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   VGH Hessen, 02.01.2003 - 7 UZ 4019/00   

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VGH Hessen, 02.01.2003 - 7 UZ 4019/00 (https://dejure.org/2003,4409)
VGH Hessen, Entscheidung vom 02.01.2003 - 7 UZ 4019/00 (https://dejure.org/2003,4409)
VGH Hessen, Entscheidung vom 02. Januar 2003 - 7 UZ 4019/00 (https://dejure.org/2003,4409)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Nächstgelegene Schule - Schülerbeförderungskosten - Waldorfschule

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schülerbeförderungskosten bei Schülern der Freien Waldorfschule; Schulformbezogenes oder schulformübergreifendes Angebot; Zulässigkeit einer schülerbeförderungskostenrechtlichen Verweisung auf eine nächstgelegene öffentliche Schule

  • Judicialis

    HSchG § 12 Abs. 2 Satz 1; ; HSchG § 12 Abs. 3; ; HSchG § 13; ; HSchG § 27 Abs. 1; ; HSchG § 77 Abs. 1 Satz 2; ; HSchG § 161 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1; ; HSchG § 161 Abs. 9

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schülerbeförderungskosten - Bildungsgang, Ersatzschule, Gesamtschule, Mittelstufe, Organisationsform, Schülerbeförderungskosten, schulformbezogen, schulformübergreifend, Waldorfschule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Besonderheiten der Schülerbefförderungskosten beim Besuch spezieller Schulen (ein humanistisches Gymnasium bzw. die Freie Waldorfschule)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 53, 122
  • NVwZ-RR 2003, 433
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • StGH Hessen, 25.07.1984 - P.St. 997

    Grundrechtsklage gegen gerichtliche Entscheidung; Schülerbeförderungskosten;

    Auszug aus VGH Hessen, 02.01.2003 - 7 UZ 4019/00
    Nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung läge eine diskriminierende finanzielle Ungleichbehandlung etwa bei einer Regelung vor, die tendenziös nur für den Besuch bestimmter Schularten oder Schulformen eine Erstattung vorsähe, für den Besuch anderer hingegen nicht, wenn also Vor- oder Nachteile wegen der getroffenen Schulwahl gewährt bzw. zugefügt würden (Hess. StGH, Be. v. 25.07.1984 - P.St. 962 - StAnz. S. 1581 u. v. 25.07.1984 - P.St. 997 - StAnz. S. 1585 ).

    Dagegen ist es eine sachgerechte Form der Gleichbehandlung, wenn in einer vergleichbaren Ausgangssituation ohne Rücksicht auf die getroffene Wahl (z. B. für eine näher oder weiter gelegene, für eine öffentliche oder private Schule) in Anknüpfung an den Standort der nächstgelegenen Schule, die den gewählten Bildungsgang in der gewählten Organisationsform anbietet, und an die Entfernung von der Wohnung ein diesem Maßstab entsprechender Betrag erstattet wird (Hess. StGH, Be. v. 25.07.1984 - P.St. 962 - a. a. O. u. v. 25.07.1984 - P.St. 997 - a. a. O. ).

    Individuelle Unterschiede organisatorischer, pädagogischer oder weltanschaulicher Art, die den persönlichen Interessen der Eltern entgegenkommen bzw. entgegenstehen, erfordern insoweit von Verfassungs wegen keine Verschiedenbehandlung (vgl. Hess. StGH, B. v. 25.07.1984 - P.St. 997 - a. a. O. , u. Köller, a. a. O., § 161, Erl. 15).

