Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 17.08.2000 - 9 L 4119/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11303
OVG Niedersachsen, 17.08.2000 - 9 L 4119/98 (https://dejure.org/2000,11303)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.08.2000 - 9 L 4119/98 (https://dejure.org/2000,11303)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. August 2000 - 9 L 4119/98 (https://dejure.org/2000,11303)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,11303) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Erschließungsbeitrag - Erschlossensein; Artzuschlag für gewerbliche Nutzung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 131 Abs 1 S 1 BauGB; § 131 Abs 3 BauGB
    Artzuschlag; Beitrag; Eckgrundstück; Eckgrundstücksvergünstigung; Erschließung; Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Nutzung; planwidrige Nutzung; Planwidrigkeit; Vergünstigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 399
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 23.01.1998 - 8 C 12.96

    Erschließungsbeitrag; Artzuschlag; gewerbliche Nutzung; grundstücksbezogener

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.08.2000 - 9 L 4119/98
    Wird der durch die planwidrige gewerbliche Nutzung verursachte Verkehr ausschließlich über eine andere (nicht abgerechnete) Straße abgewickelt und besteht für die abgerechnete Straße ein Zu- und Abfahrtsverbot, kommt die Erhebung eines Artzuschlages für die gewerbliche Nutzung ausnahmsweise nicht in Betracht (wie BVerwG, Urt. v. 23.1.1998 - 8 C 12.96 - DVBl. 1998, 175 = BVerwGE 106, 147).

    Zur Zulässigkeit eines Artzuschlages wegen gewerblicher Nutzung hat das BVerwG in seinem Urteil vom 23.1.1998 (8 C 12.96 - DVBl. 1998, 715 = KStZ 1999, 18 = NVwZ 1998, 1188 = BVerwGE 106, 147) wie folgt Stellung genommen: "Die Erhebung eines grundstücksbezogenen Artzuschlages wegen gewerblicher Nutzung eines im qualifiziert beplanten Wohngebiet gelegenen, doppelt erschlossenen Grundstücks ist ausnahmsweise dann unzulässig, wenn der durch die gewerbliche Nutzung verursachte Ziel- und Quellverkehr nicht über die abzurechnende, sondern ausschließlich über die andere Anbaustraße abgewickelt wird und ohne Veränderung der für die Gemeinde eindeutlich erkennbaren tatsächlichen Verhältnisse auf dem Grundstück auch nur abgewickelt werden kann".

  • BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 24.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Erschlossensein durch eine Anbaustraße bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.08.2000 - 9 L 4119/98
    Nicht zu folgen ist demgegenüber der im Anschluss an das Urteil des BVerwG vom 17. Juni 1994 (8 C 24.92 - DVBl. 1995, 55 = NVwZ 1995, 1211 = KStZ 1996, 74 = BVerwGE 96, 116) vertretenen Auffassung des Verwaltungsgerichts, das im Hinblick auf die von der Beklagten erteilte Baugenehmigung für den großflächigen Einzelhandelsbetrieb von einer gewerblichen Nutzung des Grundstücks auszugehen und deshalb für die Annahme des Erschlossenseins auch erforderlich sei, dass sowohl von der M. als auch von der W. Straße auf das Grundstück des Klägers heraufgefahren werden könne.

    "Wie auch das Verwaltungsgericht im Grundsatz angenommen hat, richtet sich die Frage, ob ein Grundstück erschließungsbeitragsrechtlich im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB erschlossen ist, grundsätzlich danach, ob es bebauungsrechtlich erschlossen ist (§§ 30 ff. BauGB); infolgedessen beantwortet sich auch die Frage, welche Anforderungen an die Erreichbarkeit eines Grundstückes zu stellen sind, im wesentlichen nach dem Bebauungsrecht (BVerwG, Urt. v. 17.6.1994 - 8 C 24.92 -, BVerwGE 96, 116 (119)).

  • BVerwG, 01.03.1991 - 8 C 59.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff des "Heranfahrenkönnens" an ein Grundstück

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.08.2000 - 9 L 4119/98
    Der vorgenannte Bebauungsplan enthält keine Regelungen, die - die von der Regel abweichende - Annahme rechtfertigen, für das Grundstück des Anragstellers sei eine Erreichbarkeit im Sinne einer gesteigerten Anforderung zu verlangen, nämlich, daß mit Kraftfahrzeugen auf das Grundstück heraufgefahren werden kann (vgl. dazu grd. BVerwG, Urt. v. 1.3.1991 - 8 C 59.89 -, BVerwGE 88, 70 (77)).
  • BVerwG, 03.12.1998 - 4 CN 3.97

    Verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle; Bebauungsplan; Nichtigkeit; Wirksamkeit,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.08.2000 - 9 L 4119/98
    Keinesfalls tritt ein Bebauungsplan bereits deshalb ganz oder teilweise wegen Funktionslosigkeit außer Kraft, wenn auf einer Teilfläche eine singuläre planwidrige Nutzung entstanden ist (so BVerwG im Fall eines in einem Gewerbegebiet genehmigten Einrichtungshauses mit einer Verkaufsfläche von 13.000 m² mit Beschluss vom 21.12.1999 - 4 BN 48.99 - NVwZ-RR 2000, 411; ferner BVerwG, Beschluss vom 3.12.1998 - 4 CN 3.97 - DVBl. 1999, 786 = BVerwGE 108, 71).
  • BVerwG, 21.12.1999 - 4 BN 48.99

