Weitere Entscheidung unten: OVG Niedersachsen, 06.05.1999

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 17.07.1997 - 12 B 96.1165   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5075
VGH Bayern, 17.07.1997 - 12 B 96.1165 (https://dejure.org/1997,5075)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.07.1997 - 12 B 96.1165 (https://dejure.org/1997,5075)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. Juli 1997 - 12 B 96.1165 (https://dejure.org/1997,5075)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung für den Lebensunterhalt eines Ausländers; Erstattungsanspruch für die Gewährung einer Duldung; Vollstreckung nach dem Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 264
  • NVwZ-RR 1999, 704 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2000, 64 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 33.97

    Erstattung von Sozialhilfeleistungen an Bosnienflüchtlinge durch Dritte gemäß §

    BVerwG 1 C 33.97 VGH 12 B 96.1165.

    Zur Begründung hat der Verwaltungsgerichtshof im wesentlichen ausgeführt (NVwZ-RR 1998, 264 = InfAuslR 1998, 45):.

  • VG Freiburg, 19.04.2012 - 4 K 1626/11

    Dauer und Reichweite einer Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG 2004

    Während die obergerichtliche Rechtsprechung zu § 84 AuslG überwiegend die Auffassung vertreten hatte, dass sich die erklärte Verpflichtung nur auf die Geltungsdauer der erteilten Visa erstrecke, weil eine Verpflichtungserklärung nach § 84 AuslG "in unmittelbarem funktionalen Zusammenhang mit einem konkreten Verwaltungsverfahren" stehe und in ihrer Wirkung auf dieses beschränkt sei (vgl. nur Bayerischer VGH, Urteil vom 17.07.1997 - 12 B 96.1165 -, NVwZ-RR 1998, 264), ist das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 24.11.1998, a.a.O.) dem später ausdrücklich entgegen getreten und hat ausgeführt:.
  • VG Trier, 06.11.2015 - 6 K 2120/15

    Kostenerstattung für Lebensunterhalt eines Ausländers

    Folgerichtig endet die Wirksamkeit einer zunächst nicht zu beanstandenden Verpflichtungserklärung, wenn die Verlängerung eines Aufenthaltstitels oder die Erteilung eines neuen nicht mehr von einer bestehenden Sicherung des Lebensunterhalts abhängig gemacht werden darf (vgl. VG Arnsberg, Urteil vom 21. August 2008 - AN 5 K 08.01116 -, juris; VG Hannover, Urteil vom 20. November 2001 - 3 A 3320/01 -, NVwZ-RR 2002, 195; Funke-Kaiser, a.a.O., Rn. 5; ebenso für den Fall eines Rechtsanspruchs auf Duldung: BayVGH, Urteil vom 17. Juli 1997 - 12 B 96.1165 -, NVwZ-RR 1998, 264).
  • VG Würzburg, 28.07.1998 - W 7 K 98.475

    Verpflichtungserklärung zur Übernahme der Kosten für den Lebensunterhalt eines

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  • OVG Niedersachsen, 27.08.1998 - 11 L 492/97

    Ausländerbehörde; Verpflichtungserklärung; Befristetes Visum; Haftung für

    Dagegen wird in der Rechtsprechung der Obergerichte (HessVGH, Urt. v. 29.8.1997 - 10 UE 2030/95 -, InfAuslR 1998, 166; BayVGH, Urt. v. 17.7.1997 - 12 B 96.1165 , InfAuslR 1998, 45) in jüngerer Zeit die Auffassung vertreten, die Erstattungspflicht gemäß § 84 Abs. 1 Satz 1 AuslG folge unmittelbar aus dem Gesetz und beruhe nicht auf einer entsprechenden rechtsgeschäftlichen Verpflichtung.
  • OVG Niedersachsen, 22.02.2000 - 4 L 3101/99

    Ausländer; Erstattung; Haftung; Lebensunterhalt; Verpflichtungserklärung;

    1999, 31 = FEVS Bd. 49, 316; vgl. auch BayVGH, Urt. v. 17.7.1997 - 12 B 96.1165 -, InfAuslR 1998, 45 = info also 1998, 93 = NVwZ-RR 98, 264, ferner HessVGH, Urt. v. 29.8.1997 - 10 UE 2030/95 -, ESVGH 48, 25 = NVwZ-RR 1998, 393 = InfAuslR 1998, 166 = DVBl. 1998, 287 ).
  • VG Braunschweig, 17.12.2003 - 6 A 83/03

    Abschiebungskosten; Ausreisekosten; Verpflichtungserklärung;