  • StGH Hessen, 25.07.1984 - P.St. 962

    Grundrechtsklage wegen Erstattung von Schülerbeförderungskosten; Bestimmung der

    Auszug aus VGH Hessen, 02.01.2003 - 7 UZ 4019/00
    Nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung läge eine diskriminierende finanzielle Ungleichbehandlung etwa bei einer Regelung vor, die tendenziös nur für den Besuch bestimmter Schularten oder Schulformen eine Erstattung vorsähe, für den Besuch anderer hingegen nicht, wenn also Vor- oder Nachteile wegen der getroffenen Schulwahl gewährt bzw. zugefügt würden (Hess. StGH, Be. v. 25.07.1984 - P.St. 962 - StAnz. S. 1581 u. v. 25.07.1984 - P.St. 997 - StAnz. S. 1585 ).

    Dagegen ist es eine sachgerechte Form der Gleichbehandlung, wenn in einer vergleichbaren Ausgangssituation ohne Rücksicht auf die getroffene Wahl (z. B. für eine näher oder weiter gelegene, für eine öffentliche oder private Schule) in Anknüpfung an den Standort der nächstgelegenen Schule, die den gewählten Bildungsgang in der gewählten Organisationsform anbietet, und an die Entfernung von der Wohnung ein diesem Maßstab entsprechender Betrag erstattet wird (Hess. StGH, Be. v. 25.07.1984 - P.St. 962 - a. a. O. u. v. 25.07.1984 - P.St. 997 - a. a. O. ).

  • BVerwG, 04.12.1998 - 8 B 187.98
    Auszug aus VGH Hessen, 02.01.2003 - 7 UZ 4019/00
    Abgesehen davon führt nicht jede fehlerhafte Anwendung einfachgesetzlicher Verfahrensvorschriften zu einer Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; die Grenze zur Verfassungswidrigkeit ist vielmehr erst überschritten, wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung willkürlich ist (BVerwG, B. v. 04.12.1998 - 8 B 187.98 - NVwZ-RR 2000, 257).
  • BVerwG, 15.10.2001 - 8 B 104.01

    Übertragung auf den Einzelrichter; Erfordernis der Begründung des

    Auszug aus VGH Hessen, 02.01.2003 - 7 UZ 4019/00
    Denn der Übertragungsbeschluss des Verwaltungsgerichts ist nach § 6 Abs. 4 Satz 1 VwGO unanfechtbar und damit einer inhaltlichen Beurteilung durch das Obergericht entzogen (vgl. BVerwG, B. v. 15.10.2001 - 8 B 104.01 - NVwZ-RR 2002, 150, u. Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, a. a. O., § 124, Rdnr. 63).
  • VGH Hessen, 04.04.1997 - 12 TZ 1079/97

    Rechtsmittelzulassung: zur Darlegung des Zulassungsgrundes - zu ernstlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 02.01.2003 - 7 UZ 4019/00
    Denn nach der im Zulassungsantragsverfahren nur gebotenen Überprüfung der von der Beklagten innerhalb der Antragsfrist dargelegten Umstände (vgl. § 124a Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Satz 4 a. F. VwGO) erscheint der Erfolg des angestrebten Rechtsmittels nicht wahrscheinlicher als der Misserfolg (vgl. zu diesen Anforderungen Hess. VGH, Be. v. 04.04.1997 - 12 TZ 1079/97 - u. v. 30.04.1997 - 7 TZ 1178/97 -, sowie Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, VwGO, 2. Aufl. 2002, § 124, Rdnr. 22).
  • OVG Niedersachsen, 24.05.2007 - 2 LC 9/07

    Erstattung der notwendigen Aufwendungen für den Schulweg durch den Träger der

    Die vom Beklagten hiergegen herangezogene Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 2. Januar 2003, - 7 ZU 4019/00 -) ist auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar, da das hessische Schülerbeförderungskostenrecht nicht entscheidend auf den Begriff des Bildungsgangs, insbesondere nicht auf dessen Verständnis als Normierung eines Bildungsweges, der durch den Bildungsinhalt im Sinne von Lehrstoff und durch das Bildungsziel im Sinne eines Abschlusses gekennzeichnet ist, sondern allein auf den Abschluss am Ende der Mittelstufe abstellt (vgl. die ausführlichen Nachweise bei VG Darmstadt, Urteil vom 20. Januar 2005, - 7 E 867/03 -, Juris, sowie Hessischer VGH, Beschluss vom 2. Januar 2003, - 7 ZU 4019/00 -, NVwZ-RR 2003, 433; Beschluss vom 17. Januar 2003, - 7 ZU 2265/02 -, ESVGH 53, 130).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.12.2014 - 2 A 10506/14

    Keine Vollkostenübernahme für Schülerbeförderung zu Freier Waldorfschule:

    c) § 33 Abs. 2 Satz 1 PrivSchG lässt von seinem Wortlaut sowie Sinn und Zweck nach auch insoweit keinerlei Spielraum dafür, wie es die Klägerin begehrt, als nächstgelegene Schule stets auf die Integrierte Gesamtschule abzustellen, weil diese von ihrer Konzeption her - also schulformbezogen - der Freien Waldorfschule "am nächsten kommt" (vgl. dazu HessVGH, Beschluss vom 2. Januar 2003 - 7 ZU 4019/00 -, NVwZ-RR 2003, 433 [434]).
  • VGH Hessen, 01.11.2012 - 7 A 1256/11

    Schulformbezogene Gesamtschule als für die Erstattung von

    Unabhängig davon ist die Beantwortung der Frage, ob dem Kläger ein Anspruch auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten nach Maßgabe des § 161 Abs. 5 Nr. 3 HSchG zusteht, angesichts der zu § 161 Abs. 5 Nr. 3 HSchG ergangenen Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 25. Juni 1998 - 7 UE 4200/96 - ESVGH 48, 286; vom 2. Januar 2003 - 7 UZ 4019/00 - ESVGH 53, 122; vom 17. Januar 2003 - 7 UZ 2265/02 - ESVGH 53, 130; vom 11. September 2007 - 7 TG 1718/07 - LKRZ 2007, 472; vom 29. Juni 2010 - 7 A 1797/09 - NVwZ-RR 2010, 890, vom 25. Mai 2011 - 7 A 1238/10.Z - juris sowie vom 7. November 2011 - 7 A 2253/10.Z -) in rechtlicher Hinsicht nicht mit überdurchschnittlichen Schwierigkeiten verbunden.
  • VGH Hessen, 11.09.2007 - 7 TG 1718/07

    Zum Rechtsanspruch auf Aufnahme in eine Schule mit einem bestimmten Bildungsgang

    Das weitere Kriterium eines sich im Abschluss konkretisierenden Bildungsziels führt dazu, dass das hessische Recht in der Mittelstufe grundsätzlich nur die Bildungsgänge der Hauptschule, der Realschule und des Gymnasiums kennt (Hess. VGH, Beschlüsse vom 25.06.1998 - 7 UE 4200/96 - NVwZ-RR 1999, 798, vom 02.01.2003 - 7 UZ 4019/00 - NVwZ-RR 2003, 433, und vom 17.01.2003 - 7 UZ 2265/02 -).
  • VGH Hessen, 17.01.2003 - 7 UZ 2265/02

    Nächstgelegene Schule - Bildungsgang

    Mit dieser Formulierung wird aber nicht der frühere Begriff des Bildungsgangs aufgegriffen, sondern - wie nicht zuletzt die abschließende Verweisung auf § 12 Abs. 3 HSchG erkennen lässt - an die Neuregelung auch der §§ 11 bis 13 HSchG angeknüpft, welche in der Mittelstufe nur die Bildungsgänge der Hauptschule, der Realschule und des Gymnasiums kennt (Hess. VGH, Be. v. 25.06.1998 - 7 UE 4200/96 - Beschlussabdruck S. 11 f. u. v. 02.01.2003 - 7 UZ 4019/00 - sowie Köller, Hessisches Schulgesetz, Kommentar, 8. Nachlfg. 2002, § 161, Erl. 9.3.3).
  • VGH Hessen, 25.05.2011 - 7 A 1238/10

