Rechtsprechung
VGH Hessen, 14.12.1998 - 22 TL 1945/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Entsendungsrecht des Personalrates - Teilnahme an Stellenbesetzungsverfahren - zum Gremium
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Begriff des Gremiums
Verfahrensgang
- VG Gießen, 26.03.1998 - 22 L 1624/98
- VGH Hessen, 14.12.1998 - 22 TL 1945/98
Papierfundstellen
- ESVGH 49, 160 (Ls.)
- NVwZ-RR 1999, 780
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Hessen, 18.12.1990 - 1 TG 2020/90
Zum Ausschluß von personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsrechten - Teilnahme …
Auszug aus VGH Hessen, 14.12.1998 - 22 TL 1945/98
Zu dieser Vorschrift hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 18. Dezember 1990 - 1 TG 2020/90 - NVwZ-RR 1991, 571 entschieden, dass die Regelung in § 62 Abs. 3 Satz 3 als allgemeine Vorschrift auch in den Fällen Geltung beanspruche, in denen § 79 HPVG Mitbestimmungsrechte der Personalvertretungen ausschließe."Durch die Ergänzung des Satzes 4 wird der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18. Dezember 1990 - 1 TG 2020/90 - modifiziert, wonach bei der Durchführung von Auswahlverfahren für den in § 79 genannten Personenkreis eine Beteiligung des Personalrats nicht in Betracht kommt.
- StGH Hessen, 30.04.1986 - P.St. 1023
Alarmbereitschaft; allgemeine Persönlichkeitsrecht; Angestellter; Antragsrecht; …
Auszug aus VGH Hessen, 14.12.1998 - 22 TL 1945/98
Der Fachsenat hat bereits in seinem Beschluss vom 23. September 1993 -22 TL 1958/92 - (HessVGRspr. 1994, 38 = NVwZ-RR 1994, 272 = HSGZ 1994, 193 = PersR 1994, 33) die Entwicklungsgeschichte des § 62 Abs. 3 HPVG dargelegt und ausgeführt, dass der Gesetzgeber von der Regelung des HPVG 1988 habe abrücken und in Übereinstimmung mit dem Urteil des Staatsgerichtshofs vom 30. April 1986 - P. St. 1023 - (StAnz. S. 1089) ein Teilnahmerecht dann habe begründen wollen, wenn das Gremium aus mehreren Personen bestehe. - VGH Hessen, 23.09.1993 - HPV TL 1958/92
Kein Teilnahmerecht eines Personalratsmitgliedes an einem - unter vier Augen - …
Auszug aus VGH Hessen, 14.12.1998 - 22 TL 1945/98
Der Fachsenat hat bereits in seinem Beschluss vom 23. September 1993 -22 TL 1958/92 - (HessVGRspr. 1994, 38 = NVwZ-RR 1994, 272 = HSGZ 1994, 193 = PersR 1994, 33) die Entwicklungsgeschichte des § 62 Abs. 3 HPVG dargelegt und ausgeführt, dass der Gesetzgeber von der Regelung des HPVG 1988 habe abrücken und in Übereinstimmung mit dem Urteil des Staatsgerichtshofs vom 30. April 1986 - P. St. 1023 - (StAnz. S. 1089) ein Teilnahmerecht dann habe begründen wollen, wenn das Gremium aus mehreren Personen bestehe.
- VGH Hessen, 15.05.2006 - 1 TG 395/06
Einstweiliger Rechtsschutz - beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Beteiligung …
Zwar handelt es sich bei der Überprüfungskommission ohne Zweifel um ein Gremium im Sinne des Personalvertretungsrechts (vgl. zu diesem Begriff Hess. VGH, Beschluss vom 14.Dezember 1998 - 22 TL 1945/98 - NVwZ-RR 1999, 780 = PersR 1999, 179), dessen Mitglieder zusammentreten, um einen persönlichen Eindruck von der Befähigung der Bewerber zu gewinnen und dadurch die Auswahlentscheidung vorzubereiten. - VG Frankfurt/Main, 27.01.2006 - 9 G 5086/05
Kompetenzen der Frauenbeauftragten im Auswahlverfahren und die Würdigung …
Die Personengruppe, die vom Ministerium mit der Durchführung des Überprüfungsverfahrens beauftragt wurde, stellt eine Kommission, zumindest aber ein sonstiges Gremium dar, wie sich aus den Ausführungen des HessVGH zu § 62 Abs. 3 S. 2 HPVG a. F. ergibt (B. v. 14.12.1998 - 22 TL 1945/98 - PersR 1999, 179, 180). - VG Frankfurt/Main, 26.02.2008 - 9 G 3556/07
Rechtsfehlerhafte Nichtbeteiligung der Frauenbeauftragten bei Auswahlverfahren
Die Personengruppe, die vom Antragsgegner mit der Durchführung der Vorstellungsgespräche beauftragt wurde, stellt eine Kommission, zumindest aber ein sonstiges Gremium in diesem Sinne dar (vgl. HessVGH, Beschluss vom 14.12.1998, PersR 1999, 179, 180 - zu § 62 Abs. 3 Satz 2 HPVG a. F.;… Beschluss v. 15.5.2006, a. a. O.).