vor dessen Abschluss in die Tat umgesetzt werden kann (VGH Bad.-Württ., B.v. 06.09.1993 - 1 S 1749/93 -, NVwZ 1994, 397; OVG NRW, B.v. 15.07.1997, a.a.O.; B.v. 19.03.2004, a.a.O.; Urt. v. 04.04.2006, a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 29.09.2008 - 4 B 209/08

    Keine einstweilige Anordnung zur vorläufigen Zulassung eines Bürgerbegehrens

    Für ein solches Rechtsschutzbegehren kommt ein Anordnungsanspruch (§ 123 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 VwGO i. V. m. § 920 Abs. 2 ZPO) nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn schon im Eilverfahren mit überwiegender Wahrscheinlichkeit festgestellt werden kann, dass das Bürgerbegehren insgesamt zulässig ist und dem jeweiligen Antragsteller ein nicht mehr wieder gutzumachender, unzumutbarer Nachteil droht (siehe BayVGH, Beschl. v. 6.11.2000, BayVBl. 2001, 500; NdsOVG, Beschl. v. 24.3.2000 - 10 M 986/00 -, juris; OVG NRW, Beschl. v. 15.7.1997, NVwZ-RR 1999, 140 f.; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 10.10.2003 - 7 B 11392/03 -, juris Rn. 10).
  • VG Düsseldorf, 28.09.2001 - 1 L 2156/01

    Bürgerbegehren und Bürgerentscheid - Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen

    vgl. z.B. OVG NRW, Beschluss vom 15. Juli 1997 - 15 B 1138/97 -, NVwZ-RR 1999, S. 140, wonach ein solcher Antrag voraussichtlich unzulässig wäre; siehe auch Beschluss vom 20. März 1995 - 15 B 546/95 - ferner VG Frankfurt, Beschluss vom 11. Februar 1997 - 7 G 4/97 - (JURIS).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.11.1998 - 15 B 2329/98

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Veräußerung von städtischen Anteilen an

    vgl. Beschlüsse vom 18. Oktober 1995 - 15 B 2799/95 - vom 12. Februar 1996 - 15 B 134/96 - vom 11. März 1996 - 15 B 574/96 - vom 25. Juli 1996 - 15 B 1730/96 - vom 12. Mai 1997 - 15 B 837/97 - und vom 15. Juli 1997 - 15 B 1138/97 -.
  • VG Düsseldorf, 31.03.2009 - 1 L 440/09

    Bürgerbegehren gegen den Rathausneubau in Moers im einstweiligen

    Im Hinblick auf das Ziel einstweiliger Anordnungen, grundsätzlich nur vorläufige Regelungen zu treffen, sind an die Glaubhaftmachung von Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch erhöhte Anforderungen zu stellen, wenn das Antragsbegehren - wie hier - von der Konsequenz auf die Vorwegnahme der Hauptsache zielt, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17. Juli 1997 - 15 B 1138/97.
  • VG Minden, 17.06.2013 - 2 L 350/13

    Löhner Bürgerbegehren bleibt unzulässig

    vgl. dazu OVG NRW, Beschluss vom 06.12.2007 - 15 B 1744/07 -, OVG NRW, Beschluss vom 15.07.1997 - 15 B 1138/97 - ebenso Bay. VGH, Beschluss vom 13.12.2010 - 4 CE 10.2839 -, alle veröffentlicht in juris.
  • VG Düsseldorf, 06.07.2009 - 1 L 985/09

    Kein Anspruch auf Benutzung des Dienstsiegels der Stadt Rees zu Werbezwecken

    Im Hinblick auf das Ziel einstweiliger Anordnungen, grundsätzlich nur vorläufige Regelungen zu treffen, sind an die Glaubhaftmachung von Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch erhöhte Anforderungen zu stellen, wenn das Antragsbegehren - wie hier - von der Konsequenz auf die Vorwegnahme der Hauptsache zielt, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17. Juli 1997 - 15 B 1138/97.
  • VG Dresden, 20.05.2008 - 7 L 259/08

    Gericht lehnt vorläufige Zulassung des Bürgerbegehrens für einen Elbtunnel am

    Nicht ausgeschlossen werden kann zudem, dass das Abstimmungsverhalten beeinflusst wird, wenn den Bürgern bekannt ist, dass sie sich an einem möglicherweise nur vorläufigen Bürgerentscheid beteiligen sollen, der vielleicht keinen Bestand haben könnte (zur vergleichbaren Rechtslage: VGH München, Beschl. v. 6.11.2000 - 4 ZE 00.3018 - OVG Münster, Beschl. v. 15.7.1997 - 15 B 1138/97 - insoweit auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.3.2000 - 10 M 986/00 - jeweils zitiert nach [...]).
  • VG Dresden, 30.04.2008 - 4 L 105/08

    Kein erneuter Bürgerentscheid gegen Ersatzbrennstoffkraftwerk in Leppersdorf

  • VG Düsseldorf, 21.01.2009 - 1 L 31/09

    Wuppertaler Bürgerbegehren im einstweiligen Rechtsschutzverfahren erfolglos

  • VG Köln, 30.06.2005 - 4 L 824/05

    Bürgerbegehren "Pro Panoramapark" ist keine Sperre für Grundstücksverkauf

  • VG Köln, 26.02.2002 - 4 L 53/02

    Bürgerbegehren und Bürgerentscheid - Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen

  • VG Düsseldorf, 14.12.2005 - 1 L 2315/05

    Verwaltungsgericht lehnt Eilanträge zur Behandlung des Verkaufs weiterer Anteile

  • VG Gelsenkirchen, 12.04.2006 - 15 L 382/06

    Kein Stopp für geplanten Abriß des Hans-Sachs-Hauses in Gelsenkirchen

  • VG Münster, 28.04.2003 - 1 L 622/03

    Bürgerbegehren

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