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   OVG Niedersachsen, 08.07.1999 - 1 L 1620/97   

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OVG Niedersachsen, 08.07.1999 - 1 L 1620/97 (https://dejure.org/1999,5136)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.07.1999 - 1 L 1620/97 (https://dejure.org/1999,5136)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Juli 1999 - 1 L 1620/97 (https://dejure.org/1999,5136)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • VG Hannover - 4 A 7212/95
  • OVG Niedersachsen, 08.07.1999 - 1 L 1620/97

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 142
  • BauR 2000, 87
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 29.02.1996 - 2 Ss OWi 122/96

    Geschlossene Ortschaft, Erkennen, Geschwindigkeitsüberschreitung, verdecktes

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.1999 - 1 L 1620/97
    Die dagegen vom Kläger erhobene Rechtsbeschwerde verwarf das Oberlandesgericht Celle durch Beschluss vom 5. Juni 1996 - 2 Ss (OWi) 122/96 -.

    Iven Drecoll, welches dieser unter dem 22. November 1985 im Rahmen des Ordnungswidrigkeitsverfahrens zum Aktenzeichen 29 Js 60905/95 - 2 Ss (OWi) 122/96 - für das Amtsgericht Hannover erstattet hat.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.1997 - 10 A 853/93

    Baurechtlicher Nachbarprozeß; Abriß; Teilabriß; Umgestaltung; Austauschmittel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.1999 - 1 L 1620/97
    Dementsprechend hätte die Beklagte ohne Verstoß gegen das Verbot übermäßigen Einschreitens nur eine vollständige Beseitigung dieses Gebäudeteils fordern dürfen (vgl. im Übrigen auch OVG Münster, Urt. v. 20.11.1979 - X A 995/79 , BRS 35 Nr. 117; Urt. v. 23.10.1995 - 10 A 958/92 und vom 22.1.1996 - 10 A 673/94 , V.n.b.; ebenso Urt. v. 18.3.1997 - 10 A 853/93 , NWVBl 1997, 469).
  • BVerwG, 29.09.1965 - IV B 214.65

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Jagdhütte bzw. Wochenendhaus

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.1999 - 1 L 1620/97
    Denn es ist Sache des bauwilligen Bürgers, sich im präventiv durchzuführenden bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren der baurechtlichen Zulässigkeit seines Umbauvorhabens zu vergewissern (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.9.1965 - IV B 214.65 , DÖV 1966, 249 = Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 18).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.1995 - 10 A 958/92

    Abriß eines Gebäudes; Nichteinhaltung von Abstandsflächen; Rückbau des Gebäudes

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.1999 - 1 L 1620/97
    Dementsprechend hätte die Beklagte ohne Verstoß gegen das Verbot übermäßigen Einschreitens nur eine vollständige Beseitigung dieses Gebäudeteils fordern dürfen (vgl. im Übrigen auch OVG Münster, Urt. v. 20.11.1979 - X A 995/79 , BRS 35 Nr. 117; Urt. v. 23.10.1995 - 10 A 958/92 und vom 22.1.1996 - 10 A 673/94 , V.n.b.; ebenso Urt. v. 18.3.1997 - 10 A 853/93 , NWVBl 1997, 469).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.1979 - X A 995/79
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.1999 - 1 L 1620/97
    Dementsprechend hätte die Beklagte ohne Verstoß gegen das Verbot übermäßigen Einschreitens nur eine vollständige Beseitigung dieses Gebäudeteils fordern dürfen (vgl. im Übrigen auch OVG Münster, Urt. v. 20.11.1979 - X A 995/79 , BRS 35 Nr. 117; Urt. v. 23.10.1995 - 10 A 958/92 und vom 22.1.1996 - 10 A 673/94 , V.n.b.; ebenso Urt. v. 18.3.1997 - 10 A 853/93 , NWVBl 1997, 469).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.1996 - 10 A 673/94
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.1999 - 1 L 1620/97
    Dementsprechend hätte die Beklagte ohne Verstoß gegen das Verbot übermäßigen Einschreitens nur eine vollständige Beseitigung dieses Gebäudeteils fordern dürfen (vgl. im Übrigen auch OVG Münster, Urt. v. 20.11.1979 - X A 995/79 , BRS 35 Nr. 117; Urt. v. 23.10.1995 - 10 A 958/92 und vom 22.1.1996 - 10 A 673/94 , V.n.b.; ebenso Urt. v. 18.3.1997 - 10 A 853/93 , NWVBl 1997, 469).
  • OVG Niedersachsen, 21.07.2009 - 1 ME 79/09

    Ermessensausübung bei der bauaufsichtsbehördlichen Durchsetzung einer nicht durch

    Nach § 5 Abs. 2 Satz 2 NSOG hat er dem Betroffenen lediglich auf Antrag zu gestatten, ein anderes ebenso wirksames Mittel ("Austauschmittel") anzuwenden, sofern die Allgemeinheit dadurch nicht stärker beeinträchtigt wird (vgl. Senatsbeschl. v. 31.7.2007 - 1 LA 187/07 -, n.v.; Urt. v. 8.7.1999 - 1 L 1620/97 -, BauR 2000, 87 = NVwZ-RR 2000, 142; Große-Suchsdorf/Lindorf/Schmaltz/Wiechert, NBauO, 8. Aufl. 2006, § 89 Rdnr. 46).
  • VG Karlsruhe, 18.10.2023 - 4 K 1112/23

    Wahrung der Abstandsfläche bei Eigentümeridentität; Einfügen eines Bauwerks;

    Einem Bauherrn soll grundsätzlich nicht zugute kommen, vollendete Tatsachen geschaffen zu haben und sich danach auf vermeintliche Unverhältnismäßigkeit der mit einer Wiederherstellung baurechtmäßiger Zustände verbundenen Kosten berufen zu können; andernfalls litte in nicht hinzunehmender Weise die Ordnungsfunktion des Bau(ordnungs)rechts und bestünde die Möglichkeit, dass gerade derjenige Vorteile genießt, der anders als der rechtstreue Bürger ein baurechtswidriges Verhalten an den Tag legt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, a.a.O.; OVG Lüneburg, Urt. v. 08.07.1999 - 1 L 1620/97 - juris Rn. 20).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.09.2007 - 2 M 165/07

    Untersagung einer Dauerwohnnutzung

    Einem Bauherrn soll grundsätzlich nicht zugute kommen, vollendete Tatsachen geschaffen zu haben und sich danach auf vermeintliche Unverhältnismäßigkeit der mit einer Wiederherstellung baurechtmäßiger Zustände verbundenen Kosten berufen zu können; andernfalls litte in nicht hinzunehmender Weise die Ordnungsfunktion des Bau(ordnungs)rechts und bestünde die Möglichkeit, dass gerade derjenige Vorteile genießt, der anders als der rechtstreue Bürger ein baurechtswidriges Verhalten an den Tag legt (vgl. NdsOVG, Urt. v. 08.07.1999 - 1 L 1620/97 -, BauR 2000, 87 [88 f.]; vgl. auch Jäde, a. a. O.).
  • VG Lüneburg, 23.06.2020 - 2 B 48/20

    Bauwagen; Bestimmtheitsgebot; formelle; materielle Illegalität;

    Die Einhaltung des öffentlichen Baurechts rechtfertigt sogar erhebliche Nachteile für die Verantwortlichen (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 8.7. 1999 - 1 L 1620/97 -, juris Rn. 22; Mann, in: Große-Suchsdorf, 10. Aufl. 2020, NBauO § 79 Rn. 50); eine Abweichung von der nach ihrer Vorstellung idealen Wohnform ist in jedem Fall hinnehmbar.
  • VG Halle, 11.05.2010 - 2 A 26/09
    Einem Bauherren soll grundsätzlich nicht zu Gute kommen, vollendete Tatsachen geschaffen zu haben und sich danach auf die (vermeintliche) Unverhältnismäßigkeit der mit einer Wiederherstellung baurechtmäßiger Zustände verbundenen Kosten berufen zu können; andernfalls litte in nicht hinzunehmender Weise die Ordnungsfunktion des Bauordnungsrechts und bestünde die Möglichkeit, dass gerade derjenige Vorteile genießt, der - anders als der rechtstreue Bürger - ein baurechtswidriges Verhalten an den Tag legt (OVG Lüneburg, Urteil vom 08. Juli 1999 - 1 L 1620/97 -, NVwZ-RR 200, 142).
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