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   BVerwG, 06.09.1988 - 1 C 28.86   

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https://dejure.org/1988,3151
BVerwG, 06.09.1988 - 1 C 28.86 (https://dejure.org/1988,3151)
BVerwG, Entscheidung vom 06.09.1988 - 1 C 28.86 (https://dejure.org/1988,3151)
BVerwG, Entscheidung vom 06. September 1988 - 1 C 28.86 (https://dejure.org/1988,3151)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Waffengesetz - Munitionssammler - Munitionserwerbsschein - Bedürfnisnachweis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1989, 76
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • Drs-Bund, 16.06.1972 - BT-Drs VI/3566
    Auszug aus BVerwG, 06.09.1988 - 1 C 28.86
    Das Waffengesetz vom 19. September 1972 (BGBl. I S. 1797) - WaffG 1972 - hat den bis dahin grundsätzlich freien Erwerb von Munition aus Gründen der öffentlichen Sicherheit unter Erlaubnispflicht gestellt (vgl. BT-Drucks. VI/2678 S. 30; zu BT-Drucks. VI/3566 S. 1 f.).

    Sollen dagegen Schußwaffen nur als Dekorationsstücke erworben werden, so besteht dafür kein Bedürfnis" (zu BT-Drucks. VI/3566 S. 7).

  • BVerwG, 24.06.1975 - I C 25.73

    Taxifahrer - Bedürfnisprüfung im Waffenrecht - Materielle Beweislast -

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1988 - 1 C 28.86
    Der erkennende Senat hat allerdings in dem Urteil vom 24. Juni 1975 (BVerwGE 49, 1 ) die Nr. 3 des § 32 Abs. 1 WaffG nicht als eine abschließende Bestimmung des Bedürfnisses für Waffenbesitz zu Verteidigungszwecken betrachtet.
  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 9.02

    Waffensammlung; Bedürfnis; Ernsthaftigkeit; sammlungsspezifische Kenntnisse.

    Die Waffenbesitzkarte ist dementsprechend zu versagen, wenn der Antragsteller nicht glaubhaft macht, in der Lage zu sein, das kulturhistorische Anliegen der angestrebten Sammlung zu verwirklichen, und dieses Ziel ernsthaft zu verfolgen (grundsätzlich zu den Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 Nr. 4 WaffG Urteil vom 6. September 1988 - BVerwG 1 C 28.86 - Buchholz 402.5 Nr. 51).
  • VGH Hessen, 08.01.2007 - 9 UZ 1643/06

    Anhäufung von Schusswaffen und kulturhistorisch bedeutsame Waffensammlung

    Das Gericht hat insoweit, ohne eine Konkretisierung von Sammlungszweck und -ziel gleichsam von Amts wegen auch nur in Erwägung zu ziehen, darauf verwiesen, dass eine derart globale Umschreibung der Sammlerabsichten das mit dem Gesetz unvereinbare bloße Anhäufen von Munition nicht verhindern könnte und demgemäß nicht den gesetzlichen Anforderungen genüge (Urteil vom 6. September 1988 - BVerwG 1 C 28.86 -, NVwZ-RR 89, 76).
  • BVerwG, 22.12.2004 - 6 B 44.04

    Erweiterung einer erteilten Sammler-Waffenbesitzkarte für das Sammeln von

    Die Waffenbesitzkarte ist dementsprechend zu versagen, wenn der Antragsteller nicht glaubhaft macht, in der Lage zu sein, das kulturhistorische Anliegen der angestrebten Sammlung zu verwirklichen, und dieses Ziel ernsthaft zu verfolgen (grundsätzlich zu den Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 Nr. 4 WaffG Urteil vom 6. September 1988 - BVerwG 1 C 28.86 - Buchholz 402.5 Nr. 51).
  • OVG Niedersachsen, 21.06.1999 - 11 M 2236/99

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten wegen außergewöhnlicher Härte;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat anschließt, folgt aus diesem Zusammenhang, dass die erheblichen Schwierigkeiten in einem Bezug zu der Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft stehen müssen (BVerwG, Urt. v. 27.1.1998 - BVerwG 1 C 28.86 -, Buchholz 402.240 § 19 AuslG 1990 Nr. 4).

    Durch das eigenständige Aufenthaltsrecht im Falle des Scheiterns der Ehe soll Härten begegnet werden, die sich daraus ergeben können, dass Ausländern - besonders Frauen - aus bestimmten Herkunftsländern bei Rückkehr in ihre Heimat gerade wegen der Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft besondere Nachteile entstehen (BVerwG, Urt. v. 27.1.1998, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.07.2014 - 11 N 97.11

    Waffensachverständiger; Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition für Sammler;

    Im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens wurde der Wortlaut des § 17 Abs. 1 sodann gerade "zur Vermeidung von Auslegungsproblemen" und einer "entsprechenden Klarstellung in einer Verwaltungsvorschrift" (Beschlussempfehlung des Innenausschusses, BT-Drucks. 14/8886 S. 113; zur Unzulässigkeit der Erweiterung der Voraussetzungen eines waffenrechtlichen Bedürfnisses über den Inhalt des Gesetzes hinaus durch Ziff. 32.4 Satz 1 WaffVwV a.F. vgl. bereits BVerwG, Urteil v. 6. September 1988 - 1 C 28.86 -, zit. nach juris Rn 20) geändert.
  • VG Berlin, 16.09.2011 - 1 K 324.10

    Erteilung einer Munitionserwerbserlaubnis; kulturhistorische Bedeutung einer

    Das Merkmal der Sammlung wird nicht schon durch bloßes Anhäufen von Munition erfüllt; ein unbestimmtes, nur globales Sammlungsziel reicht nicht aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. September 1988 - 1 C 28.86 -, juris Rn. 15).
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