    Gewerbegebiet; Bebauungsplan; Funktionslosigkeit; faktisches Einkaufszentrum;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.08.2000 - 9 L 4119/98
    Keinesfalls tritt ein Bebauungsplan bereits deshalb ganz oder teilweise wegen Funktionslosigkeit außer Kraft, wenn auf einer Teilfläche eine singuläre planwidrige Nutzung entstanden ist (so BVerwG im Fall eines in einem Gewerbegebiet genehmigten Einrichtungshauses mit einer Verkaufsfläche von 13.000 m² mit Beschluss vom 21.12.1999 - 4 BN 48.99 - NVwZ-RR 2000, 411; ferner BVerwG, Beschluss vom 3.12.1998 - 4 CN 3.97 - DVBl. 1999, 786 = BVerwGE 108, 71).
  • BVerwG, 13.08.1976 - IV C 23.74

    Festlegung des Umfanges von Erschließungsstraßen; Herstellungsmerkmale und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.08.2000 - 9 L 4119/98
    Sein Grundstück wird gerade nicht "ausschließlich für Wohnzwecke genutzt" (vgl. zur Zulässigkeit einer derartigen Beschränkung der Eckgrundstücksvergünstigung BVerwG, Urt. v. 13.8.1976 - IV C 23.74 -, BRS 37 Nr. 142 = Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 21).
  • VG Lüneburg, 06.03.2018 - 3 A 65/16

    Veräußerung

    Für eine entsprechende Bebaubarkeit bzw. Nutzbarkeit des Grundstücks im Sinne des § 133 Abs. 1 BauGB ist es grundsätzlich ausreichend, aber auch erforderlich, dass an dieses über eine öffentliche Straße mit Kraftfahrzeugen u.a. der Polizei und des Rettungswesens sowie der Ver- und Entsorgung herangefahren werden kann, Grundstücke in Gewerbegebieten sind darüber hinaus in der Regel nur erschlossen, wenn die Anbaustraße die Möglichkeit des Herauffahrens mit Lastkraftwagen eröffnet (BVerwG, Beschl. v. 9.1.2013 - 9 B 33.12 -, juris Rn. 5 m.w.N.; Nds. OVG, Urt. v. 17.8.2000 - 9 L 4119/98 -, juris Rn. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2005 - 3 A 3243/02

    Grundstücksbezogener Artzuschlag zulässig?

    BVerwG, Urteil vom 23.1.1998, a.a.O.; vgl. hingegen den vom Nds. OVG im Urteil vom 17.8.2000 - 9 L 4119/98 -, NVwZ-RR 2001, 399, entschiedenen Fall, in dem eine gewerbliche Nutzung von der abgerechneten Anlage her tatsächlich nicht stattfand.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2010 - 4 L 181/09

    Erschließung eines Hinterliegergrundstücks

    In qualifiziert beplanten Gebieten - wie hier - sind die Anforderungen, die das Bebauungsrecht um der Bebaubarkeit willen an die verkehrliche Erreichbarkeit eines Grundstücks stellt, dem einschlägigen Bebauungsplan zu entnehmen (BVerwG, Urt. v. 01.03.1991 - 8 C 59/89 - OVG Nds, Urt. v. 17.08.2000 - 9 L 4119/98 -, jeweils zit. nach juris).
  • OVG Niedersachsen, 16.06.2006 - 9 LC 27/04

    Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag; Erhebung eines grundstücksbezogenen

    Der Senat, der sich dieser Rechtsprechung zum Erschließungsbeitragsrecht bislang ausdrücklich lediglich für den Fall angeschlossen hat (Urt. v. 17.8.2000 - 9 L 4119/98 - NVwZ-RR 2001, 399 = NdsRpfl 2001, 91; ebenso: OVG NRW, Urt. v. 1.4.2005 - 3 A 3243/02 - ZKF 2006, 117), dass nach der für die gewerbliche Nutzung des doppelt erschlossenen Grundstücks erteilten Baugenehmigung zur abgerechneten Straße ein Zu- und Abfahrtsverbot besteht, tritt der dargestellten Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts trotz der dagegen gerichteten, von der Beklagten aufgenommenen Kritik von Driehaus (vgl. Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 7. Aufl. 2004. § 18 RdNr. 55) nunmehr uneingeschränkt bei.
  • VG Koblenz, 02.05.2005 - 8 K 2515/04
    Ein Bebauungsplan tritt jedoch nicht schon dann außer Kraft, wenn auf einer Teilfläche eine singuläre planwidrige Nutzung entstanden ist (OVG Lüneburg, Urteil vom 17. August 2000 - 9 L 4119/98, NVwZ-RR 2001, 399).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht