Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 05.12.2002 - 10 S 2472/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,14276
VGH Baden-Württemberg, 05.12.2002 - 10 S 2472/01 (https://dejure.org/2002,14276)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.12.2002 - 10 S 2472/01 (https://dejure.org/2002,14276)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. Dezember 2002 - 10 S 2472/01 (https://dejure.org/2002,14276)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,14276) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Lärm eines kommunalen Bauhofs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachbarrechtlicher Streit über die Errichtung eines Bauhofes; Bestimmung der zu beachtenden Lärmschutzgrenzwerte in einem Wohngebiet; Abgrenzung eines allgemeinen Wohngebiets von einem Mischgebiet; Frage der Zumutbarkeit einer Lärmbelästigung; Abweichung von den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 194
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87

    Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.12.2002 - 10 S 2472/01
    Ebenso wie das Bundesverwaltungsgericht in den beiden vom Kläger genannten Entscheidungen (Urteile vom 07.10.1983, BVerwGE 68, 62-69 = NJW 1984, 989-991, und vom 29.04.1988, BVerwGE 79, 254-266 = NJW 1988, 2396-2399) bezieht das Verwaltungsgericht in seine Beurteilung der Zumutbarkeit das öffentliche Interesse an der Aufgabenerfüllung (Schneeräumen - Sicherheit des Straßenverkehrs), die mit einer sachgerechten Aufgabenerfüllung verbundenen besonderen Anforderungen (zentrale Lage des Salzlagers) und das Maß der Sozialadäquanz mit ein.

    Ebenso hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 29.04.1988 entscheidend auf den öffentlich-rechtlichen Zweck der Geräuschentwicklung (Feueralarmsirene) abgestellt und gerade wegen dieses Zweckes ein - kurzfristiges - Überschreiten der nach TA Lärm maßgeblichen Werte für zulässig gehalten, solange die Schmerzgrenze noch nicht erreicht sei (BVerwGE 79, 254, 260f).

  • BVerwG, 07.10.1983 - 7 C 44.81

    Glockenläuten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.12.2002 - 10 S 2472/01
    Ebenso wie das Bundesverwaltungsgericht in den beiden vom Kläger genannten Entscheidungen (Urteile vom 07.10.1983, BVerwGE 68, 62-69 = NJW 1984, 989-991, und vom 29.04.1988, BVerwGE 79, 254-266 = NJW 1988, 2396-2399) bezieht das Verwaltungsgericht in seine Beurteilung der Zumutbarkeit das öffentliche Interesse an der Aufgabenerfüllung (Schneeräumen - Sicherheit des Straßenverkehrs), die mit einer sachgerechten Aufgabenerfüllung verbundenen besonderen Anforderungen (zentrale Lage des Salzlagers) und das Maß der Sozialadäquanz mit ein.

    Im Urteil vom 07.10.1983 hat das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich festgestellt, dass auch dann, wenn das Glockenläuten zu stärkeren Geräuschimmissionen führe als in jenem Fall angenommen, doch nichts dafür dargetan sei, dass diese - dann - den üblichen Rahmen einer sozialadäquaten Einwirkung überstiegen (BVerwGE 68, 62, 68f).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.12.2002 - 10 S 2472/01
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer Gerichtsentscheidung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind dann begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000, NVwZ 2000, 1163 = DVBl. 2000, 1458 = VBlBW 2000, 392; vgl. auch Bader, VBlBW 2002, 471f).
  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.12.2002 - 10 S 2472/01
    Dieser in Nr. 6.1 der TA Lärm in der Fassung vom 26.08.1998 (GMBl. 503) genannte Wert galt in vergleichbarer Weise bereits im Jahr 1975 (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.10.1978, ESVGH 29, 117, 120 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 21.05.1976, BVerwGE 51, 15, 29ff; Vornorm DIN 18 005 vom Mai 1971, GABl. 1972, 73, 75ff, 80).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.1998 - 7 B 956/98

    Ungenügender Nachbarschutz: zwei Windkraftanlagen stillgelegt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.12.2002 - 10 S 2472/01
    Gelegentliche geringfügige Überschreitungen des Richtwertes bei besonderen Bedingungen muss der Kläger auch aufgrund dieser Grenzlage hinnehmen (vgl. dazu OVG Münster, Urteil vom 13.07.1998 - 7 B 956/98 -, NVwZ 1998, 980-983, 980f).
  • VGH Bayern, 12.05.2004 - 22 ZB 04.234

    Immissionsschutzrecht, soweit nicht nach der Natur der Sache ein anderer Senat

    Es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass die Zumutbarkeitsgrenze für Lärmimmissionen nicht ohne Rücksicht darauf gezogen werden kann, welchem Zweck die Einrichtung dient und in welchem Verhältnis dieser Zweck zum Ruhe- und Erholungsbedürfnis des Nachbarn steht (vgl. BVerwG vom 30.4.1992, UPR 1992, 381; BVerwG vom 3.5.1996, UPR 1996, 309/310; VGH BW vom 5.12.2002, NVwZ-RR 2003, 194/195).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht