Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 08.03.2004

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   BVerwG, 13.11.2003 - 5 C 41.03   

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BVerwG, 13.11.2003 - 5 C 41.03 (https://dejure.org/2003,221)
BVerwG, Entscheidung vom 13.11.2003 - 5 C 41.03 (https://dejure.org/2003,221)
BVerwG, Entscheidung vom 13. November 2003 - 5 C 41.03 (https://dejure.org/2003,221)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BVFG (F. 2001) § 6 Abs. 2
    Bekenntnis zum deutschen Volkstum, durchgängiges -; Bekenntnis zum deutschen Volkstum, zeitliche Beschränkung der Fiktion eines -; Bekenntnisfähigkeit; deutsches Volkstum, Fiktion eines Bekenntnisses zum -; Fiktion eines Bekenntnisses zum deutschen Volkstum.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BVFG (F. 2001) § 6 Abs. 2
    Abkömmling; Bekenntnis; Bekenntnis zum deutschen Volkstum, durchgängiges -; Bekenntnis zum deutschen Volkstum, zeitliche Beschränkung der Fiktion eines -; Bekenntnisfähigkeit; Bekenntnisfähigkeit; Erklärungsfähigkeit; Fiktion; Fiktion eines Bekenntnisses zum deutschen ...

  • Wolters Kluwer

    Streit um die Erteilung eines vertriebenenrechtlichen Aufnahmebescheides - Erforderlicher Zeitpunkt für das Bekenntnis zum deutschen Volkstum im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 1 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) - Vorstellung, dass Bekenntnis bzw. Erklärung grundsätzlich ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 541 (Ls.)
  • DVBl 2004, 908 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (112)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 29.08.1995 - 9 C 391.94

    Vertriebene - Volkstum - Bekenntnis - Beruflicher Nachteil - Erklärung -

    Auszug aus BVerwG, 13.11.2003 - 5 C 41.03
    Ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Ausreise genügt den rechtlichen Anforderungen des § 6 Abs. 2 BVFG n.F. danach nicht (zur Rechtslage nach § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 a.F. vgl. BVerwGE 99, 133 ).

    Die für die im Gesetz vorgesehenen Formen des Bekenntnisses - die Nationalitätenerklärung (1. Alternative) und das Bekenntnis auf vergleichbare Weise (2. Alternative) - erforderliche Erklärungs- bzw. Bekenntnisfähigkeit liegt jedenfalls mit Eintritt der Volljährigkeit vor, wobei die Bekenntnisreife auch schon ab Vollendung des 16. Lebensjahres angenommen werden kann und sich die Erklärungsfähigkeit nach dem Recht des Herkunftsstaates richtet (vgl. Urteil vom 29. August 1995 - BVerwG 9 C 391.94 -, BVerwGE 99, 133 ).

    Sie muss nunmehr erstmals nach Eintritt der Bekenntnisfähigkeit (vgl. hierzu Urteil des BVerwG vom 31. Januar 1989 - 9 C 78.87 - ) bzw. der Erklärungsfähigkeit nach dem insoweit grundsätzlich maßgeblichen innerstaatlichen Recht (vgl. BVerwGE 99, 133, 141) zu Gunsten der deutschen Nationalität erfolgen und in der Folge nicht mehr zu Gunsten einer anderen Nationalität abgeändert worden sein.".

  • BVerwG, 13.11.2003 - 5 C 14.03

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum, zeitliche Beschränkung der Fiktion eines -ses;

    Auszug aus BVerwG, 13.11.2003 - 5 C 41.03
    Die Fiktion eines Bekenntnisses zum deutschen Volkstum wirkt nicht über die Zeit hinaus, in der ein solches Bekenntnis für den Betreffenden mit Gefahr für Leib und Leben oder schwerwiegenden beruflichen oder wirtschaftlichen Nachteilen verbunden war (wie Urteil vom 13. November 2003 - BVerwG 5 C 14.03 -).

    Hierzu hat der Senat in seinem Urteil vom 13. November 2003 - BVerwG 5 C 14.03 - ausgeführt: .

  • BVerwG, 12.11.1996 - 9 C 8.96

    Vertriebenenrecht - Verhältnis der Bestätigungsmerkmale Sprache, Erziehung,

    Auszug aus BVerwG, 13.11.2003 - 5 C 41.03
    Ein Bekenntnis "nur" zum deutschen Volkstum kann allein derjenige ablegen, dessen nach außen tretende Erklärungen oder Handlungen von einem entsprechenden (inneren) Volkstumsbewusstsein getragen werden (vgl. Urteil vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 25.92 - BVerwGE 92, 70 ; Urteil vom 12. November 1996 - BVerwG 9 C 8.96 - BVerwGE 102, 214 ), und der Gesetzgeber setzt voraus, dass sich mit Erreichen des bekenntnisfähigen Alters ein "inneres Bewusstsein", einem bestimmten Volkstum anzugehören, bilden kann und gebildet hat.

    Zuzustimmen ist dem Berufungsgericht indes darin, dass allein der Umstand, dass es wegen einer Änderung des Passrechts im Ergebnis nicht zu einer Passausstellung mit dem Nationalitäteneintrag "deutsch" gekommen ist, einem Bekenntnis im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 1 BVFG n.F. nicht entgegensteht (vgl. Urteil vom 12. November 1996 - BVerwG 9 C 8.96 -, BVerwGE 102, 214 ).

  • BVerwG, 12.11.1996 - 9 C 158.95

    Vertriebenenrecht - Indizwirkung von Sprache und Religionszugehörigkeit

    Auszug aus BVerwG, 13.11.2003 - 5 C 41.03
    Bekenntnischarakter kommt für sich allein auch der Konfessionszugehörigkeit der Klägerin nicht zu (BVerwG, Urteil vom 12. November 1996 - BVerwG 9 C 158.95 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 86).
  • BVerwG, 16.02.1993 - 9 C 25.92

    Deutsche Staatsangehörigkeit - Verlassen des Vertreibungsgebietes

    Auszug aus BVerwG, 13.11.2003 - 5 C 41.03
    Ein Bekenntnis "nur" zum deutschen Volkstum kann allein derjenige ablegen, dessen nach außen tretende Erklärungen oder Handlungen von einem entsprechenden (inneren) Volkstumsbewusstsein getragen werden (vgl. Urteil vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 25.92 - BVerwGE 92, 70 ; Urteil vom 12. November 1996 - BVerwG 9 C 8.96 - BVerwGE 102, 214 ), und der Gesetzgeber setzt voraus, dass sich mit Erreichen des bekenntnisfähigen Alters ein "inneres Bewusstsein", einem bestimmten Volkstum anzugehören, bilden kann und gebildet hat.
  • BVerwG, 31.01.1989 - 9 C 78.87

    Minderjähriger - Volkszugehörigkeit - Bekenntnislage - Deutsches Volkstum -

    Auszug aus BVerwG, 13.11.2003 - 5 C 41.03
    Sie muss nunmehr erstmals nach Eintritt der Bekenntnisfähigkeit (vgl. hierzu Urteil des BVerwG vom 31. Januar 1989 - 9 C 78.87 - ) bzw. der Erklärungsfähigkeit nach dem insoweit grundsätzlich maßgeblichen innerstaatlichen Recht (vgl. BVerwGE 99, 133, 141) zu Gunsten der deutschen Nationalität erfolgen und in der Folge nicht mehr zu Gunsten einer anderen Nationalität abgeändert worden sein.".
  • BVerwG, 16.07.2015 - 1 C 29.14

    Alter; bekenntnisfähiges; Aufnahme; Aufnahmebescheid; Aussiedlungsgebiet;

    Letzteres könnte dann der Fall sein, wenn die Klägerin auch nicht auf vergleichbare Weise nach außen hin, z.B. in der Lebensführung oder in gesellschaftlichen, sozialen oder kulturellen Aktivitäten, ihren Willen unzweifelhaft hat zu Tage treten lassen, der deutschen Volksgruppe und keiner anderen anzugehören (zu den Anforderungen s. BVerwG, Urteil vom 13. November 2003 - 5 C 41.03 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 104).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2004 - 2 A 3358/99

    Voraussetzungen für die Annahme der Eigenschaft als deutscher Volkszugehöriger;

    Letzteres ist rechtlich unzutreffend, weil sich Erklärungs- bzw. Bekenntnisfähigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nach dem Recht des Herkunftsstaates bestimmen, vgl. BVerwG, Urteile vom 13. November 2003 - 5 C 41.03 -, und vom 29. August 1995, - 5 C 391.94 -, BVerwGE 99, 133, sodass es rechtlich nicht relevant ist, dass die Klägerin erst 16 Jahre alt war, als sie die Erklärung über die im Inlandspass einzutragende Nationalität abgab.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 13. November 2003 - 5 C 14.03 - und - 5 C 41.03 -.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. November 2003 - 5 C 41.03 -.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. November 2003 - 5 C 41.03 -.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. November 2003 - 5 C 41.03 -.

  • BVerwG, 16.07.2015 - 1 C 30.14

    Alter; bekenntnisfähiges; Aufnahme; Aufnahmebescheid; Aussiedlungsgebiet;

    und ob - dies unterstellt - der Kläger auf vergleichbare Weise nach außen hin, z.B. in der Lebensführung oder in gesellschaftlichen, sozialen oder kulturellen Aktivitäten, seinen Willen unzweifelhaft hat zu Tage treten lassen, der deutschen Volksgruppe und keiner anderen anzugehören (zu den Anforderungen s. BVerwG, Urteil vom 13. November 2003 - 5 C 41.03 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 104).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.03.2004 - 4 C 6.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1127
BVerwG, 08.03.2004 - 4 C 6.03 (https://dejure.org/2004,1127)
BVerwG, Entscheidung vom 08.03.2004 - 4 C 6.03 (https://dejure.org/2004,1127)
BVerwG, Entscheidung vom 08. März 2004 - 4 C 6.03 (https://dejure.org/2004,1127)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    VwGO § 124a Abs. 3 Satz 4, Abs. 6 Satz 1
    Berufungsbegründung; gesonderter Schriftsatz; Bezugnahme auf Begründung des Zulassungsantrags; stillschweigende Bezugnahme.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 124a Abs. 3 Satz 4, Abs. 6 Satz 1
    Berufungsbegründung; Bezugnahme auf Begründung des Zulassungsantrags; gesonderter Schriftsatz; stillschweigende Bezugnahme

  • Wolters Kluwer

    Einwand gegen eine Baugenehmigung für die Erweiterung eines bestehenden Stalles; Aufhebung wegen unzumutbarer Geruchsbeeinträchtigung; Erhöhung der vorhandenen Immissionsbelastung durch das Vorhaben; Mindestanforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung und ...

  • Judicialis

    VwGO § 124a Abs. 3 Satz 4; ; VwGO § 124a Abs. 6 Satz 1

  • rechtsportal.de

    VwGO § 124a Abs. 3 Satz 4, Abs. 6 Satz 1
    Mindestanforderungen an Berufungsbegründung - Berufungsbegründung; gesonderter Schriftsatz; Bezugnahme auf Begründung des Zulassungsantrags; stillschweigende Bezugnahme

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 541
 
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Wird zitiert von ... (92)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 30.06.1998 - 9 C 6.98

    Verwaltungsprozeßrecht; Asylverfahrensrecht - Berufungsbegründung im

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2004 - 4 C 6.03
    Mit der Einreichung der Begründungsschrift nach Zulassung der Berufung soll der Berufungskläger nämlich eindeutig zu erkennen geben, dass er nach wie vor an der Durchführung des Berufungsverfahrens interessiert ist (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1998 - BVerwG 9 C 6.98 - BVerwGE 107, 117 = NVwZ 1998, 1311 - zu § 124a Abs. 3 VwGO 1996; Beschluss vom 3. Dezember 2002 - BVerwG 1 B 429.02 - NVwZ 2003, 868 - zum wortgleichen § 124a Abs. 6 Satz 1 VwGO 2001; stRspr).

    Die im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. August 1997 - BVerwG 9 B 690.97 - (DVBl 1997, 1325) geäußerte gegenteilige Auffassung ist bereits im Urteil vom 30. Juni 1998 - BVerwG 9 C 6.98 - (a.a.O.) ausdrücklich aufgegeben worden.

    Eine Bezugnahme auf das Zulassungsvorbringen im Begründungsschriftsatz ist zulässig und kann - je nach den Umständen des Einzelfalles - für eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung ausreichen (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1998 - BVerwG 9 C 6.98 - BVerwGE 107, 117 ).

  • BVerwG, 15.10.1999 - 9 B 499.99

    D (A), Verfahrensrecht, Revision, Nichtzulassungsbeschwerde, Divergenzrüge,

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2004 - 4 C 6.03
    Im Übrigen kommt es wesentlich auf die Umstände des konkreten Einzelfalles an (BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 1999 - BVerwG 9 B 499.99 - NVwZ 2000, 315).
  • BVerwG, 25.08.1997 - 9 B 690.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Berufungsbegründung in Asylsachen

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2004 - 4 C 6.03
    Die im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. August 1997 - BVerwG 9 B 690.97 - (DVBl 1997, 1325) geäußerte gegenteilige Auffassung ist bereits im Urteil vom 30. Juni 1998 - BVerwG 9 C 6.98 - (a.a.O.) ausdrücklich aufgegeben worden.
  • BVerwG, 01.12.2000 - 9 B 549.00

    Formerfordernis einer gesonderten Berufungsbegründung - Einholung eines

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2004 - 4 C 6.03
    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt, dass und weshalb der Berufungsführer an der Durchführung des zugelassenen Berufungsverfahrens festhalten will (BVerwG, Beschluss vom 1. Dezember 2000 - BVerwG 9 B 549.00 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 60).
  • BVerwG, 23.04.2001 - 1 C 33.00

    Berufungsbegründung; Berufungsbegründungspflicht;

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2004 - 4 C 6.03
    Der Zweck der Begründungspflicht nach § 124a Abs. 6 Satz 1 VwGO besteht zwar, wie der Beklagte zutreffend geltend macht, darin, dass der Berufungskläger eindeutig klarstellt, dass er die Berufung durchführen will und weshalb er sie für begründet hält (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. April 2001 - BVerwG 1 C 33.00 - BVerwGE 114, 155 ).
  • BVerwG, 03.12.2002 - 1 B 429.02

    Berufungsbegründung; Begründungsfrist; Wiedereinsetzung; Anwaltsverschulden;

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2004 - 4 C 6.03
    Mit der Einreichung der Begründungsschrift nach Zulassung der Berufung soll der Berufungskläger nämlich eindeutig zu erkennen geben, dass er nach wie vor an der Durchführung des Berufungsverfahrens interessiert ist (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1998 - BVerwG 9 C 6.98 - BVerwGE 107, 117 = NVwZ 1998, 1311 - zu § 124a Abs. 3 VwGO 1996; Beschluss vom 3. Dezember 2002 - BVerwG 1 B 429.02 - NVwZ 2003, 868 - zum wortgleichen § 124a Abs. 6 Satz 1 VwGO 2001; stRspr).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2011 - 1 S 2513/10

    Ingewahrsamnahme eines Anscheinsstörers

    Die Bezugnahme auf das Zulassungsvorbringen im Begründungsschriftsatz ist zulässig und reicht vorliegend für eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung aus, weil der Kläger damit hinreichend deutlich macht, weshalb er die Berufung für begründet hält (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.06.1998 - 9 C 6.98 - BVerwGE 107, 117 und Urt. v. 08.03.2004 - 4 C 6.03 - NVwZ-RR 2004, 541).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2021 - 6 A 4105/18

    Probezeit Beamter Hinausschieben Verlängerung Ausfallzeiten Bewährung

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. September 2011 - 3 B 56.11 -, juris Rn. 6, und vom 18. September 2013 - 4 B 41.13 -, juris Rn. 6; Urteil vom 8. März 2004 - 4 C 6.03 -, NVwZ-RR 2004, 541 = juris Rn. 20 f.; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, Kommentar, 5. Auflage 2018, § 124a Rn. 92 f, 354, jeweils m. w. N.
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2024 - 4 LB 3/23
    Die Beklagte hat auch unter Bezugnahme auf das Zulassungsvorbringen sowie den Zulassungsbeschluss hinreichend zum Ausdruck gebracht hat, weshalb sie an der Durchführung des zugelassenen Berufungsverfahrens festhalten will, sodass deutlich wird, worauf sie ihre Berufung stützt (vgl. BVerwG, Urt. v. 8. März 2004 - 4 C 6/03 -, juris Rn. 21).
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