    Verkürzung des gymnasialen Bildungsgangs und nächstgelegene Schule

    Die für § 161 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1, 1. Hs HSchG maßgeblichen Abschlüsse am Ende der Mittelstufe sind demgemäß der Hauptschulabschluss, der Realschulabschluss und die Versetzung in die gymnasiale Oberstufe (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschlüsse vom 25. Juni 1998 - 7 UE 4200/96 - NVwZ-RR 1999, 798, vom 2. Januar 2003 - 7 UZ 4019/00 - NVwZ-RR 2003, 433, vom 17. Januar 2003 - 7 UZ 2265/02 - ESVGH 53, 130 und vom 11. September 2007 - 7 TG 1718/07 - LKRZ 2007, 472; vgl. auch Köller/Achilles, HSchG, § 161 Erl.
  • VG Berlin, 25.10.2011 - 3 A 282.08

    Bezuschussung einer Waldorfschule

    (5) Ohne Erfolg verweist der Kläger zum Beleg der Gleichwertigkeit der Klassenstufen 11 und 12 der Emil Molt Schule mit den entsprechenden Klassenstufen der gymnasialen Oberstufe auf einen Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 2. Januar 2003 (NVwZ-RR 2003, 433 ff.); denn die dort getroffene Entscheidung, dass die Mittelstufe der Freien Waldorfschule der Mittelstufe einer öffentlichen integrierten Gesamtschule entspreche, gibt für die hier zu beantwortende Frage nichts her.".
  • VG Berlin, 25.10.2011 - 3 A 292.08

    Höhe des Zuschusses für Waldorfschule

    (5) Ohne Erfolg verweist der Kläger zum Beleg der Gleichwertigkeit der Klassenstufen 11 und 12 der Emil Molt Schule mit den entsprechenden Klassenstufen der gymnasialen Oberstufe auf einen Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 2. Januar 2003 (NVwZ-RR 2003, 433 ff.); denn die dort getroffene Entscheidung, dass die Mittel stufe der Freien Waldorfschule der Mittel stufe einer öffentlichen integrierten Gesamtschule entspreche, gibt für die hier zu beantwortende Frage nichts her.".
  • VG Darmstadt, 20.01.2005 - 7 E 867/03

    Schülerbeförderungskosten nach dem Hessischen Schulgesetz - SchG HE

    Mit dieser Formulierung wird aber nicht der frühere Begriff des Bildungsgangs aufgegriffen, sondern an die Regelung der §§ 11 bis 13 HSchG angeknüpft, welche in der Mittelstufe nur die Bildungsgänge der Hauptschule, der Realschule und des Gymnasiums kennt (Hess. VGH, Beschl. v. 25.06.1998 - 7 UE 4200/96 -, v. 02.01.2003 - 7 UZ 4019/00 - und v. 17.01.2003, a. a. O.; Köller/Achilles, Hessisches Schulgesetz, Kommentar, 9. Nachlieferung 2003, § 161, Anm. 9.3.3).
  • VG Berlin, 25.10.2011 - 3 A 733.08

    Zuschuss für Privatschule

    (5) Ohne Erfolg verweist der Kläger zum Beleg der Gleichwertigkeit der Klassenstufen 11 und 12 der Emil Molt Schule mit den entsprechenden Klassenstufen der gymnasialen Oberstufe auf einen Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 2. Januar 2003 (NVwZ-RR 2003, 433 ff.); denn die dort getroffene Entscheidung, dass die Mittelstufe der Freien Waldorfschule der Mittelstufe einer öffentlichen integrierten Gesamtschule entspreche, gibt für die hier zu beantwortende Frage nichts her.".
  • VG Berlin, 25.10.2011 - 3 A 778.08

    Zuschuss für Privatschule

  • VG Berlin, 25.10.2011 - 3 A 255.08

    Höhe des Zuschusses für Waldorfschule

  • VG Berlin, 25.10.2011 - 3 A 680.05

    Zuschuss für Privatschule

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