    Nicht erheblich ist auch, ob es für die Geltendmachung des Anspruchs aus der Verpflichtungserklärung auf einen Ursachenzusammenhang zwischen dem Ziel der Verpflichtungserklärung und der tatsächlichen Abschiebung ankommt, der insbesondere durch das Asylverfahren unterbrochen worden sein könnte (vgl. dazu etwa Bay. VGH, Urt. vom 03.03.1998 - 12 B 96.3002, zit. nach juris; Urt. vom 17.07.1997 - 12 B 96.1165, InfAuslR 1998, 45 ff).
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 06.05.1999 - 1 O 182/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,13256
OVG Niedersachsen, 06.05.1999 - 1 O 182/99 (https://dejure.org/1999,13256)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.05.1999 - 1 O 182/99 (https://dejure.org/1999,13256)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. Mai 1999 - 1 O 182/99 (https://dejure.org/1999,13256)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Erstattungsfähigkeit; Gutachterkosten; Nachbarwiderspruch; Anordnung der sofortigen Vollziehung; Vorläufiger Rechtsschutz

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erstattungsfähigkeit; Gutachterkosten; Nachbarwiderspruch; Anordnung der sofortigen Vollziehung; Vorläufiger Rechtsschutz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 64
  • NVwZ-RR 2000, 64 (Volltext mit amtl. LS)
  • BauR 2000, 449
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.1997 - 5 S 1743/95

    Aufwendungen für vorprozessual beauftragten Privatgutachter als erstattungsfähige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.05.1999 - 1 O 182/99
    Nach dieser Vorschrift sind die Aufwendungen eines Beteiligten für ein von ihm im gerichtlichen Verfahren eingeholtes Privatgutachten nur ausnahmsweise erstattungsfähig (vgl. zuletzt VGH Mannheim, NVwZ-RR 1998, 690).

    weiterhin angegebene Entscheidung des VGH Mannheim (Beschl. v. 26.2. 1997 - 5 S 1743/95 -) stützt seine Auffassung nicht.

  • BVerwG, 13.03.1992 - 4 B 39.92

    Aufklärungspflicht - Gutachterliche Stellungnahme

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.05.1999 - 1 O 182/99
    im Verwaltungsverfahren oder im gerichtlichen Verfahren eingeholt und als Parteivortrag in das Verfahren eingeführt hat (BVerwG, NVwZ 1993, 268).
  • OVG Niedersachsen, 19.08.1998 - 1 O 1549/98

    Kosten eines Privatgutachtens; Fotodokumentation

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.05.1999 - 1 O 182/99
    Der bei der Entscheidung über die Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für Privatgutachten anzulegende strenge Maßstab - aus der objektivierten Sicht einer verständigen Partei - erhält seine Rechtfertigung aus dem das gesamte Kostenrecht beherrschenden Grundsatz, die Kosten des Verfahrens im Interesse aller Beteiligten so niedrig wie möglich zu halten, und daneben aus dem Umstand, dass im Verwaltungsprozess der Amtsermittlungsgrundsatz gilt und deshalb die Verwaltungsgerichte verpflichtet sind, den Sachverhalt - ggf. unter Einschaltung eines vom Gericht beauftragten Sachverständigen - in eigener Verantwortung vollständig aufzuklären (VGH Mannheim, Beschl. v. 19.8. 19998 - 1 O 1549/98).
  • OVG Niedersachsen, 02.11.2006 - 1 OA 187/06

    Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für private Sachverständige im

    Der oben angeführte strenge Maßstab für die Erstattungsfähigkeit von Kosten für Privatgutachten entspricht nicht nur der - soweit ersichtlich - überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung (vgl. z. B. VGH Mannheim, Beschl. v. 26.2.1997 - 5 S 1743/95 - NVwZ-RR 1998, 690; Beschl. v. 11.2.1997 - 3 S 156/97 - NVwZ-RR 1998, 691), sondern auch der Rechtsprechung des Senats (OVG Lüneburg, Beschl. v. 6.5.1999 - 1 O 182/99 - NVwZ-RR 2000, 64 = BRS 62 Nr. 199).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2015 - 3 S 2432/14

    Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für die Einholung eines Privatgutachtens

    Ist aber das Privatgutachten schon nicht zum Zwecke der Rechtsverteidigung hinsichtlich seines Inhalts (Auswirkungen von Erschütterungen) in das gerichtliche Verfahren eingeführt worden, spricht nichts dafür, dass es mit dem Ziel der Verwertung in diesem Verfahren eingeholt worden ist (vgl. zu diesem Erfordernis eines kausalen Zusammenhangs zwischen dem gerichtlichen Verfahren und der Einholung des Gutachtens OVG Niedersachsen, Beschl. v. 6.5.1999 - 1 O 182/99 - NVwZ-RR 2000, 64; Neumann, in: Nomos-Komm. z. VwGO, 4. Aufl. 2014, § 162 Rn. 32).
  • VG München, 16.12.2014 - M 9 M 13.5788

    Keine Übernahme der Kosten für ein privates Sachverständigengutachten

    Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ist es Sache des Bauherrn, auf eigene Kosten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung auszuräumen (OVG Lüneburg, B.v. 6.5.1999 - 1 O 182/99 -).
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